97/KOMM XXVIII. GP

 

Kommuniqué

des Gesundheitsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2025 (Jänner bis Juni 2025, inkl. Darstellung der Gesamtkosten von 2020 bis Juni 2025), vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III‑244 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 21. Oktober 2025 den gegenständlichen Bericht (III-244 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 27. Jänner 2026 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel die Abgeordneten Michael Seemayer, Irene Eisenhut, Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA, und Mag. Christoph Pramhofer sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig und der Ausschussobmann Abgeordnete Mag. Gerhard Kaniak.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2025 (Jänner bis Juni 2025, inkl. Darstellung der Gesamtkosten von 2020 bis Juni 2025), vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-244 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2026 01 27

                         Mag. Verena Nussbaum                                                  Mag. Gerhard Kaniak

                                    Schriftführung                                                                            Obmann