RN/34
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 4 und 5 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich darf verlesen:
„Tagesordnungspunkt 4:
Die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wird mit 23 festgesetzt. (Demnach entfallen auf den FPÖ-Klub 7 Mitglieder, auf den ÖVP-Klub 7 Mitglieder, auf den SPÖ-Klub 5 Mitglieder, auf den NEOS-Klub 2 Mitglieder und auf den Grünen Klub 2 Mitglieder.)
Aufgrund der übermittelten Listen gelten nachstehende Abgeordnete als gewählt:
FPÖ:
KICKL
AMESBAUER
BELAKOWITSCH
HAFENECKER
HOFER
NEMETH
ROSENKRANZ
ÖVP:
BAUMGARTNER
GERSTL
HAMMER
HAUBNER
OTTENSCHLÄGER
STRASSER
WÖGINGER
SPÖ:
BABLER
BURES
HERR
HOLZLEITNER
KUCHER
NEOS:
MEINL-REISINGER
SCHERAK
Grüne:
KOGLER
MAURER
Tagesordnungspunkt 5:
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz besteht Einvernehmen, die folgenden Ausschüsse zu wählen:
Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss und Geschäftsordnungsausschuss
Dies wird angenommen.
Für den Budgetausschuss und den Geschäftsordnungsausschuss wird eine Zahl von je 23 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Demgemäß entfallen:
FPÖ je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder
ÖVP je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder
SPÖ je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder
NEOS je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder
Grüne je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder
Dies wird angenommen.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Ausschüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG-NR als gewählt.
Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.
Für den Unvereinbarkeitsausschuss und den Immunitätsausschuss wird eine Zahl von je 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Demgemäß entfallen:
FPÖ je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder
ÖVP je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder
SPÖ je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder
NEOS je 1 Mitglied und Ersatzmitglied
Grüne je 1 Mitglied und Ersatzmitglied
Dies wird angenommen.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Ausschüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG-NR als gewählt.
Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“
RN/34.1
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
RN/34.2
Einlauf
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1/A bis 6/A eingebracht worden sind.
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.10 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.