11.42
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Danke, geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Ich möchte die Diskussion von vorhin nicht vertiefen, aber ich möchte nur einen Satz mitgeben: Wenn wir in Österreich 70 Prozent ausländische Straftäter haben, wir jeden dieser Straftäter privat versichern und dafür 140 Millionen Euro ausgeben, dann dürfen Sie, liebe SPÖ, nicht von Geschichtsverkehrung sprechen, sondern davon, dass wir 140 Millionen Euro für Ausländer ausgeben, die in Gefängnissen privat versichert sind. Und das ist ein Zustand, dem wir niemals zustimmen werden und dementsprechend auch dagegen auftreten werden. Es ist die Aufgabe Ihrer Ministerin, dass sie das endlich nach zehn Jahren in Ordnung bringt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich komme aber wieder dazu zurück, dass wir sehr gut sachlich differenzieren können. Dazu hat der Kollege vor mir ja schon gesprochen. Wir möchten auch die Maßnahmen ein bisschen anschauen, die wir jetzt im Bereich des Menschenhandels gesetzt haben, wobei wir schon seit Jahr und Tag immer dahinter gestanden sind, dass diese Bereiche auch klar reglementiert werden.
Wir sind heute bei dieser Regierungsvorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz bei drei Punkten angekommen: im Bereich Menschenhandel, Organhandel und im dritten Bereich, wo diese Strafbarkeit eingehalten wird. Wir haben natürlich die Zustimmung dazu erteilt, möchten es aber trotzdem differenziert anlegen.
Wir haben Erschwerungsgründe – ich sage als Stichwort Deepfakes, das KI-Bildmaterial wirkt erschwerend –, wir werden Bereiche für neue Ausbeutungsformen haben, was alles nicht geregelt gewesen ist, ob das jetzt eine Zwangsheirat, Leihmutterschaft oder rechtsmissbräuchliche Adoption ist.
Das ist alles in Ordnung, aber natürlich haben wir es uns in Österreich anheimgestellt, das Gold-Plating wieder einzuführen, denn wir sind auch hergegangen – das war auch eine breite Diskussion im Justizausschuss – und strafen jetzt auch in unserem Bereich der Lufthoheit. Wenn ein Flieger bei uns ankommt oder wegfliegt, haben wir auf einmal eine Zuständigkeit für uns erkannt. Das geht weit über die EU-Richtlinie hinaus.
Wir haben auch den Justizbeamten dazu befragt, wie er das regelt, und er hat so salopp nach wienerischer Art gesagt: Ja, das ist eh schon so eine komplizierte Regelung. Tun wir da jetzt nicht mehr daran rütteln. Und so ist das jetzt auch übernommen worden.
Ich sage Ihnen, das ist jetzt nicht auf unseren Mist gewachsen, sondern in diesen Stellungnahmen, die dazu geführt haben – sie haben gesagt, es ist absurd, dass wir uns jetzt anmaßen, uns zusätzliche Komponenten der Strafrechtsgerichtsbarkeit anzueignen –, hat es die Oberstaatsanwaltschaft Wien vehement abgelehnt, die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat es vehement abgelehnt und auch die Justiz hat es abgelehnt. Und der Justizbeamte als auch die Frau Ministerin haben das eins zu eins in den Erläuterungen übernommen und die Regierungsvorlage durchgewunken. Da ist nichts geändert worden.
Dann hat man einen zweiten Tatbestand gesetzt: In § 90 StGB ist nämlich geregelt, wie die Familie quasi bei der Einwilligung in Bezug auf einen Verletzten agieren kann oder nicht. Wir haben jetzt in der Novelle festgelegt, dass es unter 18 Jahren keine Organentnahme gibt. Stellen Sie sich jetzt vor, es passiert etwas im Familienkreis und man müsste ein Organ eines unter 18-Jährigen entnehmen: Das dürfen wir nicht, das ist jetzt geregelt. Es ist geregelt, dass es jetzt verboten ist.
Dann haben wir in § 104b noch einen wissentlichen Tatbestand eingeräumt (Zwischenruf der Abg. Duzdar [SPÖ].) – Frau Kollegin Duzdar, schauen Sie das nach –: Die Wissentlichkeit ist nämlich in den Erläuterungen festgelegt worden. Sie räumt ein, dass man wissentlich eine Inanspruchnahme eines Opfers im Menschenhandel vornehmen muss. Das muss man wissentlich festlegen, dann gibt es einen Strafrahmen. Das heißt, der Nutzertatbestand ist jetzt – wir sprechen von einem Minderjährigen – so weit – das war auch ein Einwand bei uns im Justizausschuss –: Was passiert, wenn einer im Bereich einer Laufkundschaft oder im Bereich eines Laufhauses einen Minderjährigen trifft? Dann muss er dort quasi wissen, dass ein Menschenhandel vorliegt. So eine schwachsinnige Regelung! Das ist totes Recht, das wird niemals exekutiert werden.
Das haben Sie in Ihre Regierungsvorlage hineingeschrieben und einfach auch wiederum die Anregungen der einzelnen wichtigen Vertreter, sowohl der Staatsanwaltschaft Korneuburg als auch der OStA Wien, ignoriert.
Natürlich stimmen wir dieser Änderung zu, aber gleichzeitig möchten wir auch darauf hinweisen, dass es sich wie ein roter Faden durchzieht, dass einfach bei den Novellierungen so viele Fehler passieren, die in einer juristischen Auslegung keine korrekte Vorgehensweise sind. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.47
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.