S te n og rap h i sch e s P r otokoll

Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss


Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek


  1. Sitzung | medienöffentlich

  2. Juni 2026

XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger


Abteilung 1.4/2.4

Stenographische Protokolle


Befragung der Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL. M.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Herr Leitender Oberstaatsanwalt Fuchs, Herr Mag. Eisner, Sie haben Datenblätter ausgefüllt. Ich nehme an, das hat seine Richtigkeit. (Auskunftsperson und Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.)


Ich darf Sie, Herr Mag. Fuchs, über Folgendes belehren: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.


Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.


Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.


Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin; dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.


Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.


Herr Mag. Eisner, ich darf mich auch an Sie als Vertrauensperson wenden: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.


Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.


Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.


Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt zu wenden. – Danke schön.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Verfahrensrichter.


Herr Leitender Oberstaatsanwalt, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein!


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann ersuche ich jetzt gleich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung. – Bitte schön.


Erstbefragung


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke schön.


Herr Leitender Oberstaatsanwalt, Sie kennen das Untersuchungsthema. Ich habe kurz auf Ihrer Website – OStA – geschaut, wofür Sie zuständig sind: Dort habe ich nur ganz allgemeine Begriffe wie die „Justizverwaltungssachen“ und die

„Einzelstrafsachen“ gefunden. Gibt es da eine konkretere Aufteilung nach Staatsanwaltschaften, Sachgebieten oder Ähnlichem?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es gibt eine Geschäftsverteilung, die, glaube ich, über das Internet nicht aufrufbar ist. Da werden die Geschäfte – wir sind insgesamt 17 Vollzeitkapazitäten an Oberstaatsanwält:innen – nach einem Zufallsprinzip mit dem AVS einem Referenten zugewiesen.


Ich selbst führe kein eigenes Referat, sondern ich habe die Behördenleitung: Ich revidiere Teile der Erledigungen – das heißt das Approbieren der Erledigungen der Kollegenschaft –, und Teile machen auch meine Ersten Stellvertreter. Das ist alles per Geschäftsverteilung sehr genau geregelt.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Welche Angelegenheiten oder örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften Sie revidieren – ist das festgelegt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, das richtet sich gar nicht nach der örtlichen Zuständigkeit, sondern nach inhaltlichen Themen. Zum Beispiel ist bei den Angelegenheiten der WKStA – bei allem, was von dort kommt – mein Erster Stellvertreter Klackl für die Revision zuständig. Dann haben wir noch Terrorismus, Rechtshilfethemen – die Verteilung der Revisionsaufgaben ist thematisch geordnet.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Okay, danke schön.


Dann hätte ich eine Frage sozusagen zu Ihrer Rolle in der Aufsicht über die Verfahren, jetzt konkret das Verfahren über das Ableben von Christian Pilnacek. Oberstaatsanwalt Ropper hat uns gesagt, Sie hätten sich für befangen erklärt – ich kann Ihnen das auch vorspielen, aber es ist im Wesentlichen der Sukkus. Ist es richtig, dass Sie das gemacht haben, und wenn ja, in welcher Form? Ist das irgendwo schriftlich festgelegt oder ist das eine behördeninterne Angelegenheit?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also aus meiner Sicht hat sich die Frage der Befangenheit überhaupt nie gestellt. Zunächst, in der Eingangsphase, ging es ja nur um die Abklärung eines bedenklichen Todesfalles, und irgendwann – ich glaube, ab dem Frühjahr 2024 –, als dann mehr oder weniger die Anzeigenprüfungen bei der WKStA begonnen haben, war ich an sich gar nicht mehr dafür zuständig.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Aber vorher – das heißt ab dem 20. Oktober 2023 – waren Sie am Aufsichtsverfahren beteiligt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Am Aufsichtsverfahren – ich glaube, das war hauptsächlich Informationsmanagement. Das heißt, ich bilde mir ein, dass ich zwei Berichte approbiert habe und dass ich dafür gesorgt habe, dass wesentliche Informationen von der StA Krems in die vorgesetzte Stelle – das heißt ins Bundesministerium für Justiz – gelangen.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Okay, fürs Erste danke schön.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Gern.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Verfahrensrichter.


Erste Fragerunde


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Schilchegger das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident.


Guten Morgen, Herr Mag. Fuchs! Meine erste Frage wäre – ich möchte gern chronologisch vorgehen –: Wie haben Sie denn zum ersten Mal vom Ableben des Sektionschefs Christian Pilnacek erfahren?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das war am Vormittag des

20. Oktober, da habe ich zunächst einmal einen Anruf von der Leiterin der StA Sankt Pölten bekommen, die mich über einen kriminalpolizeilichen Bericht, dass Christian Pilnacek von der Autobahnpolizei als Geisterfahrer beamtshandelt wurde, informiert hat. Ich weiß nicht, ob es noch im selben Telefonat oder in einem Folgetelefonat war, dass mir die Leiterin der StA Sankt Pölten gesagt hat, dass eben Christian Pilnacek abgängig ist und dass es einen Leichenfund im Zuständigkeitsbereich der StA Krems gibt, wo die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass das damit im Zusammenhang steht. Ich glaube, definitiv die Bestätigung, dass es sich bei dem Verstorbenen um Christian Pilnacek handelt, ist dann irgendwann im Lauf des Vormittags gekommen.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Wie haben Sie die Nachricht aufgenommen? Ich glaube, Sie standen einander ja persönlich durchaus nahe.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Man muss das Berufliche vom Persönlichen trennen. Wir haben bis, glaube ich, 2020, 2021 eng zusammengearbeitet. Als er suspendiert war, haben sich diese berufliche Zusammenarbeit und auch die berufliche Freundschaft ein bisschen relativiert.


Natürlich ist man betroffen, wenn ein Kollege, den man kennt, zu Tode kommt, aber ich glaube, da war ich in der Justiz nicht der Einzige, der auch persönlich davon betroffen war.


Nur weil das ja auch immer wieder im Raum steht: Es war eine berufliche Freundschaft mit Christian Pilnacek. Ab dem Zeitpunkt, wo er suspendiert war, hat es natürlich keine beruflichen Kontakte gegeben, aber es hat natürlich schon noch einen eher abnehmenden Kontakt mit ihm gegeben. Nur um Ihnen ein Beispiel zu bringen, wie das zum Schluss ausgeschaut hat: Ich habe erst nach seinem Ableben erfahren, dass es eine Frau Wurm in seinem Leben gibt.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke.


Dann möchte ich Ihnen das Dokument mit der Nummer 0820 vorhalten. Hierbei handelt es sich um eine anonyme Eingabe an die WKStA. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Dort wird sinngemäß festgehalten, dass Mag. Pilnacek noch vor seinem

Ableben – nach dieser Geisterfahrt – einige Nachrichten per Whatsapp versandt habe, und hier werden unter anderen auch Sie als Empfänger genannt. Ist Ihnen dazu irgendetwas bekannt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mir ist dann erst deutlich später bekannt geworden, dass es so eine Eingabe gibt. Ich kann ausschließen, dass Kommunikation mit ihm am 19. und 20. Oktober 2023 stattgefunden hat. Auf welche empirischen Erfahrungen dieser anonyme Hinweisgeber, diese anonyme Hinweisgeberin Bezug nimmt, ist mir rätselhaft.


Eigentlich bin ich darauf gekommen: Ich glaube, es hat irgendeine Medienanfrage gegeben, wo das Thema relativiert wurde, und da habe ich, glaube ich, auch eine relativ eindeutige Antwort an die Medien gegeben. Ich


glaube, das ist sogar erschienen – es war im „Report“ oder in einer ähnlichen

Sendung.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke.


Wie ist das dann weitergegangen? Also wie haben Sie dann davon erfahren, dass von der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Obduktion beauftragt wurde, und wie waren Sie dann später in die weitere – wenn man so will – berufliche, professionelle Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft eingebunden, als – sage ich einmal – Leiter der übergeordneten Behörde?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann es mir jetzt leicht machen: Ich war gar nicht in die Ermittlungstätigkeit eingebunden, weil das nicht der Job der Oberstaatsanwaltschaft ist.


Es hat meines Erachtens telefonischen Kontakt mit Kollegin Waidecker gegeben – ich habe aber nicht darüber Buch geführt. Meiner Erinnerung nach hat sie mich informiert, dass die Obduktion eh angeordnet wurde, und sie hat mir dann das Obduktionsgutachten per Mail geschickt. Das entspricht meiner Vorstellung, wie man die Berichtspflichten verschlanken kann: dass man halt, bevor man jetzt großmächtig einen Bericht verfasst, einfach die relevante Anordnung der Oberstaatsanwaltschaft vorlegt. Das wird dann bei uns veraktet,

und vom zuständigen Referenten – wie wir vorher besprochen haben – wird das dann mit dem AVS einem zuständigen Referenten zugewiesen und weiterbearbeitet.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Wenn ich Sie richtig verstanden habe, waren Sie ja als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, sage ich einmal, innerhalb der Oberstaatsanwaltschaft selbst formal nicht zuständig – ist das so korrekt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich approbiere Berichte. Das heißt, es werden Berichte konzipiert, es werden Entwürfe gemacht, und wenn Berichte ins Ministerium weitergehen, bekommen die meine Unterschrift.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Aber aktführender Oberstaatsanwalt - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: War ich nicht.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ich möchte Ihnen – einfach nur, weil es mich interessiert – dann nämlich dazu das Dokument 437 zeigen und einfach dazu fragen – auf Seite 13 (Auskunftsperson Fuchs: 13 – da!)

: Also das ist – nur zur Erklärung – ein E-Mail von Ihnen vom 23. November, wo Sie das Obduktionsergebnis sinngemäß zusammenfassen: „kein Hinweis auf Fremdverschulden“ schreiben Sie hier. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Die naheliegende Frage ist natürlich: Wenn Sie selbst quasi formal, beruflich innerhalb der Oberstaatsanwaltschaft nicht zuständig waren, wie kommt es dann zu diesem E-Mail?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Der Vorhalt ist nicht ganz richtig: Ich mache nicht die Referententätigkeit, aber für die Approbation von Berichten beispielsweise bin ich schon zuständig. Also komplett unzuständig: Diesen Vorhalt kann ich so nicht stehen lassen.


Zu dem Mail kann ich Folgendes sagen: Es hat natürlich auch großes Interesse des übergeordneten Bundesministeriums für Justiz gegeben, was in diesem Verfahren vorangeht, und entsprechend habe ich vermutlich – das ergibt sich ja auch aus dem Mail, erinnern kann ich mich daran nicht mehr – mit Kollegin Waidecker telefoniert. Sie hat mich informiert, dass das Gutachten da ist, und hat mir den Sukkus mitgeteilt, und ich habe einerseits die Frau Sektionschefin,


die in der Sektion V die Spitze der Fachaufsicht repräsentiert, und andererseits den Sektionschef der Sektion III, die als Dienstbehörde für Mag. Pilnacek zuständig war, informiert.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke.


Vielleicht können Sie da trotzdem noch einmal aufklären, weil nämlich nach den bisherigen Ergebnissen und auch nach der Befragung Ihres Kollegen Ropper so ein bisschen der Eindruck entstanden ist, es sei klar gewesen, dass Sie sozusagen eine Anscheinsbefangenheit aufweisen, und sei es eben nur – das muss man natürlich dazu erklären –: Auch der Anschein der Befangenheit kann natürlich für einen Organwalter genügen, um sich hier sozusagen jeder Einflussnahme zu enthalten. Da würde ich Sie einfach bitten, aufzuklären, wie das aus Ihrer Sicht mit dem Thema Anscheinsbefangenheit innerhalb der Oberstaatsanwaltschaft besprochen, geregelt wurde.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mit Kollegen Ropper habe ich in der Angelegenheit überhaupt nichts geredet, weil der ja erst später Referententätigkeit in dieser Sache begonnen hat. Wie es dazu gekommen ist, weiß ich nicht, dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Wie bei Ihnen ein Eindruck entsteht – dazu kann ich wenig sagen.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Das ist schon klar, aber habe ich Sie richtig verstanden, wenn Sie sozusagen sagen: Sie haben sich – zusammengefasst – nicht selbst als befangen empfunden und auch keine Anscheinsproblematik der Befangenheit gesehen, die ja unter anderem dadurch entstehen kann, dass Sie eben ein persönlich gutes Verhältnis – sage ich

einmal – zum Herrn Sektionschef hatten.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Über die Qualität des Verhältnisses habe ich, glaube ich, auch schon etwas gesagt, und man muss sagen: In dieser Phase ging es ja nur um die Abklärung eines bedenklichen Todesfalles im


Rahmen des § 128 StPO. In dem Verfahren hat der Verstorbene nicht einmal eine Parteistellung – der spielt keine Verfahrensrolle. Die Frage, wo da eine Befangenheit meinerseits liegen könnte, hat sich für mich einfach nicht gestellt.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Dann darf ich Ihnen, einfach nur ergänzend, auch noch ein Dokument vorhalten, nämlich das Dokument 0437. Das ist ein Vermerk vom 9. Oktober 2025 – auf Seite 1039 und 1041. Das ist ein amtliches Dokument der Oberstaatsanwaltschaft Wien mit Ihrer Signatur.


Wiederum die Frage: Wenn Sie sozusagen formal nicht aktführend waren, wie kommt es dann dazu, dass Sie hier als Organwalter unterfertigen? Können Sie da einfach die Hintergründe nennen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich würde die Frage gern beantworten, wenn ich das Schriftstück sehen würde.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Noch einmal: Also 0437 ist das Dokument, und dann Seite 1039.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Okay, 1039 – ich habe nicht gewusst, dass ich da selber eintippen muss. Okay, einen Moment (die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück) – das ist ein Bericht von Ropper. Kann ich da weiterscrollen?


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Genau, es betrifft natürlich also auch die beiden Folgeseiten.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Und wo befindet sich jetzt die Signatur?


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Auf der Seite 1041 ganz unten befinden sich mehrere Signaturen, unter anderem auch Ihre – zur Präzisierung. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, da sehen Sie aber deutlich:

„nach Einsichtnahme“. – Das heißt, als Spitze der Oberstaatsanwaltschaft werde ich natürlich über alle möglichen Vorgänge informiert, ohne jetzt selbst Einfluss auf die Angelegenheit zu nehmen, sondern das wird mir einfach nur zur Kenntnisnahme vorgeschrieben, und in der Eigenschaft habe ich das dann auch so signiert.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Haben Sie sich sonst - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es befindet sich auch die Verfügung - - Wenn Sie links schauen, von meinem Kollegen Salzmann: „Akt vor Abfertigung“ Herrn Behördenleiter „zur Info über die anhaltend renitente Haltung der StA Krems/Donau. In Vertretung:“. – Also das wurde mir halt zur Information vorgelegt, ich habe es zur Kenntnis genommen, und das war’s.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ist Ihnen aus – sage ich einmal – informellen Gesprächen auch mit den zuständigen aktführenden Kollegen irgendetwas Nennenswertes bekannt, wo Sie sagen, das ist jetzt aus dem Ermittlungsakt oder aus dem Aufsichtsakt hier noch nicht enthalten und schriftlich dokumentiert und erscheint Ihnen erwähnenswert?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aktuell nicht, also ich habe mein Wissen - - Deswegen war die Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss für mich so einfach: weil sich mein Wissen hauptsächlich auf Medieninformation beschränkt. Es haben die Kollegen, die mit der Sache befasst und dafür zuständig waren, ihre Tätigkeiten vorgenommen, und ich war da eigentlich weder formell noch informell eingebunden.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Waren Sie auch in irgendeiner Form eingebunden in Bezug auf die Entscheidung, dass dann der Akt letztlich der Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen wird – also von der Staatsanwaltschaft Krems, die ja eigentlich örtlich zuständig ist, an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, die sich ja auch im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Wien befindet? Wie kam es da zu dieser Entscheidung?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen, ich war nicht eingebunden.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Dann möchte ich Ihnen noch das Dokument 987 vorhalten, und zwar ab Seite 9. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Das ist, wenn man so will, ein Schriftstück der Oberstaatsanwaltschaft Wien, bei dem ein Entwurf der Einstellungsbegründung der WKStA, also das Dokument der WKStA offenbar durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien überarbeitet wurde – und teilweise natürlich damit auch die Einstellungsbegründung geändert wurde, zum Beispiel, was die Frage einer objektiven Tatseite betrifft –, und zwar geht es hier um das Verfahren gegen Chefinspektor Fellner.


Waren Sie hier irgendwo in diese Entscheidung, in dieses Verfahren betreffend Chefinspektor Fellner oder in die Einstellungsbegründung eingebunden?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Überhaupt nicht. Ich sehe auf dem Vorhalt nur schwarze Texte, gelb unterlegte Texte und rote Texte, mehr - -, also ich war damit nicht befasst, ich kenne das nicht.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Darf ich Sie dann nur ganz allgemein fragen: Ist es üblich, dass eine Oberstaatsanwaltschaft im Zuge ihrer Tätigkeit – nicht betreffend Fall Pilnacek, sondern ganz allgemein – derart


detailliert Einstellungsbegründungen der untergeordneten Staatsanwaltschaften korrigiert, wenn man so will?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich verstehe meine Rolle als Auskunftsperson so, dass ich Ihnen hier meine Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand schildere. Ich tue mir irgendwie schwer, dass man so allgemeine Einschätzungen irgendwie mit diesem Untersuchungsgegenstand in Einklang bringt. Ob das jetzt üblich ist oder nicht, ja, das ist eine Gefühlssache.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Also ich entnehme Ihrer Antwort irgendwo, dass es nicht unüblich ist, also das kann ja durchaus - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich kann es Ihnen - - Also wenn Sie schon auf eine allgemeine Antwort bestehen, dann würde ich sagen: Die OStA macht das, was zu machen ist – nicht mehr und nicht weniger. Wenn die Kollegen meinen, dass das halt hier so zu machen war, ja, dann machen sie es. Wenn es nicht zu machen gewesen wäre, hätten Sie das nicht gemacht. Mehr weiß ich aber dazu nicht.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Wie würden Sie allgemein das Verhältnis zwischen Oberstaatsanwaltschaft Wien und der WKStA während des Untersuchungszeitraumes beschreiben?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich glaube, wir haben ein gutes Arbeitsverhältnis miteinander. Es hat eh die bekannten – wie soll ich sagen? – Turbulenzen gegeben; die sind aus meiner Sicht verkraftet, und wir sind miteinander gut handlungs- und arbeitsfähig.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke.


Dann habe ich für die erste Fragerunde noch eine letzte Frage, und zwar möchte ich Ihnen das Dokument 22133 zeigen. Das ist ein E-Mail von Frau Rechtsanwältin Poppenwimmer. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten


Schriftstück.) Ich glaube, sie war früher selbst Staatsanwältin – und das ist quasi ein E-Mail, das sie offenbar an Sie gerichtet hat; und zwar hat sie Sie hier darüber informiert, dass sie eine Sachverhaltsdarstellung gegen Karin Wurm bei der dafür zuständigen Staatsanwaltschaft Wien eingebracht hätte.


Ich frage Sie auch: Können Sie dazu irgendwas sagen? Wie haben Sie auf das Mail reagiert?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich kann nur dazusagen, dass der Vorhalt falsch ist, weil die Mail, wenn ich das richtig aus dem Header entnehme, an die Leitung der OStA Wien und nicht an mich persönlich gerichtet ist. Ich glaube, die OStA Wien kriegt pro Woche Hunderte Eingaben. Viele davon erreichen mich gar nicht; die werden einfach entsprechend veraktet und in den entsprechenden Akten dann halt bearbeitet, ohne dass ich sie persönlich kriege. Das ist nicht so wie ein Schreiben, das tatsächlich persönlich an mich gerichtet ist und wo man halt ein Kuvert aufmachen muss – ja.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Gut, das verstehe ich, das ist wirklich eine allgemeine E-Mail-Adresse, aber sie ist eben an die Leitung der OStA Wien gerichtet, und es steht auch sozusagen in der Begrüßung: „Sehr geehrter Herr Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien!“ – Verstehen Sie daher meine Frage, wenn ich das sozusagen auf Sie bezogen habe – aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie auf das Mail dann nicht reagiert.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß nicht einmal, ob ich das Mail gesehen habe. Wenn reagiert worden wäre, dann sicher so, dass das halt zum entsprechenden Akt kommt und dort weiterbearbeitet wird. Sie müssen sich vorstellen, was über „Leitung OSTA“ wöchentlich daherkommt: Das sind Hunderte von Eingaben; das betrifft Anzeigen, das betrifft Dienstaufsichtsbeschwerden, das betrifft allgemeine Rechtsschutzgesuche, das betrifft so allgemeine Unmutsäußerungen über die allgemeine Lage der


Republik; und wir versuchen das halt über „Leitung OSTA“ einmal konzentriert einlaufen zu lassen. Deswegen schicke ich auch Mails, die an meine persönliche E-Mail-Adresse – die dienstliche Mail-Adresse auf meinen Namen – kommen, immer an Leitung der OStA weiter, damit das dort dann halt aktenmäßig ordentlich erfasst und einer Bearbeitung zugeführt wird.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Würden Sie so ein Schreiben nicht als Versuch einstufen, hier die Aufsichtstätigkeit der OStA Wien gegenüber aktführenden Staatsanwaltschaften irgendwie unsachlich zu beeinflussen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wenn ich jedes Schreiben, das an uns ergeht, so interpretieren würde, dann hätten wir viele solcher Vorgänge. Also die Mailflut, ich glaube, das betrifft ja auch viele hier, ist oft nur schwer in den Griff zu bekommen – und man muss versuchen, irgendeine Ordnung hineinzubringen, aber es kommt sehr viel an Information per Mail daher, und wir versuchen, das möglichst korrekt zu erfassen und zu bearbeiten. Ein Thema, das in dem Zusammenhang schon auch wichtig ist: Wir haben als Staatsanwaltschaft ja auch die Verpflichtung, dass wir Strafanzeigen, die an uns herangetragen werden, entsprechend weiterbehandeln. Das heißt, es werden schon alle Mails gelesen, gut gelesen, um herauszufinden, ob da nicht irgendeine Anzeige drinnen ist, wo wir das an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten müsste.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nächster in der Fragerunde: Herr Abgeordneter Grüner. – Bitte schön.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Guten Morgen, Herr Leitender Oberstaatsanwalt! Danke, dass Sie uns für Fragen zur Verfügung stehen.


Ich starte mit einer sehr allgemeinen Frage, die aber sehr relevant ist. Der Untersuchungsgegenstand befasst sich ja mit der Frage, ob es bei den


Ermittlungen rund um die Todesumstände politische Einflussnahmen gegeben hat. Meine Frage wäre, ob Sie persönliche, eigene Wahrnehmungen haben, dass es in irgendeiner Form zu einer unsachlichen oder politischen Einflussnahme auf die Ermittlungstätigkeit seitens der Staatsanwaltschaften oder der Ministerien gekommen ist.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich habe da keine Wahrnehmungen dazu, dass das in dieser Form stattgefunden hat.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.


Ich setze mit einem Bereich fort, der schon angerissen wurde. Bitte um Entschuldigung, wenn ich da noch einmal einsteige. Sie haben gesagt, Sie haben am 20.10. vom Tod erfahren.


Haben Sie persönlich daraufhin etwas veranlasst – wenn ja, was?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, eigentlich gar nichts. Ich habe nur, ich glaube, es war ein Mail der StA Sankt Pölten über den Bericht der Autobahnpolizei zu dieser Geisterfahrermeldung und das Mail mit der Obduktionsanordnung der Veraktung zugeführt. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Mehr habe ich eigentlich nicht veranlasst.


Wenn es um meine persönliche Einschätzung geht, war ich sehr froh, dass die StA Krems die Obduktion angeordnet hat. Ich kann Ihnen auch erklären, warum: Ich war vor vielen Jahren in der zweiten Kampusch-Kommission und weiß spätestens seit damals, was verspätete oder unterlassene Obduktionsanordnungen für Sprengkraft haben können. Deswegen war es mir schon wichtig, dass hier mit den Möglichkeiten, die das Gesetz uns bietet, dieser bedenkliche Todesfall abgeklärt wird.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.


Ich möchte Ihnen ein Dokument vorlegen: Das ist Ordnungsnummer 12, Dokument Nummer 62, Seite 2. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Das ist das Übermittlungsschreiben zur Aktenlieferung der OStA an den U-Ausschuss. Da sind neun Verfahren gelistet. Jetzt möchte ich Sie nicht festnageln. Sie haben auch vorhin beschrieben, wofür Sie zuständig sind. Falls für Sie möglich, wenn Sie jetzt diese Verfahren vor sich sehen, können Sie uns schildern, weil die alle in Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen, wo Sie hier in welcher Art involviert waren, wenn Sie es jetzt erinnerlich haben beziehungsweise zuordnen können, oder können Sie etwas eingrenzen oder ausschließen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also nur mit den Zahlen tue ich mir halt wirklich schwer. Bei allem, wo WKStA draufsteht, kann ich einmal von vornherein sagen: Das war sicher nicht ich. Wenn die StA-Krems-Verfahren Aktenzahlen beinhalten, die nach 2023 waren, kann ich das eigentlich auch ausschließen, weil das ja dann der ganze Komplex war, der von meinem Ersten Stellvertreter revidiert wurde. Also der einzige Akt – aber da bin ich mir auch nicht sicher, ob das der ist – kann der 5 UT 138/23y gewesen sein, wenn das der ist, wo wir schon über Berichte gesprochen haben.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Waren Sie in die Aktenvorlage oder eine Entscheidung über den Lieferumfang an den U- Ausschuss eingebunden?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Überhaupt nicht.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Dann werden Sie, wenn Sie den ersten Absatz lesen, also unter der Tabelle (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!), wo beschrieben ist, welche Aktenteile geliefert werden – wenn Sie das bitte durchlesen –, wahrscheinlich dazu keine Wahrnehmung haben, beziehungsweise: Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na, Ihre Wahrnehmung oder Ihre Einschätzung ist richtig. Ich kann Ihnen dazu keine Wahrnehmungen berichten.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich möchte jetzt mit dem Dokument Ordnungsnummer 13, Dokumentennummer 1065, Seite 3 weitermachen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Das ist eine E-Mail vom 22.3.2024 von Sektionschefin Göth- Flemmich an Dr. Klackl, Sie waren da in Kopie. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!) Wenn Sie bitte das Mail durchlesen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Haben Sie dazu eigene Wahrnehmungen? Warum waren Sie da in Kopie; oder können Sie uns schildern – falls erinnerlich –, was daraufhin passiert ist?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Entschuldigen Sie, ich habe das jetzt irgendwie verblättert, das ist - -


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Dokument 1065, Seite 3.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich habe an diesen Mailverkehr keine Erinnerung, allerdings ergibt sich für mich, wenn ich jetzt den Text durchlese, dass selbst im März 2024 die zuständige Sektion im Bundesministerium für Justiz nichts daran zu beanstanden gehabt hat, dass ich mehr oder weniger in dieser Phase als Ansprechpartner in dieser Angelegenheit dastehe – und sie haben halt nur, weil sie mich nicht erreicht haben, dann meinen Ersten Stellvertreter kontaktiert und mich praktisch mit dem cc über diese Kommunikation informiert. So interpretiere ich das, aber Wahrnehmungen dazu habe ich eigentlich keine mehr.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich habe dazu eine Nachfrage: Da ist von einem Zeitungsartikel die Rede. Es ist jetzt meine Annahme – meine Annahme –, dass es ein „Zackzack“-Artikel ist, der ja auch behandelt wurde und auch bereits Thema im U-Ausschuss war. Dazu eine allgemeine Frage, falls beantwortbar: Hat die mediale Berichterstattung – von welchem Medium auch immer – Auswirkungen auf Ihre Arbeit beziehungsweise die Arbeit in der Oberstaatsanwaltschaft? Das ist eine allgemeine Frage, ich weiß, aber ich halte sie für relevant.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, ich habe bei meinem Jusstudium einmal von Prof. Walter den Kernsatz gelernt: Von einem Sein soll man auf kein Sollen schließen. Es sollte nicht so sein, aber tatsächlich muss man auf Informationen, die über die Medien transportiert werden, als Staatsanwaltschaft auch reagieren. Wir leben halt in einer Zeit, wo die emotionalere Wahrheit die gefragtere ist als die bloßen Fakten. Wir versuchen, uns als Staatsanwaltschaft an die Fakten zu halten – aber natürlich, wenn es Zeitungsartikel gibt, aus denen sich ein Klärungsbedarf für die Staatsanwaltschaften ergibt, dann wird das aufgegriffen.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.


