RN/34

Präsidium

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 4 und 5 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten. 

Ich darf verlesen:

„Tagesordnungspunkt 4:

Die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wird mit 23 festgesetzt. (Demnach entfallen auf den FPÖ-Klub 7 Mitglieder, auf den ÖVP-Klub 7 Mitglieder, auf den SPÖ-Klub 5 Mitglieder, auf den NEOS-Klub 2 Mitglieder und auf den Grünen Klub 2 Mitglieder.)

Aufgrund der übermittelten Listen gelten nachstehende Abgeordnete als gewählt:

FPÖ:

KICKL

AMESBAUER

BELAKOWITSCH

HAFENECKER

HOFER

NEMETH

ROSENKRANZ

ÖVP:

BAUMGARTNER

GERSTL

HAMMER

HAUBNER

OTTENSCHLÄGER

STRASSER

WÖGINGER

SPÖ:

BABLER

BURES

HERR

HOLZLEITNER

KUCHER

NEOS: 

MEINL-REISINGER

SCHERAK

Grüne:

KOGLER

MAURER

Tagesordnungspunkt 5:

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz besteht Einvernehmen, die folgenden Ausschüsse zu wählen:

Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss und Geschäftsordnungsausschuss

Dies wird angenommen.

Für den Budgetausschuss und den Geschäftsordnungsausschuss wird eine Zahl von je 23 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Demgemäß entfallen:

FPÖ je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder

ÖVP je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder

SPÖ je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder

NEOS je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder

Grüne je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder

Dies wird angenommen.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Ausschüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG-NR als gewählt.

Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.

Für den Unvereinbarkeitsausschuss und den Immunitätsausschuss wird eine Zahl von je 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Demgemäß entfallen:

FPÖ je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder

ÖVP je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder

SPÖ je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder

NEOS je 1 Mitglied und Ersatzmitglied

Grüne je 1 Mitglied und Ersatzmitglied

Dies wird angenommen.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Ausschüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG-NR als gewählt.

Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“


RN/34.1

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

RN/34.2

Einlauf

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1/A bis 6/A eingebracht worden sind.


Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.10 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.