63/KOMM XXVIII. GP

 

Kommuniqué

des Gesundheitsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2024 (Jänner bis Dezember 2024, inkl. Darstellung der Gesamtkosten von 2020 bis Juni 2024), vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III‑144 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 7. April 2025 den gegenständlichen Bericht (III-144 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 3. Juli 2025 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum, die Abgeordneten Irene Eisenhut, Andrea Michaela Schartel, Peter Wurm, Mag. Katayun Pracher-Hilander und Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Bericht (III-144 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2025 07 03

                           Angela Baumgartner                                                     Mag. Gerhard Kaniak

                                    Schriftführung                                                                            Obmann