Ich möchte mit Ordnungsnummer 1, Dokument Nummer 531 fortsetzen – das ist der „Anordnungs- und Bewilligungsbogen“ zur „AZ“ – Aktenzahl – „17 St“ und so weiter. Das ist das Amtsmissbrauchsverfahren gegen Polizisten vom 5. April 2024, und Gegenstand ist die beabsichtigte Zeugenladung von Frau Mag. List.


Wenn Sie da den Absatz unter der Überschrift samt Begleittext bitte lesen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Also da wird Frau Mag. List ersucht, in ihrem Gewahrsam befindliche Datenträger mitzubringen – Handy, Laptop, USB und so weiter – Wenn Sie das durchlesen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich bin schon am Ende. Ich bin gewöhnt, schnell zu lesen. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP) (erheitert): Sie sind schneller als ich. Mit der Folgefrage aufzublättern: Haben Sie Wahrnehmungen oder Erinnerungen, ob über das Vorhaben der Sicherstellung der Gegenstände – Handy, Laptop, USB-Stick –, die von der WKStA an die OStA gelangt sind, berichtet wurde – beziehungsweise waren Sie hier involviert?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich möchte mit der Beantwortung der letzten Frage beginnen: Ich war nicht involviert, ich habe keine Wahrnehmungen und ich kann mit einer Ferndiagnose dazu auch nichts sagen.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Verstehe ich. Zum gemeinsamen Verständnis: Ist die Oberstaatsanwaltschaft bei Sicherstellungen aus rechtlicher Sicht einzubinden?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wir haben die allgemeinen Berichtspflichten, die sind im § 8 StA-Gesetz geregelt; und die sehen vor, dass die Staatsanwaltschaften eigentlich frei ermitteln können und eigentlich nur über wesentliche Verfahrensschritte im Nachhinein informieren – und Gegenstand von Vorhabensberichten sind grundsätzlich verfahrenserledigende Schritte.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich frage ein bisschen konkreter, weil es für unsere politische Bewertung relevant ist: Für derlei Sicherstellungen braucht es eine Anordnung – Fragezeichen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die Frage ist ja die: Es geht um eine Sicherstellungsan- - Na, ehrlich gesagt, ich will da jetzt kein Rechtsgutachten


abgeben. Ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Ich habe auch keine Aktenkenntnis dazu, und daher möchte ich mich da jetzt gar nicht auf eine rechtliche Expertenmeinung einlassen. Ich bin da, um meine Wahrnehmungen zu schildern, mehr - -


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke. Ich habe Verständnis.


Ich möchte mit Ordnungsnummer 14 fortsetzen – das ist das Dokument 22432. Wenn Sie da auf Seite 188 gehen, das ist das Befragungsprotokoll der WKStA- Staatsanwältin Silvia Thaller. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mhm.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Seite 188 oben, wenn Sie die ersten zwei Absätze lesen. Ich erlaube mir trotzdem eine Zusammenfassung: Da führt die Staatsanwältin aus, dass eben diese anonyme BKMS-Meldung gekommen ist.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mhm. Über die haben wir ja, glaube ich, schon geredet.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ja, die haben wir schon gehabt. Ich frage trotzdem noch einmal – was im U-Ausschuss erlaubt ist. – Sie haben es tatsächlich schon beantwortet. Ich ziehe diese Frage zurück, vielleicht ziehe ich sie in der nächsten Runde noch nach.


Ich nehme die Zeit in die nächste Runde mit. – Danke.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Damit ist als Nächster Herr Abgeordneter Krainer am Wort. – Bitte schön.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.


Herr Fuchs, wann haben Sie eigentlich das letzte Mal Kontakt mit Herrn Pilnacek gehabt, erinnerlich?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wochen bis Monate vor seinem Tod irgendwann einmal, aber ich kann es nicht einmal genau sagen. Ich führe darüber nicht Buch, und ich glaube, es ist ein Thema, das meine Privatsphäre betrifft und daher eigentlich nicht Gegenstand dieses U-Ausschusses.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Sie haben das, glaube ich, abnehmenden beruflichen Kontakt genannt, oder?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na der berufliche Kontakt war ja mit der Suspendierung beendet, und danach war es Privatsphäre.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Es hängt natürlich immer davon ab, über welche Themen Sie sprechen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was ist jetzt die Frage?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, ob das privat ist oder nicht, ist ja eine Frage der Themen, über die Sie sprechen.


Aber ich wollte Ihnen etwas vorlegen. Das ist das Dokument 22428, Seite 18.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: 4218. Ach so, 18. Nur Seite 18?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau, Seite 18. Das ist der letzte Absatz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Da geht es um Ihre Anscheinsbefangenheit oder Befangenheit, wobei Herr Ropper hier aussagt, die „war ja von Anfang an offensichtlich; ihr ist nämlich schon zu dem Zeitpunkt, wo ich das übernommen habe, dadurch begegnet worden, dass Mag. Fuchs diesen Akt sozusagen in keiner Weise bearbeitet oder angegriffen hat“.


Wann war Ihre Anscheinsbefangenheit oder Befangenheit offensichtlich?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, die Frage habe ich schon beantwortet: Für mich hat sich die Frage der Befangenheit nie gestellt. Was Kollege Ropper mit dem Anfang meint, weiß ich nicht. In der Phase, wo ich ein paar Berichte approbiert habe, war er1 auf jeden Fall mit dem Akt noch gar nicht befasst. Das ist erst später passiert, wobei ich nicht einmal weiß, wann und unter welchen Umständen das veranlasst wurde.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da steht dann hier, dass dem begegnet wurde, dass Dr. Klackl der Chef ist, also ist dem offenbar „begegnet worden“, aber das war „zu dem Zeitpunkt, wo ich das gekriegt habe, schon - -; also da war immer klar: Klackl ist der Chef für diesen Akt.“


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das ergibt sich ja aus der Geschäftsverteilung, weil das ein WKStA-Akt war und mein Kollege Klackl die Aufsicht über die WKStA-Verfahren hatte.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Und die Prüfung der Wiederaufnahme durch die StA Eisenstadt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was ist jetzt die Frage dazu?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dieser Akt ist auch automatisch bei Herrn Klackl, weil der für Eisenstadt zuständig ist, oder?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Herr Dr. Krainer, es ist der ganze Verfahrenskomplex ab dem Zeitpunkt, wo die WKStA mehr oder weniger den Kern der Fachaufsicht hatte, gemeinsam unter Fachaufsicht von Kollegen Klackl bearbeitet worden (Abg. Krainer [SPÖ]: Mhm!); weil es keinen Sinn macht, wenn man zu einem Verfahrenskomplex Doppelgleisigkeiten in derselben Behörde - -


1 Ursprünglicher Text: […], war ich auf jeden Fall […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] , war er auf jeden Fall […]“


Wir haben nur 17 Leute. Ich kann es mir nicht leisten, dass wir mit demselben Sachverhalt zwei, drei, vier Leute befassen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm, okay. Das heißt, Sie waren halt als Leiter der OStA im Aktenverlauf bis zu dem Zeitpunkt drin, wo die WKStA Ermittlungen aufgenommen hat, und dann waren Sie vom Aktenverlauf ausgeschlossen. Ich meine, schauen Sie, Herr Ropper sagt das da. Sie sehen es ja. Das ist ja nicht irgendeine freie Erfindung von uns.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, wie Sie die Aussage des Kollegen Ropper bewerten, da will ich mich gar nicht einmischen. Ich kann Ihnen nur meine Wahrnehmung sagen, und meine Wahrnehmung ist die, die ich heute, glaube ich, eh schon mehrfach deponiert habe.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie wissen nicht, wie er darauf kommt, dass es eine Anscheinsbefangenheit oder Befangenheit von Ihnen gegeben hätte und wieso die offensichtlich gewesen wäre?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Also für mich hat sich die Frage der Befangenheit nicht gestellt. (Abg. Krainer [SPÖ]: Mhm!) Und ich sage es noch einmal: Es ging um die Abklärung eines bedenklichen Todesfalles, um ein Verfahren, wo Christian Pilnacek keine Verfahrensrolle mehr innehatte.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie haben keine Ahnung, wie Herr Ropper zu dieser Aussage oder zu dieser Wahrnehmung kommt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Gar keine?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was wollen Sie jetzt hören von mir, eine doppelte Vern...?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich weiß nicht. Sie hätten ja mit Herrn Ropper über seine Aussage reden können, was auch immer. Ich habe ja keine Ahnung, was Sie den ganzen Tag tun und für Wahrnehmungen haben. Das können ja nur Sie wissen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wenn ich Ihnen jetzt beschreiben müsste, was ich den ganzen Tag so tue, dann werden wir die 4 Stunden nicht - -


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das will ich nicht wissen. Ich will ja nur wissen, ob Sie eine Wahrnehmung haben, wie Herr Ropper zu dieser Aussage kommt, dass die Anscheinsbefangenheit beziehungsweise Befangenheit von Mag. Fuchs von Anfang an offensichtlich war.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Schauen Sie, Herr Dr. Krainer, mit ist das wichtig oder mir ist klar, dass Sie die Passage möglichst oft in dem Protokoll drinnen stehen haben wollen (Abg. Krainer [SPÖ]: Es reicht eh einmal!), ich bleibe aber trotzdem bei derselben Antwort: Für mich hat sich die Frage der Befangenheit niemals gestellt. Und ab dem Zeitpunkt, wo die WKStA für den Komplex zuständig war, war ich nicht mehr zuständig.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Kennen Sie Frau List?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist eine Berufskollegin, die in Graz Dienst versieht, ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ich meine, wir sind nicht so viele in der Justizgemeinde, aber - -


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich frage ja nur.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ist eine nicht so komplizierte Frage. Hatten Sie mit Frau List rund um den Todesfall Kontakt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, ich habe sie zwei, drei Wochen später einmal kurz angerufen, weil ich mir gedacht habe, zu kondolieren wäre in dem Fall richtig, eine gute Reaktion.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Beruflich hatten Sie keinen Kontakt zu ihr?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, beruflich - - Sie ist in Graz, ich in Wien.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Ja, Sie haben vorher erzählt, dass Frau Waidecker Sie am 20. Oktober angerufen hat.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da bin ich mir nicht sicher. Es hat ein Telefonat gegeben. Ob sie mich angerufen hat oder ich sie, das kann ich Ihnen nicht mehr sagen. Aber ich nehme an, Sie haben Kollegin Waidecker eh schon befragt und dass sie irgendwas dazu gesagt hat.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber ich will ja Ihre Wahrnehmungen hören.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, meine Wahrnehmung ist: Ich kann es nicht mehr sagen. Es hat ein Telefonat gegeben, das weiß ich.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und der Inhalt war: die Geisterfahrer?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Wenn Sie aufgepasst hätten, hätten Sie mitgenommen, dass die Geisterfahrergeschichte ja eine Sache der StA Sankt Pölten war (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!), und für die Abklärung des bedenklichen Todesfalles die StA Krems zuständig. Und in dem Telefonat ist es darum gegangen, ob sie irgendeine Unterstützung brauchen. Und sie hat mir


gesagt: Nein, es ist eh eine Obduktion schon angeordnet worden. Dann habe ich gesagt, sie soll - - Also dass in so einer Sache ein Bericht vorzulegen ist, ist naheliegend. Und ich habe versucht, die Berichterstattung möglichst einfach zu halten, und gesagt, es reicht die Vorlage der Obduktionsanordnung als Bericht.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Was haben Sie für indirekte Wahrnehmungen der Ermittlungen durch entweder die Justiz oder die Polizei vor Ort? Direkte werden Sie ja nicht haben.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was meinen Sie mit indirekten Wahrnehmungen?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, weil Sie ja persönlich keine direkten Wahrnehmungen haben. Sie waren ja nicht vor Ort. Sie haben ja nicht zugeschaut, wie die Polizei agiert oder Vernehmungen durchführt. Sie können ja maximal indirekte Wahrnehmungen durch Berichte und dergleichen, durch Telefonate, durch Informationen haben.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also meine hauptsächliche Wissensquelle waren die Medien. Zur Arbeit am Auffindungsort habe ich weder direkte noch indirekte Wahrnehmungen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, nein: insgesamt zu den Ermittlungen von Justiz oder Polizei in dem bedenklichen Todesfall.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Schauen Sie. Die Informationskette ist ja so – die Polizei oder die Aufgabenteilung im Ermittlungsverfahren –: Wir haben eine Ermittlungskooperation mit der Kriminalpolizei. Also nicht wir, die OStA, sondern die zuständige Staatsanwaltschaft. Die führt dazu, dass der kriminalistische Aspekt von der Kriminalpolizei und der rechtliche Part von der Staatsanwaltschaft abgedeckt wird. Dieser rechtliche Part findet auch


Niederschlag in der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft vom Gesetz als Leiterin des Ermittlungsverfahrens definiert ist.


Wenn man sich aber jetzt die Größenordnung anschaut: Wir haben in Österreich circa 500 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und über 30 000 Polizistinnen und Polizisten. Und runtergebrochen auf die StA Krems ist es so, dass wir dort sechs systemisierte Vollzeitkapazitäten an Staatsanwält:innen haben. Tatsächlich verfügbar sind praktisch nie mehr als fünf, denn irgendwer ist immer im Urlaub oder krank oder sonst halt verhindert; sodass klar ist, dass die Ermittlungsleitung der Staatsanwaltschaft – nicht die Ermittlungsleitung der Oberstaatsanwaltschaft, der OStA – sich auf eine rechtliche Prüfung und eine rechtliche Steuerung des Ermittlungsverfahrens konzentriert; und alles, was kriminalistisch passiert oder nicht passiert, ist Sache der Polizei.


Wir haben weder Dienst- noch Fachaussicht über die Polizistinnen und Polizisten. Wir sind praktisch Empfänger der Berichte, die von der Kriminalpolizei nach der StPO an die Staatsanwaltschaft vorzulegen sind.


Und als Oberstaatsanwaltschaft kommt man in diesem Geflecht zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei überhaupt nicht ins Spiel, sondern wir bekommen von den Staatsanwaltschaften die Berichte, die uns halt vorgelegt werden.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Ich darf meine Frage wiederholen: Welche Wahrnehmungen über die Arbeit der Justiz und der Polizei in diesem bedenklichen Todesfall haben Sie?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Meine Wahrnehmungen beschränken sich auf die Inhalte der Berichte und die Informationen, die eh schon besprochen worden sind, von der Staatsanwaltschaft. Ich habe keine Wahrnehmungen zur Arbeit der Polizei, keine direkten.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dokument 1064. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wenn Sie auf Seite 8 gehen (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!) und sich das ansehen: Das ist der Vorhabensbericht der Einstellung von der StA Krems vom (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) 17. Jänner. Und Sie haben es am

19. Jänner weitergeleitet.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie den Bericht gelesen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also primär machen das die Referenten und ich prüfe dann ihre Erledigung. Und wenn mir aus der Erledigung irgendwas komisch oder beachtenswert vorkommt, dann lese ich noch in den Quellen näher nach. Aber ich kann es mir bei 250 000 Akten im Sprengel nicht leisten, dass ich jede Zeile in einem Akt nachlese.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war jetzt nicht meine Frage. Meine Frage war: Haben Sie diesen Bericht gelesen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Kann ich nicht mehr sagen. Ich habe sicher die Erledigung der Kollegin gelesen. Ob ich jetzt den Bericht genau gelesen habe, kann ich Ihnen nicht mehr sagen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Die Erledigung, sind das diese fünf Zeilen hier?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Moment. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Also üblicherweise befindet sich da noch ein Vermerk, der der Erledigung vorangestellt ist, wo eben die Kollegen mehr oder weniger ihre Einschätzung zur Erledigung, die sie da vorschlagen, dokumentieren, mit einer Begründung. Die finde ich jetzt in diesem Stück nicht.


Also das ist ja nur das, was rausgeht. Es gibt aber intern immer noch einen Vermerk, wo der Referent der OStA seine Sicht begründet und darstellt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie haben keine Erinnerung, ob Sie – dieser Vorhabensbericht der StA Krems hat, glaube ich, vier Seiten – das gelesen haben, oder nicht?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was ich sicher gelesen habe, ist die Erledigung, den Vermerk. Ob und inwieweit ich den Bericht genau gelesen habe, das kann ich Ihnen heute nicht mehr sagen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das überrascht mich ein bisschen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was ist jetzt die Frage?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, es war gar keine Frage. Es war nur ein Ausdruck der Überraschung (Auskunftsperson Fuchs: Ja!), weil ich ja eher damit gerechnet hätte, dass Sie selbstverständlich den Bericht lesen, einfach weil Sie auch interessiert sind, was da drinnen steht. (Auskunftsperson Fuchs: Ja, ich seh - -

) Es ist ja nicht einer von 250 000 Akten, sondern das ist ja der Akt der StA Krems zum bedenklichen Todesfall von Herrn Pilnacek.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich nehme Ihre Überraschung zur Kenntnis, bleibe aber bei meiner Darstellung. Soweit mir bekannt ist, aber da war ich ja dann nicht mehr dabei, wurde der Bericht ja auch durch die Fachaufsicht im Ministerium und, ich glaube, auch durch den Weisungsrat genehmigt. Also es hat da niemand etwas zu beanstanden gefunden.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das hat weder mit meiner Überraschung noch mit meiner Frage etwas zu tun, was Sie jetzt sagen. Aber wie kommen Sie darauf, dass das vom Weisungsrat geprüft wurde?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich nehme das an, weiß es aber nicht.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Wie ist denn das in solchen Fällen? Sie schicken das rauf, und was passiert dann?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich möchte noch einmal zu dem Thema was sagen: Meine Kollegen sind darauf trainiert, dass sie ihre Ergebnisse bei der Prüfung der Berichte kurz, prägnant und auch überzeugend darstellen. Das heißt, ich habe nur eher selten Anlass, wirklich in Tiefe in die Akten vorzustoßen – wenn mir anhand der Erledigung etwas aufklärungswürdig erscheint. Daher beschränkt sich in der Regel meine Lektüre auf das Studium des Vermerks und der Erledigung selbst.


Der Bericht geht dann in der Regel in die Sektion V, wird dort bearbeitet – also da habe ich auch nur Wahrnehmungen von außen –, wird dort von einem Referenten bearbeitet, geht dann zum Abteilungsleiter, zur Abteilungsleiterin, geht dann zur Sektionschefin, zum Sektionsch - -, in dem Fall zur Sektionschefin. Und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen wird das dann auch noch dem Weisungsrat zugewiesen und - - – ja.


Den genauen Prozess: Ich war nie im Ministerium, daher kann ich Ihnen den auch nicht genauer darstellen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber die Frage ist ja: Sie schicken es rauf und dann hören nie wieder was davon, oder?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, oh ja. Es wird im Ministerium geprüft, und das Ministerium sagt dann, ob sie die Erledigung, die vorgeschlagen wird, in Ordnung finden. Dann wird das Ganze zur Kenntnis genommen. Wenn sie Korrekturbedarf sehen, dann wird uns das mit Erlass mitgeteilt. Wenn sie einen Änderungsbedarf sehen, dann gibt es eine Weisung.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und erfahren Sie da auch, ob der Weisungsrat damit befasst wurde oder nicht? Wird das auch mitgeteilt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also üblicherweise ja. Also da sind zwei Schreiben – nur: ich habe ja die Erledigung zu dem Bericht nicht mehr gesehen, weil da offensichtlich der Zuständigkeitswechsel eingetreten ist. Daher weiß ich das im vorliegenden Fall nicht. Üblicherweise sind das zwei Schreiben. Das eine ist die Erledigung der Sektion, und das andere ist ein kurzer Text, wo eben die Befassung des Weisungsrates dokumentiert ist.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und was machen Sie dann?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Je nachdem. Wenn es zur Kenntnis genommen - - Also in dem Fall habe ich nichts gemacht, weil ich ja dann nicht mehr zuständig war. Aber im Allgemeinen wird dann die Erledigung des Ministeriums umgesetzt. Also entweder wird das Vorhaben der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen oder es werden Weisungen oder Aufträge erteilt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und wenn das zur Kenntnis genommen wird, was machen Sie dann?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das verstehe ich jetzt nicht ganz.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn auf den Vorhabensbericht und auf Ihren Vorschlag hin, das Vorhaben zu genehmigen, quasi von oben kommt: Ja, passt!, was machen Sie dann?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, dann gibt es einen Erlass, wo zu Folge drinnen steht: In Übereinstimmung mit der Rechtsansicht des Ministeriums wird das Vorhaben zur Kenntnis genommen.


Oder wenn das Ministerium was anderes meint als die OStA, dann steht üblicherweise in unserem Erlass drinnen: Zu Folge des Erlasses des Bundesministeriums wird zur Kenntnis genommen – oder es werden halt irgendwelche Aufträge erteilt.


Und wenn Weisungen erteilt werden, dann wird das von uns halt entsprechend mit Erlass an die Staatsanwaltschaft umgesetzt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Sie haben aber keine Wahrnehmung, was hier speziell in diesem Fall noch passiert ist?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann übergebe ich weiter und nehme die Zeit mit.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Abgeordnete Wotschke.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident.


Herr Leitender Oberstaatsanwalt, ich würde gerne zu einem Dokument zurückgehen, und zwar war das das Dokument Nummer 22428, und da wieder auf Seite 18 und weiter auf Seite 19.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: 18 oder 19?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Machen wir zuerst 18. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist wieder das Protokoll Ropper.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Korrekt. Da haben wir eben gefragt, ob es eine Befangenheit gab, weil wir gedacht hätten, dass Sie sich für


befangen erklärt hätten. Jetzt nehmen wir wahr, dass das nicht so ist. Und da ist interessant, dass da in der Antwort von Herrn Mag. Ropper steht, dass dieser Anscheinsbefangenheit, die er schon sieht, dadurch begegnet wurde, dass Sie sich quasi vom Akt zurückgezogen haben. Ist das falsch?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das entspricht nicht meinen Wahrnehmungen. Offensichtlich sind die Wahrnehmungen des Kollegen Ropper da andere.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aber man muss die Chronologie sehen: Er ist ja erst später mit dem Akt befasst worden.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann auf Seite 19. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hier befragt nach den verschiedenen Zeichnungen – „‚Im Auftrag‘“, „‚In Vertretung‘“ et cetera – gibt Herr Ropper an: „‚Im Auftrag‘“ oder „‚In Vertretung‘“, das „betrifft“ – und ich zitiere ihn jetzt – „eben diese Übertragung, dass irgendwann einmal am Anfang dieses Aktes Mag. Fuchs gesagt hat: Lieber Herr Dr. Klackl, du hast den Auftrag, das zu erledigen, weil ich da befangen [...] bin.“


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: „‚Im Auftrag‘“ kann viel sein, der

Auftrag kann auch in der Geschäftsverteilung liegen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das entspricht aber nicht Ihrer Wahrnehmung?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also so, wie er es sagt, nicht, nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie kann das passieren? – Denn es ist offensichtlich für den fallbearbeitenden Staatsanwalt der Eindruck entstanden, dass Sie sich für befangen erklärt hätten, was aber nicht stimmt.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu kann ich Ihnen keine Wahrnehmungen darstellen. Ich kann Ihnen nur meine Wahrnehmungen sagen, und das, was Sie thematisieren, dazu habe ich keine.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt haben Sie vorhin schon gesagt, dass Sie sich nicht als anscheinsbefangen oder als befangen gesehen haben. Wieso nicht?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, das habe ich eh auch schon gesagt: Es ging um die Abklärung eines bedenklichen Todesfalles, wo Christian Pilnacek nicht einmal eine Parteistellung hatte. Und in der Phase – das ist ja auch ein - -, ich glaube, es wurde hier auch schon debattiert, ob und inwieweit der § 128 StPO eine Ausnahme von der Regel ist, dass ich für ein Ermittlungsverfahren einen Anfangsverdacht brauche, weil der 128 Abs. 2 ja ansetzt, wenn man Fremdverschulden nicht ausschließen kann.


Das ist aber das Gegenteil von einem Anfangsverdacht, weil ein Anfangsverdacht nach 1 Abs. 3 sind ja konkrete Anhaltspunkte dafür, dass es eine Straftat gibt. Das heißt, es ist irgendwie so eine Hybridmaßnahme im Katalog der StPO, wo, wenn man es dogmatisch ein bissel kritischer hinterfragt, man sich fragt: Was ist das eigentlich, die Obduktion nach 128 Abs. 2 StPO?


