98/KOMM XXVIII. GP

 

Kommuniqué

des Gesundheitsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2025 (Jänner bis August 2025) vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-267 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 16. Dezember 2025 den gegenständlichen Bericht (III-267 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 27. Jänner 2026 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel die Abgeordneten Michael Seemayer, Irene Eisenhut, Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA, und Mag. Christoph Pramhofer sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig und der Ausschussobmann Abgeordnete Mag. Gerhard Kaniak.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2025 (Jänner bis August 2025) vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III‑267 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2026 01 27

                         Mag. Verena Nussbaum                                                  Mag. Gerhard Kaniak

                                    Schriftführung                                                                            Obmann