Bundesministerium für Justiz

bmj.gv.at

BMJ - I 7 (Persönlichkeitsrechte,  zivilrechtl. Nebengesetze, Gerichtsgebühren und Unternehmensberichterstattung)

 

Dr. Dietmar Dokalik

Sachbearbeiter

dietmar.dokalik@bmj.gv.at

+43 1 521 52-302856

Museumstraße 7, 1070 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.z@bmj.gv.at zu richten.

An

die Empfänger des Verteilers

Geschäftszahl: 2026-0.212.754

 

Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Übernahmegesetz geändert werden (ESAP-Justizgesetz – ESAP-JuG)

Das Bundesministerium für Justiz übermittelt den oben angeführten Entwurf und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

22. Mai 2026 (einlangend)

per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at.

Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.

Es wird gebeten, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden, und zwar

·         die Bundesministerien über die ELAK-Schnittstelle,

·         alle anderen Stellen über die Internetsseite
https://www.parlament.gv.at/beteiligen/stellung-nehmen/ministerialentwuerfe/index.html.

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

30.04.2026

Für die Bundesministerin:

Mag. Christian Auinger

Elektronisch gefertigt