10.44
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal im Namen des Bürgermeisters von Ebreichsdorf Wolfgang Kocevar vier Schulklassen aus Ebreichsdorf ganz herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Die Gefängnisse in Österreich sind überbelegt – wir wissen das – und es gibt viele Probleme. Wenn ich an Nachrichten von vor vier, fünf Tagen denke, dass sich ein 26-jähriger Straftäter in Haft das Leben genommen hat: Das sind Alarmsignale. Wir haben einen funktionierenden Strafvollzug, aber es fehlt an Ressourcen. Wir brauchen mehr Personal, wir brauchen daneben aber auch Maßnahmen, um die Justizanstalten zu entlasten. Es geht dabei auch um die Sicherheit der dort beschäftigten Justizwachebediensteten. – An dieser Stelle möchte ich mich einmal ganz herzlich bei all den Frauen und Männern bedanken, die in den Justizanstalten ihre Aufgaben hervorragend erfüllen und sich jeden Tag für einen humanen Strafvollzug einsetzen.
Dieser humane Strafvollzug ist derzeit aufgrund der Überbelegung nicht möglich. Mein Vorredner ist ja in seinem Zivilberuf auch Justizwachebediensteter (Abg. Zarits [ÖVP]: Aber schon lang nimmer!), und ich muss schon sagen, ich bin etwas verwundert, wenn ich höre, dass dieses Paket nicht zur Entlastung beitragen soll. Sie als Vertreter und Vertreterinnen der FPÖ haben sich jahrelang darüber beschwert, dass so viele ausländische Straftäter in Gefängnissen sind, und gefordert, man solle doch endlich Maßnahmen beschließen, dass sie ihre Haft in der Heimat verbüßen. Genau das passiert jetzt gerade, und daher verstehe ich nicht, warum Sie sich darüber echauffieren und ärgern.
Drei wichtige Dinge beschließen wir. Erstens: Denen, die bereits ein Aufenthaltsverbot haben, also rechtskräftig verurteilt in der Justizanstalt sind, die ein Aufenthaltsverbot haben, ein Rückkehrverbot haben, keine Chance auf Resozialisierung haben, nehmen wir mit diesem Beschluss das Einspruchsrecht weg und schieben sie in die Herkunftsländer ab, weil sie dort vielleicht dann eine zweite Chance haben. Wenn sie zurückkehren, werden sie wieder in Haft landen. Da funktioniert der Rechtsstaat.
Die zweite Gruppe sind jene, die mehr als die Hälfte verbüßt haben – ausgenommen, es handelt sich um terroristische Straftaten, Sexualstraftaten oder schwere Gewalttaten; die bleiben ja nach wie vor drinnen. Jene aus dieser Gruppe, die sich so verhalten haben, dass die Justizanstalten und die entsprechenden Gerichte sagen, da macht es keinen Sinn, sie noch weitere Zeit hierzubehalten, kommen aber in ihre Herkunftsländer und sitzen dort in Haft. Das ist die Vereinbarung.
Was ganz zentral und wichtig ist, besonders auch für die Wiedereingliederung, für ein regel- und normkonformes Verhalten, also wiederum ein Wohlverhalten: Bei jenen Straftätern, die eine Haftstrafe bekommen haben, aber eine Ausbildung absolvieren, kann dann die Haftstrafe bis zu zwei Jahre aufgeschoben werden, und in der Zeit bewähren sich die Leute, lernen etwas Gescheites, finden eine Arbeit und verhalten sich wieder normal und regelkonform.
Darüber reden wir und das beschließen wir, und da werbe ich um Zustimmung für diese Gesetzesnovelle. – Frau Ministerin, danke auch dafür, dass Sie ab Tag eins jede Maßnahme, die Sie gesehen haben, ergriffen haben, um diese Überbelegung und die Missstände in den Justizanstalten abzustellen und zu erleichtern. Das hätte ich mir von Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern auch gewünscht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Gewessler [Grüne]: Die hat aber mehr zusammengebracht! – Abg. Lausch [FPÖ]: Jetzt haben Sie die ÖVP beleidigt, gell! Weil es waren durchgehend ÖVP-Justizminister!)
10.49
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Sunitsch. Die eingemeldete Redezeit darf ich auf 3 Minuten einstellen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.