|
|
bmj.gv.at BMJ - I 3 (Unternehmens-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht)
Mag. Eva Reichel Sachbearbeiterin eva.reichel@bmj.gv.at +43 1 521 52-302081 Museumstraße 7, 1070 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.z@bmj.gv.at zu richten. |
|
An die Empfänger des Verteilers |
|
|
Geschäftszahl: 2024-0.289.708 |
|
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 das Aktiengesetz, das SE-Gesetz und das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz – GesLeiPoG)
Das Bundesministerium für Justiz übermittelt den oben angeführten Entwurf und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
25. März 2025
per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at.
Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.
Es wird gebeten, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden, und zwar
· die Bundesministerien über die ELAK-Schnittstelle,
·
alle anderen Stellen über die Internetseite
https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme.
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmecha-nismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
11. Februar 2025
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Auinger
Elektronisch gefertigt