60/KOMM XXVIII. GP
Kommuniqué
des Umweltausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des
Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2025 –
Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt vom Bundesminister
für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (III-165 der Beilagen)
Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und
Infrastruktur hat dem Nationalrat am 6. Mai 2025 den gegenständlichen
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2025 –
Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie
(III-165 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
vorgelegt.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 3. Juli 2025 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an den mündlichen Bericht des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Antonio Della Rossa wurde der gegenständliche Bericht gemäß § 28b GOG enderledigt.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2025 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (III-165 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2025 07 03
Mag. Paul Hammerl, MA Mag. Lukas Hammer
Schriftführung Obmann