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sozialministerium.gv.at BMASGPK - III/A/2 (Lebensmittelrecht und - kennzeichnung) Dr. Amire Mahmood Sachbearbeiterin amire.mahmood@gesundheitsministerium.gv.at +43 1 711 00-644741 Stubenring 1, 1010 Wien E‑Mail‑Antworten sind bitte
unter Anführung der Geschäftszahl an post@sozialministerium.gv.at |
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Geschäftszahl: 2025-0.983.559 |
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Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird; Begutachtung
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird; dieser ist auch im Rechtsinformationssystem des Bundes verfügbar.
Es wird ersucht, zu diesem Entwurf bis längstens
19. Jänner 2026
Stellung zu nehmen.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass der Entwurf keinen Anlass zu Bemerkungen gibt.
Es wird ersucht, die Stellungnahme an folgende E-Mail Adresse zu übermitteln: lebensmittelrecht.legistik@sozialministerium.gv.at.
Außerdem wird ersucht, die Stellungnahme über folgende Internetseite dem Präsidium des Nationalrates zur Verfügung zu stellen:
https://www.parlament.gv.at/beteiligen/stellung-nehmen/ministerialentwuerfe/index.html
Die befassten Bundesministerien werden gebeten, die ELAK-Schnittstelle zu nutzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Wien, 2. Dezember 2025
Für die Bundesministerin:
Dr. med.vet. Ulrich Herzog
Elektronisch gefertigt