RN/37

5. Punkt

Wahl von Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss, Geschäftsordnungsausschuss)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Es liegt mir der einvernehmliche Vorschlag vor, zunächst folgende Ausschüsse einzusetzen: Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss, Geschäftsordnungsausschuss.

Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Ausschüsse aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich sehe, das ist ebenfalls einstimmig der Fall.

Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörigen Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.

Nach Beratungen der Präsidialkonferenz ist nun für den Budgetausschuss und den Geschäftsordnungsausschuss jeweils eine Zahl von 23 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Klubs wie folgt festgelegt wurde: je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die FPÖ und die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ sowie je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die NEOS und die Grünen.

Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Vorschlag.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich sehe, das ist auch einstimmig angenommen.

Für den Unvereinbarkeitsausschuss und den Immunitätsausschuss ist jeweils eine Zahl von 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Klubs wie folgt festgelegt wurde: je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die FPÖ und die ÖVP, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ sowie je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf die NEOS und die Grünen.

Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Vorschlag.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich sehe, das ist auch einstimmig angenommen.

Die Namen der von den Klubs dem Präsidenten als Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.

Die Namen der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind unter folgendem Link abrufbar:

Ausschüsse des Nationalrates