S te n og rap h i sch e s P r otokoll
Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss
Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek
22. Sitzung | medienöffentlich
18. Juni 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Befragung der Auskunftsperson Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Mag. Dr. Franz Ruf, MA
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich darf die Auskunftsperson Herrn Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Dr. Franz Ruf sowie seine Vertrauensperson Dr. Lisa Pühringer herzlich begrüßen.
Ich darf mich an Sie, Herr Dr. Ruf, wie folgt wenden und Sie belehren: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten, und ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären anzugeben und auf Verlangen auch glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin; das gilt auch noch nach Beendigung des Untersuchungsausschusses und der heutigen Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen
dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Dann darf ich mich auch an die Vertrauensperson, Frau Dr. Lisa Pühringer, wenden: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Begrenzung und Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.
Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder an den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Frau Verfahrensrichterin.
Herr Generaldirektor, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Vielen Dank für die Möglichkeit. Nein, will ich nicht.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann darf ich jetzt die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der sogenannten Erstbefragung bitten.
Erstbefragung
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Herr Generaldirektor, ich möchte im Prinzip alle Fragen den Abgeordneten überlassen, nur einleitend: Hat es in Ihrer Tätigkeit irgendwelche dienstlichen oder sonstige Berührungspunkte mit Herrn Sektionschef Pilnacek vor dessen Ableben gegeben?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich war ja seit 2012 Landespolizeidirektor von Salzburg – bis 2020, circa Mitte 2020. In dieser Zeit haben wir in Salzburg sehr interessante Ermittlungsverfahren, gerade was den islamistischen Extremismus und Terrorismus betrifft, mit dem damaligen Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geführt, und da haben wir zwei Selbstmordattentäter festgenommen, die nach Frankreich reisen wollten, die Teil bei diesem großen Anschlag damals – Bataclan, 2015 – gewesen wären, und da hatten wir von Salzburg stark mit der Justiz – mit der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaft – zu tun. Da waren auch Berührungen mit Mag. Pilnacek. Da ging es um die Auslieferung dieser zwei Tatverdächtigen. Das wurde dann auch zustande gebracht, und die wurden dann nach einigen Jahren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Ähnlich war das in einem Spionageverfahren. Das Verfahren war: Oberst M.1, ein Bundesheeroffizier, der 20 Jahre für den russischen Militärgeheimdienst
1 Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
spioniert hat. Auch da waren wichtige Themenstellungen zu klären, und auch da hat es das eine oder andere Gespräch gegeben.
Ich kann mich auch erinnern, wie ich 2020 Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit geworden bin, war ich verantwortlich für die Reform des Verfassungsschutzes, die Neuerrichtung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, und da hat es legistische Änderungen gebraucht: im Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das etabliert worden ist – da ist das Innenministerium zuständig –, aber auch Berührungspunkte zur Strafprozessordnung und zum Strafgesetzbuch. Auch da hat es die eine oder andere dienstliche Besprechung gegeben.
Privat hatte ich keinen Kontakt.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank. Damit möchte ich mich schon darauf beschränken.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann bedanke ich mich auch, Frau Verfahrensrichterin.
Erste Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen allen bekannt. Im Sinne dieser Redeordnung erteile ich jetzt der ersten Befragerin, Frau Abgeordneter Prammer, das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Herr Generaldirektor, könnten Sie uns eingangs einmal relativ knapp und übersichtlich die Hierarchien und die Weisungskette schildern und wo Ihre Position da einzuordnen ist?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Gerne, Frau Abgeordnete. Ich bin, wie angesprochen, seit Mitte 2020 Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres. Die Generaldirektion ist zugleich die
Sektion II im Innenministerium, ich trage nur die besondere Bezeichnung Generaldirektor.
In der Geschäftseinteilung, die der Herr Bundesminister erlassen hat, ist der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit ein zentraler Aufgabenbereich der Sicherheitsexekutive zugewiesen. In Summe arbeiten in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, auch im nachgeordneten Bereich – das sind die Landespolizeidirektionen –, circa, also knapp 35 000 Bedienstete, und es ist uns ein Budget von circa 3,5 Milliarden Euro überantwortet.
Wie ist nun die Generaldirektion organisiert? – Ich als Generaldirektor leite die Sektion, mir unmittelbar zugeordnet sind zwei Abteilungen, eine Abteilung für Strategiegrundsatzangelegenheiten2 – da geht es einfach um die Steuerung, das ist ein Hilfsmuskel für mich persönlich für die Direktionen, vor allem für die Direktionen in der Generaldirektion – und noch eine wichtige Abteilung, die SEO, das ist eine Sondereinheit für Observation, da findet zum Beispiel der große Lauschangriff statt. Dann sind mir unmittelbar fünf sogenannte – Apostrophe3 – Fachdirektionen unmittelbar zugeordnet: Das sind das Bundeskriminalamt, die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, die Direktion Spezialeinheiten/Einsatzkommando Cobra, die Gruppe Bundespolizeidirektion und die Gruppe Organisation, Ressourcen- und Krisenmanagement. Über diese fünf Fachdirektionen werden die neun Landespolizeidirektionen geleitet und gesteuert – eben nachgeordnete Sicherheitsbehörden, die Landespolizeidirektionen von Wien bis Vorarlberg und wieder die interne Gliederung mit den Abteilungen in den
2 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Strategie- und Grundsatzangelegenheiten“ statt „Strategiegrundsatzangelegenheiten“
3 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „fünf sogenannte ,Fachdirektionen‘“ statt „fünf
sogenannte - Apostrophe - Fachdirektionen“
Landespolizeidirektionen, den Büros und den nachgeordneten Stadt- und Bezirkspolizeikommanden mit ihnen zugewiesenen Inspektionen.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): So eine Information wie zum Beispiel die vom Tod von Sektionschef Pilnacek, wie kommt die zu Ihnen und wie ist sie im konkreten Fall zu Ihnen gekommen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Also grundsätzlich besteht eine Berichtspflicht für alle Direktionen in der Generaldirektion, für die nachgeordneten Landespolizeidirektionen und für die Sicherheitsdienststellen. Diese Berichtspflicht ist in mehreren Vorschriften geregelt. Da gibt es einen Erlass, einen EKC-Erlass für das Lagezentrum, und auch eine sicherheits- und kriminalpolizeiliche Berichterstattungsvorschrift. Dieses Lagezentrum ist eine Abteilung in der Gruppe Organisation, Ressourcen- und Krisenmanagement, und dieses Lagezentrum ist eine zentrale Informations-, Koordinations- und Kommunikationsplattform. Das bedeutet, dass jede ermittlungsführende Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde aus ganz Österreich an dieses Lagezentrum zu berichten hat.
Das ist der normale Weg: Da wird an das Lagezentrum berichtet. Welche Sachverhalte das sind, ist im Erlass geregelt. Das kann man ganz einfach darstellen: Alle wichtigen, alle bedeutenden, alle medienrelevanten Ereignisse sind an das Lagezentrum zu berichten. Da gibt es auch Beispiele dafür. Und auch gemäß der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Berichterstattungsvorschrift ist eben bei Verbrechen ab einer Schadensumme, soweit ich mich erinnere, von
15 000 Euro, bei Vergewaltigungen oder eben auch bei Amtshandlungen gegen Personen des öffentlichen Lebens dann zu berichten. Grundsätzlich trifft diese Berichterstattungsvorschrift jene Dienststelle oder jene Behörde, die die Ermittlungen führt, aber es gibt noch eine Ergänzung: oder jenen Bediensteten, der vom Sachverhalt Kenntnis erlangt. Und auf diesen Wegen werden wir informiert.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Und wie ist jetzt im konkreten Fall die Information über den Tod von Mag. Pilnacek zu Ihnen gekommen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Die erste Information war nach meiner Erinnerung am 20.10.2023 kurz nach Mitternacht. Es hat eine E-Mail des Lagezentrums gegeben, wonach die Landespolizeidirektion Niederösterreich berichtet hat, dass Sektionschef Pilnacek in der Nacht eine Geisterfahrt auf der S 5 in offensichtlich alkoholisiertem Zustand durchgeführt hat, dass eine Messung des Atemalkoholgehaltes vorgenommen wurde, dass diese Messung positiv verlaufen ist und dass ihm der Führerschein vorläufig abgenommen wurde.
Ich arbeite aufgrund meines großen Aufgabengebietes oft auch in den Nachtstunden, ich bin oft sehr, sehr lange im Büro – 22, 23 Uhr, 23.30 Uhr ist keine Seltenheit mehr –, und ich glaube, mich zu erinnern, dass ich diese E-Mail in der Nacht noch gelesen habe. Meiner Erinnerung nach war ich schon in der Wohnung, aber gefühlt bin ich da vom Arbeitsplatz in die Wohnung gefahren und habe dann noch die E-Mails durchgesehen. – Das war die erste Information, die ich bekommen habe.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Aber das war ja nicht über den Tod, sondern das war über die Geisterfahrt.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ganz genau.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Da hat er ja noch gelebt.
(Auskunftsperson Ruf: Ja!)
Und wann haben Sie dann vom Tod erfahren, und von wem?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es war dann am Vormittag, am 20.10.2023 – ich kann die Uhrzeit nicht mehr genau sagen, es war in den
Vormittagsstunden, aber man kann es wahrscheinlich nach meinen Ausführungen eingrenzen –, da hat mich General Andreas Holzer, der Leiter des Bundeskriminalamtes, auf meinem Handy angerufen und hat mir mitgeteilt, dass er vom Spoc, das ist der Single Point of Contact im Bundeskriminalamt, verständigt worden sei von der Amtshandlung in Niederösterreich. Da soll eine Person, eine Wasserleiche – ich glaube, dieses Wort ist gefallen – in der Donau oder in einem Seitenarm der Donau aufgefunden worden sein, und es sollte sich womöglich um Christian Pilnacek handeln. Das hat mir Andreas Holzer mitgeteilt, und er hat eine Ergänzung vorgenommen: Er hat mir auch mitgeteilt, dass er mit dem Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Brigadier Pfandler, bereits telefoniert habe, und er hat mir gesagt, dass er die Anordnung oder die Weisung gegeben habe, umfassend oder lückenlos den Sachverhalt aufzuklären und die notwendigen Erhebungen vorzunehmen. – Das war das Telefonat mit Andreas Holzer, dem Direktor des Bundeskriminalamtes.
Und gefühlt einige Minuten später hat mich Bundespolizeidirektor Michael Takács angerufen, hat mir auch von der Auffindung Christian Pilnaceks - - – da war die Äußerung schon recht klar: Christian Pilnacek wurde in Niederösterreich als Wasserleiche aufgefunden –, und er hat dann noch ergänzt, dass er mit Franz Popp, dem Landespolizeidirektor von Niederösterreich, telefoniert habe.
Das Gespräch war dann beendet, und wie in solchen Fällen üblich, habe ich den Sachverhalt dann in einem knappen SMS zusammengefasst, sowohl die Äußerung von Andreas Holzer als auch jene von Michael Takács, und habe diese SMS – es war nach meiner Erinnerung eine kompakte – dem Kabinettschef des Herrn Innenministers Christian Stella geschickt.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Hatten Sie mit dem Herrn Innenminister persönlich auch Kontakt in diesem Zusammenhang?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, keinen Kontakt, weil grundsätzlich vereinbart ist, dass ich den Kabinettschef oder jetzt die Kabinettschefin verständige, und dann wird die weitere Informationskette vom Kabinett vorgenommen.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Und das SMS war unmittelbar im Anschluss an die beiden Telefonate?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Gefühlt auch einige Minuten später. Die Information kurz sickern gelassen: Ja, was muss ich tun? – Das läuft dann immer so ab: Ja, Kabinettschef verständigen. – Und das habe ich durchgeführt.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Haben Sie andere Personen auch noch verständigt?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, niemanden.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Und wann gab es dann den nächsten Kontakt mit irgendwelchen Personen – entweder an Sie oder von Ihnen – in dieser Angelegenheit?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es war dann so – das habe ich dann später mitbekommen –: Für mich war klar, dass dieser Sachverhalt eingetreten ist, dass die zuständigen Stellen, die operativen Einheiten in Niederösterreich Kenntnis davon haben, und dann gehe ich immer davon aus, dass die notwendigen Schritte gesetzt werden. Und ich habe eben gehört, dass das Landeskriminalamt, das ja zuständig ist - - zumeist für solche Fälle natürlich die Ersteinschreiter von der Polizeiinspektion, der koordinierte Kriminaldienst oder auch Ermittlungsgruppen, kriminalpolizeilich, die natürlich als Ersteinschreiter tätig werden. Aber es ist nicht unüblich, dass sich dann das Landeskriminalamt einbringt, dass entweder eine kooperative Fallbearbeitung vorgenommen wird oder dass das Landeskriminalamt die Ermittlungen übernimmt.
Also von mir aus hat es keine weiteren Schritte mehr gegeben. Ich habe dann noch mitbekommen, dass das Lagezentrum - - die haben vermutlich die Informationen später erhalten, so würde ich das deuten, weil das Lagezentrum ist auch zuständig für Medienscreening, und die haben dann im Bereich der Medien Wahrnehmungen gehabt, dass über diesen Tod berichtet wird, und dann hat es offenbar vom Lagezentrum auch telefonische Verständigungen ins Kabinett und an eine Hauptreferentin bei mir in der Generaldirektion - - Und es ist auch üblich, dass der innere Dienst im Lagezentrum – das ist zumeist ein Referatsleiter – verständigt wird. Das waren telefonische Informationen vom Lagezentrum im Anschluss. Aber ich glaube, das war dann nur verspätet das, was eigentlich Andreas Holzer und Michael Takács vorher schon mir persönlich über das Telefonat berichtet haben.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Haben Sie irgendwelche Anweisungen gegeben, wie Sie über die Angelegenheiten auf dem Laufenden gehalten werden sollen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es war für mich zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit gegeben. Für mich als Generaldirektor war wichtig, dass die zuständigen Organisationseinheiten, Behörden und Sicherheitsdienststellen Bescheid wissen. Das war mir klar, dass diese Kenntnis haben.
Und es gibt einen gesetzlichen Auftrag, die notwendigen Schritte zur Erforschung der materiellen Wahrheit vorzunehmen. Ich bin davon ausgegangen, dass unsere Bediensteten und die Organisationseinheiten pflichtgemäß die notwendigen Schritte und Ermittlungen durchführen.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): In wessen Verantwortung oder wessen Aufgabe ist es, in so einem öffentlichkeitswirksamen Fall den Kontakt mit den Medien zu pflegen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es war ganz klar eine Amtshandlung der Landespolizeidirektion Niederösterreich, und darum war die Landespolizeidirektion zuständig.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Haben die Sie im Vorfeld oder zumindest zeitnah darüber informiert, welche Informationen an die Medien gegangen sind oder gegeben werden? Gab es da irgendeine Art Information?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nicht zu mir. Darüber habe ich keine Wahrnehmung.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Wissen Sie, ob es eine derartige Abstimmung mit irgendwelchen anderen Stellen im Innenministerium gab?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, habe ich keine Information und habe ich auch keine Wahrnehmung darüber.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sie haben jetzt relativ oft das Lagezentrum erwähnt, was ich sehr interessant finde, weil bisher das Lagezentrum eigentlich mehr oder weniger so unerwähnt geblieben ist. Es hat sich noch keiner sehr intensiv damit beschäftigt, darum finde ich es sehr spannend, dass Sie jetzt mehrmals und immer wieder auf das Lagezentrum zu sprechen kommen.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Könnte ich vielleicht auch erklären, wieso? – Bis zum Jahre 2022/23, als die große Geschäftsordnungsreform im Innenministerium stattgefunden hat, war dieses Lagezentrum direkt dem Generaldirektor zugeordnet und diese Organisationseinheit ist dann mit dem gleichen Aufgabengebiet in die Gruppe Organisation, Ressourcen- und Krisenmanagement gewandert. Dort ist Gruppenleiter Schnakl zuständig, der
auch stellvertretender Generaldirektor ist, sowie Bundespolizeidirektor Michael Takács, der auch stellvertretender Generaldirektor ist.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Das heißt, wem war es im Oktober 2023 unmittelbar zugeordnet?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Gruppenleiter Schnakl.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Dessen direkter Vorgesetzter ist dann wieder wer?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Der bin ich.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Also es ist auch im Oktober 2023 Ihnen unterstellt gewesen, nur war eine Stelle dazwischen.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Genau, ein Zwischenvorgesetzter, ja.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Ich möchte Ihnen Dokument 22154 zeigen und würde Sie bitten, dort die Seite 3 aufzuschlagen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ist das die Seite 3?
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Genau, Seite 3 ganz unten. Das ist der Absatz, wo steht: „Gegen 13:30 Uhr“. Das ist ein Amtsvermerk, der die Abläufe bezüglich der Verkehrskontrolle und der Führerscheinabnahme von Mag. Pilnacek schildert, also Vorgänge, von denen Sie uns eh auch schon berichtet haben.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Wenn Sie sich den letzten Absatz anschauen, da steht über die Informationen bezüglich der Geisterfahrt: Weiters „stehe er im Kontakt mit dem Lagezentrum des BMI – wobei von dort
aus die Info ergeht, dass Mag. PILNACEK vermutlich – Info nicht bestätigt- in suizidaler Absicht, als Geisterfahrer unterwegs war und diese gefährdende Fahrt durch das ausgezeichnete Handeln der Beamten beendet werden konnte.“ Jetzt ist mein Augenmerk natürlich auf diese Einfügung gefallen, dass nach Auskunft des Lagezentrums diese Geisterfahrt vermutlich in suizidaler Absicht stattgefunden hat und diese Information vom Lagezentrum – als nicht bestätigte Info, aber doch – so weitergegeben worden sein soll. Wie kommt’s dazu?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das kann ich nicht sagen, weil ich dazu keine Wahrnehmung habe. Das weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Aber Sie kennen diese Aussage.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, die kenne ich nicht.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Wie können Inf - - oder: Wie bildet sich das Lagezentrum Einschätzungen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das Lagezentrum ist gegliedert in einen inneren Dienst, die führen dort Dienst- und Fachaufsicht, und in einen Permanenzdienst. Permanenzdienst sind vier Personen, die 24 Stunden dort Dienst verrichten, und die haben die Aufgabe, Informationen zu sammeln, zusammenzufassen und an den Generaldirektor, an Führungspersönlichkeiten in der GD und vor allem an das Kabinett zu berichten. Sie haben auch die Aufgabe, proaktiv heranzugehen, wenn sie beim Medienscreening über einen Sachverhalt Kenntnis erlangen, der noch nicht berichtet wurde, auch an das Lagezentrum, an die Landespolizeidirektion in Niederösterreich oder in Oberösterreich oder in Wien heranzutreten und nachzufragen, ob es dazu Erkenntnisse gibt. Das ist die Rolle des Lagezentrums.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sollen dort auch Einschätzungen über die Sachverhalte getroffen werden?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, das ist nicht grundsätzlich die Aufgabe dort. Da geht es nur um Berichterstattung, auch diese proaktiv einzuholen und zusammenzufassen und weiterzugeben. Das ist die Rolle des Lagezentrums.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Wie kann es dann dazu kommen, dass sich hier ein Beamter auf eine Information aus dem Lagezentrum beruft, die eine Einschätzung einer Situation oder eine Bewertung einer Situation enthält?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Wie gesagt, das kann ich nicht beurteilen, weil ich keine Wahrnehmung dazu habe.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sie haben jetzt gesagt, Sie kennen diesen Amtsvermerk nicht. Entspricht das, so wie es da jetzt formuliert ist, dem Stand der Technik? Soll eine solche Einschätzung vom Lagezentrum nach außen gegeben werden?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe da einen kleinen Ausschnitt, mir fehlt da der Gesamtzusammenhang und ich war nicht beteiligt, darum kann ich das nicht bewerten. Da müssen Sie die entsprechende Person fragen, das kann ich leider nicht bewerten.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Kommen wir wieder zurück
– einmal weg jetzt vom Lagezentrum – zu dieser Weisungskette von Ihnen aus. Haben Sie irgendwelche Anweisungen an andere Personen gegeben?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: In der Causa Pilnacek?