Und bei der Abklärung, ob jetzt hier Fremdverschulden oder nicht eine Rolle spielen in diesem Todesfall: Ich glaube, wenn Sie da eine Anscheinsbefangenheit bei mir sehen würden, dann wäre, glaube ich, die halbe Justiz, die halbe Strafjustiz anscheinsbefangen, weil alle in irgendeiner Form ein Arbeitsverhältnis zu Kollegen Pilnacek hatten.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und was haben diese Ausführungen zum 128er jetzt mit der Befangenheit zu tun?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die Ausführungen haben zu tun, dass nach meinem Verständnis das noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren nach 128 Abs. 2 ist, weil eben hier kein Anfangsverdacht die Voraussetzung ist, und weil in diesem Verfahren der Verstorbene überhaupt keine Verfahrensrolle hat.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, erst, wenn quasi ein Anfangsverdacht da gewesen wäre, dann hätten Sie die Befangenheit überprüft?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, dann hätte ich mich mit dem Thema beschäftigt. Aber in die Situation bin ich ja gar nicht gekommen, weil dann ohnedies aufgrund der Zuständigkeit der WKStA für den gesamten Komplex Kollege Klackl zuständig war.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber haben Sie sich aus dem Akt vollständig rausgenommen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich habe keinen Einfluss auf irgendwelche Entscheidungen genommen. Wie hier schon vorgehalten wurde, hat es einige Erledigungen gegeben, die mir im Nachhinein zur Kenntnis gebracht wurden.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wenn man sich für befangen erklärt, hätte man dann noch Zugang zum Akt? Oder was ist dann die Konsequenz dessen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, man trifft keine Entscheidungen, das ist das Wesentliche. Ob und inwieweit man Informationen


als Behördenleiter bekommt? – Ich glaube, man kann als befangener Behördenleiter Informationen zur Kenntnis nehmen. Also, das ist ja keine - -


Es geht ja immer darum, die Befangenheit soll ja sicherstellen: Dass unsachgemäße Entscheidungen getroffen werden, dieses Risiko wird ja dadurch eben praktisch auf null gestellt, indem halt eine befangene Person sich aus der Entscheidungsfindung herausnimmt, aber nicht aus dem Informationsmanagement.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt haben Sie das präzisiert mit Blick auf das Ablebensverfahren. Haben Sie sich mit Blick auf andere Verfahren, zum Beispiel rund um den Laptop, für befangen erklärt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, weil der gesamte Verfahrenskomplex ab dem Zeitpunkt - - – das habe ich auch schon versucht, zu erklären, dass wir versuchen - -, also wir können es uns gar nicht leisten, Doppelgleisigkeiten bei der Oberstaatsanwaltschaft zuzulassen. Es war klar, dass der gesamte Verfahrenskomplex, der halt wesentliche Teile bei der WKStA hatte, vom Kollegen Klackl weiter bearbeitet wird.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Weil Sie vorhin gemeint haben, die halbe Strafjustiz sei befangen: Ich will einen Vorhalt machen, nämlich das Dokument „Benachrichtigung“ vom 29. März 2022,

„Teileinstellung“ – ein Dokument, das am Laptop von Christian Pilnacek war.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wo? (Abg. Wotschke [NEOS]: Es ist noch nicht da!) Auf der Seite 22?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): 29. März 2022. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Helfen Sie mir bitte weiter, wie das mit dem Untersuchungsgegenstand im Zusammenhang stehen könnte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das Dokument war nämlich am Laptop von Christian Pilnacek. Meine Frage wäre jetzt: Kennen Sie dieses Dokument?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, ich sehe keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand. (Der Vorsitzende wendet sich an den Verfahrensrichterin-Stellvertreter.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir haben uns grundsätzlich, wenn es um politische Einflussnahme geht, an sich dahin gehend committet, dass es in irgendeiner Form zur Motivlage hinreichen muss, warum es politische Einflussnahme in irgendeiner Form gegeben hat. Ich entnehme jetzt nur dieser einen Seite – die vorherigen Seiten habe ich nicht gelesen –, dass die Leiterin der WKStA feststellt, dass eine Geheimnisoffenbarung durch die anwesende Auskunftsperson „auch bezüglich des Vermerks vom 30. September 2020“ – das Datum ist lange vor dem Todesfall Pilnacek – „nicht nachweisbar“ ist.


Ich weiß jetzt nicht, was das für ein Vermerk sein soll – also der Inhalt dieses Vermerks, was da drinnen steht. Da müssten Sie jetzt schon ein bisschen einen anderen Konnex noch herstellen, was im Vermerk der Inhalt ist, also wie Sie Ihre Argumentationskette hinsichtlich der Motivlage da aufbauen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Natürlich, gerne: Thema war ja mit Blick auf diesen Laptop auch immer die Frage nach Beratungstätigkeiten von Herrn Pilnacek nach seiner Suspendierung, nämlich konkret nach seiner Suspendierung. Da ist einerseits der politische Konnex interessant, andererseits ist es mit Blick auf unsachliche Einflussnahme interessant: Konnex zu Personen, die in diesem Verfahren Einfluss geübt haben. Da der Herr Magister sich nicht für befangen erklärt hat, hatte er Einfluss in Verfahren, und dementsprechend ist das hier auch Untersuchungsgegenstand.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also jetzt geht es darum, dass es irgendetwas gibt, wo ein persönlicher Zusammenhang zwischen der Auskunftsperson und der Person des Sektionschefs Pilnacek im Zuge von Informationen für Beratungstätigkeiten oder sonst irgendwas gewesen sein soll. Ich stelle jetzt nur fest, dass er gesagt hat, dass ein Geheimnisverrat nicht nachweisbar erscheint, und dahin gehend kann durchaus die Auskunftsperson seine Wahrnehmung dazu schildern, ob es so etwas überhaupt - -


Ich möchte nichts in den Mund legen, aber es geht darum – wie Sie ja eingangs gesagt haben –, ob Sie Wahrnehmungen zu bestimmten Dingen haben. Die Frau Abgeordnete hat jetzt einen Zusammenhang hergestellt, dass es Verdachtsmomente gegeben hat, die sich auch aufgrund dieses - - nicht erhärtet haben. Es kann irgendwas unter Umständen auch eine Befangenheit in irgendeiner Form bewirken. Ich kann es nicht beurteilen, das können nur Sie beurteilen. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung? (Auskunftsperson Fuchs: Was war jetzt noch einmal die Frage?)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ob Sie das Dokument kennen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das Dokument habe ich sicher irgendwann einmal zur Kenntnis genommen, aber es liegt, glaube ich, vier Jahre zurück, das heißt, ich habe das nicht mehr in meinem - -, also es ist eine Einstellung eines Verfahrens, mehr habe ich dazu nicht mehr in Erinnerung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das Dokument ist an Ihren Verteidiger adressiert gewesen. Wie kommt das auf den Laptop von Christian Pilnacek?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ehrlich gesagt, jetzt wird es für mich wirklich schwer, weil jetzt sind wir auf einmal auch im Bereich des


Berufsgeheimnisses der Rechtsanwälte, das Ihnen, glaube ich, auch nicht ganz unbekannt ist.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War Mag. Pilnacek als Rechtsanwalt tätig?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, aber mein Rechtsanwalt Dr. Riedl.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber mir geht es um die Frage des Herrn Pilnacek, nicht um Ihren Verteidiger. (Der Verfahrensanwalt- Stellvertreter wendet sich an die Auskunftsperson.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also die Frage - - Ich kann Ihnen das nicht sagen, wie es dorthin gekommen ist, dazu habe ich heute sicher keine Wahrnehmungen und Erinnerungen mehr.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat Herr Mag. Pilnacek Sie rechtlich beraten oder haben Sie sich nach seiner Suspendierung öfter einmal rechtlich ausgetauscht? (Der Vorsitzende wendet sich an den Verfahrensrichterin- Stellvertreter.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also das würde ich jetzt wieder als Thema der Privatsphäre - -


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung! Es ist weder Sektionschef Pilnacek noch – vor allem – die Auskunftsperson in irgendeiner Form politisch – zumindest meines Wissens, ich weiß nicht, ob Sie irgendwo Gemeinderat sind (die Auskunftsperson schüttelt den Kopf), weiß ich alles nicht – verantwortlich. Ob jetzt eine Beratungstätigkeit im Rahmen eines - - zwischen Kollegen, kann ich jetzt - -, da sehe ich jetzt vorerst nicht richtig die Smoking Gun für eine politische Einflussnahme. (Die Abgeordneten Wotschke [NEOS] und Hafenecker [FPÖ] heben


die Hand.) – Zur Geschäftsordnung bitte Abgeordnete Wotschke, dann Hafenecker.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Nicht unter Kollegen, nach der Suspendierung. Natürlich ist das interessant, um einzuordnen, ob es hier eine Befangenheit gegeben hätte und man sich quasi als befangen erklären hätte müssen oder nicht, zu schauen, wie intensiv dieser Kontakt war, nämlich nach der Suspendierung.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hafenecker.


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung):

Danke.


Ich halte es schon für legitim, auch im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, denn es gibt natürlich mehrere Quellen und Akten, die darauf hinweisen, dass Herr Mag. Pilnacek verschiedenste Beratungstätigkeiten durchgeführt hat. Dafür hätte er sich ja angeblich auch ein Honorar erwartet. Unter anderem wird ja auch Sebastian Kurz zum Beispiel von Frau Wurm diesbezüglich genannt. (Abg. Grüner [ÖVP] hebt die Hand.)


Jetzt ist natürlich die Frage, was diese Beratungstätigkeiten umfasst haben. Waren es juristische Beratungstätigkeiten, hat er auf sein Netzwerk eingewirkt oder Sonstiges? Also für mich ist der politische Konnex ganz klar herzustellen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Grüner.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Da es um die Frage der Zulässigkeit geht, würde mich zunächst einmal interessieren, woher das Dokument kommt, wie wir es in den Aktenbestand für den U-


Ausschuss bringen und wie es zu klassifizieren ist. Das wäre als Vorfrage, glaube ich, zu klären.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das soeben vorgelegte Dokument mit der Seite 22?


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, drei Seiten sind das.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das kann man durchaus klären, woher die Vorlage kommt.


Es haben jetzt die Beiträge der Abgeordneten ergeben, es geht um Honorarfragen, ob jetzt Sektionschef Pilnacek Honorare für Beratungstätigkeiten genommen hat. Es wurde auch erwähnt, ob der Herr ehemalige Bundeskanzler Kurz eine Beratungstätigkeit bekommen hat. (Abg. Hafenecker [FPÖ] hebt die Hand.) Dazu könnte man durchaus fragen, ob die Auskunftsperson im Zuge seiner Tätigkeit, aber auch seiner privaten Wahrnehmung irgendeine Wahrnehmung hat, dass so etwas passiert ist. – Bitte, Herr Abgeordneter Hafenecker.


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung):

Danke, Herr Vorsitzender.


Wenn ich mich da missverständlich ausgedrückt habe: Ich habe nur erwähnt, dass das Thema von Honoraren den Akten zu entnehmen ist. Dadurch ist das etwas, diese Beratungstätigkeit, die er entfaltet hat, das evident ist in den Akten oder zumindest überprüft werden muss. Aber die Frage ist wohl nicht darum gegangen, ob Herr Oberstaatsanwalt Fuchs mitbekommen hat, ob Herr Pilnacek Honorare bekommen hat – wenn ich das richtig verstanden habe, wo Frau Kollegin Wotschke hin möchte –, sondern es war einmal grundsätzlich die Frage,


ob er irgendwas von Beratungen per se wahrgenommen hat. (Abg. Grüner [ÖVP] hebt die Hand.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, und ich glaube, diese Frage kann ich relativ einfach beantworten: Ich habe keine Wahrnehmungen zu einer politischen Beratungstätigkeit des Mag. Pilnacek.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich wollte, auch wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe, auch darauf hinaus, ob die Auskunftsperson Wahrnehmungen dazu gehabt hat, und das wurde jetzt, glaube ich, relativ klar beantwortet.


Herr Abgeordneter Grüner, Sie wollten jetzt noch betreffend des Vorhalts dieses Dokuments, wo das herkommt, ergänzen. Lässt sich das klären?


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Mir geht es nur darum, wie es klassifiziert wird, weil es wird ein Dokument vorgelegt, wo wir jetzt nicht wissen: War es am Laptop oder nicht? Es steht jetzt hier im Raum, dass es am Laptop war, deswegen hätte ich das gerne geklärt, sonst bleibt das so im Raum stehen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das kann nur Frau Abgeordnete Wotschke erklären, wo sie das herhat. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein!)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Muss ich nicht. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein, wirklich nicht!) Ich schlage Stufe 1 für die Klassifizierung vor. (Der Vorsitzende wendet sich an den Verfahrensrichterin- Stellvertreter.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wie? Dann ist jetzt etwas vorgelegt und es wird um die Einschätzung des Herrn Verfahrensrichters ersucht.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Also die genaue Herkunft – da gebe ich Ihnen recht – müssen Sie nicht offenlegen. Sie müssen nur sagen, ob es in strafrechtswidriger oder sonst gesetzwidriger Weise zu Ihnen gelangt ist. Wenn das nicht der Fall ist, dann - - Es ist offenbar ein behördliches Dokument, sodass ich mit der Einschätzung Stufe 1 sozusagen konform gehen würde.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Aber es ist auf jeden Fall nicht aus einer der liefernden Stellen gekommen. Sie haben es aufgrund einer anderen - - in den Aktenbestand des Untersuchungsausschusses eingefügt, weil sonst wäre es - - Oder haben Sie das jetzt erst bekannt gegeben und einspielen lassen?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):

Ersteres ist korrekt, und natürlich auf völlig legalem Wege erhalten.


Dementsprechend war aber die Frage, weil es eben vom Aktenbestand des Mag. Pilnacek ist, wie das da draufkommt.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, wenn nicht einmal Sie sagen, wo Sie es herhaben, tu ich mir noch schwerer, zu sagen, wo es herkommt. Ich weiß es nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist es denkmöglich, dass sich dieses Dokument quasi im Bereich des Mag. Pilnacek befunden hat?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß das nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde noch ein Dokument vorlegen, nämlich eine Analyse einer OLG-Aufhebung.


Ebenso Klassifizierungsstufe 1 vorgeschlagen, ebenso auf legalem Weg erhalten.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Der Verfahrensrichter ist einverstanden mit der Klassifizierung 1.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Bei dem Dokument scheint es sich um eine rechtliche Analyse der Aufhebung der Entscheidung des OLG Innsbruck zu handeln. Da ist interessant für uns, dass es so wirkt, als wäre dieses Dokument von Ihnen. Deshalb die Frage: Ist dieses Dokument von Ihnen?

Kennen Sie dieses Dokument? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ehrlich gesagt tu ich mir wieder schwer, das Ganze zu beantworten, weil ich einfach glaube, die Art und Weise, wie ich mich in dem bekannten Verfahren verantwortet habe, ist Teil meiner Privatsphäre.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Meine Frage war: Kennen Sie das Dokument? Ich glaube, den Untersuchungsgegenstand haben wir jetzt schon ausführlich diskutiert. Kennen Sie das Dokument?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, ich weiß es nicht. (Abg. Wotschke [NEOS]: Aber Sie können es ja lesen!) Ich glaube, es ist Teil meiner Privatsphäre.


Also ehrlich gesagt, ich habe mich viele Seiten mit allen möglichen Themen auseinandergesetzt. Aber wie gesagt, ich bleibe dabei, ich glaube, das sind Themen, die meine Privatsphäre betreffen. Ich kann nur - - Mehr dazu kann ich Ihnen nicht sagen. (Der Vorsitzende wendet sich an den Verfahrensrichterin- Stellvertreter. – Abg. Schilchegger [FPÖ] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung, bitte, Herr Abgeordneter Schilchegger.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, zur Geschäftsordnung: Aus meiner Sicht, wenn ich die Verfahrensordnung hier richtig verstanden habe, würde es nicht genügen, wenn irgendein Themenbereich, eine Antwort in den Bereich der Privatsphäre fällt, sondern es muss sich schon um Themenbereiche des höchstpersönlichen Lebens handeln.


Die Judikatur ist bekanntlich bei den Persönlichkeitsrechten, was zum höchstpersönlichen Lebensbereich gehört, schon sehr, sehr eng. Das heißt, die Privatsphäre alleine würde aus meiner Sicht schon noch eine zulässige Frage sein.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Das ist richtig, Herr Abgeordneter Schilchegger, aber es fehlt trotzdem noch der Konnex zum Untersuchungsgegenstand. Den sehe ich jetzt nicht alleine durch die Vorlage des Dokuments und durch ihre Frage.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nur zusammenfassend: Dieses Dokument ist am Laptop des Christian Pilnacek? (Verfahrensanwalt-Stellvertreter Kasper: Vielleicht!) – Vielleicht, meldet der Herr Verfahrensanwalt ein; das ist seine Aufgabe.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Also meines Wissens – nachdem wir genau diesen Datenbestand haben – ist es eben von diesem Laptop – interessant. Der Konnex zum Untersuchungsgegenstand ist, dass hier in diesen gelben Boxen (auf das vorgelegte Schriftstück weisend) Kommentare sind. Die Kommentare mit rechtlichen Einordnungen sind eben von Mag. Pilnacek verfasst.

Dementsprechend ist das Dokument für uns relevant, für die Frage von rechtlicher Beratung - -


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Können Sie erläutern: Also Sie sind der Meinung (Abg. Wotschke [NEOS]: Auf Seite 4 sind die Kommentare!), dass diese gelben Markierungen: „mich“, „ich meine“, „habe“ und so weiter, von

Mag. Pilnacek stammen?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Nein. Das, was Sie zitiert haben, scheint meines Verständnisses nach von Mag. Fuchs zu stammen, textuell. Auf Seite 2 sieht man die Kommentare, die Mag. Pilnacek gemacht hat – Seite 4 –, und dann steht oben als Überschrift

„Seite: 2“ und dann eben „Verfasser: cp“.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also ich kann aus dieser Seite 2 jetzt nicht sagen, wer da der Verfasser ist, was von wem geschrieben ist.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):

Im Dokument ist das die Seite 4 – Verzeihung! Es steht da nur auf Seite 4 oben:

„Seite: 2“, daher die Verwirrung.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Auf Seite 4: „Seite: 2“, „Nummer: 1 Verfasser: cp“. Das deutet auf Christian Pilnacek hin. Es ist dann auch ein Datum dabei und dann „mE“, also das heißt wahrscheinlich: meiner Einschätzung. Sie sind also der Meinung, das hat Christian Pilnacek verfasst und er hat seine Einschätzung wiedergegeben?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):

Genau. Das würde ich jetzt gerne hinterfragen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Gut, also Sie wollen eine Einschätzung, die Christian Pilnacek in einem Mail, das Ihrem Wissensstand nach auf seinem Laptop drauf war - - Sie wollen die Auskunftsperson zu seiner Einschätzung fragen, zu rechtlichen Einschätzungen von Christian Pilnacek auf einem Dokument? (Abg. Grüner [ÖVP] hebt die Hand.)


Bitte, zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Grüner.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich verstehe die Intention, hätte aber gerne noch einmal verstanden, was das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat beziehungsweise fallweise Ihre Einschätzung, Herr Vorsitzender.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja also bitte den Untersuch- - Ich meine, ich habe jetzt versucht, das zusammenzufassen, was Sie meinen, damit man das beim Untersuchungsgegenstand tatsächlich einordnen kann. – Bitte, Frau Abgeordnete.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Na die Frage ist, was das konkrete Verhältnis war. – Herr Magister, Sie haben uns vorhin erklärt, das war ein beruflicher Kontakt oder auch eine berufliche Freundschaft. Hier sind wir eben im Zeitpunkt nach der Suspendierung.

Zeitpunkt nach der Suspendierung: Da ist interessant, wie wir es auch schon mehrmals abgefragt haben, mit wem Christian Pilnacek Kontakt hatte, einerseits relevante Politiker, andererseits aber schon auch Personen, die in diesem Verfahren relevante Einflussmöglichkeiten haben. Mag. Fuchs hat als Leitender Oberstaatsanwalt eben genau diese Einflussmöglichkeiten, und daher wollen wir das hinterfragen. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich würde gerne die Einschätzungen insbesondere auch des Herrn Verfahrensanwaltes diesbezüglich hören, weil der nämlich auch auf die Persönlichkeitsrechte der befragten Person achtet. Ich bin noch immer in einem – wenn ich es vielleicht flapsig ausdrücken darf – Nebel zum Untersuchungsgegenstand. Also: Was könnte sein, das jemand vielleicht gehabt hätte, bei einem – irgendetwas – beruflich abnehmenden - -, irgendwo. (Abg. Tomaselli [Grüne] hebt die Hand.) Ich habe gesagt flapsig; aber bitte, Frau Abgeordnete Tomaselli, Sie können mich da juristisch aufnorden.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich nehme an, dadurch, dass Sie das studiert haben und ich nicht, können Sie das besser.

Nach meiner Wahrnehmung hat Kollegin Wotschke aber ausschließlich einmal gefragt: Kennen Sie das Dokument? – Wir sind also noch nicht auf der Ebene, dass wir irgendetwas Nebeliges untersuchen. Die Frage ist einfach: Kennt die Auskunftsperson dieses Dokument?, und die Auskunftsperson verweist gleichzeitig auf ihren Persönlichkeitsbereich, auf ihren Privatbereich.


Also das passt irgendwie nicht ganz zusammen. (Abg. Hanger [ÖVP]: Zur Geschäftsordnung!) Nur, weil ich mit einer Person befreundet bin, ist nicht alles, was ich mit dieser Person kommuniziere, auseinandersetze auch vom schützenswerten Privatbereich betroffen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Da gebe ich Ihnen einmal grundsätzlich recht. Es handelt sich bei diesem Verfahren, aus dem es da eine Beurteilung gibt, die da bearbeitet worden ist, auch um ein Verfahren, das zumindest auch oder ausschließlich – das weiß ich nicht – mit der Person der Auskunftsperson zu tun hat – so weit Persönlichkeitsrecht.


Herr Abgeordneter Hanger möchte jetzt auch noch zur Geschäftsordnung sprechen.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, schon: Ich glaube, es braucht schon eine klare Abklärung dieser Frage, die wir diskutieren. Es steht ja nicht die Frage im Raum, ob dieses Dokument bekannt ist oder nicht, sondern: Sind wir im Untersuchungsgegenstand, ja oder nein? (Abg.

Tomaselli [Grüne]: Nein!)


Ich möchte schon noch einmal darauf hinweisen, dass wir offensichtlich die Quelle dieses Dokuments nicht kennen. Also das würde ich gerne auch noch einmal relevieren. Herr Verfahrensrichter, Herr Verfahrensanwalt, es geht aber tatsächlich um die Frage: Sind wir im Gegenstand oder nicht?


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Verfahrensrichter, bitte.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Frau Abgeordnete Wotschke, wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie darauf hinaus, dass Sie aufgrund dieser Verbindungen allfälliger Beratungstätigkeiten auf die Befangenheit oder Anscheinsbefangenheit des Herrn Leitenden Oberstaatsanwalts - - Ist das richtig, habe ich Sie richtig verstanden?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):

Unter anderem, ja.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Nachdem uns der Herr Leitende Oberstaatsanwalt erklärt hat, dass eine allfällige Befangenheit für diese Verfahren, die hier sozusagen zusammengeführt wurden, keinerlei Rolle spielen, weil er in diesen Verfahren keinerlei Entscheidungen getroffen hat, stellt sich für mich die Frage, wie hier der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand in Bezug auf ein Dokument, dessen Herkunft wir nicht kennen – ich weiß auch nicht, von wann es datiert –, ist, wie wir hier konkret einen Zusammenhang herstellen können; ich sehe ihn noch nicht.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Verfahrensanwalt, bitte.


Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper: Aus meiner Sicht ist es so, dass hier hypothetisch angenommen wird, dass etwas auf einem Laptop war, von dem man nicht weiß, ob es tatsächlich so ist oder nicht, und deswegen ist es auch maximal hypothetisch möglich, einen Zugang zum Verfahrensgegenstand zu konstruieren. (Abg. Krainer [SPÖ] hebt die Hand.)


Der Zeitraum ist jedenfalls außerhalb des Untersuchungsgegenstands. Am Ende des Tages geht es hier offensichtlich um ein vor dem Untersuchungszeitraum stattfindendes Verfahren, das dann eingestellt wurde. Wie sich jemand in einem


solchen Verfahren verteidigt oder welche Aussagen er macht, ist ein Teil des höchstpersönlichen Bereiches.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsordnung.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, die Quelle des Dokuments ist klar: Das ist Frau Abgeordnete Wotschke, denn sie hat es vorgelegt. Sie hat es - - (Abg. Hanger [ÖVP]: Sie hat es ja auch von wem gekriegt, oder nicht?!) – Na entschuldige, aber die Quelle ist klar und der Lieferant ist auch klar. Die Information dazu war – ich kenne dieses Dokument auch und ich habe auch dieselbe Information –, dass das von der Festplatte des Herrn-Pilnacek- Laptops ist. Es gibt keinen Grund, denn ich sehe, das zu bezweifeln. Die wesentlichen Fragen, die hier releviert wurden, von Ihnen, Herr stellvertretender Verfahrensrichter, sind vorhin gewesen, dass - -


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nur, zur Klarstellung - -


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, an höchstpersönlichem Lebensbereich sehe ich da gar nichts. Die Frage ist, ob er das Dokument kennt, und ich finde, das kann man einfach beantworten. Das ist ja nichts Ehrenrühriges, was da drinnen steht.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Das ist schon richtig, aber: Auch die Frage nach dem Kennen ist eine Frage, ob es in den Untersuchungsgegenstand fällt oder nicht. Sonst muss er die Frage nicht beantworten.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldige, aber das ist auf dem Laptop von Herrn Pilnacek gefunden worden (Abg. Hanger [ÖVP]: Laptop oder Festplatte?), und auf dem Laptop von Herrn - - (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].) – Bitte? (Abg. Hanger [ÖVP]: Ja sonst wäre es auf der


Festplatte! – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Festplatten des Laptops ...!) – Okay. Ja also was da jetzt der Unterschied sein soll, weiß ich auch nicht. Es war nicht ausgedruckt im Laptop drinnen, sondern es war elektronisch am Laptop gespeichert. Ob der Laptop über eine Festplatte im herkömmlichen Sinn verfügt hat, weiß ich nicht. Ich würde fast annehmen, dass es nicht eine Festplatte im herkömmlichen Sinn war, sondern eine Speicherkarte – aber das ist ja jetzt nicht relevant.


Damit ist die Frage - - Da gibt es ja viele Fragen, wie das im Zusammenhang stehen kann: Beratungstätigkeit, quasi womöglich entgeltlich, unentgeltlich, er erkundigt sich zeitnah zu seinem Tod über die Frage, was er dazuverdienen darf, er erkundigt sich nach Geldwäschebestimmungen. – Also da gibt es dann eine Reihe von Motivlagen dahinter, die möglich sind.


Ich verstehe nicht, wieso wir uns so lange damit aufhalten und die Auskunftsperson nicht einfach sagt: Ja, ich kenne das Dokument!, oder: Nein, ich kenne es nicht!


