22/KOMM XXVIII. GP
Kommuniqué
des Umweltausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2024 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-57 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 30. Oktober 2024 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2024 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie (III-57 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in
öffentlicher Sitzung am 10. April 2025 in Verhandlung genommen. Im
Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten
Roland Baumann wurde der gegenständliche Bericht gemäß
§ 28b GOG enderledigt.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2024 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-57 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2025 04 10
Mag. Paul Hammerl, MA Mag. Lukas Hammer
Schriftführung Obmann