10.55

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (mithilfe einer KI-erzeugten Stimmimitation): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kein Geringerer als Winston Churchill sagte bereits 1910 im Rahmen einer Unterhausdebatte, dass die Haltung der Öffentlichkeit zum Umgang mit Verbrechern und Straftätern einer der verlässlichsten Prüfsteine für die Zivilisation eines Landes sei.

Meine Damen und Herren, der Strafvollzug steht immer ein bisschen abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit. Er rückt nur ins Zentrum der Berichterstattung, wenn etwas schiefläuft, wenn einer ausbricht oder gar Gefangene zu Tode kommen. Beides ist zuletzt passiert. Unsere Haftanstalten sind überbelegt, und die Justizwache, für die ich auch an dieser Stelle eine Lanze brechen will, ist unterbesetzt. Wir haben dort ein Problem, das sich über viele Jahre, ja sogar Jahrzehnte, aufgebaut hat. Es ist kein Versäumnis der aktuellen Regierung oder der Bundesministerin für Justiz. Das ändert aber nichts daran, dass es unsere Aufgabe ist, diese Themen zu lösen, und das tun wir gemeinsam Stück für Stück. 

Das Strafvollzugsgesetz von 1969 formuliert ein klares Programm: Der Vollzug soll den Verurteilten zu einer rechtschaffenen, den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen und sie von weiteren Straftaten abhalten. Wegsperren allein genügt also nicht. Wer eines Tages wieder unser Nachbar sein soll, soll aus der Haft nicht gefährlicher zurückkehren, als er hineingegangen ist. Resozialisierung ist deshalb kein Zugeständnis an die Täter, sondern gelebter Opferschutz und sogar Sicherheitspolitik. 

Wir haben in der letzten Gesetzgebungsperiode eine Reform des Maßnahmenvollzuges beschlossen. Diese war zwar gut gemeint, hat aber zur Folge, dass diese Art es Vollzugs immer mehr wird und zu leicht verhängt wird. Wer einmal drinnen ist, kommt sehr schwer raus. Das ist auch aus Sicht der Menschenrechte nicht unbedenklich. Um eines klar zu sagen: Menschen mit psychischen Erkrankungen gehören in therapeutische Einrichtungen und nicht in überforderte Haftstrukturen. Das wäre eine Sache des Gesundheitssystems und nicht der Justiz. (Beifall bei ÖVP, NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Bessere Betreuung, Therapie, Qualifizierung und Entlassungsvorbereitung kosten Geld, aber jeder Euro, der Rückfälle verhindert, spart ein Vielfaches an menschlichem Leid und an gesellschaftlichen Folgekosten. Der Strafvollzug ist dabei der Menschenwürde verpflichtet, wie es Verfassung und Europäische Menschenrechtskonvention vorgeben. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)

Ich schließe mit einem Zitat des großen Philosophen Immanuel Kant, der gesagt haben soll: Die Menschheit in der eigenen, wie in jeder anderen Person, darf nie bloß als Mittel, sondern muss stets zugleich als Zweck behandelt werden. – Zitatende. Dieser Satz gilt ohne Ausnahme, auch für den, der straffällig geworden ist. Die Würde endet nicht an der Gefängnismauer, sie ist der Maßstab, an dem sich der Vollzug messen lassen muss. Lassen Sie uns das für beide Gruppen verwirklichen – für die Strafgefangenen ebenso wie für die Justizwachebeamten! (Allgemeiner Beifall.)

11.01

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.