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): In der Causa Pilnacek, und zwar insbesondere im Zusammenhang damit, wie in dem Verfahren vorgegangen werden soll.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, ich habe keine Anweisungen gegeben.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Würde es in Ihrer Kompetenz stehen, Anweisungen zu geben?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, das könnte ich natürlich in meiner Funktion machen, aber meine Funktion – ich habe das Aufgabengebiet beschrieben und wie groß die Generaldirektion ist – ist eine sehr strategische Aufgabe und es geht eben darum, die richtigen Dingen zu tun: neue Phänomene im Verfassungsschutzbereich oder neue Deliktsbereiche zu erkennen, mit den Polizeichefs international laufend Kontakt zu halten und dann über die Fachdirektionen mit generellen Anweisungen in die operative Ebene hinein – das sind dann die Landespolizeidirektionen – zu wirken. Dort ist es wichtig, dass diese generellen Anordnungen, die grundsätzlichen Aufträge dann richtig umgesetzt werden. Das ist grundsätzlich Aufgabe der Landespolizeidirektionen mit ihren Organisationseinheiten.
Natürlich ist es so, dass das Bundeskriminalamt schon in speziellen Bereichen – wenn Sonderkommissionen zu bilden sind, wenn es um schwere, organisierte Kriminalität geht – eine operative Zuständigkeit hat – Sie kennen auch die Zuständigkeiten der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst –, und wenn es um die Verhinderung eines Terroranschlages geht, zum Beispiel wie es bei Taylor Swift war, übernehme ich in diesem Lagezentrum – da wird eine BAO gegründet, ein Führungsstab – auch die Leitung dieses Stabes. Aber das sind wirklich ganz besondere, wichtige Ereignisse in Einzelfällen, wo ich diese Leitung des Führungsstabes übernehme. Ansonsten ist die Aufgabe sehr strategisch und
das Tagesgeschäft sozusagen wird in den Landespolizeidirektionen mit den entsprechenden Organisationseinheiten, mit den Spezialistinnen und Spezialisten, aber auch mit den Generalisten in Uniform wahrgenommen.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Das heißt also, in diesem Fall war sozusagen die Flughöhe zu gering, um das an sich ziehen zu müssen oder sich dort – unter Anführungszeichen – „einmischen“ zu müssen.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Wasserleichen gibt es recht oft. Es ist dann auch später eben die Aussage getroffen worden: Suizid. Auch diese Fälle gibt es sehr oft. Das einzige wirklich Bemerkenswerte daran war, dass es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt. Ich glaube, 2017 oder 2018 wurde die Anweisung gegeben, dass diese Fälle auch zu berichten sind. Darum habe ich davon Kenntnis erlangt, aber bin davon ausgegangen, dass unsere operativen Einheiten, die fachlich und örtlich zuständig sind, die notwendigen und die richtigen Schritte setzen.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sie wissen ja wahrscheinlich, dass sich dieser Ausschuss auch intensiv der Frage widmet, wie es dazu kommen hat können, dass das Handy von Mag. Pilnacek als zu unbedeutend eingestuft wurde, um sich näher damit zu befassen.
Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie solche Einschätzungen gebildet werden, wie sich welche handelnden Personen diese Einschätzung bilden und was es dazu für Regelungen gibt, um das zu überprüfen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Grundsätzlich gibt es Erlässe von den Fachdirektionen, die grundsätzlicher Natur sind oder speziell in manche Themenstellungen tiefer hineingehen.
Diese Erlässe werden dann von den Landespolizeidirektionen ergänzt. Sie wissen die Notwendigkeiten im jeweiligen Bundesland. Ein Erlass kann nur eine
grundsätzliche Anordnung sein, da ist es dann notwendig, Ergänzungen vorzunehmen, und so gehen die grundsätzlichen Aufträge an unsere Sicherheitsdienststellen. Das ist die Handlungsanleitung, die letztendlich im jeweils zuständigen Gesetz fußt. Diese grundsätzlichen Anordnungen müssen gesetzeskonform sein. Und dann gibt es die operativ zuständigen Organisationseinheiten, die gemäß ihrem Aufgabengebiet die Tätigkeiten wahrnehmen.
Da ist eine große Eigenständigkeit geboten. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind gut ausgebildet, es gibt Weiterbildungsmaßnahmen und es gibt Dienstvorgesetzte. Zwischen der Inspektionsebene und dem Generaldirektor gibt es viele Ebenen und diese unmittelbaren Vorgesetzten für Dienst- und Fachaufsicht haben dafür zu sorgen, dass von unseren Polizistinnen und Polizisten ihre eigenständigen Handlungen auch richtig durchgeführt werden, und auch eine entsprechende Aufsicht ist von den unmittelbaren Vorgesetzten vorzunehmen.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Jetzt ist ja, wie Sie wissen, ein Strafverfahren geführt worden, in dem geprüft wurde, ob hier alle Beteiligten diese Einschätzung richtig getroffen haben. In diesem Strafverfahren kommt man oder kommt die zuständige Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass diese Einschätzungen von den handelnden Personen nicht richtig getroffen wurden und dass da diese Relevanz – jetzt einmal zumindest ex ante – nicht in Entsprechung dieser Richtlinie, auf die man sich bezogen hat, getroffen wurde.
Heißt das, dass da jetzt ein bestimmter Handlungsbedarf besteht?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Darf ich nachfragen, um was es genau geht? Das ist mir jetzt nicht ersichtlich.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Schauen wir uns - - Na, ich sehe gerade, ich habe jetzt nur mehr 3 Sekunden. Ich mache das in der nächsten Runde, weil man es dann gescheit machen kann.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön. Als Nächste bitte: Frau Abgeordnete Heiß.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Herr Mag. Dr. Ruf, herzlichen Dank fürs Kommen und für Ihre Zeit. Ich schließe da gleich mit Ihrer Aussage an, und zwar: Das BPK hat die Information von Spoc erhalten. Woher hat die Information vom Todesfall Pilnacek - - Von wem hat Spoc das erfahren, die Vereinigung oder die Mitarbeiter von Spoc?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Also ich gehe davon aus – ich habe keine Kenntnis, aber ich gehe davon aus, wie grundsätzlich der Weg ist –, dass die Landespolizeidirektion berichtet – das ist ein Bericht, der ans EKC geht, der an den Spoc geht, da ist ein Filter eingezogen, da gibt es eine Zuordnung von bestimmten Bereichen – und, weil es um Kriminalpolizei gegangen ist, dass es zum Spoc des Bundeskriminalamtes gegangen ist. Das ist der Single Point of Contact im Bundeskriminalamt.
Etwas Ähnliches gibt es auch in der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst. Das ist das gemeinsame Informations- und Lagezentrum. Ich denke, dass über diesen Weg – aber das ist nur eine Mutmaßung, das ist so eine generelle Betrachtung – die Information von den nachgeordneten Sicherheitsbehörden bei den Dienststellen zum Spoc geht, vom Bundeskriminalamt, und von dort ist der Direktor des Bundeskriminalamtes – davon gehe ich aus – verständigt worden.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Mhm. Weiß man, wann das BPK, Holzer, von Spoc diese Information erhalten hat? Hat er Ihnen das gesagt oder hat er Sie gleich informiert, nachdem er das erfahren hat?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich muss eine Schärfung im Begriff vornehmen: BPK wäre das Bezirkspolizeikommando, BK ist das Bundeskriminalamt.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Ja, ach so, okay.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, das weiß ich nicht. Ich wurde verständigt, wie vorhin angesprochen, in welcher Form.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Sie haben das zwar jetzt mit dieser Berichtigung schon erklärt, dass Sie über SMS das Kabinett in Kenntnis gesetzt haben. (Die Auskunftsperson nickt.) Ich möchte trotzdem noch einmal zum Verständnis auch für meine Abgeordnetenkollegen nachfragen: Die Berichtspflicht als Generaldirektor: Sie sind ja doch eine Verbindung zwischen Politik und dem Polizeiapparat. Das ist jetzt nicht irgendeine Verschwörung, sondern das ist einfach Fakt, weil das Innenministerium ja auch eine Verbindungsstelle benötigt. Haben Sie dann in weiterer Folge noch andere Politiker über diesen Vorfall von Pilnaceks Tod in Kenntnis gesetzt?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, niemanden.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Haben Sie sonst irgendwelche weiteren Verpflichtungen, die Sie jetzt als Verbindungsstelle haben? Gibt es da auch weitere Berichtsverpflichtungen, die Sie durchführen müssen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, in diesem Fall nicht.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Mhm. Ich möchte jetzt umschwenken auf die Schulung vom 8. und 9. Jänner. Da wissen Sie Bescheid über die Schulung
der Kollegen für den Untersuchungsausschuss. Haben Sie ebenfalls an dieser Schulung teilgenommen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, habe ich nicht.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Haben Sie das angeordnet oder die Planung durchgeführt, dass die Kollegen diese Schulung genießen können?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, auch nicht. Das war meiner Erinnerung nach bei einem Sektionsleiter-Jour-fixe. Wir treffen uns wöchentlich – ich glaube, es ist der Dienstagnachmittag –, zu dieser Zeit war es beim Kabinettschef, jetzt, wo wir einen Generalsekretär haben, ist es beim Generalsekretär, wo auch die Kabinettschefin dabei ist, wo alle fünf Sektionschefs zusammenkommen. Da hat es nach meiner Erinnerung eine
Information vom Sektionschef I gegeben – Präsidialsektionschef, Dienstbehörde in seiner Funktion –, dass unsere Polizeibediensteten aus Niederösterreich eine Ladung bekommen haben oder dass kommuniziert worden ist, dass sie eine Ladung bekommen. Dann hat es den Auftrag gegeben, dass die Sektion I diese Namen an die Sektion III – das ist die Rechtssektion – weitergibt und die Rechtssektion aufgrund der Fürsorgepflichten eine Schulung zu organisieren hat.
Die Rechtssektion hat dann, glaube ich, nach meinem Wissensstand einen Vertrag mit Rechtsanwalt Huemer für diese Schulungsmaßnahme abgeschlossen, und dieser Termin wurde dann direkt – nach meinem Wissensstand – von der Rechtssektion mit der Bundespolizeidirektion organisiert.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Haben Sie Namen, wer das Ganze dann initiiert hat, also Kabinettschef, oder wer ist in dieser Funktion dann herangetreten und hat gesagt: Machen wir jetzt diese Schulung! – Also von den Namen her.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, ich habe mir nur zur Vorbereitung auf diesen Untersuchungsausschuss heute die Protokolle durchgesehen und da habe ich gesehen, dass das Anfang Jänner ein Thema war. Es war ein kurzer Vermerk, Sektion I wird gebeten, die Namen bekannt zu geben, Sektion III mit der Organisation, und ich kann mich noch erinnern, dass das dann zwischen Sektion III und Bundespolizeidirektion direkt durchgeführt wurde. Aber die Namen kann ich nicht sagen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Sie können keinen einzigen Namen benennen, der da - -?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich vermute, dass bei dieser Besprechung Sektionschef I – das ist Mag. Karl Hutter – anwesend war, oder sein Stellvertreter, und ich vermute auch, aber ich weiß es nicht, dass Sektionschef Dr. Vogl, Sektionschef III, anwesend war, oder sein Stellvertreter.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Mhm. Und wer hat Sie gebeten, dass Sie das an Sektion I und Sektion III weiterleiten?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das weiß ich nicht mehr, da müsste ich nachsehen. Das habe ich so nicht mehr in Erinnerung.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Vom Kabinett jemand vielleicht?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Na, da kann ich mich nicht mehr erinnern. Das weiß ich nicht mehr.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Wurden auch dezidiert die Juristen Poppenwimmer und Huemer für diese Schulung vorgeschlagen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das kann ich nicht sagen. Ich weiß nur, dass bei Untersuchungsausschüssen in der Vergangenheit Herr Mag.
Huemer – glaube ich – auch solche Schulungen durchgeführt hat, dass ähnliche
Schulungen auch beim BMJ durchgeführt worden sind. Darum war es fast ein üblicher Vorgang. Da geht es um Fürsorgepflichten der Dienstbehörde und das wurde als Begründung erwähnt, daran kann ich mich noch erinnern, aber es war so nichts Ungewöhnliches.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Haben Sie Kenntnisse, was da der Inhalt war? Wir haben heute ja zum Beispiel erfahren, dass die Personen vorbereitet worden sind, weil das ein „politisches Tribunal“ sein sollte. Haben Sie irgendwelche Informationen diesbezüglich?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Diese Formulierung sagt mir gar nichts, die höre ich so zum ersten Mal. – Nein. Ich weiß nur, dass es um Rechte und Pflichten geht. Sie müssen sich vorstellen: Polizeibedienstete von der Basis wissen vielleicht nicht so genau, wie die Rechte und Pflichten vor einem Untersuchungsausschuss sind, und dass sie in dieser Hinsicht juristisch vorbereitet werden, ist für mich nachvollziehbar.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Das ist für mich auch nachvollziehbar und ist auch richtig und wichtig, nur vermisse ich das als Polizeibeamtin auch bei Amtshandlungen: Auf eine Schussabgabe wird der Polizist auch nicht
vorbereitet – also ich habe noch keinen einzigen Fall diesbezüglich wahrgenommen. Es wäre natürlich gut, wenn die Kollegen in Zukunft auch in dieser Hinsicht geschult oder vorbereitet werden.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Vielleicht eine Antwort: Ja, Landespolizeidirektionen haben seit 2012 ein Rechtsbüro. Leider ist das Personal dort nicht so hoch, aber das könnte man dort schon verankern.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Ich habe einen Vorhalt: 22425, bitte. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Das sind Benachrichtigungen an alle Chefs – was auch zuerst über die Benachrichtigung von Pilnaceks Tod und die Geisterfahrt gesagt worden ist. Der Landespolizeidirektor hat angegeben, er habe da nur eine SMS erhalten. Haben Sie diese Benachrichtigung in SMS-Form oder in E-Mail-Form auch erhalten? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich kann das fast nicht lesen, sorry. Genau den wichtigen Bereich kann ich jetzt nicht vergrößern.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Auf der ersten Seite sieht man die Benachrichtigung über die Geisterfahrt und auf der zweiten Seite die Benachrichtigung über den Tod von Pilnacek.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ist die erste Seite vom Lagezentrum?
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Das ist vom Lagezentrum, korrekt.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Und – ich kann es nicht lesen – steht da oben Permanenzdienst oder so? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Das schaut fast so aus, ja. Haben Sie das auch bekommen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich kann es leider nicht lesen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Haben Sie eine E-Mail bekommen, die so ähnlich hätte ausschauen können?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Haben Sie einen Zeitpunkt, wann das versandt wurde?
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Nein, darauf erkennbar ist es nicht, aber das müsste wahrscheinlich um den 20. herum gewesen sein, weil eben - -
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Geht es da um die Geisterfahrt?
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Um die Geisterfahrt auf der ersten Seite und den Tod des Pilnaceks auf der zweiten Seite.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Okay. Ich kann es nicht lesen, aber ich vermute, dass das die Information war, die ich da so kurz nach Mitternacht erhalten habe – also das glaube ich, ja. Ich kann das jetzt aber wirklich nicht genau lesen und zuordnen, aber ich vermute, dass das die Nachricht war.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Können Sie sich erinnern, wer das aller bekommen hat?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Also ich glaube direkt das Kabinett – und normalerweise gehen solche Informationen in cc zu mir als Generaldirektor, an den Bundespolizeidirektor und stellvertretenden Generaldirektor Takács, an den Gruppenleiter und stellvertretenden Generaldirektor Schnakl und zumeist auch an den Abteilungsleiter, stellvertretenden Abteilungsleiter und Referatsleiter beim Lagezentrum und gerne auch noch an den einen oder anderen Referenten unmittelbar bei mir in der Generaldirektion. Das ist so der übliche Personenkreis.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Also nicht direkt an die LPD, deswegen hat es wahrscheinlich der Landespolizeidirektor per SMS bekommen – kann man das so sagen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das müsste, wenn ich das richtig einschätze, aufgrund der Berichterstattung von Niederösterreich an das Lagezentrum vom Lagezentrum weitergeleitet worden sein. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Auf der zweiten Seite ist die Verständigung über den Tod von Pilnacek. Die haben Sie auch bekommen, oder, die zweite Seite?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Da kann ich mich jetzt - - Ach so, gehen wir weiter, sorry. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Man sieht es leider nicht.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist jetzt auf Seite 2. – Sie haben jetzt die richtige, aber es wird zum Lesen nicht besser.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Man kann auch ranzoomen, wenn Sie es wie beim Handy vergrößern.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es tut mir leid, ich kann es leider nicht lesen. Den Zeitpunkt können Sie nicht sagen, oder?
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Nein, das ist die Verständigung, über den Tod von Pilnacek, also das müsste auch eben am 20. sein, vermute ich jetzt.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Könnte sein, aber kann ich so jetzt nicht bestätigen, es tut mir leid.
Vielleicht eine Ergänzung: Für mich war durch die Telefonate mit Andreas Holzer, der mich angerufen hat, und Michael Takács grundsätzlich klar, worum es ging, und wie vorhin erwähnt wurde ich informiert. Ich habe dem auch nicht mehr größte Aufmerksamkeit gewidmet, weil ich ja grundsätzlich im Kernbereich informiert war.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Hat Holzer ebenfalls so eine Art Berichtspflicht an Bundespolizeidirektor Takács, das weiterzuleiten, oder ist das dann über Sie gegangen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Grundsätzlich sind Michael Takács und General Holzer vom Rang her auf der gleichen Höhe. Beide leiten eine Fachdirektion in der Generaldirektion. Eine solche Berichtspflicht wäre nur, wenn mich Michael Takács vertritt. Das war aber an diesem Tag nicht der Fall, darum war Direktor Holzer direkt an mich berichtspflichtig.
Man muss aber sagen: Es gibt Sachverhalte, wo das Bundeskriminalamt die Fachaufsicht wahrnimmt – im Bereich der Kriminalpolizei – und auch die Bundespolizeidirektion eine Zuständigkeit hat. Bei kriminalpolizeilichen Sachverhalten, die ressourcenauslösend sind, liegt dieser Teil – Ressourcenauslösung – in der Bundespolizeidirektion. Es ist also nicht unüblich, dass der Direktor des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizeidirektor miteinander kommunizieren.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Dann noch eine kurze Frage. Sie haben es wahrscheinlich mitbekommen: Das mit dem Suizid ist relativ schnell in Umlauf gekommen – auch über Medien –, bevor überhaupt die Gerichtsmedizin aktiv werden konnte. Haben Sie eine Ahnung, wer diese Information an die Medien oder an Kurz weitergeleitet hat?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, keine Ahnung. Ich habe langjährige Erfahrung im Polizeibereich, habe viele Ebenen durchwandert: Das kann man schwer einordnen, von wo eine Information weitergeht. Manchmal ist es auch der Fall, dass andere Einsatzorganisationen einen Teil von Amtshandlungen weitergeben. Man kann es nicht sagen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, ob Kurz vielleicht vom Kabinett verständigt wurde?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Dann haben Sie gesagt, dass das Lagezentrum an diesem Tag unter Gruppenleiter Schnakl geführt worden ist und die auch für die Medienweitergabe zuständig waren. Kann das von dort irgendwo ausgegangen sein?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nicht für die Weitergabe an die Medien zuständig, sondern für Medienscreening: Die beobachten, was die österreichischen Medien berichten. Oft ist es so, dass die Informationskette, die Berichtskette im Bereich der Polizei nicht so schnell ist wie die Medien, die dann online berichten – die sind oft schneller. Darum haben wir im Lagezentrum – das ist eben, wie angesprochen, ein zentrales Informations- und Kommunikationszentrum – auch die Aufgabe verankert, ein Screening vorzunehmen.