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):

Ich hatte gar nicht aufgezeigt, aber vielleicht - -


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Doch! Entschuldigung, Sie sind so dagesessen, und das ist für mich aufzeigen. Entschuldigung! Ich werde dann beim nächsten Mal nachfragen. – Danke.


Ich möchte nur eines festhalten, falls da noch Missverständnisse sein sollten: Hinsichtlich dieses Dokuments habe ich nach Rücksprache auch mit dem Verfahrensrichter die Zulässigkeit hier – dass es hier als Beweismittel dient – zugelassen: eingeschränkt, Stufe 1. Es ist Teil des Aktenbestandes und daher - -


(Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.) – Frau Abgeordnete Wotschke, ich nehme an, jetzt melden Sie sich zur Geschäftsordnung?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Korrekt. Nur ergänzend zur Frage des Datums: Das Datum, das hier am Dokument ersichtlich ist, ist das Datum, an dem der Kommentar verfasst wurde, und das ist der 21. Jänner 2023, also nach der Suspendierung – im Untersuchungszeitraum über die Ziffer 12, nämlich die Motivfrage.


Vom selben Laptop haben wir schon multiple Dokumente durchgesehen, behandelt und auch Personen dazu befragt, sei es der Hauskauf, seien es Dossiers, seien es andere Dokumente. Das heißt auch, um hier ein bisschen Kontinuität zu wahren, es ergibt keinen Sinn, dieses Dokument nicht hinterfragen zu dürfen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Verfahrensanwalt, bitte noch einmal in Ihrer Deutlichkeit - - (Verfahrensanwalt-Stellvertreter Kasper: Ich habe das schon so drinnen!) – Ich weiß, Sie haben es schon gesagt, aber vielleicht noch einmal, nachdem zwei Abgeordnete in der Diskussion zur Geschäftsordnung - - Ihre abschließende Bemerkung dazu, ob es zulässig ist oder ob es in den höchstpersönlichen Bereich – persönlicher Bereich, höchstpersönlicher Bereich, wir haben da die Differenzierung – gehört; zulässig oder nicht?


Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper: Meiner Ansicht nach ist es so, dass das, wie sich ein Beschuldigter in einem Strafverfahren verantwortet, Teil des höchstpersönlichen Rechtes ist. Die Frage, ob er sich da mit irgendjemandem abspricht, ist meiner Meinung nach für diesen gegenwärtigen Untersuchungsgegenstand gar nicht relevant. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Abgeordnete Wotschke.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht auch nicht um den Inhalt der Absprache, es geht um die Frage des Verhältnisses zwischen Mag. Fuchs und Mag. Pilnacek im Zeitraum der Suspendierung. Das Naheverhältnis ist immer relevant, auch, um einzuordnen, welche Verhältnisse vorliegen, wie auch die Aussagen einzuordnen sind. Das sollte man hinterfragen dürfen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann möchte ich das jetzt nicht anhand dieses Schriftstückes zulassen, sondern so, wie eingangs bei mehreren Fragen Ihr persönliches Verhältnis schon besprochen wurde, jetzt noch einmal diese Frage für die – unter Anführungszeichen – Beweiswürdigung, Einordnung zu beantworten, wie sich das Verhältnis zwischen Herrn Sektionschef Pilnacek und Ihnen in der Zeit nach der Suspendierung konkret ausgestaltet hat. Sie haben das zuerst schon beantwortet, das war unter Umständen zu wenig, vielleicht geht es detaillierter oder mit mehr Verständnis für die Abgeordneten.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also - -


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es geht um die Befangenheit.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich warte noch, bis Sie (in Richtung Abg. Wotschke) mir wieder zuhören. – Nach der Suspendierung hat es kein berufliches Verhältnis mehr zu Christian Pilnacek gegeben, weil er ja in der Phase dann nicht mehr mein Vorgesetzter war. Eine Berührungsfläche, die wir natürlich hatten, war das gemeinsam gegen uns geführte Strafverfahren.

Nachdem er strafrechtlich sicher einer der besten Köpfe in der Republik war, hat es natürlich einen fachlichen Austausch mit ihm gegeben. Ich kann aber jetzt nicht mehr einzelne Korrespondenzstücke aus dem Jahr 2023 kommentieren, ob ich das jetzt kenne, wie das zustande gekommen ist oder Ähnliches.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Sie haben das jetzt ausgeführt, Sie haben erläutert, wie Sie sich nach der Suspendierung im privaten Bereich, aber aufgrund fachlicher Expertise ausgetauscht haben, da dieses Strafverfahren gegen Sie geführt wurde – damit sind wir aber jetzt in Ihrem höchstpersönlichen Bereich drinnen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich noch einen Vorhalt machen: das Dokument Nummer 691; das wurde vorhin von Kollegen Hafenecker kurz referenziert. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück

vorgelegt. – Abg. Grüner [ÖVP] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Worauf bezieht sich jetzt - - noch auf diese Frage? (Abg. Grüner [ÖVP]: Zur Geschäftsordnung!) – Zur Geschäftsordnung.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung, nachdem das vorherige Thema abgehandelt ist: Am Ende möchte ich festhalten, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt – ohne etwas zu unterstellen, und ich schließe es auch nicht aus – nicht wissen, ob das Dokument am Laptop war. Ich sage das, um das zu protokollieren.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Haben Sie die Frage von Frau Abgeordneter Wotschke noch präsent?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, sie hat einen Vorhalt gemacht und daran keine Frage geknüpft.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Im Dokument, das vor Ihnen liegt, ist Seite 13 relevant, das ist eine Zeugeneinvernahme von Frau Wurm. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die ganze Seite 13 oder können Sie das ein bisschen eingrenzen?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Der hier relevante Passus nach dem fettgedruckten „Die Vernehmung wird [...] unterbrochen“ beginnend mit „Vor der Führerscheinabnahme“, wo Frau Wurm eben von Beratungstätigkeiten spricht und meint, Mag. Pilnacek hätte quasi sie alle beraten, und mit alle hat sie dann „Kurz und Co“ tituliert. Haben Sie Wahrnehmungen über rechtliche Beratungstätigkeiten? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe keine Wahrnehmungen zu rechtlichen Beratungstätigkeiten in diesem Kontext. Nachdem Sie das jetzt ja im Zusammenhang mit dem vorigen Vorhalt stellen, würde ich sagen: Das ist ganz was anderes, als wir vorhin besprochen haben.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Bin ich bei Ihnen.

(Auskunftsperson Fuchs: Mhm!)


Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen, dass Mag. Pilnacek Honorare für Beratungstätigkeiten erhalten hat?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Keine. Also – weil die Fragen ja sowieso kommen –: Ich habe aus den Zeitungen irgendwas von Hauskäufen und Ähnliches gelesen, das hat mich irgendwie sehr überrascht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Deshalb frage ich. Hat er mit Ihnen einmal darüber gesprochen, ob er theoretisch Nebentätigkeiten haben darf, während er suspendiert ist?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, weil das hat - - Ich bin nicht seine Dienstbehörde. Das muss er mit der Dienstbehörde abklären, das wäre das Bundesministerium für Justiz gewesen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Absolut, aber man kann sich ja auch rechtlich austauschen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber meine - - Also ich bin nicht der große Dienstrechtsexperte, das heißt, da gibt es wahrscheinlich Berufenere, die das beurteilen können.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde noch einen Vorhalt machen, die Datei heißt „papier-ergänzt“, Dokument 328. Das haben wir im Untersuchungsausschuss schon besprochen. Die relevanten Seiten: 22 bis 24. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe das jetzt überflogen. Was ist die Frage?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das hier ist jetzt von der WKStA, also Lieferant des Dokuments ist die Oberstaatsanwaltschaft. Es geht darum, dass auf dem Laptop von Christian Pilnacek dieses Dokument gefunden wurde. Das Dokument betrifft eine Vorbereitung einer Befragung in einem Untersuchungsausschuss, wo gelistet wird – auf Seite 23 –: „3 Seiter mit Fragen aufbereitet von Pil“ – Pilnacek – „für Befragung Weratschnig kann man auch Vrabl Sanda stellen“.


Vor dem Hintergrund wäre meine Frage: Haben Sie Wahrnehmungen, dass Mag. Pilnacek die ÖVP vor Untersuchungsausschüssen beraten hat?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Keine Wahrnehmungen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann auf der Seite 24:

Unter „Allgemein:“ ist festgehalten:


„vor Befragung Zadic/Vrabl-Sanda Empfehlung 103 Seiten Dossier von H. Fuchs (Aktenzahl JV4616/20p-17)“.


Können Sie mir sagen, was das für ein Dossier ist?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich zum Untersuchungsgegenstand gehört, aber dieses – Anführungszeichen – „Dossier“, wo ich für die Semantik - - Ich weiß nicht, wer das erfunden hat in dem Zusammenhang, ja, eine komische Erwartungshaltung irgendwie begründet hat. Das war ja schon Gegenstand von, glaube ich, ein oder zwei Untersuchungsausschüssen. Das war ein Bericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien, der von einer Kollegin von mir über diverse Wahrnehmungen zu offenen Themen, die die OStA zu der Zeit mit der WKStA hatte, zusammengefasst und ans Ministerium gerichtet wurde.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wem liegt dieser Bericht vor?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Unter anderem dem Untersuchungsausschuss damals. Das wurde ja alles vorgelegt. Also es war Inhalt – ich bin mir nicht sicher, ob es zwei Untersuchungsausschüsse waren oder nur der letzte, aber das war allgemein zugänglich.


Ja, also dazu wurde auch im letzten U-Ausschuss-Bericht meines Erachtens alles gesagt. Das Einzige, was falsch ist, ja: „Dossier von H. Fuchs“. Also ich habe es als Leiter der OStA unterschrieben, verfasst wurde es von einer Kollegin, diese 103 Seiten.


Das klingt so nach einem Privatdossier, das ist es nicht. Das ist ein Geschäftsstück der OStA Wien, ein Bericht ans Ministerium, der bereits im Untersuchungsausschuss davor wirklich sehr prominent erörtert wurde und auch, ich glaube, im Abschlussbericht. Und mehr kann ich Ihnen dazu heute eigentlich nicht mehr sagen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also es erhebt sich dadurch auch die Frage, ob etwas, was bereits in einem Untersuchungsausschuss abgehandelt wurde, auch für diesen jetzt untersuchungsgegenständlich ist. Aber unabhängig von dieser Frage, die ich an sich bejahen würde, dass das eben nicht mehr möglich wäre: Es unterstreicht ja die Aussagen jetzt, die getätigt sind, dass sogar eine Geschäftszahl aus der Justizverwaltung dabeisteht. Das heißt, es kann sich keinesfalls um irgendein Privatgutachten, wie es die Auskunftsperson geschildert hat, handeln, sondern es ist ein offizielles Schriftstück der Justiz, der Oberstaatsanwaltschaft an das Ministerium.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie das damals in Auftrag gegeben?


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist nicht mehr untersuchungsgegenständlich.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aber ich darf Ihnen einen Hinweis geben: Sie finden die Antwort auf Ihre Frage in den Protokollen des letzten Untersuchungsausschusses. Wenn Sie sich da die Aussage des Leitenden Staatsanwaltes Nogratnig aus dem Bundesministerium für Justiz durchlesen, werden Sie die Antwort auf diese Frage bekommen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Ich würde noch einen Vorhalt machen, das Dokument Nummer 437, Seite 1041. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Da bin ich schnell, weil wir das, glaube ich, schon gehabt haben.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dazu eine Nachfrage: Da, wo Sie unterzeichnet haben, da steht - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist falsch, der Vorhalt ist falsch. Sie müssen - -, „nach Einsichtnahme“, ich habe das nicht revidiert, sondern ich habe es zur Kenntnis genommen, nachdem es mir von meinem Kollegen vorgeschrieben wurde, nur zur Kenntnisnahme, ohne irgendeinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na, meine Frage war – weil Sie vorher gesagt haben, Sie haben es nur zur Kenntnis genommen (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) –: Haben Sie den Akt aber durchgesehen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also, wenn ich „nach Einsichtnahme“ draufschreibe, habe ich mir zumindest die Erledigung durchgesehen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm, das heißt, Sie haben ihn aber nicht nur zur Kenntnis genommen, Sie haben ihn auch durchgesehen. Deswegen frage ich ja nach. (Abg. Hanger [ÖVP]: Wie geht das eine ohne das andere?)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aber wo ist da, entschuldigen Sie, der semantische Unterschied zwischen zur Kenntnis nehmen und durchsehen? Vielleicht reden wir eine unterschiedliche Sprache.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber ist doch gut, wenn es klargestellt ist.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, das Amtsdeutsch ist etwas anderes als die Umgangssprache, da gebe ich recht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt ging es hier eben um diese – Zitat – „anhaltend renitente Haltung der StA Krems“. Konnten Sie diese Wertung nach Ihrer Durchsichtnahme nachvollziehen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe mich mit dem Thema überhaupt nicht befasst. Ich habe mir gedacht: Okay, ich habe es gelesen, geht mich nichts an. Die Zuständigen wissen es eh und die werden schon das machen, was zu machen ist. Also ich habe mich inhaltlich aufgrund dieser Information in nichts eingemischt. Das war auch nicht meine Rolle.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na, aber es wurde Ihnen ja konkret gegeben, der Akt, dass Sie es überprüfen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber zur Einsichtnahme. Es

steht ja da: „zur Info“. Ich wurde informiert, okay, als Behördenleiter.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Eben. Das heißt, der Akt wird Ihnen gegeben, dann schauen Sie ihn sich durch und dann bestätigen Sie oder bestätigen Sie nicht. Das heißt, in dem Fall haben Sie die „anhaltend renitente Haltung“ auch so wahrgenommen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann erklären Sie es mir.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich würde Sie bitte ersuchen, dass Sie mir erklären, woraus sich ergibt, dass ich inhaltlich zu diesem Bericht oder zu dieser Erledigung in irgendeiner Form Stellung genommen hätte. Sagen Sie mir das, bitte!


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das war auch nicht meine Frage.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: O ja. Sie halten ja vor, in dem Moment, wo ich das zur Einsicht nehme, billige ich das irgendwie. Das ist es aber nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nein. Sie haben sich damit befasst. Meine Frage ist, ob Sie dem Resümee „anhaltend renitente Haltung der StA Krems“ zustimmen, ob Sie das nachvollziehen können.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe es gelesen. Schauen Sie, ich kann mir ja nicht aussuchen, was mir zur Kenntnisnahme oder zur Information vorgelegt wird.


Die Signatur heißt: Okay, ich habe es gesehen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist nicht meine Frage. Meine Frage ist, ob Sie das Resultat der anhaltend renitenten Haltung nachvollziehen konnten.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe mich mit der Frage gar nicht befasst. Ich habe es einfach gelesen – und aus. Es ist mir auch in dieser Phase nicht zugestanden, inhaltliche Bewertungen vorzunehmen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und dann, anders gefragt, nachdem Sie ja doch Einsicht genommen haben: Haben Sie eine renitente Haltung wahrgenommen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, weil ich ja überhaupt keine Wahrnehmungen zu diesem Verfahrensfortgang hatte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Hatten Sie Wahrnehmungen, dass die StA Krems gewisse Weisungen nicht befolgt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Aber ich muss jetzt schon auch sagen, die StA Krems ist eine kleine Staatsanwaltschaft. Dort leisten eigentlich zu wenige Staatsanwält:innen mit hohem Engagement und hoher Qualität ihre Arbeit, und ich bin extrem unglücklich, in welches Schlaglicht eine


Staatsanwaltschaft, die an sich fleißig und auch qualifiziert ihre Tätigkeit tut, kommt, wenn das zu irgendwelchen Narrativen passt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie das mit Herrn Salzmann besprochen, der eben von einer anhaltend renitenten Haltung der StA Krems schreibt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich habe das einfach „nach Einsichtnahme“ - -, und das war es für mich.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie läuft diese Einsichtnahme ab? Sie sind der Experte.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wir haben einen Elektronischen Akt. Das heißt, da gibt es nichts am Papier. Ich kriege das mehr oder weniger als Task vorgeschrieben. Dann schaue ich mir diese PDFs durch, lese mir das durch – genauso im Schnelllesetempo, wie ich da mit Ihren Vorhalten auch umgehen muss –, und wenn der Vorgang abgeschlossen ist, dann schreibe ich „nach Einsichtnahme“, und das war es.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Und wie oft erhalten Sie einen Akt zur Einsichtnahme wegen einer anhaltend renitenten Haltung?

Kommt das vor? Ist das total außergewöhnlich?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich führe nicht Buch über die Akten, die mir aus irgendwelchen Gründen zur Einsichtnahme vorgeschrieben werden, und auch, was der Anlass war. Ich kann Ihnen die Frage eigentlich belastbar nicht beantworten.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Oder lassen Sie mich anders fragen: Haben Sie in Erinnerung, dass Ihnen schon einmal Akten vorgelegt wurden wegen einer anhaltend renitenten Haltung einer Staatsanwaltschaft?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ehrlich gesagt, Sie bekommen dieselbe Antwort wie vorher: Ich kann Ihnen das nicht sagen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Können Sie sich daran erinnern?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie versuchen ja, von mir belastbare Wahrnehmungen zu bekommen, weil die ja sonst keinen Wert in dem Protokoll haben, und ich sage Ihnen, ich kann belastbar dazu gar nichts sagen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie sind die Fachaufsicht. Ich glaube, Sie können mir sagen, ob Sie sich daran erinnern können, dass Ihnen schon einmal ein Akt wegen anhaltend renitenter Haltung vorgelegt wurde.


Die Frage war: Haben Sie in Erinnerung, dass Ihnen schon einmal ein Akt vorgelegt wurde wegen anhaltend renitenter Haltung?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mir werden die Akten aus unterschiedlichen Anlässen vorgelegt und für mich ist das erledigt. Wenn ich den gesehen habe und „nach Einsichtnahme“ die Signatur draufgesetzt habe, ist für mich das nächste Thema relevant.


Also, wie gesagt, ich würde es Ihnen wirklich gerne beantworten, nur: Sie bekommen von mir nichts Belastbares, was Ihre Wissensbasis in diesem Untersuchungsausschuss in irgendeiner Form verwertbar machen würde.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na, die Verwertbarkeit Ihrer Antworten - -


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Was die Mitglieder des Ausschusses daraus für einen Sukkus ziehen, das obliegt auch nicht Ihnen (Auskunftsperson Fuchs: Ja!); so wie umgekehrt nicht.


Ich würde aber jetzt wirklich darauf drängen, wirklich eine abschließende Antwort zu geben, weil - - Ich bin bei einer anderen Vorsitzführung auch einmal darauf aufmerksam gemacht worden: Es gibt keine Fragen, die man nur mit Ja und mit Nein beantworten darf. Das hätte einmal Bruno Kreisky gesagt – darauf halte ich sehr viel.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie in Erinnerung - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich habe keine konkreten Wahrnehmungen und Erinnerungen zu den Anlässen, aus denen mir Akten zur Information vorgelegt werden.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das war nicht die Frage. Die Frage war: Können Sie sich daran erinnern, haben Sie Erinnerungen daran, dass Ihnen einmal ein Akt vorgelegt wurde wegen anhaltend renitenter Haltung einer Staatsanwaltschaft?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann mich nicht erinnern, aber ich kann es auch nicht ausschließen. (Abg. Wotschke [NEOS]: Sie können es auch nicht ausschließen!)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: So, ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das, was uns jetzt hier interessiert, weil eben vorher dieses Dossier mit der WKStA ein Thema war: Wenn Ihnen Akten mit „anhaltend“ renitenter „Haltung“ vorgelegt werden: Ab wann sehen Sie in Ihrer Fachaufsicht einen Anlass gegeben, dass Sie einmal überprüfen lassen, wie eine StA arbeitet?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also, das ist jetzt eine komplexe Frage. In dem Fall war ich nicht zuständig, weil die Fach- und Dienstaufsicht ja Kollege Klackl hatte, daher: in dem Fall gar nicht. Das war für mich kein Thema.


Generell ist es so, dass ich, wenn von den Kollegen irgendwas beobachtet wird und mir das in diesem Kontext vorgeschrieben wird, das dann einer Prüfung im Wege der Dienstaufsicht zuführe. Das heißt, es wird ein JV-Vorgang eröffnet und ein Kollege, eine Kollegin kümmert sich darum.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie es im vorliegenden Fall gemacht?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, weil ich ja dafür nicht zuständig war.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt wurde Ihnen aber das eben spezifisch eben zur Kenntnis gebracht (Auskunftsperson Fuchs: Ja, aber nicht in diesem Kontext!), das sonst im Akt ja nicht passiert.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nicht in diesem Kontext, sondern bloß zur Information.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, damit hier dienstrechtlich vorgegangen würde, müsste man Ihnen sagen: Schauen Sie sich das bitte dienstrechtlich an!


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber da habe ich ja eh Kollegen Klackl und Kollegen Salzmann in dem Fall, die dafür zuständig waren.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben die nicht gewissermaßen genau das gemacht, wenn Sie den Akt mit Vermerk auf

„anhaltend renitente Haltung“ zur Einsicht schicken?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, weil - - Der Vorgang wäre, wenn man sagt, da muss man einen JV-Vorgang eröffnen: Dann wird einfach verfügt: JV-Vorgang eröffnen, Dienstaufsicht mit irgendeiner Bezeichnung dazu. Das wurde hier nicht gemacht.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön


Herr Fuchs, was mir jetzt noch nicht ganz klar ist: Wie kann man denn jetzt das Verhältnis zwischen Ihnen und Christian Pilnacek definieren? Waren Sie

befreu- - Also Sie haben natürlich dienstlich miteinander zu tun gehabt, und Sie waren darüber hinaus befreundet, habe ich das richtig verstanden?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe das einmal als berufliche Freundschaft im einen oder anderen Untersuchungsausschuss vor ein paar Jahren genannt. Das war es. Nachdem die beruflichen Berührungspunkte weniger geworden sind, ist auch der Kontakt irgendwie - - Sporadisch haben wir irgendwo Kontakt gehabt, mehr war das nicht.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie haben ihn ja trotzdem zeitnahe zu seinem Ableben noch getroffen. Also persönliche Treffen gab es dann auch, ist das korrekt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich würde da nicht in der Mehrzahl reden, das war vielleicht ein-, zweimal im Jahr. Also das war wirklich selten. Es war nicht so, dass wir da jetzt jede Woche irgendwo in irgendeinem Lokal abgehangen sind, das war es nicht. Deswegen habe ich auch gleich eingangs gesagt, mich hat eigentlich nach seinem Tod sehr überrascht, dass es eine Frau Wurm in seinem Leben gegeben hat. Davon habe ich nichts gewusst, und das sagt in Wahrheit, glaube ich, sehr viel über die Qualität und auch die Enge unserer Beziehung aus.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm, okay. Aber verstehen Sie, dass das ein bissl im Widerspruch ist, dass Sie einerseits sozusagen auf die Privatsphäre, die sich ja über Freundschaft definiert, verweisen, aber jetzt


andererseits sagen, das Verhältnis war jetzt doch nicht so eng. Wo kann man das jetzt auf der Skala genau verorten?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Helfen Sie mir bitte weiter, ich sehe da keinen Widerspruch.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, diesen Fakt sozusagen, dass Sie sich nicht für befangen erklärt haben, haben Sie ja damit erklärt, dass sich dann alle hätten befangen erklären müssen, die mit ihm zu tun haben. Also ich finde, es gibt schon einen qualitativen Unterschied, ob ich nur etwas mit ihm zu tun habe oder darüber hinaus auch befreundet bin.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was ist jetzt die Frage? Ich habe Ihren Vorhalt verstanden, aber - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie ergibt sich denn - - Genau: Wieso haben Sie sich dann nicht befangen erklärt, wenn es da irgendeine Art der Freundschaft gegeben hat, oder hat es die nicht gegeben?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich werde versuchen, es noch einmal zusammenzufassen: Bei der Frage der Abklärung dieses bedenklichen Todesfalles stellt sich die Frage der Befangenheit überhaupt nicht, weil Christian Pilnacek in diesem Verfahren keine Parteistellung mehr hatte – brauchen Sie in den Kommentaren zur StPO nur nachzulesen. Das heißt, in dieser Phase hat sich für mich die Frage der Befangenheit überhaupt nicht gestellt, da ging es ja nur um die Entscheidung: Obduktion – ja oder nein?


Ich meine, wenn Sie eine Befangenheit konstruieren wollten und Sie meinen, ich treffe da irgendwelche unsachlichen Entscheidungen zugunsten eines Freundes, dann wären die aber sicher nicht ermittlungsfeindlich gewesen. Also ich finde die Argumentation irgendwie für mich nicht ganz nachvollziehbar.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, Herr Fuchs, wir wollen da gar nichts konstruieren, aber es ist doch irritierend, denn jetzt kann man vielleicht Befangenheit ausschließen, aber die Anscheinsbefangenheit gibt es ja trotzdem noch, die, so hätte ich das gelernt, sich darüber definiert, dass man schon den Anschein einer Befangenheit verhindern will und sich genau deshalb für befangen erklärt. Sie haben jetzt aber vorhin gesagt, das macht ja überhaupt keinen Unterschied, ob ich mich befangen erkläre oder ob ich dann einfach keinen Einfluss auf das Verfahren nehme.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Schauen Sie, ich nehme Ihre Einschätzung zur Kenntnis, teile sie aber nicht. Ich halte das für falsch, was Sie da sagen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es wurde gesagt, glaube ich.

(Auskunftsperson Fuchs: Es ist alles gesagt!)


