59/KOMM XXVIII. GP
Kommuniqué
des Umweltausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des
Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2025 – Untergliederung
43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt vom Bundesminister für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-138 der
Beilagen)
Der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 28. März 2025 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2025 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie (III-138 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 3. Juli 2025 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an den mündlichen Bericht des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Antonio Della Rossa wurde der gegenständliche Bericht gemäß § 28b GOG enderledigt.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5
des Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2025 –
Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie vom Bundesminister für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
(III-138 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N,
G, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2025 07 03
Mag. Paul Hammerl, MA Mag. Lukas Hammer
Schriftführung Obmann