Dieses Screening haben sie vorgenommen, das machen sie tagtäglich. Diese Aufgabe hat eine Person vom Permanenzdienst dort. Wie angesprochen sind es vier Personen: Eine Person hat die Aufgabe, dieses Screening vorzunehmen.
Diese Person hat offenbar die Berichterstattung in den Medien wahrgenommen und hat dann, weil von der zuständigen Landespolizeidirektion keine Information diesbezüglich aufgelegen ist – die ist offenbar später erst gekommen –, diese Information an das Kabinett weitergegeben, dass die Medien darüber berichten.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke schön. – Ich nehme meine Zeit mit.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann darf ich als Nächste Frau Abgeordnete Zopf um ihre Fragen bitten.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Sehr geehrter Herr Generaldirektor Mag. Dr. Ruf, vielen Dank, dass Sie dem Ausschuss heute Rede und Antwort stehen – und das sehr umfangreich. Ich möchte eingangs auf folgenden Aspekt, der für uns sehr zentral ist, zu sprechen
kommen: Der Untersuchungsgegenstand befasst sich mit der „Klärung“ möglicher „politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek“. Haben Sie Wahrnehmungen dazu?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Auf mich gab es keinen Einfluss und ich habe auch keine Wahrnehmungen dazu.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Sie haben uns ja den Informationsablauf schon umfassend geschildert, deshalb möchte ich zur Tatortarbeit im Fall Pilnacek kommen: Nach welchen Richtlinien erfolgt die Tatortarbeit?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es gibt mehrere Richtlinien, auch vom Bundeskriminalamt. Es gibt diese Richtlinie für die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, es gibt den Tatortleitfaden, es gibt Berichterstattungsvorschriften, es gibt die Kriminaldienstrichtlinie und es gibt Ausbildungen unserer Beamtinnen und Beamten, zum Beispiel in der Grundausbildung. Nach meiner Erinnerung erfolgen 164 Unterrichtseinheiten im Fachgegenstand Kriminalistik.
Dort werden alle Polizeibediensteten auch über die Annäherung zum Tatort, das Verhalten am Tatort, die Spurenkunde – wie nach Spuren gesucht wird, wie Spuren gefunden werden, wie Spuren gesichert werden, wie Spuren geschützt werden – und das Aufgabengebiet des Assistenzbereiches Tatort im Landeskriminalamt oder des Ermittlungsbereiches Leib/Leben im Landeskriminalamt geschult; in der dienstführenden Ausbildung: die vor Ort als Kommandantin eingesetzte Inspektionskommandantin hatte noch eine vertiefende Schulung in ihrer dienstführenden Ausbildung.
Dann gibt es die entsprechenden Richtlinien, die ich angesprochen habe, wo die Tatortarbeit näher geregelt ist. Darüber hinaus gibt es laufende Fortbildungen. Es gibt einen Kriminalreferenten am Bezirkspolizeikommando, der hat notwendige Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen und Dienstbesprechungen
über Aktuelles und Notwendiges abzuhalten. Der Leiter des Landeskriminalamtes hat eine entsprechende Organisationsfunktion in diese Richtung. Sie sehen also: Es gibt ein Bündel an Maßnahmen, Richtlinien und Erlässen, wo diese Arbeit geregelt ist.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Kann man bei der Tatortarbeit von einem standardisierten Prozess ausgehen? Wo bestehen zulässige Abweichungen von den Richtlinien? Jeder Todesfall ist ja individuell. Zur besseren Veranschaulichung bitte ich auch um Bezug auf den Fall Pilnacek.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es gibt generelle Anweisungen, aber nicht jeder Ermittlungsfall ist gleich. Darum müssen wir unsere Beamten in die Lage versetzen, nach den grundsätzlichen Vorgaben – die grundsätzlichen Vorgaben sind verbindlich – und auch nach ihrer Erfahrung vorzugehen. Sie kennen Management by Delegation, also diese Eigenverantwortung, die im Dienstrecht auch verankert ist. Beamte, Ersteinschreiter, die ausgebildet sind, die Kenntnis vom Tatortleitfaden, von der Kriminaldienstrichtlinie haben, haben gemäß dieser grundsätzlichen Anordnung vorzugehen.
Ich habe den Eindruck, dass dieser Einsatz auch so organisiert wurde: Es wurde eine Kommandantin vor Ort eingesetzt. Das macht man dann – da gibt es einen eigenen Erlass dazu –, wenn es um komplexe Sachverhalte geht, wo eine entsprechende Führungskoordination sicherzustellen ist. So eine Kommandantin vor Ort wurde eingesetzt. Ich habe den Eindruck, dass diese Arbeit nach diesen Grundsätzen strukturiert abgelaufen ist.
Natürlich sind auch in diesen allgemeinen Anordnungen Empfehlungen enthalten, aber der oder die Beamte hat nach der entsprechenden Erfahrung und gemäß dem Einzelfall vorzugehen und diese Empfehlungen umzusetzen – oder eben nicht. Wenn etwas nicht umgesetzt wird, dann gibt es auch eine
Begründung. Dann können sich die Beamten auch erklären, warum sie das eine oder andere, was empfohlen worden ist, nicht gemacht haben.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Gab es dabei Auffälligkeiten oder gravierende Abweichungen? Ist Ihnen da irgendwas aufgefallen, dass es irgendwie Abweichungen von Richtlinien – von geltenden Richtlinien – gab, wo Sie sagen, das wäre jetzt fahrlässig?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe zur Tatortarbeit vor Ort keine persönliche Wahrnehmung. Es ist aber dann, nachdem das Prüfverfahren bei der Volksanwaltschaft eingeleitet wurde und das Innenministerium Fragen von der Volksanwaltschaft bekommen hat, an mich letztendlich dieser Bericht des Innenministeriums – der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit – ergangen, wo wir diese Fragen beantwortet haben. Dann wurde in über
20 Seiten klar und deutlich das Vorgehen erklärt.
Ich habe den Eindruck, dass gemäß den Richtlinien vorgegangen worden ist und dass das Vorgehen der Polizeibediensteten vertretbar ist. Ich muss aber bemerken: Ich war nicht vor Ort tätig. Ich habe mit den Führungspersönlichkeiten vor Ort keinen direkten Kontakt gehabt. Ich kenne die Ermittlungsaktenteile nicht – keinen einzigen. Diesen Bericht, der an die Volksanwaltschaft gegangen ist, kenne ich aber, der wurde auch von mir unterschrieben, und den habe ich auch aufmerksam gelesen. Darum habe ich diese Meinung.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Ist Ihnen persönlich irgendein konkreter Hinweis bekannt, dass im Fall Pilnacek politischer Druck auf die Ermittlungen ausgeübt wurde?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Mir persönlich nicht, und darüber hinaus habe ich keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Im Zuge dieses Ausschusses war das Thermometer zur Temperaturmessung des Leichnams für einige Abgeordnete ein wesentliches Thema. Welche Rolle spielt dieses Instrument in der Tatortarbeit und in den einschlägigen Richtlinien?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Wie angesprochen, zur diesbezüglichen Tatortarbeit vor Ort habe ich keine Wahrnehmungen. Generell kann ich sagen, dass die Messung der Körpertemperatur eine grundsätzliche Aufgabenstellung ist, die nicht der Kriminalpolizei zufällt. Sie ist aber Voraussetzung dafür, um eben entsprechende Relevanztemperaturen zu erhalten. Es muss also die Körpertemperatur gemessen werden, damit es auch Sinn macht, die Umgebungstemperatur zu messen – eine allfällige Wassertemperatur oder die Lufttemperatur.
In der Abfolge kann es nur so sein, dass zuerst die Körperkerntemperatur gemessen werden muss und dann erst – das ist nicht Aufgabe der Kriminalpolizei – die Wassertemperatur allfällig oder eine Lufttemperatur zu messen ist. Wenn die erste Messung der Kernkörpertemperatur nicht erfolgt, bringen die anderen Messungen nichts. Darüber hinaus habe ich auch gehört, dass die Aussagekraft einer solchen Messung der Wassertemperatur – der Wert dieser Aussage – überschaubar ist. Das sagen angeblich Gerichtsmediziner, das sagen erfahrene Kriminalbeamte. Wie es aber im gegenständlichen Fall war, das kann ich nicht beurteilen, weil ich dazu keine Wahrnehmung habe.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Ergänzend dazu: Hat Ihrer Wahrnehmung nach das Fehlen der Anwendung eines solchen Instruments Einfluss auf das Ergebnis der Ermittlungen gehabt?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das wäre jetzt eine Beurteilung von mir. Die kann ich nicht vornehmen, weil ich nicht vor Ort war.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Welche konkreten Indizien müssen vorliegen, damit bei der Tatortarbeit in Richtung Fremdverschulden ermittelt wird? Wie ereignete sich das im Todesfall von Mag. Pilnacek?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Dazu habe ich keine Wahrnehmung. Unsere Beamtinnen und Beamten, unsere Polizistinnen und Polizisten sind – wie von mir erklärt – dazu ausgebildet.
Es gibt generelle Richtlinien, es gibt gesetzliche Grundlagen. In der StPO ist die Erforschung der materiellen Wahrheit verankert, und das ist der Auftrag, und die unmittelbaren Dienstvorgesetzten im operativen Bereich haben dafür zu sorgen, dass die Ersteinschreiter und auch unsere Expertinnen und Experten die Aufgaben gesetzeskonform wahrnehmen.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Gibt es im Bundesministerium für Inneres generell Evaluierungsmaßnahmen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Tatortarbeit, und wenn ja, ab wann erfolgt eine solche Evaluierung?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es gibt meiner Erinnerung nach einen Erlass der Bundespolizeidirektion für Reflexion und auch für Evaluierung. Da steht meiner Erinnerung nach drinnen, dass grundsätzlich die strafprozessualen Ermittlungsverfahren abgeschlossen sein müssen, dass allfällige Disziplinarverfahren abgeschlossen sein müssen; und ich mache als Generaldirektor auch eine Interpretation: Ich sehe auch, dass ein Prüfverfahren einer Volksanwaltschaft abgeschlossen sein soll, oder eine Tatsachenfeststellung – hier eines Untersuchungsausschusses. Und dann ist zu beurteilen: Welche Fragen sind noch offen, welche Tatsachen sind allenfalls noch zu evaluieren? Und diese Aufgabe kommt verschiedenen Personen, Führungskräften zu: den unmittelbaren Dienstvorgesetzten – so, glaube ich, steht das im Erlass drinnen –, Führungskräften oder jenen Personen, die mit der Leitung dieser Amtshandlung beauftragt sind.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Gab es im konkreten Fall eine Evaluierung?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Eine Evaluierung ist auch, wenn die unmittelbaren Dienstvorgesetzten einschreiten, wenn sie vor Ort Wahrnehmungen haben, wenn sie Verbesserungspotenzial sehen, wenn sie Fehler wahrnehmen und das abstellen. Aber ein großangelegter Evaluierungsprozess wurde nicht vorgenommen, weil wir die angesprochenen Verfahren noch abzuwarten haben, und dann werden wir beurteilen, ob es eine große, eine breite Evaluierung braucht oder ob nur einzelne Themenfelder zu evaluieren sind.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Ich möchte nun noch auf die öffentliche Debatte und die Kritik an den Ermittlungen eingehen. Im Vorfeld dieses Untersuchungsausschusses gab es ja zahlreiche Medienberichte, Podcasts, Bücher und auch öffentliche Vorwürfe gegen die Ermittlungsarbeit. Ich möchte dies mit Ihnen aus Ihrer Wahrnehmung als Vorgesetzter der Polizistinnen und Polizisten behandeln.
Welche Wahrnehmungen haben Sie hinsichtlich medialer oder gar politisch motivierter Anfeindungen gegenüber den im Fall Pilnacek eingesetzten Beamtinnen und Beamten?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe nur einen gewissen Ausschnitt mitbekommen. Meine Aufgabe ist tagesfüllend, und oft geht es auch in die Nachtstunden hinein. Ich bekomme so viele E-Mails, ich habe so viele Elaks zu bearbeiten, ich habe mit Polizeichefs im Ausland ständig Kontakt zu halten – es hängt also von den anderen Themenstellungen ab, wie ich die Medienlandschaft beobachten kann.
Ich habe natürlich wahrgenommen, dass es von verschiedener Seite Kritik gegeben hat, aber ich habe ja wie vorhin angesprochen diesen sehr klaren und umfassenden Bericht beim Prüfverfahren der Volksanwaltschaft gelesen und
auch genehmigt; und meine diesbezügliche Wahrnehmung beruht auf diesem Bericht, und da habe ich als Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit den Eindruck, dass dieser Einsatz ordnungsgemäß organisiert wurde, dass er strukturiert abgearbeitet wurde, dass die notwendigen Bediensteten eingesetzt waren. So ist es erforderlich, für eine Tatortarbeit geschulte und ausgebildete KKD-Beamte einzusetzen. Das ist passiert, also ist das, was unsere Beamtinnen und Beamten vor Ort gemacht haben, aus meiner Sicht vertretbar.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke. Ich nehme die Zeit in die zweite Fragerunde mit.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Kumpan-Takacs. – Bitte schön.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Vielen Dank.
Danke, dass Sie hier unseren Fragen Antwort geben. Ich hätte gleich einmal eine Frage, und zwar haben Sie gesagt, Herr Holzer aus dem BKA habe Herrn Pfandler den Auftrag gegeben, den Sachverhalt aufzuklären. Heißt das, dass das LKA den Fall übernehmen soll?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich weiß nicht, ob darüber gesprochen wurde. Das müssen Sie Andreas Holzer fragen. Diese Beurteilung obliegt grundsätzlich dem Leiter – oder dem Stellvertreter, wenn er den Leiter vertritt – des LKAs. Das ist in den Richtlinien so vorgesehen. Da kann das Landeskriminalamt so vorgehen: eine kooperative Fallbearbeitung, dass die Zuständigkeit bei den Ersteinschreitern bleibt und das LKA kooperativ tätig wird, unterstützend tätig wird, oder sie übernehmen die Amtshandlung.
Aus meiner langjährigen Wahrnehmung ist es in solch gelagerten Fällen, gerade wenn es um Personen des öffentlichen Lebens geht – es gibt oft danach Diskussionen, es gibt manchmal auch Verschwörungstheorien –, gut, dass unsere
Expertinnen und Experten beim Landeskriminalamt das bearbeiten, und das wissen unsere Führungspersönlichkeiten.
Ich denke, das hat sich Brigadier Pfandler auch so gedacht, und der Auftrag – so hat es mir Andreas Holzer geschildert – war, lückenlos Aufklärung und Bearbeitung sicherzustellen; aber über die weitere Kommunikation müssten Sie bitte Andreas Holzer befragen – und Brigadier Pfandler, der, glaube ich, schon im Untersuchungsausschuss war. Dazu habe ich keine Wahrnehmung.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Gibt es grundsätzlich Fälle, wo Sie auch vorgeben oder Empfehlungen aussprechen, wann das LKA übernehmen sollte? Sie haben es jetzt schon ein bisschen angesprochen.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Mir persönlich war wichtig, dass das LKA, wo entsprechende Expertinnen und Experten Dienst verrichten, Kenntnis hat, und ich habe hohes Vertrauen, dass unsere Kriminalpolizisten dann, so wie es der einzelne Fall erfordert, vorgehen. Mir war wichtig, dass das LKA Kenntnis hat, und ich war beruhigt, wie mir Andreas Holzer berichtet hat, dass er mit dem Leiter, mit Brigadier Pfandler, schon in Kontakt gestanden ist, und damit war sichergestellt, dass die Amtshandlung ordnungsgemäß abgewickelt wird.
Das Bundeskriminalamt, das möchte ich ergänzen, hat eine entsprechende Fachaufsicht gegenüber dem Landeskriminalamt. Ich denke, dass der BKA- Direktor das auch hätte anordnen können. Ich weiß nicht, ob das passiert ist. Mir hat er gesagt, dass er den Auftrag gegeben hat, eine lückenlose Sachverhaltsaufklärung vorzunehmen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Noch zu einer Frage, weil wir heute schon mehrmals über das Lagezentrum gesprochen haben: Mich würde noch interessieren, wer aus dem Lagezentrum könnte uns sagen – weil ja Sie uns das nicht sagen können –, wie die Informationsflüsse sind oder wer die Entscheidung fällt, welche Information da rausgeht. Das heißt, wer könnte uns
sagen: Wer entscheidet, welche Information um das Ableben und die Geisterfahrt da dann tatsächlich hinausgehen? Also wer ist das in Person?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Da würden mir gleich drei oder vier Personen dazu einfallen: Der Abteilungsleiter und somit Leiter des Lagezentrums, dessen Stellvertreter, aber auch der Referatsleiter, der für den inneren Dienst zuständig ist, denn dieser Referatsleiter hat die Dienst- und Fachaufsicht über die vier Permanenzdienste, und die Permanenzdienste wechseln durch. Das sind Beamte aus dem Ministerium, aus der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, aber auch aus den anderen Sektionen. Also man könnte noch den damaligen PD1-Leiter – Permanenzdienst 1 – ergänzen, der hat die, glaube ich, wichtigste Funktion.
Auch diese Person könnte man fragen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Danke. Werden diese Nachrichten aus dem Lagezentrum irgendwo gespeichert, und wenn ja, wie lange?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Dazu habe ich keine Wahrnehmung. Das ist eine Abteilung der Gruppe Organisation, Ressourcen- und Krisenmanagement. Da müssten Sie die entsprechenden Leitungsorgane fragen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Gibt es irgendwie eine Anordnung, ob diese Nachrichten gelöscht werden müssen, also von all jenen, die sie in einem gewissen Zeitraum erhalten, oder dürfen die aufbehalten werden?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmung. Ich weiß es einfach nicht.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Löschen Sie diese Nachrichten?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich lösche die E-Mails, die nicht von besonderer Bedeutung sind, ja. Ich bekomme so viele, muss das ständig wieder löschen, und gerade Nachrichten, wenn ich sie cc bekomme oder nur zur Information: da muss ich immer wieder mein E-Mail-Postfach entleeren.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Sie haben schon den Bericht an die Volksanwaltschaft angesprochen. Ich würde hier gerne das Dokument 1030 vorlegen, Seite 65. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Die erste Frage wäre – Sie haben gesagt, Sie haben das natürlich gelesen und unterzeichnet, das ist ja in Ihrem Auftrag –: Wer hat an der Beantwortung mitgearbeitet?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Zu mir ist dieser Bericht über die Bundespolizeidirektion gekommen. Es war ein Elak, und ich gehe davon aus – aber das kann ich jetzt nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen –, dass auch die zuständige Landespolizeidirektion Niederösterreich eingebunden worden ist. Davon gehe ich aus. Aber ich habe dazu nicht die Wahrnehmung, man müsste im Elak-Prozess nachsehen – der ist aufgezeichnet, und da muss man nur nachsehen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Danke.
