Bundesministerium 

Justiz

bmj.gv.at

BMJ - I 3 (Unternehmens-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht)

 

Mag. Eva Reichel

Sachbearbeiterin

eva.reichel@bmj.gv.at

+43 1 521 52-302081

Museumstraße 7, 1070 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.z@bmj.gv.at zu richten.

An die

Empfänger des Verteilers

Geschäftszahl: 2024-0.289.708

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 das Aktiengesetz, das SE-Gesetz und das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz – GesLeiPoG)

Das Bundesministerium für Justiz übermittelt den oben angeführten Entwurf und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

25. März 2025

per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at.

Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.

Es wird gebeten, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden, und zwar

·         die Bundesministerien über die ELAK-Schnittstelle,

·         alle anderen Stellen über die Internetseite
https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme.

 

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmecha-nismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

11. Februar 2025

Für die Bundesministerin:

Mag. Christian Auinger

Elektronisch gefertigt