62/KOMM XXVIII. GP
Kommuniqué
des Gesundheitsausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2024 (Jänner bis Oktober 2024), vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III‑94 der Beilagen)
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 30. Dezember 2024 den gegenständlichen Bericht (III-94 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 3. Juli 2025 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum, die Abgeordneten Irene Eisenhut, Andrea Michaela Schartel, Peter Wurm, Mag. Katayun Pracher-Hilander und Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Bericht (III-94 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2025 07 03
Angela Baumgartner Mag. Gerhard Kaniak
Schriftführung Obmann