Im Absatz „Ad 14a“ geht es mir darum – es steht hier im unteren Teil –: „Herr Bundespolizeidirektor Michael Takacs [...] erteilte daraufhin den Rat [...]“ – und weiter um diesen Satz. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Ruf: Ja?) – Hier steht, dass es „keinen Rechtsgrund gab, dass“ die persönlichen Gegenstände – unter anderem auch das Handy – „im Haus in Rossatz bleiben“ dürfen. – Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmung.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Können Sie uns sagen, ob Michael Takács hier privat oder im Dienst gehandelt hat, diesen Rat erteilt hat?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich glaube, vernommen zu haben, dass er gesagt hat, dass das ein privater Ratschlag war.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Und trotzdem findet sich das in diesem Bericht, in dieser Beantwortung. Können Sie uns das vielleicht erklären?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Kann ich nicht, weil ich ihn nicht bearbeitet habe, sondern er mir vorgelegt wurde und ich diesen Bericht
„lediglich“ – unter Apostrophen – genehmigt4 habe.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Mich überrascht das eben, weil auch Michael Takács gestern ausgesagt hat, dass es ein privater Rat war, also ein privates Telefonat, und dennoch findet er sich hier sozusagen im Zusammenhang mit „Herrn Bundespolizeidirektor Michael Takacs“. Deswegen verwundert mich das, und ich hätte gehofft, Sie können uns dazu eine Auskunft geben.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich glaube, dass der stellvertretende Bundespolizeidirektor Gundel diesen Bericht vorab genehmigt hat. Wenn notwendig, könnte man diesen dazu befragen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ich würde gerne noch zu einem Punkt kommen, der zuvor schon ein bisschen angesprochen wurde, und zwar zur Ermittlungsarbeit und auch zur Qualitätssicherung.
4 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „,genehmigt‘“ statt „- unter Apostrophen -
genehmigt“
Ganz zu Beginn würde mich interessieren, in welcher Zuständigkeit und Verantwortung grundsätzlich die Qualitätskontrolle im gesamten Polizeiapparat liegt und welcher Bereich auch in Ihren Bereich fällt.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, das ist Aufgabe der Vorgesetzten, der Dienst- und Fachvorgesetzten, und man muss halt grundsätzlich sehen: Wer hat die Erstmaßnahmen geführt? – Da sind die unmittelbaren Vorgesetzten die Inspektionskommandantin oder der Bezirkspolizeikommandant oder der Kriminalreferent im Bezirk; wenn man auf die Ebene darüber geht, ist es der Leiter des Landeskriminalamtes, dessen Stellvertreter oder andere Offiziere oder Juristen im Führungsbereich des Landeskriminalamtes, aber auch die Ermittlungsbereichsleiter und deren Stellvertreter, die Assistenzbereichsleiter und die Stellvertreter; und eine Ebene darüber der Herr BK-Direktor, sein Stellvertreter, die Abteilungsleiter, die Referatsleiter; und dann letztendlich bei mir als Generaldirektor und darüber der Herr Bundesminister als Leiter der Sicherheitsbehörde – der obersten Sicherheitsbehörde.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Wie kann ich mir das vorstellen? Wann oder wie wirken Sie als Qualitätskontrolle auf diese Ebenen ein?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Wie schon angesprochen: Wir geben grundsätzliche Aufträge mit Erlässen, mit Richtlinien, mit Leitsätzen über die jeweiligen Fachdirektionen zu den operativen Einheiten der Landespolizeidirektion, mit der internen Gliederung über die Stadt- und Bezirkspolizeikommanden zu den Inspektionen. Aufgrund der Ausbildung und der Ausgestaltung gibt es eine große Eigenverantwortung unserer Polizistinnen und Polizisten, dennoch haben die Fach- und Dienstvorgesetzten diese Aufsicht wahrzunehmen, Fehler abzustellen – und wenn sie grundsätzlicher Natur sind, dann muss das über die Linie kommuniziert werden, und wenn es eine Änderung
braucht – zum Beispiel bei einem Erlass –, dann muss das zum Beispiel bis zum Bundeskriminalamt kommuniziert werden.
Aus diesem Grund gibt es auch ein Redaktionsteam – das ist im Bundeskriminalamt angesiedelt – für den Tatortleitfaden. Daran arbeiten Bedienstete des Bundeskriminalamtes und ausgewählte Bedienstete aus den Landeskriminalämtern. Da braucht man entsprechendes Know-how, die treffen sich, besprechen die technischen Entwicklungen, mögliche gesetzliche Weiterentwicklungen, Rechtsprechungen, und die werden dann – falls notwendig, falls diese hohe Ebene erreicht wird – eingearbeitet und die Richtlinien dann abgeändert und neu verlautbart.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Heißt das, es gibt sozusagen auch eine Kommunikation von unten nach oben, so wie von oben nach unten, einen regelmäßigen Austausch: Was funktioniert, was funktioniert nicht? Gibt es genau solche Prozesse?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es gibt genau solche Prozesse, und das muss auch so kommuniziert werden. Also die Aufträge genereller Natur gehen in Form von Erlässen, Richtlinien, Leitlinien an die nachgeordneten Sicherheitsbehörden, an Dienststellen, und wie die Umsetzung erfolgt, habe ich heute mehrmals erzählt.
Die unmittelbaren Dienstvorgesetzten, die das operative Tagesgeschäft vollziehen, müssen schauen, dass die Dinge richtig gemacht werden. Kleinere Fehler – Anleitungen, dort, wo ein Verbesserungspotenzial festgestellt wird – gilt es sofort abzustellen; und wenn es grundsätzlicher Natur ist, ist das über die Linie über das Landeskriminalamt zum Beispiel zum Bundeskriminalamt oder über das Bezirkspolizeikommando und die Landespolizeidirektion zum Beispiel über das Büro A1 zur Bundespolizeidirektion zu kommunizieren, oder in eine
andere „Fachdirektion“ – unter Apostrophen –5 in der Generaldirektion. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Haben Sie im Zusammenhang mit der Ermittlungsarbeit wahrgenommen, ob es hierzu, also jetzt ganz konkret im Fall Pilnacek, Rückmeldungen gab – dass etwas praktisch anwendbar war oder nicht, dass ein Leitfaden nützlich war oder nicht oder dass man hier etwas anderes gebraucht hätte?
Also gab es da sozusagen von unten nach oben Mitteilungen, Verbesserungswünsche? Ich sage es jetzt einmal nicht in einem Polizei-Wording, wie Sie es vielleicht formuliert würden, sondern einfach so.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es hat gestern Nachmittag und heute Vormittag die Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Bezirksverwaltungsbehörden, also der Bezirkshauptleute, über meine Einladung und die von Sektionschef Vogl stattgefunden. Bei dieser Veranstaltung war auch der Direktor des Bundeskriminalamtes, und ich habe ihn angesprochen, ob irgendwo ein Änderungsbedarf erkannt wurde und ob auch in Richtlinien oder Erlässen Änderungen vorgenommen worden sind, und er hat gestern erwähnt, dass es – diese Temperaturmessung – aufgrund dieser Diskussion hier im Untersuchungsausschuss und auch der medialen Berichterstattung eine Ergänzung im Tatortleitfaden gegeben hat. Aber er hat auch erwähnt, dass das grundsätzlich klar war, aber aufgrund der Diskussion hat man das hineingenommen oder umgeändert. Das kann ich nicht genau sagen, weil ich den jetzigen Tatortleitfaden so noch nicht überprüfen konnte, aber er hat das erwähnt: dass in diesem Segment eine Ergänzung, eine Klarstellung oder eine Adaptierung vorgenommen worden ist.
5 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „,Fachdirektion‘“ statt „,Fachdirektionen‘ - unter Apostrophen -“
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Danke. Ich nehme die Zeit in die nächste Runde mit.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann kommt jetzt Frau Abgeordnete Wotschke dran. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident.
Grüß Gott, Herr Doktor! Ich würde auf eine Sache zurückkommen, die Sie vorher erwähnt haben, nämlich auf die SMS, die Sie an Herrn Kabinettschef Stella verfasst haben. Wann war das circa?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich wurde zuerst von Andreas Holzer angerufen – den genauen Zeitpunkt weiß ich nicht mehr, aber es war am Vormittag –, und er hat mir im Gespräch gesagt, dass er bereits mit Brigadier Pfandler telefoniert hat. Also muss es danach gewesen sein, also nach dem Telefonat Holzer-Pfandler hat er mich angerufen. Das wäre ein Messpunkt. Ich kann keinen genauen Zeitpunkt sagen, aber da hat er mich verständigt. Meiner Erinnerung nach hat mich wenige Minuten später – das ist in meiner Erinnerung noch so; das ist gefühlt so – Michael Takács angerufen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. War das dann eher der frühe Vormittag oder der späte Vormittag, also vor 10 Uhr, nach 10 Uhr?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Am Vormittag. Ich kann es nicht mehr festlegen. Es war, nachdem Holzer mit Pfandler telefoniert hat, und auch Takács hat gesagt, dass er bereits mit Franz Popp telefoniert hat. Also es muss danach gewesen sein. Man müsste sehen, wann diese Telefonate stattgefunden haben; dann kann man sagen, es war danach.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir können es vielleicht auch anders rekonstruieren. Wissen Sie, ob es zu dem Zeitpunkt bereits mediale Berichterstattung gab?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe medial keine Kenntnis davon erlangt, sondern es war wirklich der Anruf von Holzer, das war die erste Information. Von Takács das war die zweite Information.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde einen Vorhalt machen: eine Anfragebeantwortung, das Dokument 1051. Die Seite 3 ist relevant. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das ist eben eine Anfrage zur Frage, wer wie wann informiert wurde, konkret bezogen auf Michael Takács, und dann ist unten eben die Antwort: „Der Bundespolizeidirektor wurde am Vormittag [...] informiert. Er ersuchte den Landespolizeidirektor [...] um Klärung“.
Jetzt ist meine Frage: Waren Sie in die Beantwortung dieser Anfrage involviert?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das kann ich nicht sagen. Normalerweise gehen parlamentarische Anfragen auch zu mir. Wenn ich nicht in Wien bin, werde ich vertreten, dann machen die die Genehmigung für die GD – dann geht das noch weiter in die Rechtssektion und dann zum Herrn Bundesminister –, auch meine Stellvertreter.
Man müsste nachsehen. Ich kann mich nicht mehr erinnern, man müsste nachsehen. Im Elak, im Prozess ist das sicher vermerkt, und dann kann man das so feststellen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Könnte auch sein, dass Ihre SMS an Herrn Stella die Basis für diese Anfragebeantwortung war?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie in der Information, die Sie an den Herrn Kabinettschef geschickt haben, auch bereits eine Vermutung oder eine Information zu einer potenziellen Todesursache geäußert?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, gar nicht, sondern nur, dass mich BKA-Direktor Holzer und Bundespolizeidirektor Takács über diesen Umstand informiert haben und offenbar Christian Pilnacek tot im Wasser der Donau aufgefunden wurde. Das war meine Information. Das war eine knappe Information, und so war das SMS nach meiner Erinnerung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie auch die Information der Führerscheinabnahme in diese SMS aufgenommen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, das war ja schon davor in der Nacht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Ich würde einen Vorhalt machen: das Dokument Nummer 22425. Das haben Sie vorher bereits gesehen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Jetzt ist das eben die E-Mail, die so schwer lesbar ist. (Auskunftsperson Ruf: Ja!) Die ist so schwer lesbar, weil sie uns als U-Ausschuss nie übermittelt wurde, sondern wir sie von Herrn Pfandler bekommen haben und jetzt eine Kopie im Akt haben.
Meine Frage – je nachdem, inwieweit Sie da involviert sind –: Haben Sie Wahrnehmungen, wieso diese E-Mail dem U-Ausschuss nicht geliefert wurde?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, das kann ich nicht sagen. Die Koordination hat die Rechtssektion im Innenministerium zur Aktenlieferung, und in jeder Sektion sind Verantwortliche namhaft zu machen. In der Generaldirektion sind das zwei Personen, und wir haben dann immer die
jeweiligen Organisationen aufmerksam gemacht, dass die entsprechenden Akten zu liefern sind.
Ich bin in den Prozess nicht eingebunden. Ich weiß, dass dies die Personen eigenständig wahrnehmen, aber ich war in diesen Prozess nicht persönlich involviert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt wurde uns gesagt, es gebe einen Erlass, nach dem auch E-Mails regelmäßig zu löschen sind. Haben Sie Wahrnehmungen von so einem Erlass?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Den gibt es wahrscheinlich von der Sektion IV. Das ist jetzt eine Vermutung, ich habe keine Wahrnehmung dazu. Ich weiß nur, dass wir so viele E-Mails bekommen und die Speicherplätze überschaubar sind und das Speicherthema im Innenministerium aufgrund der großen Datenmengen ein großes Thema ist. Darum werden wir immer wieder aufgefordert, auch bei Dienstbesprechungen, E-Mails zu löschen und Speicherplätze freizumachen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Beschränkt sich die Berichterstattung, die für öffentliche oder für clamorose Fälle eingeführt wurde, auf eine Erstinformation, oder ist das eine laufende Berichterstattung?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Grundsätzlich ist es eine Erstinformation. Es kann im Einzelfall sein, dass das Kabinett oder ich als Generaldirektor – aber ich ganz selten; ich kann mich eigentlich nicht erinnern – Nachinformationen anordnen.
Ich mache das grundsätzlich nicht – ich kann mich nicht daran erinnern –, aber es ist durchaus möglich, dass das Kabinett einen solchen Auftrag gegeben hat. Ich habe nur dazu keine Wahrnehmung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ein solcher Auftrag kann, nehme ich an, auch von der Stelle eines Landespolizeidirektors gegeben werden?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: In der kompletten Linie, ja. Wenn es vom Kabinett kommt: Das Kabinett kann an alle Hierarchieebenen direkt herantreten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt sind Sie in der Strategie, und die Erstinformation hat ja auch einen Sinn und Zweck. Ist hier angedacht, dass es dann in solchen Fällen auch eine laufende Berichterstattung geben soll oder man so etwas eben evaluieren soll, wenn man so eine Informationen bekommt?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es ist vom Lagezentrum zu beurteilen, was berichtet wird und ob es notwendig ist, weitere Berichte zu erstatten. Es gibt einen Erlass dazu, was zu berichten ist, und daran haben sich die Beamtinnen und Beamten zu halten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt haben Sie vorher schon zum Schulungsthema, vor allem über Einschulungen, ausgeführt. Was können Sie mir denn sagen, wie generell die Strategie bezüglich laufender Fortbildungen aussieht?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Die Grundausbildung erfolgt in den Bildungszentren. Das ist eine umfassende Ausbildung von unseren Polizeibediensteten, die dauert zwei Jahre. Das ist im internationalen Vergleich sehr, sehr lange. Das mittlere Management, die dienstführenden Beamten, werden zehn Monate ausgebildet. Da ist es alternierend eine theoretische Ausbildung und dann wieder Training on the Job. Auch in der Grundausbildung: Nach einem Jahr sind einige Monate Praxiserfahrung notwendig, dann wieder Theorie, dann wieder Praxiserfahrung.
Es gibt die Richtlinie für die kriminalpolizeiliche Fortbildung. Da hat das Landeskriminalamt eine entsprechende Stellung, auch der Leiter, der für die notwendige Fortbildung zu sorgen hat. Diese Aufgabe kommt auch dem Bezirkspolizeikommando zu. Da ist in der Kriminaldienstrichtlinie vorgesehen, dass der Kriminalreferent laufend Besprechungen abzuhalten hat, Informationen an die sogenannten KKD-Beamten weiterzugeben hat, zumindest einmal im Monat, aber natürlich grundsätzlich öfter.
Auch bei den Inspektionskommandanten – ich habe auch einmal vor vielen Jahren auf einem Gendarmerieposten, jetzt einer Polizeiinspektion, Dienst versehen – ist es so üblich, dass in der Früh vom Kommandanten oder dessen Stellvertreter eine Dienstbesprechung vorgenommen wird. Da werden neue Erlässe geschult, manche werden auch unterschrieben, und es passiert eine fachliche Diskussion. So ist ein breites Netz an Ausbildung und Fortbildung sichergestellt.
Es gibt auch in den Bildungszentren bei den sogenannten Ausbildungstagen Fortbildungen für alle Polizeibediensteten im Bereich der KDFR, der kriminalpolizeilichen Fortbildungsrichtlinie. Da gibt es spezielle Ausbildungen für Ermittlungsbereichsleiter und deren Stellvertreter, Assistenzbereichsleiter und Stellvertreter.
Es passieren auch, wie von mir angesprochen, diese kooperativen Fallbearbeitungen. Auch das ist Fortbildung, wenn zum Beispiel einem uniformierten Bediensteten ein erfahrener Kriminalist zur Seite steht und sein Wissen weitergibt.
Dann ist da noch die praktische Erfahrung. Die ist auch wichtig und notwendig.
Das alles zusammen führt zu einer umfassenden Aus- und Fortbildung und auch zu einem entsprechenden Erfahrungswert bei der tagtäglichen Aufgabenerfüllung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, am Ende liegt beim Inspektionskommandanten, beim Bezirkspolizeikommandanten die tatsächliche Ausführung, und dann geht es die Ebene nach oben. (Auskunftsperson Ruf: Ja!)
Das heißt dann aber auch, dass die Landespolizeidirektion dafür zuständig ist, dass die Schulungen im gesamten Bundesland funktionieren und durchgeführt werden?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Auch das ist eine Zuständigkeit von der Landespolizeidirektion, ja, weil auch der Leiter des Landeskriminalamtes ja Teil der Landespolizeidirektion ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja. Dann würde ich einen Vorhalt machen: das Dokument Nummer 48, die Seite 219, eine Aussage von Herrn Takács. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Da ist jetzt zuerst die Frage: Also die Landespolizeidirektion ist in der Kette um eins darüber, also dafür verantwortlich, zu schauen, dass das Schulungswesen im jeweiligen Bundesland funktioniert. Was ist dann die Aufgabe der Bundespolizeidirektion?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Die Bundespolizeidirektion hat in der OGO zugewiesene Aufgabenfelder. Ich kann diese vielleicht auch gut erklären, wenn ich die Organisation der Gruppe Bundespolizeidirektion erkläre. Da geht es um Organisation, also wie auch die Landespolizeidirektion, die BPKs und die Inspektionen organisiert sind. Da geht es in einer zweiten Abteilung um den Dienstbetrieb, da geht es auch um Dienstzeiten oder wie der Dienstbetrieb tatsächlich vonstattengeht. Auch das Recruiting ist eine wichtige Aufgabe der Bundespolizeidirektion.
Dann geht es um diese Aufgaben der Einsatzeinheit – das ist jene Einheit, die zum Beispiel bei Demonstrationen oder Fußballspielen zum Einsatz kommt – oder das Diensthundewesen, genauso den Bereich Verkehrspolizei oder den Bereich Fremdenpolizei im Vollzug.