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Interessante ist ja, dass sich in dem ganzen Verfahren ja auch ehemalige Mitarbeitende von Herrn Pilnacek im BMJ für befangen erklärt haben, auch ein Staatsanwalt in Eisenstadt, glaube ich, hat sich für befangen erklärt, aber Sie, die Sie sich wirklich, wie wir ja aus anderen U-Ausschüssen wissen, sehr intensiv mit ihm auseinandergesetzt haben, auch mit Chats und so weiter, haben sich nicht für befangen erklärt, um zum Beispiel Anscheinsbefangenheit zu verhindern. Warum?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Noch einmal – man muss die Chronologie sehen –: Die Vorgänge, über die Sie da sprechen, die waren ja weit nach der Abklärung des bedenklichen Todesfalles. Da ist es ja um Fragen des Qualitätsmanagements im polizeilichen Bereich und im staatsanwaltschaftlichen Bereich gegangen. In der Phase, wo es bloß um die Abklärung eines bedenklichen Todesfalles ging, hat sich für mich die Frage der Befangenheit


nicht gestellt. Und ich würde das, wenn ich es auch noch 15 Mal gefragt werde, noch 15 Mal so sagen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Fuchs, aber ich darf Sie trotzdem noch fragen: Nach der alten Regelung sozusagen hatte Christian Pilnacek eigentlich die Aufsicht über Sie, oder? Interpretiere ich das richtig? (Auskunftsperson Fuchs: Ja, solange er die - -!) Noch von der Supersektion sozusagen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, genau, also er hatte die Fachaufsicht. Aber er war Sektionschef der Sektion, die die Fachaufsicht über die Arbeit der Staatsanwaltschaften ausgeübt hat. In diesem Sinn war er mein Vorgesetzter, genauso wie es Kollegin Göth-Flemmich jetzt ist, die, wie der Vorhalt von vorhin, glaube ich, im Februar oder März 2024 auch noch keinen Grund einer Befangenheit meinerseits erkannt hat, weil sonst hätte sie nicht versucht, mich in der Sache zu erreichen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich frage Sie auch deshalb, ich würde gerne „Die Dunkelkammer“, „Der Fall Pilnacek“ vorlegen. Bitte als Dokument einspielen! (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Seite 5. Ich frage Sie einmal: Sind Ihnen die Aussagen aus dem sogenannten Pilnacek-Tape bekannt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na, ich kenne nur das, was veröffentlicht ist.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, ja, genau.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also aus den Medien. Ich glaube, irgendwer hat, ich glaube, einen Ausschnitt oder so, der an die 10 Minuten war - - Das habe ich mir natürlich angehört.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Dann ist es Ihnen eh auch bekannt. Dann sind Ihnen ja auch die Aussagen bekannt, dass Christian Pilnacek gesagt hat, die ÖVP hat mehrmals versucht, Einfluss über seine Person zu nehmen. Jetzt frage ich mich: Haben Sie dazu Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja meine Wahrnehmungen sind, dass, wenn es so etwas gegeben haben sollte, dann hat er das erfolgreich abgeblockt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, das sagt er ja selber im Tape, aber das Interessante ist: Wer hat denn überhaupt versucht, Einfluss zu nehmen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Ich kann nur ausschließen, ich habe keine Wahrnehmungen auf versuchte Einflussnahmen auf mich, auf indirekte Einflussnahmen über ihn auf mich. Und ich habe auch keine Wahrnehmungen, dass auf ihn Einfluss zu nehmen versucht wurde. Insofern habe ich diese Tonaufzeichnung auch - - gehört für mich irgendwie so in das Kastl Überraschendes.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also Sie waren überrascht über diese Aussagen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Weil Sie nie solche Wahrnehmungen getroffen haben?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Genau.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie halten es trotzdem für glaubwürdig, was er gesagt hat?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, die Frage - - (Abg.

Tomaselli [Grüne]: Ist das eine - -? – Verfahrensanwalt-Stellvertreter Kasper: Das ist


keine Wahrnehmung!) – Was Sie glaubwürdig finden, das will ich ja nicht vorschreiben.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann quasi in Ihrem Verhältnis, dass Christian Pilnacek die Aufsicht über Sie hatte beziehungsweise Ihre berufliche Zusammenarbeit: Hatten Sie jemals divergierende Meinungen oder abweichende Meinungen? (Abg. Hanger [ÖVP]: Geh bitte!)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also im Untersuchungszeitraum sicher nicht, weil er da diese Funktion nicht mehr hatte, und alles andere, was davor war, glaube ich, gehört nicht mehr zum Untersuchungsgegenstand.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann möchte ich gerne das Dokument Nummer 66 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist das Tagebuch von der StA Krems 375 und hier geht es darum, dass man Peter Pilz aufgrund von Behördenbeleidigung wegen der Begrifflichkeit Schlafanwaltschaft verfolgt. Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, ich erspare mir das Durchlesen. Ich kann einfach sagen, ich habe dazu überhaupt keine Wahrnehmungen. Ich war mit diesem Thema nicht befasst und das war’s.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also Sie waren in keiner Weise informiert oder sonst irgendwie - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also meine primäre Wissensquelle waren die Medien.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist Ihnen ein anderer Fall bekannt, dass ein, keine Ahnung, Journalist, Aufdecker, whatever – wie man Peter Pilz bezeichnen möchte –, wegen Behördenbeleidigung von Amts wegen wegen der


Begrifflichkeit, dass eine Behörde etwas verschlafen hat - - Gibt es da einen vergleichbaren Fall?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe mich mit der Frage nicht befasst, weil mich die Fragestellung eigentlich überrascht. Aber ich kann Ihnen dazu gar nichts sagen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte es nämlich auch ein bisschen in Vergleich ziehen. Ich würde gern das Dokument Chats Pilnacek/Fuchs einspielen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Zur Geschäftsbehandlung: Ich möchte nur sagen, Sie dürfen sich nicht irritieren lassen: Das ist kein Dokument aus diesem Untersuchungsausschuss, sondern aus dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss. Das Dokument stammt auch vom Laptop von Christian Pilnacek. Weil es damals als Stufe 1 eingestuft worden ist, würde ich auch vorschlagen, es mit Stufe 1 einzustufen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Verfahrensrichter, diesbezüglich eine Stellungnahme, erstens einmal zur Einstufung, zur Klassifizierung, um das festzuhalten, und zweitens aber zur Frage der Zulässigkeit auch hier im Untersuchungsgegenstand an sich.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Grundsätzlich: Stufe 1 wäre angebracht. Das ist aus dem ÖVP-Korruptions- Untersuchungsausschuss, Frau Abgeordnete? (Abg. Tomaselli [Grüne] nickt.) – Ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Das entnehme ich quasi den angedruckten Informationen oben. Ich habe das Dokument auch aus einem Datenbestand, der auf den Datenbestand des


Laptops des Christian Pilnacek zurückzuführen ist, denn wir müssen ja die Dokumente vernichten. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Hanger.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.


Ich habe ja grundsätzlich Verständnis dafür, dass jetzt endgültig die Fragen ausgehen, was die Auskunftsperson betrifft, aber das ist halt so. Ich verstehe auch, dass man dann irgendwelche Konstruktionen wählt. Ich darf nur mehr kurz zusammenfassen, wie das Frau Kollegin Tomaselli argumentiert. Sie referenziert zuerst auf das Verfahren wegen Behördenbeleidigung und auf einmal sieht sie dann einen Zusammenhang mit irgendwelchen Chatnachrichten, die wir schon aus anderen U-Ausschüssen kennen. Also aus meiner Sicht ist das mittlerweile schon unglaublich weit hergeholt. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ich habe noch nicht mal eine Frage gestellt!) Es ist eh eine nette Plauderei, aber, Herr Verfahrensrichter, ich glaube, irgendwann ist es schon an der Zeit, dass wir da ein bisschen eine Grenze einziehen, denn sonst wird das irgendwie ein Herumphilosophieren über viele Dinge.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Grundsätzlich – Sie haben den Herrn Verfahrensrichter gehört –: Auch Dinge, die aus einem früheren Untersuchungsausschuss sind und Aktenbestandteile sind, können hier unter der vorgeschlagenen Klassifizierung in diesen Untersuchungsausschuss eingeführt werden. Daher lasse ich diese Aktenvorlage unter der Stufe 1 auch zu.


Jetzt kommen wir zum weiteren Schritt, nämlich der Frage des Untersuchungsgegenstandes. Da darf ich den Herrn Verfahrensrichter um seine Ausführungen ersuchen.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Na, ich darf nur sagen, Frau Abgeordnete, weil Sie das aus dem vorigen Untersuchungsausschuss vorgelegt haben: Grundsätzlich ist unser Untersuchungsgegenstand eine allfällige Beeinflussung der Ermittlungshandlungen durch politische Akteure.

Beeinflussung von Untersuchungshandlungen kann ja nur dadurch bestehen, dass ich in irgendeiner Form etwas verheimlichen will, damit etwas nicht zutage tritt. Wenn es sich hier um Gegenstände handelt, die bereits in einem Untersuchungsausschuss abgehandelt wurden oder aus irgendeinem Grund allgemein bekannt sind, dann kann das nicht mehr Gegenstand von politischer Beeinflussung sein und es kann – ich sage es jetzt ganz allgemein – dann - - (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].) – Bitte.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Bitte, können wir einfach darüber folgenden Prozess machen, wo ich vielleicht meine Frage stelle, und dann können Sie immer noch beurteilen, ob es u- gegenständlich ist oder nicht. Nicht immer alles präventiv abdrehen! (Abg.

Hanger [ÖVP] – den Kopf schüttelnd –: Na, na!)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich möchte kurz diese richtigen Einwände unterbrechen. Dieses Dokument ist zugelassen, nicht nur deswegen, weil es in einem Untersuchungsausschuss war, sondern auch auf dem Laptop des Christian Pilnacek war. (Abg. Grüner [ÖVP] hebt die Hand.) Es war jetzt eine allgemeine Einführung in das Thema. Bevor ich dann Herrn Abgeordneten Grüner noch zur Geschäftsordnung das Wort erteile: Selbstverständlich hängt alles, wenn ein Dokument vorliegt, in der Frage, ob es jetzt den Untersuchungsgegenstand betrifft, davon ab, welche Frage Sie stellen. Das ist grundsätzlich bei allem so.


Herr Abgeordneter Grüner, zur Geschäftsordnung.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung):

Auch wiederum, damit es protokolliert ist: Ich sage auch nicht, dass es nicht der


Fall ist, aber wir wissen nicht, ob das Dokument auf dem Laptop war. Das Dokument wurde dem Untersuchungsausschuss nicht geliefert, die Personen, die den Inhalt des Laptops kennen, kann man eingrenzen. Wir wissen nicht, woher das Dokument kommt. Ich möchte nur protokolliert haben, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht wissen, dass es am Laptop war.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke.


Für das Protokoll: Der Herr Verfahrensrichter möchte aber dennoch - - – Frau Abgeordnete Tomaselli, zu Ihren Unmutsäußerungen diesbezüglich: Es geht ja nicht auf Ihre Redezeit, es geht höchstens auf unser aller Lebenszeit (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP), aber selbst dem muss man sich im Untersuchungs- - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Aber Sie stören einfach meinen Fragenfluss! Das finde ich nicht in Ordnung!) – Frau Abgeordnete, ich kenne Sie mittlerweile aus meiner Vorsitztätigkeit, ich weiß, dass Sie in jeder Phase absolut geeignet sind geeignete, gute Fragen zu stellen. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Sie sich in einem Fragenfluss überhaupt aus dem Konzept bringen lassen; wäre mir nie in den Sinn gekommen.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Also ich halte mich jetzt hier raus.


Frau Abgeordnete, was ich wollte, war einfach, zu sagen, welche Grundsätze wir hier anwenden wollen. Ich wollte weder eine Frage vorwegnehmen noch Ihnen eine abschneiden, sondern das Grundsätzliche sagen, und Ihnen jetzt gerne das Fragerecht geben, das eigentlich der Herr Vorsitzende Ihnen geben sollte. Ich übernehme das. – Danke.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Sie sind am Wort.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut, danke.


Diesen Chats ist eben auch zu entnehmen, dass ganz viel eigentlich weit über die Begrifflichkeit oder Bewertung einer Schlafstaatsanwaltschaft hinausgeht: passierende Bösartigkeit, Erpressungsversuch, Dauersabotage. Jetzt wäre meine Frage: Ist da jemals geprüft worden, ob man hier auch ein Verfahren wegen Behördenbeleidigung macht? (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich tue mir jetzt ein bisschen schwer.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Leitender Oberstaatsanwalt, es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Abgeordnetem Hanger.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also diese Kunstgriffe sind ja schon bemerkenswert, wenn halt ganz einfach die Fragen ausgehen. Herr Verfahrensrichter, ich darf Sie ganz einfach um eine Einschätzung bitten, ob das noch irgendetwas mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Also ich sehe hier keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand. Das ist eine Einschätzungsfrage, die meines Erachtens der Herr Leitende Oberstaatsanwalt nicht beantworten muss. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Das ist nicht eine Einschätzung, das ist eine Wahrnehmung, ob es ein Verfahren gegeben hat ...!)


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Ich möchte darauf insistieren.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung! Na, da war die - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist keine Einschätzungsfrage, ob ich frage, ob er eine Wahrnehmung dazu hat, ob hier jemals auch geprüft worden ist, ein Verfahren wegen Behördenbeleidigung einzuleiten. Das ist keine Einschätzungsfrage. Das ist eine ganz klare Wahrnehmungsfrage.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Der Herr Verfahrensanwalt.


Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper: Ich glaube nicht, dass irgendwelche Einschätzungen zu irgendwelchen Verfahren, die nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben, hier irgendwie überhaupt gegenständlich sein können.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigen Sie, also soweit ich es jetzt verstanden habe: Im Zuge des Pilnacek-Komplexes, den wir als Untersuchungsgegenstand haben, hat es ein Verfahren aufgrund eines Medienartikels gegeben, wo die Staatsanwaltschaft oder die Staatsanwaltschaften insgesamt desavouiert sind, und das wollte sich die Staatsanwaltschaft in irgendeiner Form nicht gefallen lassen und hat deswegen strafrechtliche Ermittlungen oder einmal diesbezüglich ein Verfahren eingeleitet. Die Frage war jetzt, aufgrund dieses konkreten Vorfalls im Untersuchungsgegenstand, ob es davor, zum Beispiel deswegen, nach Kenntnis der Auskunftsperson auch schon ein derartiges Verfahren gegeben hat.


Also ich weiß nicht, ob man so etwas nicht schon zulassen kann, ob es so etwas in der Geschichte gegeben hat, um einen Vergleich zum Untersuchungsgegenstand heranzuziehen. Ich würde diese Frage schon zulassen, ob es das gegeben hat. Ja, das ist eine Wahrnehmung und keine Einschätzung.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich führe keine Aufzeichnungen über solche Verfahren. Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten. (Abg. Hanger [ÖVP]: Jetzt gehen uns bald wirklich die Fragen aus, oder?!)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist wieder eine andere Frage, die ich im Vorsitz überhaupt nicht zu beurteilen habe.


Frau Abgeordnete Tomaselli ist am Wort.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt hätte ich ergänzend zu dem Dokument an sich natürlich noch eine Frage, denn es gibt schon einen Grund für die Nervosität der ÖVP, weil dieses Dokument mit dem ÖVP-Faksimile angedruckt ist; das ist ja auch ein interessanter Fakt. Ich möchte Sie deshalb darüber fragen, weil das ja natürlich auch Aufschluss über die Verbindung zwischen der ÖVP und Christian Pilnacek geben könnte. Das Interessante ist, Sie hatten ja das gleiche Verfahren in Innsbruck wegen des Verdachts des Geheimnisverrates, wo Sie ja beide komplette Akteneinsicht gehabt haben, auch in die Chats. Trotzdem hat aber Christian Pilnacek die Chats offenbar von der ÖVP-Fraktion – denn das ÖVP-Faksimile ist angedruckt – auf dem Laptop.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie es dazu gekommen ist?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie können bestätigen, dass Sie im Verfahren Akteneinsicht in die Chats hatten, oder?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da sind wir jetzt wieder in einem Bereich - -


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ist das ein Verfahren, das persönlich gegen Sie geführt wurde?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Aber ich möchte es anders beantworten: Ich glaube, über diese Chats ist wirklich alles gesagt und alles geschrieben. Es wurden Verfahren abgeführt, es wurde in Untersuchungsausschüssen thematisiert, und ich glaube nicht, dass ich da jetzt irgendeinen Erkenntnisgewinn Ihrerseits noch irgendwie bringen kann.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, mir geht es eigentlich vornehmlich um die Verbindung zwischen der ÖVP und Christian Pilnacek, weil es doch ungewöhnlich ist, dass U-Ausschussakten der ÖVP-Fraktion offenbar dann bei Christian Pilnacek landen. Haben Sie diesen U-Ausschussakt auch irgendwie zugänglich gehabt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, also mir sind die U- Ausschussprotokolle, die man halt auf der Homepage sieht - - Und ja, und den Akteninhalt halt aus Innsbruck habe ich auch irgendwann einmal gewusst. Aber Details dürfen Sie mich dazu nicht mehr fragen.


Zweite Fragerunde


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Schilchegger. – Bitte.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke.


Ich weiß schon, das Thema wurde schon mehrfach gefragt und, ich glaube, von Ihnen auch schon sehr gut beziehungsweise schlüssig beantwortet: das Thema Befangenheit, Anscheinsbefangenheit. Trotzdem nur noch einmal fürs Protokoll: Müsste es üblicherweise in der staatsanwaltschaftlichen oder oberstaatsanwaltschaftlichen Arbeit einen Aktenvermerk oder irgendetwas Schriftliches geben, wenn sich jemand für befangen erklärt oder eine Anscheinsbefangenheit erklärt und sich daher sozusagen formal aus dem Spiel nimmt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, also üblicherweise ist das so, dass, wenn sich jemand für befangen erklärt, das dann festgehalten wird, und dann gibt es eine Entscheidung dazu.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Das heißt aber auch, wenn es dazu nichts Schriftliches gibt, ist das Thema nicht vorhanden und das passt sozusagen mit Ihrer Aussage zusammen, dass Sie sich weder für befangen noch für anscheinsbefangen erklärt haben?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, genau.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Jetzt komme ich noch einmal auf die Übertragung des Ermittlungsaktes auf die Staatsanwaltschaft Eisenstadt zurück, denn dort hat sich nämlich der Leiter dann offenbar für befangen erklärt. Jetzt nur eine allgemeine Frage: Haben Sie dazu Wahrnehmungen gehabt – Sie haben vorher gesagt, glaube ich, n- -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Genau. Nein.


War es einmal irgendeine Überlegung von Ihnen oder ist Ihnen dazu was bekannt, dass man womöglich nicht ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Eisenstadt mit diesem Fall befasst, wenn sich dann deren Leiter für befangen erklärt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich habe mich mit dem Thema überhaupt nicht befasst, und das war eine Entscheidung meines Ersten Stellvertreters.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Jetzt möchte ich Ihnen noch ein Dokument vorhalten, und zwar ist das das Dokument 257, auf


Seite 161, und zwar ist das der veröffentlichte Kreutner-Bericht, der Ihnen ja, glaube ich, bekannt ist. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, also ich kenne nur die geschwärzte Variante.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Das ist meines Wissens die geschwärzte, also sprich die öffentlich zugängliche und veröffentlichte Variante. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!) Da wird sozusagen von Chats von Christian Pilnacek berichtet, da wollte ich Sie nur fragen: Sind Sie damit gemeint, mit diesem - - also ist Ihnen diese Korrespondenz mit Christian Pilnacek bekannt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welche Passage?


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Das ist der vorletzte Absatz, auf Seite 161.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich tue mir so schwer mit diesem Ding da. 161?


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ja, so ist es. Also da geht es mir vor allem um die Aussage: „Ja, wir müssen jetzt scharf eingreifen, die Truppe ist das Letzte“, mit Bezug auf Ermittler der WKStA.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das betrifft Chats, über die auch schon alles gesagt wird. Ich vermute einmal, dass das schon mich betrifft.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Können Sie das ein bisschen beschreiben, vielleicht aus Ihrer Praxis, natürlich immer mit Bezug auf den Untersuchungsgegenstand? Ist es üblich, betrifft das alle Staatsanwaltschaften oder speziell die WKStA, dass man sich hier, sage ich einmal, mit Fachvorgesetzten oder auch vielleicht in der Weisungskette nicht


Vorgesetzten, aber Vertrauenspersonen – in dem Fall Christian Pilnacek – im Bundesministerium für Justiz einfach über die Arbeit von Unterbehörden austauscht, also Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich oder auch nicht Zuständigkeitsbereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das war eine besondere Situation damals, ich glaube, das habe ich auch schon sehr oft gesagt, wo wir beide ja mit einer aufgezeichneten Dienstbesprechung in Bedrängnis gebracht wurden und auch angezeigt wurden. Und dass wir über diese Situation damals nicht besonders glücklich waren, glaube ich, das kann jeder nachvollziehen. Also ich würde so etwas normal nicht schreiben. Ich führe das eher auf die Sondersituation damals zurück.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Wie kann man sich das allgemein vorstellen? Helfen Sie uns, weil wir ja alle nicht im Bereich der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung und der Weisungsketten und Zusammenhänge tätig sind. Da gibt es natürlich einerseits die gesetzlichen Zusammenhänge, die natürlich bekannt sind und auch aus dem Gesetz nachvollziehbar sind – also wenn man so will, das Gesetzliche, der Kommunikationsbedarf, der veraktet ist, auch nicht veraktet ist. Inwiefern können Sie diese informellen Kontakte, die sozusagen außerhalb des Gesetzes im Untersuchungszeitraum stattgefunden haben, allgemein beschreiben? Und wie beeinflusst das die laufende Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, gar nicht. Die haben ja keine Relevanz. Also ich bin, glaube ich, schon einmal zitiert worden: Das ist so wie Gespräche am Wirtshaustisch. Das wurde auch kritisiert – diese Einschätzung –, aber dass es eine Kommunikation unter Leuten, die zusammenarbeiten, gibt, glaube ich, wird jeder nachvollziehen können. Ohne Kommunikation könnten wir, glaube ich, alle unsere Organisationseinheiten zusperren. Und dass in den


Akten nur die mehr oder weniger relevanten Teile vorkommen – nämlich die für die Verfahrensführung relevanten Teile –, ist irgendwie naheliegend.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Wird im Rahmen dieser informellen Kontakte auch personalpolitisch geplant?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Haben Sie einzelne Vertrauenspersonen in der WKStA gehabt, die sozusagen abgesehen von der Leitung für Sie in der Kommunikation relevant waren?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Schauen Sie: Mir ist jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter gleich wichtig, und ich versuche eigentlich, alle halbwegs gleich zu behandeln. Allerdings ist auch aus den Voruntersuchungsausschüssen bekannt, dass es halt die eine oder andere Person gegeben hat, die mich durchaus mit Informationen versorgt hat. Kann ich mir - - Das ist so, nicht? Mehr kann ich dazu eigentlich nicht sagen.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): War mit den Informationen womöglich beabsichtigt, irgendwo die Leiterin der WKStA, sage ich einmal, in ihrer Arbeit zu beeinträchtigen und womöglich mit Versetzungen zu arbeiten?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Von mir nicht.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ist Ihnen sonst irgendeine dahin gehende Absicht bekannt – wenn schon nicht von Ihnen, dann womöglich vom Sektionschef Pilnacek oder von sonstigen politischen Amtsträgern im damaligen Zeitraum?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aus meiner Sicht: nein.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Haben Sie sonst – im betreffenden Untersuchungszeitraum natürlich – zu politischen Amtsträgern, sprich Ministern, persönliche Kontakte gehabt? Da denke ich vor allem natürlich an den damaligen Minister beziehungsweise späteren Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka oder Personen, die ihm sozusagen zurechenbar sind: Kabinette, sonstige Personen, bei denen man sagen würde, dass die aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit und aufgrund des öffentlichen Lebens politisch einer bestimmten Partei zurechenbar sind? Können Sie da Ihre Kontakte ein bisschen schildern oder erklären?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich gehe davon aus, es geht um die beruflichen Kontakte. Die finden hauptsächlich bei Anlässen, wo ich als Leitender Oberstaatsanwalt eingeladen werde, statt. Natürlich, naturgemäß ist da der Kontakt mit der Frau Bundesministerin für Justiz am häufigsten, aber es gibt durchaus auch Veranstaltungen, wo andere Funktionsträger dieser Republik eingeladen sind. Darauf beschränkt sich das meiner - - Ich meine, ich wohne im Burgenland und bin eigentlich hier auf dem Wiener Parkett nicht wirklich präsent.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Es geht natürlich auch immer darum, sozusagen die politischen Netzwerke zu verstehen. Deswegen meine allgemeine Frage: Würden Sie sagen, dass Sie in so ein Netzwerk eingebunden sind?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Also ich bin - - könnte mir kein Netzwerk vorstellen, das zu Ihrer Fragestellung passt.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Dann möchte ich Ihnen noch ganz kurz das Dokument, das vorhin Kollegin Tomaselli vorgelegt hat, vorhalten – auf Seite 11. Ich weiß nicht, welche Nummer das zugewiesen bekommen hat, aber - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Das ist bei uns bei Chats


Pilnacek/Fuchs, meinst du das?) – Offenbar mit der Bezeichnung Chats Pilnacek.

(Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Auf Seite 11?


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Pilnacek/Fuchs. Also das vorgelegte Dokument, das vor ein paar Minuten - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe da schon irgendwas gekriegt. Auf Seite 11, sagen Sie?


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Genau. Auf Seite 11, ganz unten. Wenn ich das richtig interpretiere, hätten Sie dann offenbar dem Sektionschef Pilnacek geschrieben, also einfach eine Nachricht von zwei Poppenwimmer-Nachrichten, also der damaligen Staatsanwältin bei der WKStA, weitergeleitet. Da geht es genau darum, dass man sich sozusagen offenbar mit dem Herrn Sektionschef über, sage ich einmal, informelle Drähte ausgetauscht hat. Ist das nicht eigentlich auch der Kern politischer Tätigkeit, wenn man solche informellen Kontakte verwendet, um sozusagen die Tätigkeit der WKStA zu beeinflussen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich sehe da überhaupt keinen Zusammenhang mit politischer Tätigkeit. Die Korrespondenz, die weit außerhalb dieses Untersuchungszeitraumes liegt, befasst sich ja eigentlich mit den Rahmenbedingungen zu der Dienstbesprechung, über ich da auch schon gesprochen habe. Also wo da ein politischer Kontext sein sollte, erschließt sich mir nicht.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Dann noch ein ganz anderer Themenkomplex zum Abschluss meiner Fragezeit in der zweiten Runde, und zwar: Können Sie uns kurz die Zuständigkeitsregelungen der Oberstaatsanwaltschaft Wien, die ja, glaube ich, nicht öffentlich bekannt sind,


erklären? Also: Nach welchen Kriterien wird das den einzelnen aktführenden Staatsanwälten dann zugeteilt? Nach Name oder nach Art der Staatsanwaltschaft – oder was sind da die geltenden Regelungen im Untersuchungszeitraum gewesen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, es tut mir leid, dass ich das bei der Eingangsfrage des Verfahrensrichters nicht erschöpfend beantwortet habe. Ich versuche es noch einmal. Wir haben ein zufallsgeneriertes System der Aktenverteilung, es heißt Diva oder AVS. Das heißt, das System hat eigentlich primär die Auslastungsgerechtigkeit im Auge. Das heißt, es versucht die anfallenden Akten, die hereinkommen, gleichmäßig auf die Kolleginnen und Kollegen zu verteilen, dass alle gleichmäßig ausgelastet sind.


