190/KOMM XXVIII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Familie und Jugend
über den Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt gemäß § 57 Abs. 2 Bundesgesetz über den Zivildienst (BGBl. Nr. 679/1986, idgF) und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 (III‑326 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 15. April 2026 den gegenständlichen Bericht (III-326 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 9. September 2026 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG-NR enderledigt.
Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Beiziehung von Herrn Mag. Ferdinand Mayer (Leiter der Zivildienstserviceagentur) als Auskunftsperson gemäß § 40 Abs. 1 GOG‑NR beschlossen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Brandweiner die Abgeordneten Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Bernhard Herzog, Ralph Schallmeiner, Andreas Haitzer und Ing. Harald Thau sowie die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Bauer und die Auskunftsperson Mag. Ferdinand Mayer.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt gemäß § 57 Abs. 2 Bundesgesetz über den Zivildienst (BGBl. Nr. 679/1986, idgF) und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 (III‑326 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Familie und Jugend einstimmig beschlossen.
Wien, 2026 09 09
Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA Mag. Johanna Jachs
Schriftführung Obfrau