Das sind die Aufgaben, die grundsätzlich durch die jeweiligen Abteilungen abgedeckt sind. Da gibt es entsprechende Organisationseinheiten, Ansprechpartner auf der Landespolizeidirektionsebene, entsprechende Abteilungen, die wieder in der Linie kommunizieren. So ist sichergestellt, dass die Aufgaben wahrgenommen werden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In diesem Bereich Dienstbetrieb läge dann auch das Schulungswesen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Da müsste ich jetzt nachsehen. Da müsste ich nachsehen, das kann ich jetzt, ohne das genau nachzulesen, so nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ob es in dem Bereich liegt?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, das kann ich so nicht sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber es liegt jedenfalls auch die Überprüfung vom Schulungswesen generell auf Ebene der Bundespolizeidirektion?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das ist ein Aufgabenfeld, das in dem Bereich, den ich angesprochen habe, von diesen Abteilungen wahrgenommen wird. Das ist dort wahrzunehmen, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Weil: Hier haben wir jetzt eben Herrn Bundespolizeidirektor Takács, der im Medienverfahren aussagt. Hier ist für mich der fünfte Absatz interessant, beginnend mit: „Es gibt eine
gewisse Dienst- und Fachaufsicht und die obliegt der Landespolizeidirektion“, wo er dann weiter ausführt, darauf eingeht: „wenn [...] Dienstvorschriften nicht eingehalten werden“, gibt es entsprechende Maßnahmen. „Das macht jede Landespolizeidirektion für sich selbst.“
Was ich mich jetzt aber frage: In dieser monokratischen Struktur kann man es ja nicht allein den Landespolizeidirektionen überlassen. Das heißt: Was ist dann das Einwirken oder was sind dann in dem Szenario die Aufgaben der Bundespolizeidirektion?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe es vorhin schon mehrfach erklärt. Die Landespolizeidirektion ist auch Dienstbehörde und hat natürlich auch entsprechende Aufgaben selbstständig wahrzunehmen. Diese Aufsichtsfunktion grundsätzlich im operativen Bereich liegt natürlich in diesem operativen Bereich bei den unmittelbaren Dienst- und Fachvorgesetzten. Die Bundespolizeidirektion steuert ihren Zuständigkeitsbereich über Erlässe, Richtlinien und Leitlinien – diese sind genereller Natur –, und den tatsächlichen Vollzug auf operativer Ebene stellt die Landespolizeidirektion mit ihren Dienst- und Fachvorgesetzten sicher. Also die operativen Maßnahmen werden in der Landespolizeidirektion, in den Stadt- und Bezirkspolizeikommanden oder - inspektionen wahrgenommen, und die generellen Anweisungen erfolgen in diesem Fall von der Bundespolizeidirektion.
Das ist der gleiche Weg wie über das Landeskriminalamt zum Bundeskriminalamt im Bereich der Kriminalpolizei. So sind auch hier, wenn ein breiterer Änderungsbedarf gegeben ist, weil sich die Technik ändert, weil sich die Ausrüstung ändert, wenn gesetzliche Vorschriften geändert werden, diese allgemeinen Anordnungen, diese Erlässe zu ändern. Diese Zuständigkeit fällt dann in das Aufgabengebiet der Bundespolizeidirektion.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Änderung: ja.
Und die Überprüfung, dass die Erlässe bundesweit eingehalten werden?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, da gibt es ja auch laufend Dienstbesprechungen. Es gibt Dienstbesprechungen mit den Landespolizeidirektoren. Es gibt Dienstbesprechungen, die die Bundespolizeidirektion mit dem Büro A 1 organisiert, wo dieser Dienstvollzug absolviert wird. Es gibt Dienstbesprechungen mit der Personalabteilung. Da wird, auch wenn es um grundsätzliche Fragen der Dienstbehörde geht, die Sektion I im Bundesministerium beigezogen. Also das organisiert die Bundespolizeidirektion, und beispielsweise wenn es um Personalthemen, Personalangelegenheiten geht, dann wird auch die Sektion I beigezogen.
Aber die Bundespolizeidirektion ist ja nicht nur für die Steuerung der Personalressourcen zuständig, sondern auch der Sachressourcen für die Landespolizeidirektionen. Hier gibt es wiederum auch eine Zuständigkeit in der Sektion IV im Innenministerium. Dann spricht sich die Bundespolizeidirektion mit Sektion IV ab, gerade wenn es um Themenstellungen der Logistikabteilung in der Landespolizeidirektion geht. Dann kann es durchaus sein, dass die Bundespolizeidirektion gemeinsam mit einer Gruppe der Sektion IV diese Besprechung abhält oder vielleicht auch eine generelle Weisung, eine generelle Anordnung mit der Sektion IV gemeinsam erarbeitet, und dann geht es in der weiteren Folge in die Linie zu den nachgeordneten Sicherheitsbehörden und Dienststellen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wenn jetzt herauskommt, dass in einem Bundesland, sagen wir einmal, ein Erlass nicht entsprechend umgesetzt wird: Was wären dann die Schritte, die die Bundespolizeidirektion setzt?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Dann gibt es eine große Möglichkeit. Es gibt ein normales Gespräch. Wenn das nicht ausreicht, dann kann eine
Weisung notwendig werden. Es ist vielleicht auch notwendig, eine Ermahnung auszusprechen oder diese Weisung schriftlich zu erteilen. Und wenn diese nicht befolgt wird, dann kann auch eine Disziplinaranzeige erstattet werden. Die ganze Palette, die das Dienstrecht eröffnet, kann dann wirksam werden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das liegt dann bei der Bundespolizeidirektion?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Auch in ihrem Zuständigkeitsbereich, aber das kann auch das Bundeskriminalamt im Bereich der Kriminalpolizei, wo sie eine fachliche Aufsicht hat, treffen. Es kann aber genauso die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst betreffen, die eine entsprechende Aufsicht fachlicher Natur gegenüber dem Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung, auch eine Abteilung in der Landespolizeidirektion, hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Welche Maßnahmen oder welche Mechanismen gibt es auf Ebene der Bundespolizeidirektion, damit man etwaige Missstände erkennt und dann eben gegenwirken kann?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es gibt laufend Dienstbesprechungen und es gibt – ich glaube, die Bezeichnung ist so, aber ich bin mir nicht sicher, ob die Bezeichnung noch gleich ist – so Controlling-Gespräche mit den Landespolizeidirektionen, wo entsprechende Themenstellungen besprochen werden, wo ein bestimmter Personenkreis eingeladen wird, zum Beispiel der Landespolizeidirektor-Stellvertreter, die Logistikabteilung oder das Landeskriminalamt – wie auch immer –, wo dann Themen, zum Beispiel der Ressourcensteuerung, auch Kennzahlen, vielleicht auch die Kriminalstatistik oder sonstige Unterlagen, besprochen werden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das wäre jetzt meine nächste Frage gewesen, denn man kann ja nicht nur davon abhängig sein, was einem auf Ebene der Landespolizeidirektion erzählt wird, sondern man braucht ja
auch einen Gegencheck – nehme ich an. Wie funktioniert denn dieser Gegencheck?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es gibt eine wirkungsorientierte Steuerung. Wir sehen in bestimmten Phänomenen oder Deliktsbereichen, wenn es einen Anstieg gibt, dass dann die jeweilige Landespolizeidirektion gebeten wird: Welche Maßnahmen werden dort gesetzt, um dieses Phänomen wirkungsvoll zu bekämpfen? Vielleicht ist es auch notwendig, gemeinsam mit einem Bundesland ein gewisses Phänomen oder einen Deliktsbereich oder eine sicherheits- und kriminalpolizeiliche Bedrohungslage zu bearbeiten. Das sollte Gegenstand einer solchen Besprechung sein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Welche Kennzahlen gibt es dann noch, die Sie für relevant erachten? Es wird ja nicht die einzige Kennzahl sein, sich anzuschauen, wie sich die Kriminalitätsstatistik entwickelt, da das ja nicht unbedingt zwingend direkt mit der Arbeit der Polizei vor Ort zusammenhängt.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Stimmt, aber es gibt den Verfassungsschutzbericht, es gibt andere detaillierte Berichte vom Bundeskriminalamt. Es gibt den internen Sicherheitsmonitor – das ist im Vorfeld der Kriminalstatistik –, wo Trends erkennbar sind. Solche Unterlagen können Gegenstand der Besprechung sein, genauso Personalzahlen, zum Beispiel VBÄs von gewissen Organisationseinheiten. Man schaut sich die Belastung an und muss dann vielleicht personalsteuernd eingreifen. Man muss vielleicht auch technische Ressourcen zuführen – wie auch immer: die ganze Breite der Ressourcensteuerung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde einen Vorhalt machen, Dokument Nummer 1211, ab Seite 6. Das ist nämlich ein Erlass
(Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich), beginnend dann auf Seite 8, vom Bundeskriminalamt.
Es wurde da der neue Tatortleitfaden kundgemacht, der, wie auf Seite 9, ganz am Anfang, steht, „vollständig überarbeitet und auch technisch völlig neu aufbereitet“ wurde. Wie ist der Prozess, wenn man sich diesen konkreten Erlass anschaut? Was sind die weiteren Schritte, die Sie strategisch erwarten würden, die dann auf den verschiedenen Ebenen gesetzt werden?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das war 2019, da war ich noch nicht Generaldirektor. Ich habe dazu keine Wahrnehmung und kann jetzt auch, wenn ich darauf blicke, nicht den Gesamtzusammenhang erkennen. Da fehlt mir jetzt das Umfeld, dass ich das beurteilen kann.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es geht mir auch weniger um den konkreten Erlass. Es geht mir mehr darum: Es gibt einen Erlass, es ist etwas neu, irgendeine Richtlinie ist neu überarbeitet worden. Was sind dann die Schritte, um sicherzugehen, dass jeder weiß, was er zu tun hat?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Wie schon öfters heute angesprochen, gibt es da ein Team, das entsprechendes Know-how einbringt. Das sind Bedienstete des Bundeskriminalamtes, auch Bedienstete der Landeskriminalämter. Die erarbeiten dann den neuen Erlass oder die Änderung. Und wenn ein Ressourcenthema damit verbunden ist, muss man hinsehen, was genau betroffen ist. Dann braucht es noch eine Abstimmung mit der Bundespolizeidirektion, und wenn das dann auf BMI-Ebene abgeschlossen ist, dann ergeht ein solcher Erlass an die Landespolizeidirektionen, und die Landespolizeidirektionen können diese allgemeinen Erlässe mit individuellen Dienstaufträgen oder Dienstbefehlen – da gibt es ein unterschiedliches Wording – ergänzen und Notwendigkeiten, die im jeweiligen Bundesland bestehen, noch ergänzend in eine solche Regelung hineinbringen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut.
Ich würde noch einen anderen Vorhalt machen, das veröffentlichte Protokoll der Befragung des Beamten Stummer, Seite 16. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.) Relevant ist die Stelle der Befragung, an der ich nachfrage, wie oft es das Schulungsangebot gibt, und er dann im Wesentlichen sagt, das gibt es dann, wenn er Bedarf anmeldet, und er kann sich nicht erinnern, wann es die letzte Schulung gab, woraus ich jetzt schließen würde, dass es die schon länger nicht gab.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Dazu habe ich keine Wahrnehmung, das kann ich nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es war auch noch keine Frage dabei.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ah, okay.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gibt es generell aus einem strategischen Blick bundesweit Vorgaben oder Anregungen, wie oft Beamte geschult werden sollten?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es gibt diese Regelung in der Kriminaldienstrichtline, die mir dazu einfällt, wo eben der Leiter des Landeskriminalamtes die organisatorischen Maßnahmen zu setzen hat. Es gibt auch dort – so glaube ich, mich zu erinnern – die Festlegung, dass der Kriminalreferent auf Bezirksebene zumindest monatlich solche Besprechungen mit den KKD-Beamten abzuhalten hat. Es gibt auch eine zeitliche Festlegung, dass das Landeskriminalamt zumindest halbjährlich – eigentlich sollte es öfter sein, aber zumindest halbjährlich – Besprechungen mit den Kriminalreferenten abzuwickeln hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Aussage, dass man nicht mehr weiß, wann die letzte Schulung war, hat mich eher überrascht. Ist das etwas, was Sie jetzt aus einer generellen Sicht, mit dem Blick von oben, eher für den Normalfall oder eher für die Ausnahme halten?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das ist nicht meine Ebene, dazu habe ich wirklich keine Wahrnehmung. Ich bin wirklich auf der strategischen Ebene, und diese Aufgabenbereiche werden über die Fachdirektionen wahrgenommen. Dazu – es tut mir leid – habe ich keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Müssen Sie auf der strategischen Ebene nicht wissen, wie die Umsetzung von den strategischen Erlässen erfolgt?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, schon, aber wenn Sie die Flut der Erlässe und das breite Aufgabengebiet, das man hat, ansehen, dann kann man als Generaldirektor nicht jeden Teilbereich übernehmen. Darum gibt es ja bei mir unmittelbar zwei Abteilungen und fünf Fachdirektionen, also wirklich eine große Anzahl an Bediensteten, die sich um diese Themenstellungen kümmern, und es ist deren Aufgabe, das sicherzustellen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie sind nicht der Erste, der von einer Flut von Erlässen spricht. Gibt es Anstrengungen, diese Erlässe zu reduzieren?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Wir vollziehen Gesetze, und wenn es notwendig ist, gesetzliche Regelungen in Erlässen so zu erklären, damit die Kolleginnen und Kollegen vor Ort Handlungssicherheit haben, dann müssen wir diese Regelungen vornehmen. Wir sind von der Gesetzgebung gesteuert, und es ist einfach so, dass das Aufgabengebiet eines Polizisten, einer Polizistin ein breites ist, wenn ich das kurz ansprechen darf: von der Straßenverkehrsordnung mit einer großen Anzahl an Paragrafen über das Führerscheingesetz, über das
Kraftfahrgesetz bis hin zum Sicherheitspolizeigesetz – auch viele Paragrafen –, Strafprozessordnung, das Strafgesetzbuch, die strafrechtlichen Nebengesetze, das Suchtmittelgesetz, das Verbotsgesetz, das Passgesetz und noch vieles mehr.
Sie sehen, da ist eine breite Zuständigkeit gegeben, und es braucht eben eine Handlungsanleitung, weil unsere Polizistinnen und Polizisten grundsätzlich keine Juristen sind. Darum muss das praxistauglich übersetzt werden – das ist sehr herausfordernd –, und eben diese Handlungsanleitung genereller Natur vom BMI aus geleistet werden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich nehme die Zeit mit.
Zweite Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann beginnen wir mit der zweiten Fragerunde. – Frau Abgeordnete Prammer.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank.
Ich kann da auch gleich sehr gut anschließen. Brauchen Sie eine Pause?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, geht. Danke.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Okay. Ich schließe dort an, wo ich vorhin ein bisschen überstürzt versucht habe, noch dazuzukommen. Das können wir jetzt in Ruhe machen. Sie haben gerade gesagt, es braucht Handlungsanleitungen aus dem BMI, damit die einzelnen Beamtinnen und Beamten wissen, wie sie mit den vielen Regelungen umgehen können. Das heißt, es braucht rechtliche Einschätzungen aus dem BMI.
Es gab ja dieses Überprüfungsverfahren von der Volksanwaltschaft, in dem eben gefragt wurde, ob und nach welchen Richtlinien die Beamt:innen dabei gehandelt haben oder worauf sie sich dabei bezogen haben, als sie dieses Handy
hergegeben haben. – Ich bin wieder beim Handy – Entschuldigung, das habe nicht dazugesagt –: Da gab es eine Einschätzung oder eine Untersuchung von der Volksanwaltschaft, und da haben Sie eine Einschätzung an die Volksanwaltschaft geschickt.
Ich darf Ihnen das Dokument 1242 zeigen und Sie bitten, auf Seite 21 zu gehen, eh gleich ganz oben auf dieser Seite. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.) Da steht, dass die Entgegennahme und Ausfolgung von vertretbar als geringfügig eingestuften persönlichen Effekten aufgrund der Grundsätze dieser Richtlinie erfolgt ist, von der wir vorher geredet haben. Man bezieht sich da auf diesen Punkt 9, und es ist eben davon die Rede, dass die Beamten damals aufgrund einer vertretbaren Rechtsansicht dieses Handy herausgegeben haben, weil sie es als geringfügige Effekte einstufen durften. Das ist quasi Ihre Aussage gegenüber der Volksanwaltschaft. Sehen Sie das nach wie vor so?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe zu diesen Verfahren, zu diesen operativen Maßnahmen keine unmittelbare Wahrnehmung, aber das Handy – in diesem Fall – war ja nicht bei der Leiche, und Punkt 9 dieser Richtlinie regelt den Umgang mit Effekten, die bei der Leiche sichergestellt worden sind. Darum vermute ich jetzt - - Aber da wäre derjenige Bedienstete zu fragen, wie seine Einschätzung dann passiert ist, warum er in Analogie dieser Bestimmung in diesem Fall vorgegangen ist. Ich glaube, mich zu erinnern, dass er sich so erklärt hat, und so wird auch dieser Bericht zustande gekommen sein.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Was heißt, „wird [...] zustande gekommen sein“? Der Bericht ist ja von Ihnen unterfertigt. Das heißt, Sie müssten sich ja grundsätzlich schon damit beschäftigt haben, wie der Bericht zustande gekommen ist.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, ich überprüfe aber nicht jedes Detail und ich habe keine Aktenteile bekommen. Ich kenne den Ermittlungsakt nicht, es geht nur in einer zusammenfassenden Schau, ob das stimmig ist, und das war es für mich. Es war erklärend, ich habe gesehen, dass die Grundsätze dieses Einsatzes eingehalten wurden – wie angesprochen –, dass eine Kommandantin vor Ort eingesetzt war, dass KKD-Beamte bei der Tatortarbeit eingesetzt waren, dass gemäß der Richtlinie das LKA die Amtshandlung übernommen hat. Und das ist meine Feststellung dazu. Grundsätzlich ist dieser Einsatz ordnungsgemäß organisiert und strukturiert abgearbeitet worden, aber die Aufbereitung dieses Berichts ist in der Linie passiert.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Aber dass in diesem Bericht oder in dieser Stellungnahme an die Volksanwaltschaft ausdrücklich drinnen steht, dass Sie davon ausgehen, dass die Ausfolgung die Folge einer vertretbaren Rechtsansicht ist, stimmt schon?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das weiß ich jetzt nicht auswendig, ob das so drinsteht.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Das ist genau diese Stelle. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Das ist genau dieser erste Satz: „Die Entgegennahme und die Ausfolgung der vertretbar als geringfügig einzustufenden persönliche Effekten erfolgte entsprechend den Grundsätzen der Richtlinie [...] für eine bundesweite einheitliche Regelung der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau im Sinne des
§ 128 StPO, Punkt 9.“
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Darf ich mich kurz mit meiner Vertrauensperson beraten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Dieser Bericht, der vorgelegt wurde, wurde von mir nicht abschließend rechtlich bewertet. Aber ich habe das im Zusammenhang geprüft, und es war ja auch so, dass diese Vorgehensweise der Beamtinnen und der Beamten von der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren geprüft wurde. Nach meinem Wissensstand wurde dieses Prüfverfahren eingestellt, und nach meinem Wissensstand gab es danach von der zuständigen Dienstbehörde der Landespolizeidirektion Niederösterreich auch die Feststellung, dass kein disziplinäres Fehlverhalten festgestellt wurde. Und es wurde die Übergabe dieser Gegenstände – gemäß der Richtlinien analoger Form dieser Bestimmung in Punkt 9 – auch dokumentiert. Also es wurde die freiwillige Herausgabe, glaube ich, war das, entsprechend in einer Übernahmebestätigung und Übergabebestätigung im Akt dokumentiert, so wie das in der Richtlinie vorgesehen ist, offenbar in analoger Anwendung.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Analogie im Strafrecht ist immer ein bissl gefährlich, dass wissen wir eh.