Wir haben bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eigentlich keine Sonderzuständigkeit. Mir ist es wichtig, dass die Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte, die in unserer Behörde arbeiten, mit allen Themenstellungen zurechtkommen. Das heißt, da gibt es keine Unterscheidung zwischen einzelnen Staatsanwaltschaften. Das Einzige, was wir haben, ist bei der Revision – also nicht bei der Referententätigkeit, sondern bei der Revision – eine Bündelung der Angelegenheiten der WKStA beim Kollegen Klackl, dann haben wir die politischen Angelegenheiten und Terrorismus auch auf einen Revisor verteilt.

Das dient primär dazu: Ich bin eigentlich nicht in der Lage, die Fachaufsicht über 250 000 Akten im Sprengel im Jahr wahrzunehmen und daher war ich gezwungen, das themenmäßig auf meine Ersten Stellvertreter zu verteilen.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Nur eine kurze Nachfrage: Das heißt, die Zuständigkeit des Kollegen Klackl war aber dann nicht sozusagen dem Zufall geschuldet, sondern der Bereichsschwerpunktsetzung innerhalb der Oberstaatsanwaltschaft (Auskunftsperson Fuchs: Genau!) betreffend WKStA. – Danke.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich meine, Entschuldigung, dazu kann man ja auch sagen: Das hat ja auch eine Vorgeschichte. Das waren einfach die Turbulenzen zwischen der WKStA und der OStA Wien, über die ich auch schon gesprochen habe. Da war mein Lösungsansatz der, der auch von der Frau Bundesminister Zadić damals sehr unterstützt wurde, dass man sagt, man versucht, das System zu entspannen. Ich wollte da nicht mehr Sand im Getriebe haben als notwendig und habe daher gesagt, um diese Themen soll sich in Zukunft Kollege Klackl kümmern.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön! Herr Abgeordneter Grüner. – Bitte

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.


Ich hätte eine Nachfrage zu einem Thema, zu dem Sie jetzt auch schon mehrfach befragt wurden. Ich möchte Ihnen da ein Dokument vorlegen: Ordnungsnummer 5, Dokument Nummer 63. Wenn Sie da bitte auf die

Seite 381 gehen. Es geht wieder um die Frage der Staatsanwaltschaft Krems. Die Verfasserin des Aktenvermerks ist die Leitende Staatsanwältin Mag. Waidecker. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Ich lasse Sie das einmal lesen, wenn Sie es haben.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja?


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sie vermerkt, dass am 3.9. Dr. Klackl mitgeteilt habe, dass „das Verfahren nun abgenommen werde“, Zitat:

„wir hätten keine Fehler gemacht“. Weiter unten, im vorletzten Absatz, steht zum 4.9.2025: Oberstaatsanwalt Mag. Ropper teilt „mit, dass das Verfahren nun doch nicht abgenommen werde. Wir hätten alles richtig gemacht.“


Kurze Nachfrage: Haben Sie dazu Wahrnehmungen – eigene, persönliche?

(Auskunftsperson Fuchs: Keine!) Waren Sie in diese Gespräche involviert?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Keine.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Keine. Dann gehe ich zu einem anderen Thema.


Da hätte ich eine abschließende Frage: Wir befassen uns im Untersuchungsausschuss auch mit den Motivlagen, um potenzielle politische Einflussnahmen herauszufinden – das vorweg. Wir haben in diesem Bereich schon mehrfach gefragt; ich lege auch gleich ein Dokument vor. Konkret geht es mir auch um die Frage der Situation, in der Christian Pilnacek im Zusammenhang mit der Suspendierung stand. Jetzt lege ich Ihnen ein Dokument vor: Ordnungsnummer 17. Das ist ein U-Ausschuss-Protokoll betreffend die Befragung von Frau List: Dokument Nummer 22430, Seite 229. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Fuchs: Mhm!) Ganz unten der vorletzte Satz; wenn Sie den bitte durchlesen möchten.


Da sagt die Witwe – ich zitiere: „mein Mann hat mir mitgeteilt, dass der Einzelrichter des Bundesverwaltungsgerichts dazu in seiner Entscheidung ausgeführt hat, dass die Causa Tojner nicht mehr Gegenstand der Suspendierung sein kann, weil der Verdacht nicht mehr vorhanden ist“. – Wir haben zu dem Thema im U-Ausschuss schon befragt. Meine Frage ist, ob Sie dazu Wahrnehmungen haben, ob Sie sich dazu mit Frau List ausgetauscht haben, ob Sie sich dazu – zu einem früheren Zeitpunkt – mit Christian Pilnacek ausgetauscht haben?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Eigentlich nicht. Ich weiß nur, dass er mit dem Verwaltungsgericht unglücklich war, aber mehr kann ich dazu nicht sagen.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich gebe weiter. Danke.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann bitte Herr Abgeordneter Krainer.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke.


Ich lege das Dokument 437, Seite 26 vor. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Sie wollten sehen, was Ihnen Ihre Mitarbeiterin geschrieben hat. Das waren diese fünf Zeilen zum Einstellungsbericht von Krems.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mhm.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie, nachdem Sie diese fünf Zeilen gelesen haben, dann den Einstellungsbericht auch gelesen oder hat Ihnen das gereicht?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ob ich ihn konkret gelesen habe, weiß ich nicht, aber im Prinzip ist es die Einschätzung meiner Kollegin, die ja an sich schlüssig war und nicht groß Anlass für weitere Recherchen für mich gewesen wäre.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Sie haben gesagt, dass Sie das dann – das haben wir ja vorher schon herausgearbeitet – am 17. Jänner 2024 an die Weisungssektion weitergeleitet haben. Das haben wir ja vorhin vorgehalten. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Einen Moment, meine Unterschrift ist vom 19. Jänner 2024. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!) Was danach passiert, kann ich noch nicht sagen. Also es wird dann über die Kanzleien halt irgendwie abgewickelt, dazu habe ich dann keine Wahrnehmungen mehr.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das werden wir gleich sehen. Dokument 1064, Seite 17. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer ist Frau C. F.2?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist eine Mitarbeiterin der Teamassistenz im Bundesministerium für Justiz.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, und die hat Ihnen dann quasi die Genehmigung geschickt, also dass Sie dem beitreten.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Der Prozess ist der, dass Verschlusssachen – und um eine solche hat es sich gehandelt –, dass die Erledigungen aus dem Bundesministerium für Justiz nicht in Funktionspostkästen verschickt werden, sondern an persönlich zugewiesene E- Mail-Adressen, weil die Dokumente aus den Funktionspostkästen nicht gelöscht werden können. Das heißt, mein Funktionspostkasten aus dem Bundesministerium - - nein, meine persönlich zugewiesene E-Mail-Adresse ist die Zieladresse von Verschlusserledigungen aus dem Bundesministerium für Justiz. Mein Part in diesem Prozess ist, dass ich das in die Teamassistenz weiterleite, ohne, dass ich mich inhaltlich mit dem Thema befasse. In der Teamassistenz wird das Ganze dann zum entsprechenden Akt genommen und dann von Zuständigen weiterbearbeitet.


Aber es zeigt auch, dass das Bundesministerium für Justiz an dem Tag keine Anhaltspunkte für eine Befangenheit meinerseits erkannt hat.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das weiß ich nicht. Das ist jetzt eine Interpretation von Ihnen.


Das heißt, Sie haben dann auch noch die Antwort bekommen, dass die Einstellung genehmigt wird.


2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber in der Phase: Ich kriege ein Verschlussstück und sorge dafür, dass das Verschlussstück schnellstmöglich in die Teamassistenz kommt, um dort veraktet zu werden, und zur Bearbeitung weitergeführt wird. Das heißt, ich habe mich mit der Erledigung des Ministeriums inhaltlich nicht auseinandergesetzt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie auf die Seite 16 gehen, die Seite davor. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.) Das ist ja quasi ein Dreizeiler, den Sie bekommen haben: „Der Bericht vom 19. Jänner [...] wird zur Kenntnis genommen.“


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber da ist ein PDF-Anhang in dieser Mail. Ich mache die nicht einmal auf, wenn ich die zugeschickt kriege.

Also, ich bekomme die Mail, dass eine Verschlusssache kommt. Da sind die PDF- Anhänge, da ist meistens eben die Erledigung der Sektion, sehr oft auch eine Erledigung oder ein Schriftsatz, wo die Positionierung des Weisungsrates drinnen steht, drinnen. Ich mache das, wenn das zu mir kommt, nicht einmal auf, sondern schicke es einfach in die Teamassistenz, damit das veraktet wird.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie schauen sich den Inhalt gar nicht an.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein; weil im Prinzip der nächste Schritt ja der ist, dass sich ein Referent, eine Referentin mit der Erledigung aus dem Ministerium auseinandersetzt, dann wieder einen Erledigungsentwurf macht, der dann demjenigen, der revidiert, zur Revision vorgelegt wird.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann gehen wir nochmals auf Dokument 437, Seite 30. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Entschuldigung, darf ich noch was sagen? – Den Prozess sehen Sie in diesem Dokument, das Sie mir jetzt vorgelegt haben. Das müsste - - Na, das ist was anderes, das ist 20. Oktober. Da sehen Sie aber den Prozess sehr schön. In Verschlusssachen ist es dann so: Wenn es bei mir einlangt, schicke ich das einer Person aus der Teamassistenz, meistens ist das die Frau S.3, die Teamleitung, auf ihren persönlich zugewiesenen E-Mail- Account weiter – eben, dass es nicht im Funktionspostkasten der Teamassistenz landet.


Aber Sie wollten noch eine andere Seite.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie da auf Seite 30 gehen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Wir gehen das Ganze jetzt nur Schritt für Schritt durch, nur dass wir das sehen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Einen Moment – ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Das ist nämlich das, was dann weitergeht: Also Sie leiten das weiter, schauen es sich inhaltlich offenbar nicht an, und dann wird an die Staatsanwaltschaft Krems geschickt, dass deren Bericht - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Zur Kenntnis genommen wird; und ich kriege das zur Einsichtnahme vorgelegt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau. Und Sie kriegen den Handakt – heißt das, nehme ich an (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) – ja – den Handakt: Vor Abfertigung ist der Ihnen vorzulegen. Sie zeichnen das dann am 23. Februar ab. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!)


3 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.


Haben Sie sich jetzt den Handakt vorlegen lassen, um ihn nicht anzuschauen oder um ihn anzuschauen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe mir keinen Handakt vorlegen lassen, sondern der wurde mir offensichtlich von der Kollegin vorgelegt – hätte sie auch nicht müssen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Und haben Sie den jetzt angeschaut oder nicht angeschaut?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich habe den nur zur Kenntnis genommen, gelesen und weitergeschickt – es hat ja für mich keine Veranlassung gegeben.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, sind Sie so eine - - Ich frage mich jetzt schon ein bisschen, was Ihre Funktion und Ihre Aufgabe ist, weil Sie ja - - Das klingt so, als ob Sie immer nur eine Art Poststelle sind.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wenn das Ihre Einschätzung ist, wo ich mir Gedanken über die Sachlichkeit mache, dann tut mir das leid.


Dort, wo es Themen gibt, wo ich aus der Begründung der Erledigung Brüche oder Handlungsbedarf sehe, da greife ich auch ein. Ich habe auch die Möglichkeit, Begründungen zu ändern oder Aufträge zu erteilen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, das ist mir klar.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wenn ich aber keinen Anhaltspunkt - - Aber in dem Fall - - Wir schicken was ins Ministerium, das Ministerium schickt uns das zurück und nimmt es zur Kenntnis, und wir schicken es weiter. Da gibt es für mich ja keinen Ansatzpunkt, irgendwas zu machen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Also Ihre Behörde bekommt einen vierseitigen Einstellungsvorhabensbericht; aus dem wird ein Fünfzeiler gemacht,


nämlich: Die Staatsanwaltschaft Krems will einstellen! – Sie nehmen das zur Kenntnis, schauen sich aber den Bericht nicht an. Mehr Information bekommen Sie ja nicht.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mhm.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Information dahinter interessiert Sie auch nicht. (Auskunftsperson Fuchs: Also beruf- -!) Sie wissen es nicht mehr, ob sie Sie interessiert hat.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Beruflich ist es so: Es kommt ein Bericht (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!); das Vorhaben wird vom Referenten oder von der Referentin geprüft; dann wird das mir vorgelegt (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!), und wenn die Erledigung für mich schlüssig ist und ich keinen Handlungsbedarf sehe, schicke ich das weiter, ohne dass ich mich - -


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber da steht ja nichts drin in der Erledigung. Da steht drin (Auskunftsperson Fuchs: Da steht drin, dass - -!): Die Staatsanwaltschaft Krems will einstellen. (Auskunftsperson Fuchs: Herr

Dr. Krainer!) Schlage vor: Kenntnisnahme – Punkt.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Herr Dr. Krainer, es hat sich ja nicht irgendwer mit dem Thema befasst, sondern eine Oberstaatsanwältin. (Abg.

Krainer [SPÖ]: Ja!) Das sind hoch qualifizierte Kräfte (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!), denen man durchaus auch vertrauen kann, dass sie ihre Arbeit fachlich höchst qualifiziert machen, und ich bin sehr glücklich, dass ich ein wirklich hoch qualifiziertes Team habe und dass ich mich auf die Leute fachlich verlassen kann. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!) Ich habe auch - -


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also die schreibt Ihnen dann quasi: Die wollen einstellen; schlage vor, das zur Kenntnis zu nehmen. – Sie sagen: Passt! – Es geht rauf. (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) Es kommt das Ergebnis runter. Sie


schauen sich (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) das Ergebnis nicht an, sondern schicken es weiter.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann schickt die Ihnen quasi das: Wir würden das jetzt der Staatsanwaltschaft Krems weiterschicken, dass Sie und das Justizministerium der Meinung sind: Passt, einstellen! – und lässt Ihnen noch den Handakt vorlegen, aber Sie schauen ihn sich nicht an, oder erinnern Sie sich nur nicht daran?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Schauen Sie, Herr Dr. Krainer, es ist ja so: Der Vorgang wurde zu dem Zeitpunkt nicht nur von der StA Krems geprüft, dort von einer Staatsanwältin, von der Leiterin der Staatsanwaltschaft, dann von einer Referentin der OStA, dann ist das Ganze ins Ministerium gegangen, dann wird es dort geprüft in der Kette, die wir eh schon erörtert haben (Abg. Krainer [SPÖ]: Mhm!), dann geht das unter Umständen noch zum Weisungsrat. Und in dieser ganzen Kaskade kommt das dann wieder zurück, wo sich eigentlich aus dem Erlass ergibt: Okay, das passt. – Da gibt es für mich keinen Handlungsbedarf, noch irgendwas zu prüfen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie haben sich den Erlass ja gar nicht angeschaut, haben Sie vorhin gesagt.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wenn mir die Kollegin sagt: Das wurde zur Kenntnis genommen!, dann wurde es zur Kenntnis genommen. Da gibt es für mich keinen Anhaltspunkt. Soll ich dann überprüfen, ob das Ministerium einen Fehler gemacht hat?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das ist alles okay. Jetzt nur eine Frage: Machen das alle vor und nach Ihnen in der Kette genauso akribisch wie


Sie? Haben Sie da eine Wahrnehmung dazu? (Auskunftsperson Fuchs: Ehrlich gesagt - -!) Weil: Frau Mautner schreibt das.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich würde mich um sachliche Fragestellungen - -


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Frau Mautner schreibt das. Dann geht das zu Frau Waidecker, der Referentin, Ihnen, im Ministerium zu einer Referentin und dann zur Sektionsleitung. Haben Sie eine Wahrnehmung, dass alle diese Zwischenschritte genauso akribisch vorgehen wie Sie und das, was vorher kommt, so im Detail prüfen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe die Wahrnehmung, dass wir als Gesamtsystem hohe Qualität liefern – das trotz einer angespannten Ressourcenlage – und dass das Gesamtsystem, jeder in seiner Rolle, gut funktioniert. Und dass das Ganze, was da von Krems gemacht wurde, auch einer neuerlichen Überprüfung durch die StA Eisenstadt standgehalten hat, das weiß ich mittlerweile auch aus den Medien.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber meine Frage war, ob Sie Wahrnehmungen haben, dass alle Zwischenschritte genauso akribisch vorgehen wie Sie.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß, dass wir hohe Qualität liefern, dass die Fehlerrate relativ gering ist und dass wir uns mit unserem System nicht verstecken müssen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Herr Professor, noch eine Frage an Sie: Sie haben die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft Krems oder alle Staatsanwaltschaften unter der Oberstaatsanwaltschaft. Habe ich das richtig verstanden?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also das wurde auch schon besprochen. Wir haben - - (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.) Aber ich glaube, es gibt da eine Wortmeldung. (Abg. Hanger [ÖVP]: Ja!)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich möchte Ihren Fluss nicht unterbrechen (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, ja!), aber zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Hanger.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich freue mich ja über den wertschätzenden Umgang des Befragers mit der Auskunftsperson, aber ich glaube, die Anrede Doktor und die Anrede Professor sollten wir einmal quasi so einordnen, damit sie auch passt und richtig ist. (Auskunftsperson Fuchs: Wieso passt das nicht? – Abg. Hanger [ÖVP]: Na, glaube ich nicht, oder? ... Doktor?)


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Können wir bitte weitermachen und Kollegen Hanger einfach ignorieren?


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Krainer, ich ignoriere überhaupt kein einziges Mitglied dieses Untersuchungsausschusses.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber das war ja nicht eine echte Geschäftsbehandlungswortmeldung.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist richtig, aber deswegen ignoriere ich seine Wortmeldung trotzdem nicht, wenn er die Hand hebt und damit sogar eine Geschäftsordnungswortmeldung meint, sodass ich ihm dann das Wort erteile. (Abg. Krainer [SPÖ]: Eh, aber ...!) Ich habe leider nicht Ihre seherischen Fähigkeiten, dass ich von vornherein weiß (Abg. Krainer [SPÖ]: Nein!), was jemand anderer sagt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe das ja nur im Nachhinein gemeint, dass wir einfach weitermachen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist immer gut, wenn man im Nachhinein dann immer weitermacht, ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wenn ich mich in der Anrede geirrt habe, dann tut mir das leid. Ich werde Sie in Zukunft als Herr Abgeordneter (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]) bezeichnen, dann tue ich mir am leichtesten. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, ja!) Tut mir wirklich leid!


Aber was ist jetzt die Frage? (Abg. Hanger [ÖVP]: Er ist immer so schnell mit dem Klarstellen ...!)


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Frage ist: Haben Sie die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft Krems?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: In den bereits erörterten Themenbereichen ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Und wenn Sie von einer Mitarbeiterin von Ihnen erfahren, dass sich die Staatsanwaltschaft Krems renitent verhält, was ist da - - Sie sind ja Behördenleiter, oder?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, nur dieses Thema wurde ja erst relativiert, als ich nicht mehr dafür zuständig war. Da war ja das ein Thema des Kollegen Klackl.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Haben Sie als Behördenleiter einmal bei Herrn Klackl nachgefragt, wie er mit der – unter Anführungszeichen –

„renitenten“ Staatsanwaltschaft umgegangen ist?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, das habe ich nicht. Also für mich war das alles in guten Händen, und ich habe da eigentlich keinen Anlass gesehen, in irgendeiner Form einzugreifen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung, wie damit seitens Ihres Ersten Stellvertreters umgegangen wurde?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie ich schon gesagt habe, habe ich ab dem Zeitpunkt, wo die WKStA tätig wurde, keine Wahrnehmungen mehr zu dem, was in den Akten stattgefunden hat.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie haben keine Wahrnehmung, wie Ihr Erster Stellvertreter mit der renitenten Staatsanwaltschaft Krems umgegangen ist?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie haben auch nie gefragt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ich habe auch keinen Grund dafür gesehen, da nachzufragen, weil die Dienst- und Fachaufsicht unter Klackl hoch professionell durchgeführt wurde.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber woher wissen Sie das, wenn Sie gar nicht wissen, was er gemacht hat? Das ist ja nur eine Vermutung.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß nicht, worauf die Fragestellung - - Was hätte ich machen sollen? Hätte ich eingegriffen, hätten Sie wieder gesagt: Der Fuchs darf das nicht, weil der befangen ist!, mache ich nichts, ist es auch falsch. Aber was hät- -


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, aber hier hat niemand gesagt, dass Sie befangen sind. Herr Ropper hat gesagt (Auskunftsperson Fuchs: Ja, ab- -!), dass Ihre Befangenheit offensichtlich ist, das war hier niemand.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, also um es abzukürzen: Ich habe keinen Anlass gesehen, mich hier irgendwo einzubringen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Weil Sie vermutet haben, dass Herr Klackl das eh super macht?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Vermutet habe ich das nicht: Ich weiß, dass das ein professioneller Kollege ist und dass er seine Arbeit ordentlich macht.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, gut. Ich gebe weiter und nehme mir die Zeit mit.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke, bitte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident.


Ich würde das Thema wechseln und zum Kreutner-Bericht gehen (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!), das ist Dokument Nummer 257. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Da zuerst die Frage: Wurden Sie von der Kommission befragt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Also ich war circa 2 Stunden bei der Kommission, habe darüber auch ein Protokoll bekommen und war eigentlich überrascht, dass eigentlich ganz wesentliche Themen in meiner Befragung überhaupt nicht angesprochen wurden.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Können Sie das konkretisieren?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, da gibt es unterschwellig schon wieder immer alle möglichen Vorwürfe. Das war nie Thema dieser Besprechung. Da ist es eigentlich immer nur hauptsächlich um strukturelle Themen gegangen, wie um die Frage Zweiklassenjustiz, Berichtswesen und Ähnliches.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm, okay. Da, wie Sie ja richtig ausgeführt haben, Sie schon in U-Ausschüssen ausgesagt haben, dieser Bericht dann aber nach Ihren Aussagen erschienen ist, würde ich Ihnen gerne die Seite 9 vorhalten. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Da ist insbesondere das Resümee ganz unten auf der Seite – „folgende Tatsachen und Phänomene zeigen“ sich, Doppelpunkt – interessant, mit im erstem Satz „‚Zwei-

Klassen-Justiz‘“ und dann zweitens – und ich zitiere – dem „Fehlen ausreichender Distanz zwischen Politik [...] und Justiz sowie fehlende Äquidistanz von Angehörigen der Justiz zu einzelnen politischen Parteien“. – Wurden Sie zu diesem Gegenstand befragt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also mich betreffend nicht. Ich fühle mich auch durch diesen Punkt nicht angesprochen.


Mir ist aber wichtig, zum ersten Punkt etwas zu sagen, nämlich zur Zweiklassenjustiz: Ich sehe das auch so, nur die Einzigen, die für diese Form verantwortlich sind, sind Sie. Sie auferlegen uns in § 8 StA-Gesetz eine Klassifizierung der Berichtspflichten, die eben unterschiedliche Klassen festlegt. Solang sich das im Gesetz nicht ändert, wird das so bleiben. Nur: Wir können Gesetze nur vollziehen, wir können Gesetze nicht ignorieren, und deswegen – wenn ich schon einmal da bin und das Ganze aus meiner Sicht einen Sinn haben soll – ist der dringende Appell, dass man bei den Berichtspflichten da schon


nachjustiert und im Prinzip versucht, so ein bisschen den Glamoureffekt – ich verwende das Wortspiel nicht ganz zufällig – bei den Berichtspflichten ein bisschen herauszunehmen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich glaube, da sind wir einer Meinung.


Jetzt aber dennoch: Das „Fehlen ausreichender Distanz zwischen Politik [...] und Justiz“, also haben Sie dazu Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Eigentlich nicht. Schauen Sie, ich bin – ich weiß, ich müsste das nicht sagen – Mitglied keiner Partei und ich bin politisch interessiert, aber wahrscheinlich politisch nicht wirklich leicht zuordenbar – und das ist mir auch ein hoher Wert bei der Amtsführung von mir.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Können Sie nachvollziehen, wie man auf dieses doch harte Urteil kommt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kenne die Unterlagen der Kreutner-Kommission nicht. Ich war bei einer Befragung für 2 Stunden und kann dazu eigentlich nichts sagen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich Ihnen einen Vorhalt machen, nämlich Seite 101 im selben Bericht. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Da ist der Punkt 8.1.8 relevant, unter der Aufsichtsbeschwerde, wo eben ein Treffen zwischen Mag. Pilnacek und Herrn Josef Pröll sowie Herrn Rothensteiner beschrieben wird, die eben als Beschuldigte geführt wurden. Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Treffen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat Mag. Pilnacek Ihnen einmal etwas darüber berichtet?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich könnte mich nicht daran erinnern.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sind solche Kontakte zwischen Beschuldigten und dem Herrn Sektionschef Ihrer Wahrnehmung nach häufiger vorgekommen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich habe keine Wahrnehmungen, mit wem er sich getroffen hat und mit wem nicht. Ich denke mir nur, wenn - - Ich glaube, es war ja dieses Treffen, wenn ich das richtig gelesen habe, im Bundesministerium für Justiz. Also das erscheint mir als - - Also wenn man hier wirklich einen unsachlichen Anlass für das Gespräch unterstellen wollte, würde es vielleicht geeignetere Orte geben.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Würden Sie das aber als ein Beispiel von fehlender Äquidistanz zwischen Politik und Justiz sehen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Kann ich nicht sagen, weil ich den Inhalt des Gesprächs nicht kenne. Es ist aber nicht - - Ich meine, es kommt selten vor, aber manchmal schon auch, dass sich Leute mit Dienstaufsichtsbeschwerden an den Leiter der OStA wenden. Das hat aber nie irgendeinen politischen Kontext, sondern irgendwen regt irgendetwas furchtbar auf, und dann wird halt geschrieben oder manchmal auch um einen Termin ersucht. Ich persönlich versuche, mit solchen Terminen sehr restriktiv umzugehen. Also wenn nicht der Anlass ganz klar ist, dann gibt es halt den Termin nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also das heißt, Sie nehmen solche Termine in der Regel nicht wahr?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich nehme die Dienstaufsicht schon wahr, aber - -


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nein, aber die Termine mit den Antragstellern?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Schauen Sie, ich war lange Zeit Feindbild so mancher Rechtsanwälte, weil ich diese Termine von Verteidigern beim Staatsanwalt grundsätzlich immer hinterfragt habe und weil ich eigentlich immer versucht habe, herauszufinden, welche strafprozessrechtliche Grundlage so ein Gespräch haben könnte, und daher habe ich als Staatsanwalt solche Gespräche eigentlich immer sehr rasch beendet.


In der Dienstaufsicht tut man sich ein bisschen schwerer, Leute, die halt eine Beschwerde vorbringen, über Mitarbeiter deponieren wollen, brüsk abzuweisen. Aber auch da, glaube ich, ist es günstiger, sich auf schriftliche Korrespondenz zu beschränken.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist interessant, weil die Kommission führt ja auch aus, dass sie eben keine Rechtsgrundlage für dieses Treffen sah und hat das dementsprechend schon als ein Beispiel von fehlender Äquidistanz gewertet.


