42/KOMM XXVIII. GP
Kommuniqué
des Landesverteidigungsausschusses
über den Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2023 und 2024 (III-141 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Landesverteidigung hat dem Nationalrat am 31. März 2025 den gegenständlichen Bericht (III-141 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 5. Juni 2025 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter Abgeordneten Mario Lindner die Abgeordneten Mag. Romana
Deckenbacher, MMag. DDr. Hubert Fuchs,
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und David Stögmüller sowie
die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2023 und 2024 (III‑141 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2025 06 05
Mst. Johann Höfinger, MBA Ing. Mag. Volker Reifenberger
Schriftführung Obmann