Sie haben eh richtig antizipiert, worauf ich hinauswill. Die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf einen anderen Punkt: nicht auf das, was die Volksanwaltschaft gekriegt hat, sondern auf das, was wir als Dokument 812, und dort auf Seite 122, vorliegen haben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Das Dokument ist die Antwort auf das Amtshilfeersuchen vom BAK, wie diese Richtlinie Leichenbeschau auszulegen ist. Und wenn Sie da auf die Seite 122 gehen, ganz oben, dann ist dort die Auslegung vom BMI als Antwort an das BAK. Wenn Sie sich das vielleicht einmal durchlesen möchten, bitte! (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Hier wurde das Ermittlungsverfahren vom Bundesamt für Korruptionsprävention und -bekämpfung durchgeführt, offenbar im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Ich möchte nur festhalten: Es ist eine Organisationseinheit außerhalb der Generaldirektion. Und da ist eine Frage gestellt worden, die jetzt aber nicht vergleichbar mit dem tatsächlichen Fall vor Ort ist, weil hier war die Frage von Gegenständen, die an der Leiche sichergestellt worden sind (Abg. Prammer [Grüne]: Na, die Frage ist - -!), und Handy und Schlüssel und Brieftasche waren ja gerade nicht bei der Leiche.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Na, Entschuldigung. Gehen Sie bitte auf die Seite 121, da ist die Frage zitiert. Also dieser Absatz, den wir gerade gehabt haben, ist die Beantwortung der Frage 1 und da steht: „Sind Mobiltelefone als ‚geringfügige Effekten‘ im Sinne des Punkt 9 der Richtlinie zu werten? Gegebenenfalls möge die rechtliche Grundlage (Erlässe Judikatur etc) für eine Einordnung von Mobiltelefonen als ‚geringfügige Effekten‘ bezeichnet werden.“ (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) – Und das ist nicht eine Frage von außerhalb, sondern die Frage von außerhalb wurde an das BAK gerichtet und das BAK fragt dann im Dienstwege im BMI nach, welche Antwort sie an die Staatsanwaltschaft geben soll.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Aber beim Punkt 9 geht es um geringfügige Effekten, die bei der Leiche sichergestellt worden sind.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Ja, aber es ist die Frage, ob Mobiltelefone so gewertet werden können, weil eben – zusammengefasst – die Frage gestellt wurde: Haben die da richtig gehandelt, oder nicht? Und da sagt das BMI – Herr Dürlinger gibt die Antwort –: Nein, Mobiltelefone sind regelmäßig – unabhängig davon, ob sie bei der Leiche gefunden werden oder nicht – keine geringfügigen Effekten. – Das bedeutet, es ist genau die
gegenteilige Antwort von dem, was ein Jahr später an die Volksanwaltschaft geschickt wurde.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, hier wurde der Fall beleuchtet, wenn es um Gegenstände geht, die bei der Leiche sichergestellt worden sind – und im Fall Pilnacek wurden Mobiltelefon, Schlüssel und Brieftasche eben nicht bei der Leiche sichergestellt. Darum wäre das jetzt eine Wertung, und die kann ich jetzt nicht vornehmen. Es sind wirklich zwei andere Sachverhalte. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an Auskunftsperson und Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Also diesmal keine Analogie. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson und der Verfahrensrichterin.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Falls ich jetzt ein Missverständnis also irgendwie vielleicht richtig verstehe: Bei dem allerersten Dokument, das Sie vorgelegt haben, nämlich das, was der Herr Generaldirektor an die Volksanwaltschaft geantwortet hat, wird nämlich genau auf diesen Punkt 9 zu
§ 128 Bezug genommen. Und darum haben Sie insofern nach meinem Verständnis recht, weil es bedeutet, dass die Antwort, die man dem Herrn Generaldirektor - -, der sich auf das bezieht, obwohl die Sachen eben nicht bei der Leiche gewesen sind.
Insofern machen Sie einen richtigen Vorhalt, und ich glaube, es ist noch nicht gut genug aufgeklärt worden, wo der Widerspruch ist. Vielleicht könnten wir das erste Dokument noch einmal sehen. Vielleicht macht es das dann klarer.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Das ist das Dokument 1242 und es war die Seite 21. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson und der Verfahrensrichterin.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigen Sie! Ich habe jetzt versucht, darauf hinzuweisen, dass eben hier Bezug auf diese Richtlinie genommen wird, obwohl es nicht bei der Leiche gefunden worden ist und dort ausdrücklich ist, dass es nur um Sachen geht, die bei der Leiche - - also diesen Widerspruch habe ich hier klargestellt.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, es geht hier nicht um eine Tatsachenwahrnehmung meinerseits, sondern es geht um eine rechtliche Beurteilung, und die kann ich heute hier nicht vornehmen.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Es sind beide Male rechtliche Beurteilungen von Stellen, für die Sie verantwortlich sind, wo Sie quasi immer draufstehen, einmal selbst unterschrieben und einmal natürlich in der Aufsicht.
Und es sind zwei unterschiedliche Einschätzungen.
Sie haben sich auch auf die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft bezogen, und da möchte ich jetzt bitte auf die Einstellungsbegründung zu 17 St 6/24h und die Seite 17 verweisen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja?
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Ich nehme an, Sie kennen diese Einstellungsbegründung. Das ist die veröffentlichte Begründung.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, die kenne ich nicht.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Okay, dann ist es gut, dass Sie sie jetzt kennen. Da steht nämlich als Resümee, dass sich die Beamten auf diese Richtlinie nicht berufen durften und dass man das als reine Schutzbehauptung ansieht, um das Verhalten zu rechtfertigen. Welche Schlüsse ziehen Sie daraus für die zukünftige Arbeit bei der Polizei?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das ist eine rechtliche Beurteilung. Ich habe dazu keine Tatsachenwahrnehmung. Darum kann ich sie hier nicht abschließend beurteilen.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Nicht die rechtliche Beurteilung dieser Vorlage – das haben wir jetzt eh diskutiert –, sondern wirklich: Was sind die strukturellen, organisatorischen Schlussfolgerungen, die Sie daran knüpfen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich sehe das Dokument jetzt das erste Mal. Ich kann das nicht binnen Sekunden einordnen und die organisatorischen Rückschlüsse daraus ziehen. Das muss ordentlich von den Fachexpertinnen und Fachexperten beurteilt werden und dann weiß man, ob man Schritte setzen muss, oder eben nicht.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Danke. Ich bin eh schon fertig.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Heiß. –Bitte schön.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender!
Herr Generaldirektor, ich möchte noch einmal auf das Gespräch mit Bundespolizeidirektor Takács zurückkommen: Hat es da nur einmal dieses kurze Gespräch gegeben, oder haben Sie an dem Tag oder danach noch mehrere Gespräche über die Causa Pilnacek mit ihm geführt?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: An dem Tag war es das einzige Gespräch.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Und haben Sie die Erinnerung oder die Wahrnehmung, dass Sie dem Bundespolizeidirektor Takács Anweisungen oder Empfehlungen für die Amtshandlungen gegeben haben?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, ich habe seine Meldung entgegengenommen und dann war das Gespräch beendet.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Auf die Verbindungsfunktion zwischen Polizeiapparat und Politik möchte ich auch noch einmal zurückkommen: Haben Sie am 20.10. beziehungsweise auch danach Kontakt aufgenommen mit oder wurde zu Ihnen Kontakt aufgenommen vom Kabinett Innenministerium oder von der Landeshauptfrau von Niederösterreich?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Zu mir in beiden Fällen nicht.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Und wurde im Zusammenhang mit der Causa Pilnacek – am 20.10 oder eben danach – Kontakt zu Ihnen aufgenommen vom oder haben Sie Kontakt aufgenommen zum ehemaligen Nationalratspräsidenten Sobotka oder seinem Büro?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Zu mir nicht und ich habe auch keinen Kontakt aufgenommen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Okay. Es geht weiter mit der Befragung bezüglich der 22-seitigen Beantwortung an die Volksanwaltschaft. Da haben Sie doch gesagt, dies wurde von Bundespolizeidirektor Takács geschrieben: Stimmt das?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Entschuldigung: von der Bundespolizeidirektion.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Von der Bundespolizeidirektion und in der Linie, so nehme ich an, von der Landespolizeidirektion Niederösterreich bearbeitet.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Bearbeitet von der Landespolizeidirektion.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Davon gehe ich aus, aber man müsste im Elak nachsehen im Prozessverlauf, wer diese Schritte gemacht hat. Das kann man nachvollziehen, da braucht man nur hineinsehen, dann sieht man es. Ich habe in Erinnerung, dass eben die Bundespolizeidirektion, der stellvertretende Bundespolizeidirektor Gundel, eine Vorabgenehmigung – glaube ich, heißt das, bevor es zu mir geht – gemacht hat. Das zeigt, dass die Bundespolizeidirektion in diese Bearbeitung eben jedenfalls involviert war, und ich gehe davon aus, auch die Landespolizeidirektion Niederösterreich – aber abschließend müsste man nachsehen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Haben Sie dennoch Wahrnehmung darüber, ob Herr Bundespolizeidirektor Takács da auch mitgearbeitet hat, oder eben nur der Stellvertreter, wie Sie gesagt haben?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Keine Wahrnehmungen dazu. Man müsste den Herrn Bundespolizeidirektor persönlich befragen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Was war Ihre Aufgabe bei dieser 22-seitigen Beantwortung von der Volksanwaltschaft?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es ist eben so vorgesehen, dass alle Beantwortungen an die Volksanwaltschaft – das sind viele Elaks im Monat, im Jahr – letztendlich über mich gehen. Die werden bei den zuständigen Stellen bearbeitet, dann kriege ich es per Elak zur Genehmigung. Da gibt es Vorabgenehmigungsprozesse, da gibt es einen klaren Verlauf. Dann kriege ich die, dann lese ich die wie angesprochen durch. Wenn für mich das Ganze
stimmig ist und grundsätzlich in Ordnung ist und wenn das, was geschrieben ist, vertretbar ist, dann geht es mit meinem Namen an die Volksanwaltschaft.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Da möchte ich einen Vorhalt machen und das Dokument 1242 auf Seite 7 aufrufen, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Und zwar der dritte Absatz, also: „In der Zeit zwischen 08:00 und 09:00 Uhr“ bis zur Erhebung – nur der kurze Satz. Herr Bundespolizeidirektor Takács hat uns gestern erzählt, dass er Herrn Landespolizeidirektor Popp nur über den Tod von Pilnacek in Kenntnis gesetzt hat, also informiert hat, und jetzt steht in diesem Bericht drinnen: „In der Zeit zwischen 08:00 und 09:00 Uhr wurde der Landespolizeidirektor [...] Franz Popp [...] von Herrn Bundespolizeidirektor [...] Takacs [...] telefonisch über die Auffindung des Herrn [...] Pilnacek informiert und die Einleitung geeigneter Erhebungen angewiesen.“ Das hat er gestern revidiert.
Haben Sie da Wahrnehmungen dazu, wie es zu dieser Diskrepanz gekommen ist oder kommen kann?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Keine Wahrnehmungen dazu. (Der Vorsitzende berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Bezüglich Einleitung geeigneter Erhebungen: Können Sie uns sagen, was geeignete Erhebungen sein könnten?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es besteht sowieso nach der StPO der Auftrag, gesetzmäßig vorzugehen. Also insofern bräuchte es diesen Zusatz so nicht. Das ist Aufgabe der zuständigen Organisationseinheiten. Ich weiß nicht, wie das gemeint war. Da wäre Bundespolizeidirektor Takács zu fragen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Können Sie sich dann erklären oder haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie man auf diese Aussage draufkommt, wenn es
dann Herr Bundespolizeidirektor Takács bestreitet? (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Wenn ich es erklären darf: Bestreiten finde ich jetzt ein bisschen zu - - Er hat es relativiert. Er hat gesagt, er hat ihn informiert und er hat ihn vielleicht ersucht, aber dieses Ersuchen ist nicht im Sinne einer Weisung zu verstehen. So hat er es gesagt. (Die Auskunftsperson nickt.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Dann geht es um das Einstellungsvorhaben der StA Krems und die Prüfung durch die OStA Wien und das BMJ.
Sind Sie über die Einstellungsvorhaben Grundakt Pilnacek informiert worden?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Könnte ich dieses Dokument sehen?
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Dazu haben wir jetzt keinen Vorhalt, aber Sie sind wahrscheinlich über die Einstellung des Verfahrens informiert worden – oder sind Sie nicht informiert worden, dass das eingestellt worden und dann weitergeleitet worden ist?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich weiß nicht, ob wir hier vom gleichen Dokument reden. Ich weiß, dass der Bundespolizeidirektor der Dienstbehörde ein Dokument von der Staatsanwaltschaft Sankt Pölten vorgelegt hat. Darüber wurde ich - - Ich habe, bevor ich jetzt zum Untersuchungsausschuss gekommen bin, nachgefragt, ob irgendetwas, was dienstrechtliche, dienstbehördliche Natur und Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften betrifft, bei der Dienstbehörde bekannt ist. Da wurde mir mitgeteilt, dass der Bundespolizeidirektor ein solches Dokument von der Staatsanwaltschaft Sankt Pölten vorgelegt hat.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke schön.
Bezüglich der Datenträger, Laptop, Handyzerstörung und die ganzen Vorfälle, was da während dieses Verfahrens - - und das haben Sie sicher mitbekommen. Was ist denn Ihre Wahrnehmung dazu – von den Datenträgern, eben Laptop, und dass das Handy zerstört worden ist?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Dazu keine dienstliche Wahrnehmung – aber als das medial hochgekommen ist, habe ich Bundespolizeidirektor Takács am Rande eines Jour fixe angesprochen, ob er diese Aussage getroffen hat, die so ähnlich gelautet hat: Lassts den Laptop verschwinden!, oder so. Er hat diese Aussage bei diesem persönlichen Gespräch entschieden in Abrede gestellt.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Dann ist uns gestern gesagt worden, dass es ab einer gewissen Ranghöhe keinen PAD-Zugang mehr gibt. Jetzt frage ich Sie: Sie haben ja - -, früher hat es das halt noch nicht gegeben, aber haben Sie jetzt einen PAD-Zugang?
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Können Sie uns sagen, ab wann es keinen PAD-Zugang mehr gibt – also welcher Dienstgrad, welche Diensthöhe?
6 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Sankt Johann im“ statt „Sankt ... im“
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, das kann ich nicht sagen, nur brauche ich das PAD nicht für meine Aufgabenerfüllung. Das PAD ist notwendig für den elektronischen Datenverkehr, Schriftverkehr mit der Justiz. Den habe ich nicht, das machen die fallführenden Organisationseinheiten. Darum ist auf meiner Ebene, der strategischen Ebene, kein Bedarf gegeben.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke. Ich nehme meine Zeit mit. Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann Frau Abgeordnete Zopf, bitte. Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Herr Generaldirektor, ich möchte bitte gerne das Dokument ON 3 mit der Nummer 1031 aufrufen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auf der Seite 3 beim letzten Absatz, in Fett und weiterführend auf der Seite 4, wird den beteiligten Polizisten Folgendes vorgehalten: „Sie“ hätten „mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln nach dem[...] von der StA“ – Staatsanwaltschaft – „Krems angenommenen unbekannten Täter/n suchen müssen, die fahrlässig oder grob fahrlässig des Tod des Mag. PILNACEK herbeigeführt haben hätten können.“
Wie bewerten Sie die Ausführungen aus Sicht der Polizei beziehungsweise welche Wahrnehmungen haben Sie zu dieser Ausführung?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen, keine Tatsachenwahrnehmungen. Darum kann ich sie auch nicht bewerten.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Auf Seite 8, letzter Absatz, wird angeführt (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich), und ich darf zitieren: „Vor diesem Hintergrund dennoch einen
Suizid anzunehmen und (behauptetermaßen) auf dieser Basis wesentliche gebotene Ermittlungen [...] zu unterlassen, stellt einen gravierenden Verstoß gegen die kriminalpolizeiliche Pflicht zur ‚Durchermittlung‘ eines Falles [...] dar.“
Ich bitte Sie auch hier um Ihre Einschätzung aus Sicht der Polizei beziehungsweise welche Wahrnehmung Sie zu dieser Ausführung haben.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmung und kann sie deshalb auch nicht beurteilen.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Sind Kolleginnen oder Kollegen, die mit der Causa Pilnacek zu tun hatten, für Nachfragen von der Volksanwaltschaft kontaktiert worden?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich glaube, der Herr Volksanwalt hat die Landespolizeidirektion Niederösterreich, ich glaube, auch das Landeskriminalamt besucht. Da ist diese Causa, diese Fallermittlung zur Sprache gekommen, und er hat Dokumente dort eingesehen.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Ich möchte jetzt das Dokument ON 4 mit der Nummer 22442 aufrufen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Das ist der Prüfbericht der Volksanwaltschaft 2025, amtswegiges Prüfverfahren zur Ermittlung im Fall Pilnacek. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Bitte blättern Sie auf Seite 160. Im zweiten Absatz steht direkt nach der Kritik, dass überhaupt Ermittlungen stattgefunden haben: „Diese Ermittlungen betrafen aber nur Randfragen. Wieso nicht die naheliegendsten Ermittlungen durchgeführt wurden [...], ist nicht nachvollziehbar.“
Wurden, wie im zweiten Absatz beschrieben, nur Randfragen geklärt und die naheliegendsten Ermittlungen nicht durchgeführt?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Diese Bewertung der Volksanwaltschaft kann ich nicht kommentieren. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, keine weiteren Fragen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Kumpan-Takacs, bitte.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Vielen Dank. Ich würde gerne zu dem von Ihnen unterzeichneten Bericht an die
Volksanwaltschaft zurückkommen – und zwar wieder zu der Stelle, wo es darum geht, dass ausgeführt ist, dass Michael Takács zu Anna Polz gesagt hat, es gibt eben keinen Rechtsgrund, dass das Handy im Haus in Rossatz bleiben kann. Das heißt, es ist für mich so zu verstehen: Das Handy darf dort nicht bleiben, es muss sozusagen weg von dort.
Ich würde es gerne noch einmal zurückführen, und zwar: Welche Einschätzung, welche Wahrnehmung haben Sie dazu, dass Frau Polz Michael Takács angerufen hat – nämlich als Polizist und nicht als Bekannten, weil sie jetzt nicht so befreundet waren, das hat er ja auch so ausgesagt? Sie hat auch davor versucht, einen Polizisten auf der PI Mautern zu erreichen, dort hat niemand abgehoben.