Ich würde eine Seite oder eine Stelle weitergehen, auf die Seite 186.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: 186?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): 186, genau. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Da ist der letzte Bulletpoint relevant, „11. Februar 2021“, dann auf die nächste Seite gehend; hier ist insbesondere die Nachricht über einen Messengerdienst von Herrn

Mag. Pilnacek an den Kabinettschef relevant mit dem Zitat: „‚Das ist ein Putsch!

Lauter Mutmaßungen‘“ - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie komme ich denn eigentlich auf die nächste Seite? Einfach mit dem Pfeil dann oder muss ich die nächste Seite eingeben?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es gibt oben noch ein separates Set an Pfeilen, damit würde es gehen oder mit der Eingabe.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Entschuldigen Sie, dass ich - - (Abg.

Wotschke [NEOS]: Nein, nein!) Ich bin mit dem System nicht so vertraut.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Da haben wir großes Verständnis.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Sie sind nicht der Einzige. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist die zweite Seite, ja okay. Ich glaube, ich bin schon wieder bereit.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Perfekt. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie mit Mag. Pilnacek einmal darüber gesprochen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ich finde es eigentlich ein bisschen irritierend, aber mehr - - und ich glaube, ich habe ihm das wahrscheinlich auch einmal gesagt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was konkret finden Sie irritierend?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, „wer vorbereitet [...] auf“ eine „Vernehmung?“ ist irgendwie zumindest nach dem Wortlaut, ja, irritierend.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Finden Sie, dass das

fehlende Äquidistanz zwischen Justiz und Politik ist?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es kommt ja nicht darauf an, was ich empfinde, sondern der Kreutner-Bericht bringt das als Beispiel, und das ist zur Kenntnis zu nehmen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und aus Ihrer Erfahrung: Ist das etwas, das in der Justiz vorkommt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich habe keine Wahrnehmungen dazu.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich noch einmal eine Stelle weitergehen, zu Seite 199. Da ist der erste Absatz relevant, wo von der Kommission dieses bekannte Tape zitiert wird, mit eben: „Kann ich nicht, mach ich nicht“, und dass versucht wurde, Druck auszuüben. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ihrer Wahrnehmung nach: Hat Mag. Pilnacek politische Kontakte gepflegt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe, glaube ich, irgendwann einmal auch schon in diesem Rahmen gesagt: Ich bin nicht sein Anstandswauwau. Ich weiß es nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es war nur die Frage, ob Sie Wahrnehmungen haben.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, na ja, ich habe mit ihm - - Nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist das für Sie auch ein Punkt, den man dann als fehlende Äquidistanz zwischen Justiz und Politik sehen oder darunter einordnen würde?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die Kreutner-Kommission sieht es so.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber Sie sind ja Leitender Oberstaatsanwalt.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Nur: Auf mein Urteil kommt es ja hier nicht an.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, aber bei der Zweiklassenjustiz kam es Ihnen schon auch auf Ihre Urteile an. Das heißt, auch in dieser Frage: Ist das aus Ihrer Wahrnehmung – in der Art, wie diese Behörden arbeiten – so ein Beispiel?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ehrlich gesagt - - Sie nehmen jetzt Bezug auf diese kursiv geschriebene Passage im ersten Absatz? (Abg. Wotschke [NEOS]: Genau!) – Also im Prinzip sehe ich da eigentlich primär, dass er sagt, dafür ist er nicht zu haben. Das würde ich jetzt gar nicht so in diesem Kontext sehen wie Sie, sondern das zeigt ja: Okay, es wurde vielleicht etwas probiert, keine Ahnung, aber er ist dafür nicht zu haben. Ob man da jetzt in diesem Kontext oder aus diesem Kontext Rückschlüsse auf eine Äquidistanz ziehen kann: Ehrlich gesagt, dafür fehlt mir die Fantasie.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Frau Mag. List, die ja auch hier ausgesagt hat, hat in ihrer Befragung sinngemäß gesagt, dass Interventionsversuche halt vorkommen. Ist das auch Ihre Wahrnehmung?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Meine Befürchtung ist ja die, dass ich den Ruf habe, dass bei mir nichts funktioniert, und daher habe ich die Wahrnehmung - - Also ich habe solche Wahrnehmungen nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hatte Herr Mag. Pilnacek einen anderen Ruf?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Eigentlich aus meiner Sicht nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich nehme einmal an, dass Sie diesen Kreutner-Bericht auch gelesen haben, nachdem er dann erschienen ist. (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) Haben Sie als Leitender Oberstaatsanwalt irgendwelche Maßnahmen ergriffen oder irgendwelche Schritte daraus abgeleitet?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na gut, ich glaube, die wesentliche Maßnahme ist im Ministerium passiert, wo man einfach versucht hat, die Legistik von der Einzelweisungssektion zu trennen. Ich habe eigentlich aus dem Ganzen für den Bereich der OStA Wien nicht wirklich Handlungsbedarf gesehen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde auf Seite 91 gehen. Da geht es dann um die Frage von Weisungen – beziehungsweise auch Nichtweisungen – und Besprechungen. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!)


Der relevante Absatz beginnt mit: „Der Eindruck“ – also eigentlich die beiden Absätze.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich bin schon wieder lost im Dokument.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Bei „Gehe zu Seite“

müssten Sie auf die Seite 91 gehen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das bin ich! (Der Verfahrensanwalt-Stellvertreter wendet sich an die Auskunftsperson.)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann, ich glaube, der zweite - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Okay, Entschuldigung! So: 91 und

„Der Eindruck“?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, genau. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Fuchs: Mhm!)


Da wird das eben skizziert: „Lösungsansatz“ ist quasi im Absatz darüber, unten wird aber der Schluss einer „Scheu der Vorgesetzten vor deutlichen und transparenten Weisungen“ gezogen. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!) Ist das ein Urteil, das Sie nachvollziehen können?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Man muss das Ganze in der Chronologie sehen: Der Bericht ist von 2024, die Vorgänge, die das Ganze ausgelöst haben, waren 2019. Es hat dann unter dem Vizekanzler außer Dienst Jabloner schon erste Ansätze gegeben, um eben das Qualitätsmanagement und auch – ich glaube – die Dienstbesprechungen irgendwie deutlicher zu konturieren. Ich finde das gut. Also ich denke, wenn es den Auftrag gibt oder wenn es aus Sicht der übergeordneten Stelle Anlass gibt, Änderungen zu veranlassen, soll man das auch deutlich sagen und Weisung draufschreiben.

Damit ist auch klargestellt, dass das zum Ermittlungsakt kommt und dass es auch parteienöffentlich ist. Ich glaube, dass da mit dem Regelwerk von Vizekanzler außer Dienst Jabloner schon ganz Wesentliches passiert ist.


Zum Thema Dienstbesprechung: Nach dem 1. April 2019, als eben die Aufzeichnung dieser Dienstbesprechung stattgefunden hat, die auch


veröffentlicht wurde und zum Gegenstand von Strafanzeigen wurde, hat es aus meiner Sicht keine Dienstbesprechung mehr gegeben – zumindest keine, an der ich beteiligt war –, weil es halt eine gewisse Scheu gibt, in einem gewissen ungeschützten Rahmen inhaltliche Entscheidungen zu diskutieren und über die Verbindlichkeit von einzelnen Standpunkten in diesem Rahmen dann im Nachhinein irgendwie zu diskutieren. Ich würde mir aber wünschen – damit bin ich wieder bei der Änderung des StA-Gesetzes –, dass man einen deutlichen Rahmen für die Dienstbesprechung schafft, eben deswegen, weil, ich glaube, manche Vorgänge schon leichter in einer Dienstbesprechung als mit dem Hin- und Herschicken von Berichten und Erlässen abgehandelt werden können. (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm!) Allerdings muss klargestellt werden, was Inhalt so einer Dienstbesprechung sein kann; und wenn verbindliche Aufträge aus dieser Dienstbesprechung hervorgehen, dann muss auch ganz klar sein: Was ist jetzt die Anordnung? Dann, glaube ich, wäre uns als System sehr geholfen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich darf jetzt nur ganz kurz einen Einwurf machen: Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll eben grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten, und ich weise wie immer darauf hin, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe.


Frau Abgeordnete Wotschke ist weiterhin am Wort.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.


Das heißt aber: Nach dem Stand dessen, was Sie an Schritten gesetzt haben – beziehungsweise was auch der Vizekanzler außer Dienst damals an Schritten gesetzt hat –, kommen jetzt solche Dienstbesprechungen nicht mehr vor?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aktuell nicht. Ich würde mir aber einen gesetzlichen Rahmen dafür wünschen – also einen konturierteren


gesetzlichen Rahmen, als wir ihn jetzt haben. Ich glaube, das sprengt die Möglichkeiten dieses Rahmens, dass man sich darüber im Detail noch weiter verbreitet.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann eine andere Frage, weil ja immer die OStA Wien sehr stark im Fokus steht: Haben Sie Wahrnehmungen, wie das bei anderen Oberstaatsanwaltschaften gehandhabt wird?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, dass da auch mit Dienstbesprechungen sehr zurückhaltend umgegangen wird. Aber es ist natürlich klar: Wir sind mehr als die Hälfte der Strafsachen in ganz Österreich, wir haben die WKStA in unserem Zuständigkeitsbereich, das heißt, dass das Thema Vorhabensberichte und Erledigungen dazu halt auch eines ist, das schwerpunktmäßig in meinem Zuständigkeitsbereich beziehungsweise im Zuständigkeitsbereich der OStA Wien abzuhandeln ist.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Dann würde ich zu Seite 119 gehen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Da ist der erste Absatz relevant, da geht es um die Causa Stadterweiterungsfonds. (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) Da ist der Satz relevant, wo steht: „In diesem Zusammenhang wurde von Auskunftspersonen mehrfach davon gesprochen, dass der damalige Sektionschef“ – Klammer auf:

Mag. Pilnacek, Klammer zu – „von einer einzulegenden ‚Ehrenrunde‘ gesprochen habe, um das Verfahren (bewusst) zu verzögern. Es sei ‚ein Spiel auf Zeit‘ gewesen.“


Haben Sie dazu Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich muss vorausschicken: Ich bin im Amt erst seit 1. September 2018. Diese ganzen Vorgänge waren davor. Ich habe


mich aber im Wege der Dienstaufsicht mit dem Thema befasst, weil es da dann, glaube ich, irgendeine anonyme Anzeige gegeben hat, die auch meinen Amtsbereich betroffen hat, und habe das auch relativ intensiv untersucht.


Wenn ich mich richtig erinnere – aber bitte, nageln Sie mich da jetzt nicht fest –, ist, glaube ich, die Weisung, die weitere Ermittlungsarbeit notwendig gemacht hat, gar nicht vom Sektionschef damals gekommen, sondern da war, glaube ich, die Ursache im Weisungsrat – wenn ich das richtig in Erinnerung habe.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich könnte leicht falschliegen: Ich glaube ebenso, dass es vom Weisungsrat kam. Die Weisung selber kam natürlich von der Ministerin oder anstelle der Ministerin. Das Relevante ist nicht per se diese Weisung, sondern die Dauer von zwei Jahren, die dieser Akt eben in der Fachaufsicht gelegen ist. Ist das etwas, das Ihrer Wahrnehmung nach vorkommt: dass ein Akt so lang in der Fachaufsicht liegt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das war ja das Thema, mit dem ich mich in der Dienstaufsicht beschäftigt habe, weil mir das selber Unbehagen verschafft, wenn unsere Entscheidungsfindungsprozesse so lange dauern. Ich habe versucht, das im internen Bereich abzuklären, und ich glaube, es ist auch ein großes Anliegen des staatsanwaltschaftlichen Bereichs, dass wir in diesem Bereich schneller werden – weil wir keinem europäischen Gericht erklären können, warum wir uns über Wochen, Monate, Jahre Zeit nehmen, um herauszufinden, was wir jetzt mit einer konkreten Themenstellung machen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und – sofern Sie sich erinnern können, aus dem, was Sie damals geprüft haben – wieso lag dieser Akt so lang in der Fachaufsicht?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das waren mehrere Ursachen. Es war bei uns, glaube ich, eine Kollegin, die, glaube ich, dann zum Gericht gewechselt ist, und dann hat es natürlich wieder wen gegeben, der sich


einarbeiten musste – also ich glaube, das war das, was ich in meinem Bereich herausgefunden habe. Ich gebe aber zu: Das ist kein Stück, das es in die Hall of Fame des OStA-Sprengels Wien schaffen wird.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Und es ist Ihrer Wahrnehmung nach die Ausnahme?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ja. Also es gibt ja auch Untersuchungen. Wir – also in meinem Bereich – sind mit unseren 17 Leuten eigentlich sehr schnell. Ich sehe aber immer das Gesamtsystem, und ich glaube, es muss uns ganz einfach gelingen, dass wir mit diesen 81-Causen4 schneller werden.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und jetzt hat eben die Kreutner-Komission den Schluss gezogen, dass das Verfahren scheinbar auch – Klammer auf: bewusst, Klammer zu – verzögert wurde. Können Sie das nachvollziehen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dafür habe ich eigentlich keinen Anhaltspunkt gefunden.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Danke schön.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Gerne.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich würde gern das

Dokument 22432, Seite 245, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)


4 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] 81-Causen (gemeint: berichtspflichtige Verfahren nach § 8 Abs. 1 StAG) […]“ statt „[…] 81-Causen […]“

(Hinweis: Die erhobene Einwendung ist ausschließlich eine Konkretisierung und entspricht nicht dem tatsächlich Gesagten.)


Ganz oben: Das ist das Protokoll der Befragung der Staatsanwältin Thaller von der WKStA (Auskunftsperson Fuchs: Ja! Mhm!), die quasi das Amtsmissbrauchsverfahren gegen die polizeilichen Ermittler geführt hat, und hier berichtet sie darüber, dass sie am 27. Jänner – oder jedenfalls in zeitlicher Nähe – einen Berichtsauftrag bekommen hat, wo sie sich rechtfertigen musste, ob sie das mit der Akteneinsicht und so weiter im Verfahren korrekt gemacht hat. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie schildert hier dann bei dieser Befragung auch weiters, dass gleichzeitig – und das war offenbar das Irritierende für sie – am 27. Jänner eine Rechtsanwältin – sie schildert dann auch, wer das war: Linda Poppenwimmer – „eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht hat“, ihres Wissens beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, also bei Ihnen. Ist die Schilderung so korrekt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, den Vorhalt hatten wir schon. Das war, glaube ich, eine Beschwerde, die an „Leitung OSTA“ gegangen ist, also nicht - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Na!) – Könnten Sie mir dann dieses konkrete Aktenstück vorhalten, damit wir das herausfinden?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kann ich nicht, weil das interessanterweise auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien nicht geliefert hat. Das wäre mir nicht bekannt. Ich schaue die Kollegen an. – Nein.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es ist schon interessant, ob das jetzt an meine persönliche E-Mail-Adresse oder an „Leitung OSTA“ gegangen

ist – und wir hatten heute schon ein Geschäftsstück. Es endet aber immer gleich: Also ich kriege in der Woche viele Mails mit unterschiedlichen Inhalten – in der Bandbreite, wie ich es schon dargestellt habe, von Strafanzeigen über Dienstaufsichtsbeschwerden bis zu Rechtsschutzgesuchen, allgemeinen


Unmutsäußerungen –, der Prozess ist immer der gleiche. Ein Mail in meinem Account hat einmal keinen Wert, also ich schicke die immer an „Leitung OSTA“ weiter, und dort wird es dann der zuständigen Bearbeitung zugeführt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das haben Sie bereits allgemein ausgeführt. Ich habe Sie ja jetzt gefragt, unabhängig davon, auf welche Mailadresse das gekommen ist, ob Sie eine Wahrnehmung zu diesem Vorgang haben.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist Ihnen nicht bekannt? (Auskunftsperson Fuchs: Nein, also - -!) Ist Ihnen nicht bekannt, dass Linda Poppenwimmer eine Aufsichtsbeschwerde gegen die fallführende Staatsanwältin wegen Amtsmissbrauchs gemacht hat?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, jetzt im Nachhinein. Es wurde debattiert, und natürlich verfolge ich das, was im U-Ausschuss passiert, ja (Abg. Tomaselli [Grüne]: Okay!), aber dass jetzt - - (Die Abdeckung eines Tisches fällt geräuschvoll zu Boden.) – Ui, da löst sich der Saal auf! (Heiterkeit der Auskunftsperson.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Im Sektor der ÖVP sind diese Platten locker. Das ist eine ansteckende Krankheit.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aber eine konkrete Erinnerung oder Wahrnehmungen, dass so eine Beschwerde bei mir eingegangen wäre, habe ich nicht.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Poppenwimmer hat Sie dann auch nicht angerufen oder dergleichen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na sicher nicht!


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar nicht?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na, also wenn sie in irgend so einem Anruf auf irgend so eine Beschwerde Bezug genommen hätte, dann hätte ich das wahrscheinlich eher in Erinnerung.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe jetzt ein Problem mit der Darstellung: „irgend so eine Beschwerde“, so wie Sie gesagt haben: Das ist irgendetwas, bei mir kommt im E-Mail-Kontakt so viel rein. – Immerhin schildert hier ja Frau Thaller unter Wahrheitspflicht, dass sie gleichzeitig offenbar einen Berichtsauftrag bekommen hat, ob sie das mit der Akteneinsicht eh korrekt gemacht hat. Also dass das irgendeine Aufsichtsbeschwerde war, die so eingetrudelt ist, mit dem, was sonst so bei Ihnen eintrudelt, das sehe ich jetzt hier nicht.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich versuche, es noch einmal darzulegen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber bitte konkret und nicht allgemein.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wenn so etwas bei mir eintrudelt, dann schicke ich es an „Leitung OSTA“ weiter, und von dort wird es dann dem zuständigen Sachbearbeiter zugewiesen. Der liest sich das natürlich schon durch, und wenn der zuständige Sachbearbeiter die Notwendigkeit erkennt, dass man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des Vorbringens dieser Aufsichtsbeschwerde rückfragt, dann macht man das halt mit einem Berichtsauftrag.


Offensichtlich ist das so ein Vorgang, den Kollegin Thaller hier anspricht, ich persönlich habe aber keine Wahrnehmungen dazu.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Macht Frau Poppenwimmer das öfters? Der Kollege hat ja bereits eine Anzeige gegen Frau Wurm vorgelegt (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!), das war der erste Vorhalt, hier gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die fallführende Staatsanwältin. Schreibt Frau Poppenwimmer öfters Anzeigen, Beschwerden und dergleichen direkt an Sie?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich führe keine Aufzeichnungen, wer wie viele Eingaben an mich macht. Ich kann Ihnen die Frage belastbar nicht beantworten. Über Anzahl, Häufigkeit von Eingaben: Es ist - - Tut mir leid.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie ist denn das Verhältnis zwischen Ihnen und Frau Poppenwimmer: Ist das auch freundschaftlicher Natur oder dienstlicher Natur? Wie kann man sich das vorstellen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na, dienstlicher Natur. Ich war als Dienstbehörde einmal für sie zuständig, sie ist jetzt in der Anwaltschaft, und wir treffen uns maximal auf irgendwelchen offiziellen Anlässen von der Anwaltskammer, wenn sie auch dort ist – aber sie ist eine ehemalige Dienstnehmerin.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber eine, mit der sie schon intensiv in Kontakt standen, damals zumindest? (Auskunftsperson Fuchs: Ja, zumindest - -!) Das ist ja dokumentiert, dass Sie Ihnen Informationen und so weiter hat zukommen lassen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, wie das interpretiert wird. Natürlich hat es eine Zeit lang eine Kommunikation mit ihr gegeben, ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Beim anderen U-Ausschuss, beim ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss haben Sie sich ja mit Frau Poppenwimmer unterhalten, hat sie damals zumindest ausgesagt, über den U-


Ausschuss an sich. War das jetzt bei diesem U-Ausschuss - - Soll ich es vorhalten?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja ich weiß nicht. Also Sie wollen jetzt fragen, ob ich mit ihr Kontakt in Bezug auf das Thema dieses Untersuchungsausschusses hatte.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Richtig, ja.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Auch nicht über den U-Ausschuss selber?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie hat auch keine Coachings bei mir gemacht, wenn das die Frage sein sollte, denn ich habe eigentlich überhaupt keine Coachings in Anspruch genommen, weil ich mir gedacht habe, bei meiner marginalen Involvierung bei dem Ganzen werde ich das Ganze ohne Coaching überstehen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es ist eh nett, Herr Fuchs, dass Sie mir Fragen beantworten, die ich nicht gestellt habe, und dafür die Fragen, die ich stelle, dann irgendwie allgemein beantworten.


Also wir können festhalten: Sie hatten keinen Kontakt mit ihr zum U-Ausschuss und zum u-gegenständlichen Thema.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, also wir haben uns über den U- Ausschuss - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde ich noch gerne das Dokument 22154 vorlegen, bitte, und zwar die Seite 3. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Amtsvermerk von der Autobahnpolizei


Stockerau. Sie haben ja vorhin geschildert, Sie haben gegen 8 Uhr oder irgendwann nach - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, der Vorhalt ist falsch. Ich habe gesagt: im Laufe des Vormittags.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Im Laufe des Vormittags – ist unabhängig. Sie haben im Laufe des Vormittags über die Geisterfahrt Bescheid bekommen. Jetzt sehen Sie bei Seite 3 unten, dass hier ein Polizist darüber berichtet, dass er im Lagezentrum des BMI die Info bekommen hat, „dass

Mag. PILNACEK vermutlich – Info nicht bestätigt- in suizidaler Absicht, als

Geisterfahrer unterwegs war“.


Haben Sie dazu Wahrnehmungen, weil Sie ja auch einen Bericht bekommen haben? Ist das dort zur Sprache gekommen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also mir ist das unbekannt. Ich finde auch irgendwie spannend, dass man Vermutungen hat, mit welcher Intention jemand auf einer Autobahn die falsche Fahrtrichtung erwischt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, das finde ich auch. Deshalb frage ich ja. Mich hat das auch irritiert, woran die Polizei das da auch festmacht. – Okay.


Dann würde ich Sie auch noch gerne fragen – jetzt geht es um seine Auffindung nach dem Ableben –: Haben Sie noch Erinnerung daran, wann Sie das erste Mal davon gehört haben, dass der Tötungsgrund Suizid sei? War davon auch schon bei diesem Telefonat im Laufe des Vormittags die Rede oder erst zu einem späteren Zeitpunkt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich persönlich - - Soweit ich mich erinnern kann, wurde das offen nie ausgesprochen. Wenn es so klar gewesen wäre, hätte man ja die Obduktion nicht gebraucht. Also ich gehe auch


davon aus, dass die - - Schauen Sie, ich bin 33 Jahre Staatsanwalt und ich habe genug Journaldienst gemacht, und wir hatten diese Situation sehr oft, wo eben eine Polizei zu einem Todesfall vor Ort kommt. Die kommen einmal hin und versuchen herauszufinden: Was ist da passiert? Und dann kommt halt ein Arzt, und dann stellt man fest: Gibt es einen Abschiedsbrief? Gibt es irgendwelche Sperrverhältnisse oder Ähnliches, die die Suizidthese irgendwie untermauern? Diese Entscheidungsfindung ist ja nicht so einfach.


Im vorliegenden Fall war es offensichtlich nicht so klar, und deswegen wurde auch die Obduktion angeordnet. Und ich habe mir fest vorgenommen, einen Punkt hier anzubringen, weil ich glaube, dass es hier auch um ein strukturelles Thema geht, das der Ausschuss aufgreifen könnte, und das ist der Zustand der Gerichtsmedizin:


Wir haben ja ein Regelwerk im 128 Abs. 1 und 2, das eigentlich einen fachlich versierten Umgang mit der Beurteilung von Todesfällen nach der StPO irgendwie sicherstellt. So, jetzt gibt es einen Rechnungshofbericht aus 2025, der die Realität im Gerichtsmedizinerwesen beschreibt. Ich habe heute schon einmal von Vizekanzler außer Dienst Jabloner geredet, der irgendwann einmal vom

„stillen Tod der Justiz“ gesprochen hat. Wenn man den Sukkus unter diesem Rechnungshofbericht beschreiben wollte, ist es eigentlich fast der stille Tod der Gerichtsmedizin. Das heißt, wir haben eine Altersstruktur, einen Altersdurchschnitt von 60 aufwärts. Wir haben hoch professionelle und hoch qualifizierte Gerichtsmediziner an eigentlich allen Standorten, aber sie sind viel zu wenig.


Jetzt bin ich eigentlich beim Kern der Sache: Die Polizei, die vor Ort auftaucht und mehr oder weniger einen bedenklichen Todesfall managen soll, steht dann vor der Situation, dass sie erstens einmal einen Amtsarzt oder einen Gemeindearzt auftreiben muss, wo oft nicht sichergestellt ist, dass in einer vernünftigen Zeit überhaupt einer kommt – denn die haben ja ihre Ordinationen


und müssen sich von dort ja auch irgendwie freimachen. Dann kommen die irgendwann einmal - - Aber die Polizei muss das machen, weil es ja so vorgegeben ist.


So, dann ist dieser Arzt, diese Ärztin vor Ort und stellt fest: Okay, da traue ich mich nicht drüber, das ist nicht so sicher, da brauchen wir eine Obduktion. Dann kommt ja erst die StA ins Spiel, nämlich durch einen entsprechenden Bericht der Kriminalpolizei. Und dann ist es mit den verfügbaren Gerichtsmedizinern aktuell noch irgendwie machbar, dass man halt halbwegs in einer vernünftigen Zeit eine Obduktion bekommt. Aber wenn man sich anschaut, wie das passiert: Da sind viele Leute, die im GMI schon längst in Pension sind. Ich will Ihnen da jetzt keine Namen nennen, das sind hoch qualifizierte Gerichtsmediziner, die das mit 65, 70 machen; ich glaube, es gibt auch schon über 70-Jährige. Und es gibt nicht ausreichend Nachwuchs.


Mein Appell an Sie – Sie sind Gesetzgeber, und das ist ein interdisziplinäres Thema, das zwischen mehreren Ressorts zu klären ist –: Sorgen Sie bitte dafür, dass es ausreichende Ausbildungsplätze für Gerichtsmediziner und auch eine ordnungsgemäße Ausstattung der gerichtsmedizinischen Institute gibt. Es wäre schön, wenn Österreich die Positionierung in der Gerichtsmedizin, die wir irgendwann einmal ja hatten – da hat die ganze Welt auf uns geschaut –, auch wieder annähernd erreichen könnte.


