
Donnerstag, 24. Oktober 2024, 12.30 Uhr
Der Bundespräsident hat gemäß Artikel 27 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Entschließung vom 8. Oktober 2024 den am 29. September 2024 gewählten Nationalrat für Donnerstag, den 24. Oktober 2024 einberufen. Mit diesem Tag beginnt die ordentliche Tagung 2024/2025 des Nationalrates der XXVIII. Gesetzgebungsperiode.
Unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Juli 1975, BGBl.Nr. 410, über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), berufe ich gemäß § 46 Abs. 5 des zitierten Gesetzes die erste Sitzung des Nationalrates der XXVIII. Gesetzgebungs-periode für 12.30 Uhr des obgenannten Tages ein.
Tagesordnung
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1.) |
Angelobung der Abgeordneten |
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2.) |
Wahl der Präsidentin/des Präsidenten, der Zweiten Präsidentin/des Zweiten Präsidenten und der Dritten Präsidentin/des Dritten Präsidenten |
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3.) |
Wahl der Schriftführerinnen und der Schriftführer sowie der Ordnerinnen und der Ordner |
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4.) |
Wahl des Hauptausschusses |
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5.) |
Wahl von Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss, Geschäftsordnungsausschuss) |
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6.) |
Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 |
Wien, 2024 10 17
Präsident
Aviso
In dieser Sitzung finden weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.
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Nach Beendigung der 1. Sitzung wird eine weitere (2.) Sitzung des Nationalrates stattfinden.
In dieser Sitzung werden die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den Präsidenten erfolgen.