Deswegen ist für mich klar, dass sie sozusagen einen Polizisten erreichen wollte und einen fachlichen Rat wollte, was damit passiert – und wenn er jetzt sagt, es gibt keine Rechtsgrundlage, dass das Smartphone im Haus bleiben darf, dann heißt das ja letztendlich: Er hat als Polizeidirektor die Anweisung gegeben, dass das Handy weg muss. – Dazu hätte ich gerne noch einmal Ihre Wahrnehmung gehört.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Wie ausgeführt: Ich habe dazu keine Wahrnehmung. Ich kann die Frage nicht weiterführend beantworten, weil ich schlichtweg keine Tatsachenwahrnehmung darüber habe.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Dann frage ich Sie sozusagen als Experten: Wäre es rechtswidrig gewesen, wenn das Handy im Haus geblieben wäre?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich kann hier im Untersuchungsausschuss keine Bewertungen vornehmen. Ich kann beim Untersuchungsgegenstand nur über Tatsachen berichten und das wäre diese Frage genau nicht. Ich müsste eine Bewertung vornehmen, und ich kann diese Bewertung nicht vornehmen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Können Sie sagen, dass es in Ordnung war, dass die Polizei das Handy an sich genommen hat?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe darüber keine Wahrnehmungen, darum kann ich das nicht beurteilen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Dann komme ich, weil es mich wirklich interessiert, dazu, dass Sie – Sie haben jetzt auch schon ausgeführt – diesen Bericht lesen, bevor Sie ihn unterzeichnen, dass Sie ihn als stimmig, als vertretbar einschätzen. Tragen Sie die Verantwortung für den Bericht im Gesamten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ergänzend kann ich dazu ausführen: natürlich für das rechtmäßige Zustandekommen, nämlich dahin gehend, dass die notwendigen Organisationseinheiten eingebunden worden sind, und ich muss und kann davon ausgehen, dass die Beantwortung wahrheitsgemäß und tatsachenkonform stattgefunden hat. Die Beamten sind auf das Gesetz vereidigt und ich kann und muss davon ausgehen, dass die Bearbeitung und die Beantwortung wahrheitsgemäß und tatsachenkonform erfolgt ist. Für mich war das schlüssig und darum habe ich diesen Bericht dann letztendlich abgezeichnet.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ja, das haben Sie, glaube ich, heute auch schon einmal so ähnlich ausgeführt. Ich frage trotzdem noch einmal, ob Sie sozusagen auch inhaltlich oder ob Sie durch diese Unterschrift für den Inhalt des Berichts die Verantwortung in Ihrer Rolle, in Ihrer Funktion übernommen haben?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Wie ich es vorher ausgeführt habe - -
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Weil wozu - - Sie unterschreiben es ja.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, wie ich das vorher ausgeführt habe, ist meine Antwort – ich kann nur darauf verweisen –: Ich habe mir keine Ermittlungsakten vorlegen lassen, weil ich keine Anhaltspunkte hatte, dass dieser Bericht nicht tatsachenkonform oder wahrheitsgemäß war. Hätte ich solche Anzeichen gehabt, hätte ich diese hinterfragt. Ich habe diese Anzeichen nicht gehabt, darum habe ich ihn unterfertigt.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Aber wenn ich jetzt zurückkomme, wenn Sie sagen, Sie verlassen sich darauf, dass jene, die den Bericht verfasst haben, ihn rechtskonform und tatsachenkonform verfasst haben, dann gehen Sie davon aus, dass das, was da drinnen steht, korrekt ist – und somit auch in Bezug auf meine Frage zu dem Handy. Sie sagen zwar, Sie haben keine Tatsachenwahrnehmung dazu, aber Sie haben ja die Wahrnehmung dazu, weil Sie den Bericht gelesen haben. Das heißt, auch diese Absätze zum Handy und zur Rechtsgrundlage, wie das ausgeführt ist, diese Wahrnehmung haben Sie ja schon.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich kann das nur wiederholen: Bei mir ist eine Fachexpertin in der Generaldirektion für die Beantwortung parlamentarischer Fragen zuständig, die befasst die zuständigen Organisationseinheiten und die geben die Meldungen ab. Zu ihr kommt dieser
Akt und dann geht er weiter zu mir zur Genehmigung. Also ich habe eine Fachexpertin, eine Juristin, die geübt ist, die rechtlich geschult ist und die den Prozess steuert; und ich gehe so vor, wie ich ihn vorhin beschrieben habe.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das heißt, wenn Sie es unterschreiben, heißt das, Sie nehmen es zur Kenntnis und geben es frei, aber können sozusagen nicht für alle Inhalte die Verantwortung übernehmen.
Verstehe ich das so richtig?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe mich vorhin schon mehrfach zu dieser Frage erklärt und kann das nur wiederholen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Kommen wir zu einem anderen Thema, und zwar geht es um die Auswertung der Smartwatch. Das Ergebnis war so, dass das BKA hier keine Daten gefunden hat, der IT-Experte in der Justiz dann doch Gesundheitsdaten auswerten konnte.
Meine Frage geht jetzt wieder so ein bisschen in Richtung Qualitätssicherung. Gab es von Ihrer Seite schon strategische Überlegungen, wo man sagen kann, okay, hier ist etwas notwendig, damit in Zukunft das BKA hier Daten auswerten kann? – Auch im Hinblick darauf, dass es wahrscheinlich in unser aller Zukunft wesentlich sein wird, dass elektronische Geräte zukünftig an Relevanz gewinnen und auch die Auswertung sichergestellt sein soll.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Hier liegt die fachliche Zuständigkeit ganz klar beim Bundeskriminalamt und beim jeweiligen Landeskriminalamt. Dort liegt die fachliche Zuständigkeit für dieses Thema.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, ob dort etwas in die Richtung passiert?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es erfolgt laufend eine Weiterentwicklung. Wir sind in einem Prozess der Digitalisierung. Es ist die
gesamte Bevölkerung bei diesem Digitalisierungsprozess umfasst und damit auch alle Ermittlungsbereiche.
Die Technik schreitet mit großen Schritten voran. Darum ist es eben Aufgabe des Bundeskriminalamtes, diese Weiterentwicklung zu beobachten, gut mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten, insbesondere mit Europol, auch mit Interpol. Bei Europol gibt es Bestrebungen, diesen Technologie-Hub noch weiter auszubauen. Hier sind wir gut vernetzt und so passiert auch die europaweite Steuerung. Damit ist sichergestellt, dass wir, so gut es geht – und das ist herausfordernd –, am letzten Stand der Technik sind.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das war jetzt sehr allgemein und kann ich nachvollziehen. Aber haben Sie konkrete Wahrnehmung, ob sich was in Richtung Smartwatch-Auswertung weiterentwickelt in diesem Bereich?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe dazu nur mitbekommen, dass für diese Auswertung eine eigene Technik, ein eigenes Tool – ich weiß nicht, ob meine Bezeichnung jetzt richtig ist – angekauft wurde. Das würde ja belegen, dass man sich mit dieser Thematik inhaltlich stark befasst.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Zum Tool, von dem Sie gesprochen haben: Das wurde ja sozusagen für die Smartwatch von
Mag. Pilnacek angeschafft, und mit diesem Tool ist ja sozusagen nichts gefunden worden. Meine Frage wäre, ob Sie eine Wahrnehmung dazu haben, ob danach eine Weiterentwicklung im Laufen ist oder ob man sozusagen Schlüsse daraus zieht, eben mit dem Ergebnis, dass man sagt: Okay, wir haben nichts gefunden, die anderen haben was gefunden! – Hat das irgendeine Auswirkung auf die Polizeiarbeit gehabt?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmung, aber ich gehe davon aus, dass das Bundeskriminalamt hier einen kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess durchführt.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Danke. – Ich nehme die Zeit mit.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann ist Frau Abgeordnete Wotschke an der Reihe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will einen Vorhalt machen: Dokument Nummer 1255, das ist das Formular „ärztlicher Befund“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Kennen Sie dieses Formular?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich kenne dieses Formular nicht. Ich weiß, dass es ein solches gibt, aber ich kenne es nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, deshalb wollte ich es noch kurz vorhalten. Dieses Formular ist letztendlich den Ärzten oder dem beigezogenen Arzt am Fundort zur Verfügung zu stellen. Das ist in der Richtlinie vorgesehen.
Ich halte Ihnen auch gerne das Dokument Nummer 1211, Seite 18 vor. –
Dokument 1211, das ist ein anderes.
Das beginnt auf Seite 9 mit dem Erlass und dann unten drunter mit der Richtlinie. Und auf Seite 18 ist eben ausgeführt, dass dieses Formular – das ich Ihnen vorab gezeigt habe, eben das Formular ärztlicher Befund – Ärzten zur
Verfügung zu stellen ist –, wenn Sie hier den dritten oder dreieinhalbten Absatz lesen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Wissen Sie, ob dieses Formular im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt wurde?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es wurde nicht zur Verfügung gestellt, ich kann gerne einen Vorhalt dazu machen. Vielleicht öffnen wir das veröffentlichte Protokoll der Aussage von Dr. Wagner. Das ist die beigezogene Gemeindeärztin. Sie gibt eben an, dass sie dieses Formular nicht erhalten hat. Hier relevant ist die Seite 48. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Hier gibt Dr. Wagner eben nicht nur an, dass sie es im vorliegenden Fall nicht erhalten hat, sondern, dass sie dieses Formular davor noch nie gesehen hat. Sie wurde aber bereits zu anderen Fundorten beigezogen, wo eine Leiche gefunden wurde. Ist das ordnungsgemäß?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Dazu habe ich keine Wahrnehmung und kann keine Wertung dazu abgeben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na ja, aber wir wissen jetzt einerseits, was in der Richtlinie vorgesehen ist, andererseits, dass eine Gemeindeärztin an einer Stelle an der Donau dieses Formular noch nie gesehen hat. Ist das dann ordnungsgemäß?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Aber ich habe dazu keine Tatsachenwahrnehmung und darum kann ich es nicht bewerten hier im Untersuchungsausschuss. Das könnte Gegenstand einer Evaluierung sein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War es schon Gegenstand einer Evaluierung?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Wie ich früher ausgeführt habe: Es müssen die entsprechenden Verfahren abgeschlossen sein, dann können die benannten Stellen, die ich vorhin genannt habe, eine Evaluierung vornehmen; es könnte aber auch eine Reflexion sein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wenn wir auf Seite 77 gehen, dann kommen wir noch zur Frage der Messung der Körperkerntemperatur. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Jetzt spricht sie hier zuerst zum konkreten Fall, dass sie nicht gemessen hat und dass von den Beamten auch nicht angeregt wurde, dass zu messen ist – das Formular hatte sie ja nicht –, und führt dann unten aus, dass sie diese Körperkerntemperatur noch nie gemessen hat und noch nie aufgefordert wurde, diese Körperkerntemperatur zu messen.
Jetzt ist das aber wiederum etwas, was im Tatortleitfaden vorgesehen ist. Ist das ordnungsgemäß?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmung. Nur die Messung der Körpertemperatur ganz allgemein ist nicht Aufgabe der Kriminalpolizei. Darum braucht es schon keine Aufforderung der Kriminalpolizei, sondern das ist Aufgabe von jemand anderem.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wessen Aufgabe ist es dann?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es ist nicht Aufgabe der Kriminalpolizei. Ich bin hier für die Kriminalpolizei verantwortlich. Für andere Bereiche müssen Sie diejenigen Personen fragen. – Da bitte ich um Verständnis.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es ist aber – und ich kann auch den Vorhalt machen – in der Richtlinie vorgesehen, die eben die Kriminalpolizei bindet. Also wessen Aufgabe ist es?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Die Kriminalpolizei wird bei dieser Empfehlung nicht gebunden. Mir wurde von erfahrenen Kriminalisten erklärt, die Wassertemperatur und die Umgebungstemperatur zu messen, macht nur dann Sinn, in einem zweiten Schritt, wenn die Kernkörpertemperatur gemessen wird.
Und die Kernkörpertemperatur ist nicht Aufgabe der Kriminalpolizei. Also wäre das in meiner Interpretation der notwendige erste Schritt, und dann müsste die Kriminalpolizei, wenn es für notwendig erachtet wird, diese nächsten Schritte setzen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wessen Aufgabe ist das Setzen des notwendigen ersten Schrittes, Ihnen folgend?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Dazu habe ich keine Tatsachenwahrnehmung und es fällt nicht in das Aufgabengebiet der Kriminalpolizei.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na, dann mache ich den Vorhalt, wieder Dokument 1211, Seite 44. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Das ist wieder das Dokument mit dem Erlass. Der Erlass oben ist einzuhalten. Ein Abgehen ist zu protokollieren – ist auf Seite 9 gewesen, da waren wir vorher.
Und hier sind gewisse Messungen aufgelistet, die zu machen sind, unter anderem eben die Messung der Wassertemperatur wie auch eben die Messung der Körpertemperatur. Wessen Aufgabe ist das?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nach meinem Wissensstand ist es nicht Aufgabe der Kriminalpolizei.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie versichern Sie sich dann, dass das passiert?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das ist nicht unsere Zuständigkeit. Wir arbeiten als Kriminalpolizei unter der Leitung der Staatsanwaltschaft.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, die Staatsanwaltschaft müsste anordnen, dass das gemessen wird?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das weiß ich nicht. Das fällt nicht in meinen, in unseren Zuständigkeitsbereich. Wir haben hier das Kooperationsmodell als Sicherheitsbehörden unter Berücksichtigung des, glaube ich, § 18 StPO: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die Sicherheitsbehörden Kriminalpolizei. Für diesen Teil tragen wir Verantwortung und alles andere eben nicht. Und die Körpertemperatur zu messen, ist nicht Aufgabe der Kriminalpolizei.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mit Verlaub, die StA bekommt einen Anfallsbericht dann, wenn die Leiche eben das allererste Mal obduziert wurde, wenn alles gemacht wurde, was im Tatortbericht stand. Sie bekommt diesen Bericht und da drinnen ist ein Feld zur Messung der Körperkerntemperatur. Wer soll das machen? Die StA ist es nicht.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das kann ich nicht abschließend beurteilen, aber ganz generell würde mir dazu einfallen: Es passiert ja der Kontakt davor. Normalerweise hat man telefonisch Kontakt und da könnte man schon bestimmte Absprachen treffen. Der Anlassbericht ist dann ein weiterer wichtiger Schritt, aber oft hat man davor auch schon telefonisch Kontakt.
Wie das in diesem Fall war, kann ich nicht beurteilen, weil ich keine Wahrnehmung dazu habe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber es kann doch nicht die strategische Position sein, dass betreffend einen Auffindungsort ein Tatortleitfaden und auch Formulare vorgeben, was die Beamten vor Ort zu machen haben, sie das aber nur zu machen haben, wenn die Staatsanwaltschaft das gesagt hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Leitfäden sind grundsätzliche Anordnungen, sind Handlungsempfehlungen. Die bilden einen Rahmen für unsere Polizeibediensteten. Jeder Einzelfall ist zu beurteilen von den Beamten, die eingesetzt werden, und ich habe dazu keine Wahrnehmung, kann das nicht beurteilen. Und: Uns obliegt nicht die Leitung des Ermittlungsverfahrens. Das liegt wirklich bei der Staatsanwaltschaft.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also eine kurze Zwischenfrage: Wissen Sie, ob die Staatsanwaltschaft informiert wurde, dass das Handy an die Angehörige übergeben wurde?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie wurde nicht informiert. Entspricht das dann der Aufgabenteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Auch darüber habe ich keine Wahrnehmung. Da wären die ermittelnden und ersteinschreitenden Beamten zu befragen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt ist, wenn wir wieder auf die Seite 9 im Dokument gehen, wo eben der Erlass kundgemacht wird, ganz klar gesagt, dass das eben „ein Produkt der besten“ Leute ist und dass „Ein Abgehen [...] dokumentiert werden“ muss. Es wurde hier nicht dokumentiert. Ist das dann ordnungsgemäß?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Auch dazu habe ich keine Wahrnehmung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt habe ich Ihnen das ja alles gezeigt und aufgelistet. Ist das etwas, wo Sie jetzt sagen, das sollte man evaluieren?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das könnte so sein nach Abschluss der Verfahren, aber das muss man abwarten. Das gehört dann festgestellt und dann kann ein entsprechender Evaluierungsauftrag vielleicht so aussehen. Aber man muss die Verfahren abwarten und dann wird das bewertet werden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was muss man abwarten?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Die Verfahren. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren, dienstrechtliche Verfahren, Prüfverfahren der Volksanwaltschaft, auch Tatsachenfeststellungen des Untersuchungsausschusses. Das wird es geben, und dann gilt es zu bewerten, was vielleicht noch zu evaluieren ist oder eben vielleicht nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Aber das Zurverfügungstellen des Formulars ärztlicher Befund, das ist schon Aufgabe der Beamten vor Ort? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe keine Tatsachenwahrnehmung, ob die Ärztin Zugang hatte zum Downloadbereich – das Eigenständige. Ich habe gar keine Tatsachenwahrnehmung, ob die Beamten der Ärztin das zur Verfügung gestellt haben oder eben nicht, und darum kann ich es nicht bewerten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das war auch nicht meine Frage. Meine Frage war, ob es Aufgabe der Beamten vor Ort ist, das zur Verfügung zu stellen.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Sie haben mir vorhin ein Dokument gezeigt, wo es zwei Wege gibt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe: Download, selbständig oder Aushändigung Beamte. Ich hoffe, dass ich das in der Schnelligkeit richtig gelesen und richtig erfasst habe. Es gibt zwei Wege.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Richtig, ich kann es Ihnen auch noch einmal vorhalten. Das ist auf Seite 18 in dem Dokument, das offen ist. Da steht eben: Es ist im Downloadbereich des Innenministeriums zur Verfügung gestellt, und Ärzten, die es nicht haben, ist es zur Verfügung zu stellen.
Das heißt jetzt aber, wenn da ein Arzt vor Ort ist, jeder Arzt kann beigezogen werden, ist es Aufgabe der Beamten, dieses Formular zur Verfügung zu stellen.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Wie gesagt: Ich habe keine Wahrnehmung dazu. Es gibt zwei Wege und das sind die Möglichkeiten. Ich weiß nicht, ob die Ärztin Zugang hatte oder nicht, und ich weiß nicht, ob die Beamten das zur Verfügung gestellt haben oder nicht. Darum kann ich es nicht bewerten. Die rechtliche Bewertung ist hier beim Untersuchungsausschuss nicht meine Aufgabe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, meine Frage zielt ja auch nicht auf das konkret ab. Meine Frage zielt darauf ab, dass Sie in diesem Leitfaden differenzieren, dass gewisse Dinge, die drinnen stehen, Aufgaben der Polizei sind und andere nicht. Woher weiß ich jetzt, wenn ich diesen Erlass lese, was Aufgabe der Polizei ist und was nicht?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ein Erlass wird ja auch geschult und wird erklärt. Wenn Rückfragen sind, gibt es entsprechende Ansprechpersonen in der Linie. Es gibt eine Selbstständigkeit der Aufgabenwahrnehmung, und wenn Fragen diesbezüglich an Vorgesetzte zu richten sind, dann müssen das die Beamten machen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dieser Erlass wurde unseres Wissens, meines Wissens nicht geschult. Der ist konkret – das ist auf Seite 10 – auch nicht mit: zu schulen, sondern mit: „zur Kenntnis [...] bringen“, übermittelt worden. Woher wissen die Beamten, wie sie mit dem umzugehen haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das wäre jetzt eine Mutmaßung. Ich glaube, den Tatortleitfaden gibt es seit vielen Jahren. Er wurde oftmals novelliert. Ich weiß nicht, wie viele Schulungsmaßnahmen – in der Geschichte – damit verbunden waren, aber ich gehe schon davon aus, dass in der Grundausbildung, in der dienstführenden Ausbildung, in der leitenden Ausbildung oder eine Stufe darüber, wo Kriminalistik Lehrgegenstand ist und die Annäherung zum Tatort, das Verhalten am Tatort, die Spurensuche, das Spurenfinden, der Spurenschutz und dergleichen ein Thema ist, auch der Tatortleitfaden gelehrt worden ist. Von dem gehe ich aus.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also wenn Sie auf Seite 10 gehen, dann steht da, dass dieser „nachweislich zur Kenntnis zu bringen“ ist, nicht, dass dieser zu lehren ist, obwohl er novelliert wurde. Das ist etwas, das uns auch verwundert hat.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das eine schließt das andere nicht aus.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, aber es ist nicht angeordnet und aus diesem Dokument weiß ich als Beamter scheinbar nicht, was davon meine Aufgabe ist und was nicht meine Aufgabe ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA (erheitert): Er ist offenbar nachweislich zur Kenntnis gebracht worden, wahrscheinlich in Niederösterreich.
Es könnte auch sein, dass andere Bundesländer anders vorgegangen sind. Da gibt es regionale Möglichkeiten der Landespolizeidirektionen; man kann Ergänzungen dazu machen. Ich habe keine Wahrnehmung diesbezüglich und darum kann ich das nicht bewerten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Unter den Messungen, die ich vorgehalten habe, war ja auch die Wassertemperatur. Ich würde einen Vorhalt machen: das Dokument Nummer 435, den Tatortbericht. Da ist das noch einmal deutlicher drinnen. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.) Es geht konkret um die Seite 233. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Ganz oben die Box: „Lage und Beschreibung des Tatortes“, „Wasserleiche: Wassertemperatur, Strömungsverhältnisse“: Das ist, wie man sieht, leer. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, bitte?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wessen Aufgabe ist diese Messung?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich habe dazu keine Tatsachenwahrnehmung und Sie müssen dazu - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist aber auch keine Tatsachenfrage - -
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: ... die eingesetzten Beamten, die vor Ort tätig waren, dazu befragen. Die waren auch hier, Sie haben die Möglichkeit dazu gehabt. Ich habe dazu keine Wahrnehmung, darum kann ich es nicht beantworten. Ich bitte um Verständnis.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mein Problem ist, dass die Beamten vor Ort alle keine Thermometer mithatten und alle gemeint haben, das war nicht ihre Aufgabe. Dementsprechend wurde es nicht gemessen, hätte aber, nach eben diesem Leitfaden, gemessen werden müssen. Das heißt: Ist das ordnungsgemäß?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das wäre eine Bewertung und keine Tatsachenwahrnehmung und diese kann ich nicht vornehmen. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Dritte Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir starten mit der dritten Runde. – Frau Abgeordnete Prammer.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank.