Das wird die Justiz alleine nicht stemmen, finanziell genauso nicht wie mit irgendwelchen Erlässen. Da müssen eigentlich alle zusammengreifen, und der Gesetzgeber wäre da aus meiner Sicht an vorderster Front.


Damit bin ich schon am Ende mit dem Wort zum – was haben wir heute? –

Donnerstag.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mittwoch.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mittwoch, ja. (Heiterkeit der Auskunftsperson sowie der Abg. Tomaselli.)


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sehe ich genauso. Wäre auch, finde ich, ein sehr guter Outcome von diesem Untersuchungsausschuss, dass man sich da parlamentarisch sozusagen interfraktionell darauf einigt.


Kann ich aber trotzdem richtigerweise auch jetzt mitnehmen, was Sie ganz am Anfang Ihres langen Statements gesagt haben: Sie von der Staatsanwaltschaft vertreten immer noch: Es war zu dem Zeitpunkt, an diesem 20. Oktober, die Todesursache einfach nicht zweifelsfrei geklärt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist klar, sonst hätte es die Obduktion nicht gegeben. Ich meine, eine Obduktion kostet ja auch etwas (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja, ja!), und um diese Kosten zu verursachen, brauche ich eine rechtliche Grundlage. Ich kann nicht einfach nur obduzieren, damit obduziert ist. Solange halt ein Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden kann, sagt das Gesetz, ist eine Obduktion anzuordnen, und das wurde im vorliegenden Fall gemacht.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bevor wir in die dritte Runde kommen, unterbreche ich die Sitzung aufgrund eines Ersuchens für 5 Minuten.


Sitzungs unterb rec hu n g von 13 . 5 0 U hr b i s 1 3 . 59 U hr.


Dritte Fragerunde


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf Herrn Abgeordneten Schilchegger für die dritte Runde das Wort erteilen.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident.


Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Mag. Fuchs, dann haben Sie vorhin gesagt, Sie haben kein Coaching als Vorbereitung für den Untersuchungsausschuss in Anspruch genommen. Das finde ich am Rande nur deshalb so bemerkenswert, weil man dann im Umkehrschluss natürlich sagen könnte: All jene, insbesondere Polizeibeamte, die ein solches Coaching in Anspruch genommen haben, haben es offenbar gebraucht.


Eine Frage dazu aber noch ergänzend: Wurde Ihnen von Ihrem Dienstgeber oder von jemandem anderen ein solches Coaching angeboten?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, wurde mir vom Bundesministerium für Justiz angeboten, aber es war wie gesagt eine persönliche Entscheidung von mir, das dieses Mal nicht in Anspruch zu nehmen.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Darf ich fragen, welche Abteilung oder Sektion oder welches Kabinett des BMJ das dort war?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, die Bild- - Also ich glaube, das ist irgendwas in der Sektion III, ich glaube III 7. Die beschäftigen sich halt mit Supervision, Coaching, Ausbildung und Ähnlichem.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Wissen Sie dann noch, wer da als Coach oder Trainer oder was auch immer genannt wurde, oder nähere Details zu diesem Angebot, das Sie dann nicht wahrgenommen haben?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe mich gar nicht weiter mit dem Thema auseinandergesetzt.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Das heißt: Sie können sich nicht mehr erinnern, wer da womöglich in diesem Angebot als Coach genannt wurde?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß nur aus vorigen Untersuchungsausschüssen, dass ein (phonetisch:) Dr. V.5, glaube ich, gute Coachings macht; und ich glaube, dass die Justiz mit dem auch gute Erfahrungen gemacht hat. Aber ja, ich glaube auch, dass der in dem Fall wieder angeboten wurde.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Jetzt darf ich abschließend nochmals einen letzten Fragenkomplex aufwerfen – teilweise ist es natürlich schon von Ihnen beantwortet worden, aber jetzt frage ich noch

einmal –: Sind Ihnen diese Personen persönlich bekannt – nämlich wirklich aus persönlichen Kontakten heraus; ich spreche da vor allem jetzt auf politischer Ebene von Mag. Sobotka, der ja auch immer wieder in den Aufzeichnungen des Christian Pilnacek vorkommt –, also: Wolfgang Sobotka, seine Kabinettsmitarbeiter?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das ist eine gute Frage. Also den ehemaligen Nationalratspräsidenten kenne ich halt von irgendwelchen öffentlichen Anlässen. Das Spannende ist ja, dass der Kabinettsmitarbeiter im selben Ort wohnt wie ich. Und (Heiterkeit der Auskunftsperson) natürlich: Ich wohne in einer 3 000-Einwohner-Gemeinde und da kennt man sich, aber da spielt das Berufliche eigentlich keine Rolle, und es ist auch keiner, mit dem ich jede Woche im Wirtshaus sitze.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Darf ich nur fürs Protokoll fragen: Wen meinen Sie damit genau, welchen Kabinettsmitarbeiter?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Jetzt bin ich wirklich schon über der Zeit, aber es ist der - -


5 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Kann es sein, dass das Herr Ertlschweiger ist?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, genau. Mhm, der Rouven.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Rouven Ertlschweiger.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M. (erheitert): Ich kenne den eigentlich nur als - -


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Darf ich dann nachfragen, wenn wir schon beim Thema sind: Haben Sie sich mit Herrn Ertlschweiger oder auch womöglich mit Herrn Mag. Sobotka oder anderen Personen im Kabinett oder ähnlichen politisch – sage ich einmal – prononcierten Personen irgendwie über die Causa Pilnacek unterhalten? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Oder über den U- Ausschuss, der jetzt stattfindet?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Dann sage ich herzlichen Dank. Ich bin mit meinen Fragen fertig.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Grüner.


Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, keine weiteren Fragen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter - - Nein, jetzt ist - -

(Abg. Auer [SPÖ]: Entschuldigung, Herr Vorsitzender!) – Ja.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Herr Fuchs, ich darf jetzt für unsere Fraktion weitermachen. Ich hätte noch eine Frage zur Staatsanwaltschaft Krems und möchte Ihnen einen Vorhalt machen: Dokument 22434, Seite 66. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm! – Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Genau, da war Frau Staatsanwältin Waidecker bei uns, die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems. Es ist um diese Homeoffice-Regelung gegangen. Ich würde Sie bitten, sich das durchzulesen, was uns Frau Waidecker da gesagt hat. Das ist der letzte Absatz auf der

Seite 66. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Fuchs: Mhm!)


Sind Ihnen Homeoffice-Regelungen, also jene von der Staatsanwaltschaft Krems oder anderer Staatsanwaltschaften, bekannt?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Bei uns heißt das nicht Homeoffice, sondern bei uns heißt das disloziertes Arbeiten. (Allgemeine Heiterkeit.) Dafür gibt es einen Erlass des Bundesministeriums für Justiz – der eigentlich das Ergebnis der Coronazeit war –, wo man unsere Umstellung auf den Elektronischen Akt vorangetrieben hat. Wir sind also seit drei, vier Jahren in der Lage, dass wir jetzt eigentlich alle Verfahren elektronisch führen, und es hat sich bei den Staatsanwaltschaften je nach den dienstlichen Erfordernissen schon bewährt, dass die Kolleginnen und Kollegen die Aktenarbeit auch zu Hause machen können. Natürlich muss klar sein, dass der Dienstbetrieb und vor allem auch die Versorgung der dringenden Angelegenheiten sichergestellt ist. Ich weiß nur, dass man das bei einigen Staatsanwaltschaften so löst, dass es halt so eine Art Dringlichkeitsprüfung gibt: Das heißt, jemand muss vor Ort sein, der sich mit den dringenden Themen auseinandersetzt. Und ja, natürlich: Die


Präsenzerfordernisse wie bei Verhandlungstätigkeiten oder Dienstbesprechungen gebieten natürlich auch eine Präsenz im Büro. Ansonsten trage ich das System aber vollständig mit: Uns ist es wichtig, dass die Arbeit gemacht wird, und da ist der Ort, wo sie gemacht wird, eigentlich zweitrangig.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, inwiefern da die Kommunikation auch abseits der digitalen Akte zwischen den Kollegen und Kolleginnen funktioniert? Also von Eisenstadt wissen wir – das hat uns Frau Köck gesagt –: Da gibt es einen Jour fixe, wo man sich immer trifft.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie das in Krems funktioniert?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Konkrete Wahrnehmungen habe ich dazu nicht, aber ich glaube, dass jede Staatsanwaltschaft ihren Weg gefunden hat, um auch die Gruppe als solche – die ja als Gruppe da ist, nicht nur virtuell, sondern auch real – zu pflegen. Dazu gehören einerseits halt schon Dienstbesprechungen und andererseits auch – was weiß ich – ab und zu ein gemeinsamer Kaffee und Ähnliches. Ich gehe davon aus, dass das auch in Krems so gehandhabt wird.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Aber das heißt – wenn ich das jetzt richtig verstehe –, Ihre Wahrnehmung ist so, dass die jeweiligen Leiter, Leiterinnen der Staatsanwaltschaften freie Hand haben, das zu gestalten?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, also ich will Ihnen gerne mein Grundverständnis zu dem Thema sagen: Ich habe ja auch längere Zeit eine Staatsanwaltschaft geleitet. Mir ist ehrlich gesagt wichtiger, dass die Arbeit gemacht wird. Je weniger die Leute irgendwo in Autos oder sonstigen Verkehrsmitteln herumsitzen und in der Zeit schon ihre Arbeit machen, ist eigentlich für den Dienstgeber gewonnene Zeit. Ich glaube, der Einzugsbereich der StA Krems, da kommen die Leute schon von nicht - - Also es wohnen nicht alle in Krems, und da ist es natürlich schon gut, wenn man auf die Möglichkeit


des dislozierten Arbeitens zurückgreifen kann, aber es muss halt der Dienstbetrieb sichergestellt werden. Ich glaube, worauf Ihre Frage abzielt, ist: Mir sind keine Missstände bekannt, wo der Dienstbetrieb eben durch eine übertriebene Nutzung des dislozierten Arbeitens in irgendeiner Form gestört gewesen wäre.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Die Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei – das ist mir in Krems auch aufgefallen – war sehr wenig. (Heiterkeit der Rednerin.) Das heißt: Die Staatsanwaltschaft ist sehr spät informiert worden, dass es ein Handy gegeben hat und dass das Handy der Familie übergeben wurde. Jetzt wollte ich Sie fragen: Ist die Staatsanwaltschaft Krems die Herrin des Verfahrens gewesen? Haben Sie im Fall von Christian Pilnacek eine Wahrnehmung dazu?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie waren leider vorher nicht da, aber ich habe ja versucht, die Leitungsfunktion der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu skizzieren. Ich versuche es nur ganz kurz noch einmal: Die Leitungsfunktion beschränkt sich hauptsächlich auf die rechtliche Prüfung, auf die rechtliche Begleitung des Ermittlungsverfahrens und auch die rechtliche Steuerung des Ermittlungsverfahrens. Kriminalistische Tätigkeiten können wir aufgrund unserer Größe und aufgrund der Ausbildung unserer Kollegen eigentlich nicht wirklich wahrnehmen. Das heißt, da sind wir auf die kriminalpolizeilichen Berichte angewiesen, die ja die StPO vorsieht. Wir haben auch keine Befugnisse zur Dienst- und Fachaufsicht gegenüber Polizeibeamt:innen. Also in diesem Rahmen muss man sich die Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren vorstellen. Ich habe vorher auch die Größenordnung gesagt: Wir haben 500 plus/minus Staatsanwält:innen in ganz Österreich, im gesamten Bundesgebiet, und wir haben deutlich über

30 000 Polizist:innen. Das sagt auch sehr viel darüber aus, was in diesem Mengengerüst machbar ist und was nicht.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Mich verwundert es einfach, dass die Staatsanwaltschaft Krems nicht hinterfragt hat, ob es ein Handy gibt, weil heutzutage jeder Mensch ein Handy hat – und vor allem Menschen, die Berufe wie Herr Pilnacek ausgeübt haben. Und es wurde nicht aktiv bei der Polizei erfragt. Ist Ihre Wahrnehmung dazu, dass die Staatsanwaltschaft das hätte tun können oder auch sollen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Ich nehme Ihre Irritation zur Kenntnis, kann aber dazu eigentlich nicht mehr sagen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Dann hat die Obduktion sechs Tage später stattgefunden – nach der Auffindung des Leichnams –, weil Herr Matzenauer früher keine Zeit hatte. Ist das üblich? Oder: Was haben Sie für eine Wahrnehmung dazu, dass sechs Tage vergehen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es tut mir wirklich leid, dass ich jetzt immer auf Inhalte zurückkommen muss, die ich vorher schon gesagt habe. Ich habe vorher über – wie finde ich jetzt eine halbwegs elegante, diplomatische Formulierung?; ich sage einfach: – den Zustand der Gerichtsmedizin viel mehr geredet als eigentlich angebracht gewesen wäre. Wir haben hier eine Knappheit und das ist ein Zustand, der uns selber nicht glücklich macht, aber es ist einfach die Realität, dass es zu wenige Gerichtsmediziner gibt. Ich habe vorhin auch auf den Rechnungshofbericht aus 2025 verwiesen, der sich genau mit diesem Thema befasst. Aufgrund der Altersstruktur und der Ausbildungsplätze ist da eigentlich noch eine Verschärfung der Situation zu erwarten. Das ändert aber nichts daran, dass die Sachverständigen, die wir haben, alle hoch qualifiziert und hoch engagiert sind, nämlich so hoch engagiert, dass wir da teilweise Leute haben, die deutlich über 60, manchmal über 70 sind und immer noch als Sachverständige zur Verfügung stehen. Ohne die könnten wir den Betrieb eigentlich eh schon zusperren.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Da die Obduktion sechs Tage später stattgefunden hat – und das vorläufige Ergebnis dann tatsächlich war: wahrscheinlich keine Fremdeinwirkung –, hätte das Handy nicht tatsächlich von der Polizei behalten werden müssen? Wie ist da Ihre Wahrnehmung dazu?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, das Problem ist: Wenn das Gutachten keine fassbaren Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergibt, dann wird es schwierig, andere Ermittlungsmaßnahmen zu begründen – und vor allem auch solche, für die man unter Umständen auch noch eine gerichtliche Bewilligung braucht. Das ist also nicht so einfach.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Aber genau das wäre meine Frage: Es hat das Gutachten sechs Tage lang noch gar nicht gegeben. In der Zeit hätte man die Möglichkeit gehabt, das Handy in den Händen der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zu behalten. Es wurde aber am selben Tag, am 20. Oktober, bereits der Familie übergeben.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Das sind Vorgänge, die sich außerhalb meiner Wahrnehmungen abgespielt haben. Hättiwari: Für das bin ich nicht da.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Aber wer trägt Ihrer Wahrnehmung nach die Verantwortung, oder war es Ihrer Wahrnehmung nach ein optimaler Vorgang?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich will den Vorgang nicht bewerten. Ich weiß auch viel zu wenig dazu. Ich weiß, dass das natürlich ein Thema in diesem Kreis ist, und ich habe heute schon einmal den Satz gesagt, dass man die Menschen mit emotionaleren Wahrheiten halt leichter erreicht als mit bloßen Fakten. Unsere Aufgabe ist es, trotzdem bei den Fakten zu bleiben. Die Fakten waren, dass das gerichtsmedizinische Gutachten halt keinen


Anhaltspunkt für ein Fremdverschulden erbracht hat und dass weitere Ermittlungsmaßnahmen damit schwierig waren.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Herr Fuchs, kennen Sie Anna Polz?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Kennen Sie Anna Gabriel?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die habe ich vielleicht zwei-, dreimal bei irgendwelchen Anlässen irgendwo gesehen. Es war der Nationalratspräsident außer Dienst dabei.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Darf ich Ihnen einen Vorhalt machen? Das Dokument 22484, Seite 439. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Wenn Sie bitte beide Seiten lesen.


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aha, da muss ich auf die nächste Seite. Ist das dann 440, oder? (Abg. Auer [SPÖ]: Ja!) – Mhm. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.) – Aber ich glaube, wenn ich fertig bin, kann ich das dann auch. (Heiterkeit der Auskunftsperson. – Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Mhm.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Da geht es darum, dass es ja mittlerweile eine Weisung vom BMJ gibt, ein Ermittlungsverfahren gegen Anna Gabriel wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage einzuleiten. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich lese das zum ersten Mal – also diese Äußerung des Weisungsrats. Ich habe natürlich den Medien entnommen, dass es solch eine Weisung gibt, aber ich habe dazu eigentlich keine Wahrnehmung.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ist das nichts, was Sie normalerweise auf dem üblichen Weg erfahren würden oder werden oder - -


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, dann, wenn ich dafür zuständig bin; nur für diese Vorgänge bin ich nicht zuständig.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Gut. Dann bedanke ich mich, das waren meine Fragen. Danke schön. (Auskunftsperson Fuchs: Gerne!)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke, bitte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde einen Vorhalt machen: das Dokument Nummer 1299. Das ist die Auswertung der Smartwatch beziehungsweise die Erstauswertung der Smartwatch. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Irgendeine Seite, oder?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielleicht zuerst eine allgemeine Frage: Sie haben vorhin von den Zuständen oder Umständen in der Gerichtsmedizin gesprochen. Ein Thema, das uns noch beschäftigt hat, ist die IT (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!), wo es in diesem Fall hier eben zwei IT-Stellen gibt, die die Smartwatch ausgewertet haben: Eine ist das Bundeskriminalamt, das diesen Bericht hier gemacht hat, der recht lang ist – der ist 1 280 Seiten lang –, wo aber keine Gesundheitsdaten vermerkt sind; und dann eben der deutlich kompaktere Bericht aus dem BMJ und aus der IT des BMJs, wo man Gesundheitsdaten gefunden hat.


Jetzt sind Sie die Person, die für den gesamten Sprengel Burgenland, Niederösterreich, Wien verantwortlich ist. Gibt es Ihrer Wahrnehmung nach Qualitätsunterschiede in der IT-Arbeit zwischen Bundeskriminalamt und dem BMJ?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie wollen ja meine Wahrnehmungen wissen. (Abg. Wotschke [NEOS]: Ja!) – Ja. Wir sind erstens einmal sehr glücklich, dass wir das Forensikzentrum, das IT-Forensikzentrum, haben. Das ist auch so ein Thema, wo man eigentlich viel mehr Ressourcen brauchen könnte, aber wir sind glücklich, dass wir die haben. Die gibt es ja unter Federführung des Bundesministeriums für Justiz, und die unterstehen eigentlich nicht der Hoheit der Oberstaatsanwaltschaft. Also das ist im Prinzip eine Serviceabteilung, die jede Staatsanwaltschaft in Anspruch nehmen kann. Es ist so organisiert, dass es für jeden OStA-Sprengel eine Ansprechperson in diesem Forensikzentrum gibt. Meiner Wahrnehmung nach funktioniert das eigentlich sehr gut.


Die IT im Innenministerium: Ja, ehrlich gesagt, glaube ich, das C4 leistet gute Arbeit. Ich glaube, dass auch dort generell gute Arbeit geleistet wird. Also ich habe eigentlich auch keine - - Also mir wäre jetzt keine negative Erfahrung in Erinnerung, wo ich sagen könnte: Da hat es eine Fehlleistung gegeben. Ich habe auch das Gefühl, dass unsere Forensiker durchaus abgestimmt mit der IT aus dem Innenministerium handeln und ihre Aufgaben wahrnehmen, und zumindest nach meiner Wahrnehmung – aber auf meiner Ebene weiß man halt auch nicht alles – funktioniert das eigentlich ganz gut.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt ist meine Wahrnehmung oder meine Beobachtung bis jetzt – damit Sie es dann einordnen können –, dass man sich in der Justiz eigentlich tendenziell der IT im BMJ bedient und nicht der im Bundeskriminalamt. Deckt sich das mit Ihrer Wahrnehmung?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das würde ich so statistisch gar nicht - - Das ist eine Frage, die ich mir eigentlich noch nie gestellt habe. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Ich kann Ihnen da also keinen Trend bestätigen.


Ich weiß nur, dass das C4 durchaus mit Ressourcenthemen kämpft; dass man ja versucht hat, eben im Polizeibereich die IT-Ausbildung – ja – bis zu den einzelnen Polizeidienststellen auf solide Beine zu stellen, dass es aber Themen einer noch offenen Kriminaldienstreform gibt und organisatorische und budgetäre Themen, die die Entwicklung dieses Projekts nicht unbedingt beschleunigt haben.


Ich weiß gleichzeitig aber auch, dass - - Wir arbeiten ja auch relativ viel - -, es gibt ja auch einen Austausch zwischen den IT-Menschen im Innenministerium und bei der Justiz. Ich nehme wahr, dass die Personen, die dort im IT-Bereich eingesetzt werden, hoch engagiert sind, auch hoch qualifiziert, aber dass es sehr oft einfach an budgetären Themen scheitert. Da geht es um Softwarebeschaffung, da geht es um Kapazitätsthemen der Computeranlagen, wo das System halt manchmal an Grenzen stößt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und ist Ihrer Wahrnehmung nach die budgetäre Ausstattung im BMJ, in der IT dort, besser?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das kann ich schwer sagen. Also es ist der Ansatz ja ein anderer. Man sagt, man bündelt bei uns ein Forensikzentrum mit hoch qualifizierten Kräften und stellt das bundesweit zur Verfügung. Das ist schon ein anderes Thema, als wenn ich sage, ich versuche bei insgesamt 30 000 Polizist:innen eine IT-Kompetenz strukturell irgendwie aufzubauen. Also das sind schon andere Themen, die uns da beschäftigen – oder die eigentlich das Innenministerium da beschäftigen. Ich meine, ich gehe in knapp vier Jahren in Pension, ich hoffe, dass wir bis dahin auch in diesem Bereich insgesamt schlagkräftiger werden.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt wirkt dieses duale System ein wenig systemfremd, wenn man sich die Aufgabenaufteilung zwischen Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens und der Polizei anschaut, die eben


die ausführende Arbeit macht. Wenn man die Gerichtsmedizin anschaut, dann gibt es, nehme ich an, im BMJ auch kein eigenes Pool für Gerichtsmediziner. Wie sind die Zuständigkeiten abgegrenzt, also wann nimmt man als Staatsanwaltschaft die IT im BMJ, wann nimmt man die im BKA?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also grundsätzlich ist es so: Bei der Polizei hat es ja auch eine lange Geschichte, und da hat es ja sehr lang engagierte Beamtinnen und Beamte gegeben, die dann halt in Form eines Assistenzbereichs bei den Landeskriminalämtern praktisch IT-Dienstleister für die ganzen ermittelnden Gruppen waren. – Das war der Ausgangspunkt.


Und meistens ist es so, dass, glaube ich, solang sich das Ganze allein im polizeilichen Bereich bewegt – und dazu gehören halt auch, was weiß ich, Durchführung von Durchsuchungen oder Beweissicherungen –, da halt der erste Schritt der ist, dass die Polizistinnen und Polizisten auf die Inhousekompetenz6 im Rahmen der Polizei zurückgreifen; und erst wenn – ich sage das jetzt ein bissel flapsig – der Hut brennt oder wenn man an Grenzen stößt, versucht man dann halt, das auch über die Justiz zu bekommen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke schön.


Ich würde hier auf die Seite 35 gehen. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!) Da sind in der Auswertung dieser Smartwatch Kontaktblätter ersichtlich. (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) Relevant ist hier der letzte Kontakt, namentlich Vorname B, Nachname B, also „B B“. Die Telefonnummer ergibt, dass es sich dabei um Bernhard Bonelli handeln muss. Geändert wurde der Kontakt das letzte Mal am

18. Oktober 2023. Das ist deshalb interessant, weil es der Tag des Falschaussageprozesses von Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli ist. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


6 Ursprünglicher Text: […] Inhouseprivileg […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „Inhousekompetenz


Haben Sie Wahrnehmungen, dass Christian Pilnacek Bernhard Bonelli beraten hat?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Keine.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Dann würde ich noch einen anderen Vorhalt machen: das Dokument Nummer 22432. Das ist die Befragung der Oberstaatsanwältin Thaller. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Fuchs: Ja!) Hier ist die Seite 249 relevant. Da ordnet sie diese Dienstaufsichtsbeschwerde noch einmal aus Ihrer Sicht ein. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm, ja!) 249 auf 250. (Auskunftsperson Fuchs: Okay, ja! – Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Da gibt sie an, dass „in diesem Zusammenhang“ – also nachdem sie gerade gegen Beamte der Polizei ermittelt hat – „es doch interessant“ war, dass diese Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie gestellt wurde, dass das ihre Wahrnehmung war. Würden Sie diese Wahrnehmung teilen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich tue mir schwer, Dienstaufsichtsbeschwerden, die ich nicht kenne, in irgendeiner Form zu bewerten. Ich kann nur sagen: Das, was da beschrieben wird, ist eigentlich der Standardvorgang. Eine Dienstbeschwerde langt ein, man kann das nicht sofort erledigen, und der nächste Schritt ist halt, dass man dann Informationen bei den davon betroffenen Staatsanwaltschaften beziehungsweise Staatsanwält:innen einholt. Das ist eigentlich der Standardprozess.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und eine letzte Frage – Sie haben es nebenbei angeschnitten –: Die Dienstaufsicht und die Fachaufsicht über die WKStA, bei wem liegt die?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also die ist laut Geschäftsverteilung der OStA bei Kollegen Klackl.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Und wieso nicht bei Ihnen?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das habe ich, glaube ich, auch schon gesagt: Ich habe kein Interesse, dass wir Turbulenzen, die wir hatten, irgendwie weiter kultivieren, und mir ist das als vernünftige Entscheidung vorgekommen, dass das Kollege Klackl mehr oder weniger macht, weil sich da irgendwie halt an meiner Person einiges gerieben hat, und ich glaube, die Lösung war nicht die schlechteste.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War das Ihre Entscheidung?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli? (Abg.

Tomaselli [Grüne] schüttelt den Kopf.) – Keine weiteren Fragen mehr.


Die Befragungszeit ist noch nicht erschöpft und der Herr Verfahrensrichter hat mir bedeutet, dass er auch eine Frage stellen möchte. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Herr Leitender Oberstaatsanwalt, ich habe nur eine Frage: Es ist im Untersuchungsausschuss mehrmals von einem USB-Stick die Rede gewesen, den Christian Pilnacek bei sich gehabt haben soll, unter anderem quasi als Lebensversicherung, wie auch immer, ich will jetzt gar keine Vorhalte machen.


Haben Sie davon gehört, wissen Sie von diesem USB-Stick?


Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kenne die Spekulationen nur aus den Medien, persönliche Wahrnehmungen habe ich dazu nicht.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke schön.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. – Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.