Sie haben jetzt mehrmals gesagt, Sie müssen abwarten, bis alle Verfahren – interne, externe, unterschiedliche Behörden – abgeschlossen sind, dann wird evaluiert, was in eine Evaluierung gezogen werden soll. Habe ich das richtig verstanden?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Dann kann grundsätzlich nach dem Erlass – das ist ein Erlass der Bundespolizeidirektion – eine Evaluierung abgehalten werden, oder eine Reflexion.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Was ist denn genau eine Reflexion?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Eine Reflexion ist eher ein Gespräch – ein Gespräch, zum Beispiel mit Führungskräften, über die persönliche Wahrnehmung, wo es Verbesserungspotenzial gibt, was vielleicht
sehr gut gelungen ist, was vielleicht Best Practice ist, wo man vielleicht einen Optimierungsbedarf hat, wo es einen Optimierungsbedarf gibt.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Was passiert mit den Ergebnissen einer solchen Reflexion?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das wird dann in der Führungsverantwortung, in der Linie weitergegeben und in der Dienstaufsicht und Fachaufsicht wahrgenommen.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sie haben jetzt mehrmals gesagt, dass Sie Ihren Beamten und Beamtinnen vertrauen, dass die richtig handeln und dass die ein gutes Fachwissen haben. (Die Auskunftsperson nickt.) Sie haben uns auch gesagt, dass Sie diese Ergebnisse und diese Inhalte dieser Verfahren dann in eine Evaluierung oder Reflexion aufnehmen werden. (Die Auskunftsperson nickt.)
Das heißt, wenn Ihre Fachbeamten und Ihre Mitarbeiter:innen uns hier auf Missstände aufmerksam machen, werden Sie das in eine Evaluierung oder Reflexion aufnehmen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das gehört besprochen und dann wird die Evaluierung oder Reflexion durchgeführt. Ich möchte ergänzen: Es ist auch vorgesehen, dass das Ergebnis von Evaluierungen in einem Downloadbereich allen Bediensteten zur Verfügung gestellt wird. Es ist im Erlass auch vermerkt, wie das vonstattenzugehen hat und wo das einzuspeichern ist, damit alle Bediensteten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit Zugang zu diesen Informationen haben. Nur dadurch ist sichergestellt, dass wir eine lernende Organisation sind und dass wir uns entsprechend verbessern können.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ganz kurz nur: Geschäftsordnungsgemäß darf ich wieder darauf hinweisen, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht übersteigen. Ich weise darauf hin, dass ich die Befragung jedenfalls nach Ablauf der vierten Stunde zu beenden habe.
Jetzt sind wieder Sie am Wort! (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Wir haben Herrn Chefinspektor Fellner hier gehabt und der hat uns auf einige von ihm wahrgenommene Missstände aus seiner fachlichen Sicht aufmerksam gemacht: zum Beispiel, dass es viel zu wenig Beamte und Beamtinnen in seinem Bereich, für den er zuständig war – Leib und Leben –, gibt, dass man ganz viele Todesfälle gar nicht ordnungsgemäß untersuchen kann.
Er hat in diesem Medienverfahren auch als Zeuge ausgesagt, dass er schon seit über 20 Jahren versucht, sowohl intern im BMI als auch bei der Justiz, anzustoßen, dass die Bestimmungen, wann eine Obduktion durchzuführen ist und wann nicht, dringend präzisiert werden müssten. Wird all das in eine Evaluierung einfließen und werden Sie da dann die entsprechenden Konsequenzen mitnehmen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich muss das klarstellen: Es kann eine Evaluierung geben. Wir müssen die Verfahren abwarten und dann gibt es die Bewertung, ob eine Evaluierung vorzunehmen ist. Wir haben einen Personalplan, wir haben eine bestimmte Anzahl von Bediensteten zur Verfügung, und unsere Aufgabe im strategischen und hohen operativen Management ist es, das Personal, das wir zur Verfügung haben, und die Ressourcen einzuteilen und unsere Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Das ist unsere Aufgabe.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Bestmöglich erfüllen bedeutet aus meiner Sicht aber auch, dass man sich, wenn man auf Missstände aufmerksam wird – egal durch welches Verfahren –, damit befasst und versucht, das strukturell und strategisch zu lösen.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, stimmt, aber ich bin nicht für den Personalplan des Bundes zuständig. Ich als Generaldirektor kann nur mehr Personal fordern und das ansprechen und entsprechend fachlich begründen.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Ein anderer Punkt, der mir noch aufgefallen ist, wo ich gerne Ihre Einschätzung beziehungsweise eine Bestätigung, ob ich richtig oder falsch liege, hätte, ist: Es wurde mehrmals auch von Ihrer Seite von einer Flut von Bestimmungen gesprochen. Es wurde einerseits gesagt, dass geschult wird, auf der anderen Seite gibt es dann aber nichts, wo man nachschauen kann. Oder muss man sich dann darauf verlassen, dass man diese Schulungen alle im Kopf behält? Sie haben uns die unterschiedlichen Materien alle aufgezählt.
Ist aus Ihrer Sicht tatsächlich jeder Beamte und jede Beamtin auf der Straße in der Lage, alles, was zu tun ist, ordentlich nach den Vorgaben, die Sie ihnen als Aufsichtsbehörde und als oberste Instanz zur Verfügung stellen, zu tun? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das wäre eine Meinung und ist, glaube ich, nicht Gegenstand einer Bewertung meinerseits bei einem Untersuchungsausschuss. Aber ganz generell: Ich weiß durch die internationalen Kontakte, dass wir im Vergleich zu anderen Ländern personell in Bewertung der Straftaten, die stattfinden, gut ausgestattet sind. Mehr Personal wäre immer besser. Man muss auch die technologische Weiterentwicklung mitberücksichtigen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Heiß. – Bitte.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Herr Generaldirektor, Sie wurden 2020 bei der Bestellung zum Generaldirektor in öffentlichen Medien in verschiedenen Artikeln als ÖVP-Mann beziehungsweise als als ÖVP-nahe geltend bezeichnet. Wir behandeln ja in dem Untersuchungsausschuss gegebenenfalls Einflussnahmen. Das kann natürlich von innen und von außen kommen.
Um das auszuschließen, ist meine Frage: Sie als höchster Polizeibeamter, der das höchste Amt bekleidet, sind Sie Mitglied einer politischen Partei?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich bin kein Mitglied einer politischen Partei.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke schön.
Dann noch zur letzten Frage: Haben Sie ein Angebot vom BMI bekommen, dass Sie die Rechtsanwälte Huemer oder Poppenwimmer als Vertrauensperson nehmen können?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, nicht offensiv angebunden. Aber ich weiß, dass ich das tun könnte. Aber ich bin mit meiner Fachexpertin gut vertreten und darum habe ich Frau Dr. Pühringer mitgenommen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Daran besteht kein Zweifel. Es ist nur, weil eben die Kollegen das Angebot bekommen haben und Ihnen das Angebot auch zustehen würde.
Danke für Ihre Zeit.
Ich beende meine Befragung.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Zopf.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Herr Generaldirektor, für die Zurverfügungstellung Ihrer Zeit und dass Sie da sind und die Fragen so umfangreich beantwortet haben, und auch für Ihren Einsatz für die Republik.
Ich habe auch keine weiteren Fragen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Kumpan-Takacs.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Herr Generaldirektor, noch ein paar kurze Fragen. Und zwar, weil Sie von den Dienstbesprechungen mit den Direktoren auf Landesebene gesprochen haben: Mich hätte interessiert, wann so etwas zuletzt stattgefunden hat und wie oft die stattfinden und ob es Protokolle gibt?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Die Organisation dieser Besprechungen wird auf BPD-Ebene durchgeführt. Ich persönlich bekomme zumeist eine Einladung, wenn eine Besprechung mit den Landespolizeidirektoren stattfindet. Es war vor einigen Jahren so alle zwei Monate. Wir haben einen budgetären Rahmen, der sehr herausfordernd ist, und wir müssen danach trachten, dass auch Reisegebühren eingespart werden. Jetzt gehen wir auch vermehrt dazu über, Videokonferenzen zu nutzen und persönliche Besprechungen mit Führungskräften, die im Umkreis von Wien sind, und mit weiter entfernten Bundesländern per Videokonferenz abzuhalten.
Ich weiß nicht, wie oft mit den entsprechenden Abteilungen gesprochen worden ist, zum Beispiel mit der Logistikabteilung oder dem Büro A17. Das müsste ich nachfragen und dann könnte ich darüber reden. Ich weiß nur, dass sie regelmäßig stattfinden.
7 Ursprünglicher Text: […] Büro 1 […]
Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „Büro A1“ statt „Büro 1“
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Meine zweite Frage, weil Sie gesagt haben, die Erlässe werden unterschiedlich weitergegeben – oder auch, wenn sie zur Kenntnis zu bringen sind –, ist: Wissen Sie, wie so etwas abläuft? Wissen Sie, wie es in einem Bundesland zum Beispiel abläuft? Können Sie dazu etwas sagen? Wie kann man gewährleisten, dass dieser Erlass wirklich in der und der Inspektion beim Beamten angekommen ist?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich glaube, ich habe es heute schon einmal angesprochen, aus eigener Erfahrung: Ich bin vor vielen Jahren am Gendarmerieposten Hallein tätig gewesen – eine große Dienststelle –, und da war es üblich, um 7 Uhr in der Früh eine Dienstbesprechung abzuhalten. Das war der PI-Kommandant oder einer seiner Stellvertreter und der hat die Dienstvorschreibungen ausgeteilt, wo die jeweiligen Aufträge angeführt waren, wo die Akten ausgehändigt wurden, die zu bearbeiten sind, und ein weiterer Teil war, die Erlässe, die am Vortag hereingekommen sind, zu schulen – diese anzusprechen, zu schulen –, und dann war so eine Namensliste dahinter und dann ist diese Namensliste durch die Runde gegangen und jeder hat das per Unterschrift abgezeichnet. Das ist so ein üblicher Vorgang – kann natürlich individuell unterschiedlich sein, aber das ist so eine grundsätzliche Vorgehensweise.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Und das bleibt dann in so einem Fall - - Also ist das dann auf der Dienststelle geblieben oder ist es sozusagen üblich, dass dann auch wieder hinaufgemeldet wird oder diese Unterschriftenliste – eine Kopie davon – nach oben geschickt wird?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein – ich weiß es nicht genau. Aber ich gehe davon aus, so meine Erfahrung, dass das auf der Dienststelle bleibt. Wir wollen die Bürokratie nicht zu groß werden lassen. Wenn es wirklich eine Notwendigkeit gibt, dann kann man ja nachsehen, weil es bei der Dienststelle aufliegt, aber grundsätzlich wird das nicht zurückberichtet.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Letzter meiner Punkte: Kommt es vor, dass Sie eine Reflexion, eine Evaluierung in einem bestimmten Bereich, in dem Sie zuständig sind, anregen?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, habe ich in der Vergangenheit. Es waren diese Sprengstoffanschläge in der Steiermark, wo Zeugen Jehovas betroffen waren, und nach Klärung des Sachverhaltes habe ich eine Evaluierung angeordnet, und in Oberösterreich, wo ein Mord oder ein Doppelmord war, den ein Jäger ausgeführt hat, wo danach umfassende Fahndungsmaßnahmen durchzuführen waren, da hat es eine breite Evaluierung gegeben. Für mich war in diesem Fall auch interessant, wie wir Drohnen oder ähnliches technisches Gerät zum Einsatz bringen, welche geländegängigen Fahrzeuge wir brauchen, welche technische Unterstützung gebraucht wird, um vielleicht technologisch unterstützt eine Einteilung und eine Dokumentation, wo unsere Kräfte waren, zu machen. Das war zum Beispiel Gegenstand dieser Evaluierungen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Nachdem Sie dem Untersuchungsausschuss ja jetzt einige Stunden beiwohnen durften – erstens einmal danke für Ihre Ausführungen –, meine letzte Frage dazu: Können Sie jetzt gegen Ende des Ausschusses sagen, dass Sie einen möglichen Erkenntnisgewinn haben, der vielleicht auch für Sie persönlich, in Ihrer Rolle, darauf abzielt, eventuelle Evaluierungen, Reflexionen anzuregen? Also sozusagen ein bisschen so die Frage: Nehmen Sie sich etwas mit?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: In einem ersten Schritt ist mir die Innensicht und die Rückmeldungen ganz wichtig, aber die Außensicht ist auch von größter Bedeutung. Darum ist jedes Gespräch, und so meine Wahrnehmung, auch hier im Parlament - - Das war ein Gespräch, das ich vollumfänglich aufnehme, mitnehme, nochmals durchlaufen lasse. Dann wird es dazu Besprechungen geben. Ich werde sicherlich das Gespräch mit dem Direktor des
Bundeskriminalamtes, das Gespräch mit dem Bundespolizeidirektor und womöglich Gespräche darüber hinaus suchen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Vielen Dank. Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke. Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.
Ich würde noch einen Vorhalt machen: das Dokument Nummer 22059, die Seite 170. (Auskunftsperson und Vertrauensperson blättern in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Hier die Aussage der Kontrollinspektorin Sorger, die Einsatzleiterin war: Befragt eben nach der Messung der Wassertemperatur, hat sie nicht nur angegeben, dass im konkreten Fall nicht gemessen wurde, weil eben niemand ein Thermometer mit hatte, sondern auch, dass sie noch nie so eine Wassertemperaturmessung vorgeführt hat.
Jetzt habe ich Ihnen vorher den Tatortleitfaden gezeigt, wie auch das Formular, wo das bei beiden vorgesehen ist. Deutet das nicht auf ein strukturelles Problem hin?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ich weiß nicht, welche Ausbildung die PI-Kommandantin – und davon gehe ich aus, dass das Frau Sorger ist – hat.
Wenn man im koordinierten Kriminaldienst tätig ist, dann braucht man entsprechende Erfahrung, dann gibt es entsprechende Schulungen, und ich weiß nicht, ob sie in der Vergangenheit im KKD tätig war. Wenn sie immer im uniformierten Bereich war, dann kann das anders zu bewerten sein, als wenn sie im KKD gewesen ist, und das weiß ich nicht und darum kann ich diese Aussage nicht beurteilen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, aber die PI Mautern ist ja eine Stromdienststelle, also mangelndes Wissen wäre ja auch hier ein strukturelles Problem.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Ja, aber die Tatortbearbeitung in solchen Fällen ist KKD-Beamten vorbehalten. Das sehen die Richtlinien vor und ich weiß nicht, ob Frau Sorger KKD-Beamtin ist oder war.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber die KKD-Beamt:innen, die vor Ort waren, hatten ja auch kein Thermometer mit.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Das kann so sein. Das ist Aufgabe der unmittelbaren Vorgesetzten und das ist ja nicht nur die PI-Kommandantin, sondern der Kriminalreferent in diesem Bezirk, der beim BPK angesiedelt ist. Das ist sicherlich ein Thema, dass die unmittelbaren Vorgesetzten in Niederösterreich in diesem Bezirk bearbeiten müssen, besprechen müssen und, wenn notwendig, in die Linie hinauf melden müssen.
Es kann durchaus möglich sein, dass die Landespolizeidirektion Niederösterreich einen Beschaffungsvorgang nach entsprechender fachlicher Beurteilung vornehmen muss. Hier gibt es Rahmen und Standards, aber bei geringfügigen Gütern kann das die Landespolizeidirektion bei Verbrauchsgütern auch direkt ankaufen. Das wäre von der LPD zu prüfen und nötigenfalls zu veranlassen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also es besteht Handlungsbedarf?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Es könnte sein, wenn die unmittelbar Vorgesetzten zu dieser Beurteilung kommen und das dann in der Linie in die Landespolizeidirektion weitergeleitet wird.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, aber, Herr Doktor, jetzt sind Sie nicht unmittelbar Vorgesetzter, aber doch in der Linie
Vorvorvorvorgesetzter. Das heißt, was ist Ihre Empfehlung? Die ist ja höchst relevant.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Meine Aufgabe ist hier heute nicht, Empfehlungen abzugeben, sondern meine Tatsachenwahrnehmung, und darüber habe ich keine Tatsachenwahrnehmung. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt hatten wir bei der Befragung von Herrn Dr. Pilz das Problem, dass er in Wahrheit keine direkten Wahrnehmungen hat, dass die Frau Verfahrensrichterin aber gesagt hat: Gut, auch Gedankenvorgänge sind Wahrnehmungen.
Dementsprechend, nachdem Sie hier in einer Position sind, für die das höchst relevant ist, würde ich jetzt eine Frage stellen, nämlich dann zurück zur Frage kommend: Jetzt von dem, was Sie jetzt wahrgenommen haben, ist Ihre Schlussfolgerung, dass hier Handlungsbedarf besteht?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Diese Schlussfolgerungen zu treffen ist nicht Aufgabe hier in meiner Funktion als Auskunftsperson. Darum muss ich jetzt antworten: Dazu habe ich keine Tatsachenwahrnehmung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Jetzt haben Sie mir vorher noch erklärt, dass gewisse Messungen eben nicht Aufgabe der Beamten vor Ort ist. Wieso sind diese im Erlass angeführt? Der Erlass hat ja einen einzigen Adressaten, nämlich Beamte der Exekutive.
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Da muss man wirklich dieses Redaktionsteam fragen, was der Gedanke war. Da müsste ich jetzt eine
Beurteilung vornehmen, die ich nicht kann. Es sind Expertinnen und Experten des Bundeskriminalamtes – wie angesprochen –, auch die Landeskriminalämter involviert und die haben das fachliche Know-how. Die werden sich was gedacht haben. Es könnte vielleicht auch sein – aber das ist jetzt eine Mutmaßung, ich weiß nicht, ob das so war –, um anzuführen, dass das ein wichtiger Punkt ist, aber das heißt nicht, dass es die Kriminalpolizei vornehmen muss.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber das ist jetzt eine Interpretation entgegen dem Wortlaut. Das ist ein Erlass, das heißt, die Beamten sind schon daran gebunden, oder nicht?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: In diesem Bereich besteht keine Zuständigkeit der Kriminalpolizei, das habe ich ausgeführt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist diese Ausführung nicht erlasswidrig?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Diese Aufgabe, die Körpertemperaturmessung vorzunehmen, dürfen unsere Beamtinnen und Beamten nicht durchführen. Das ist eine Aufgabe von jemand anderem, aber nicht unserer Polizistinnen und Polizisten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie wollen auch nicht verraten, wessen Aufgabe das ist?
Auskunftsperson Mag. Dr. Franz Ruf, MA: Nein, das ist heute hier nicht meine Aufgabe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich habe vernommen, dass der Tatortleitfaden neu gemacht wird oder neu gemacht wurde. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Meine Damen und Herren, die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer ist noch nicht erschöpft und daher muss ich auch abschließend die Frau Verfahrensrichterin fragen, ob sie ergänzende Fragen stellen möchte.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Nein, danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet und ich darf mich auch sehr herzlich für Ihr Erscheinen bedanken.
8 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „vertiefend“ statt „tiefend“