11.50
Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst darf ich noch einmal sagen: Wir haben heute in der Früh in der Aktuellen Stunde die Rolle Österreichs in Europa besprochen. Wir sehen ja an diesem Beispiel, warum es gut ist, Gesetze zu harmonisieren, und dass das, was wir heute in Österreich reformieren, durch die EU und durch internationale Abkommen angestoßen wurde. Das wird einstimmig beschlossen, und das ist gut so.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Mensch ist keine Ware und der Körper ist kein Produkt. Das ist die Überschrift über das, was wir heute machen. Wir setzen eine Richtlinie um, wir setzen ein Übereinkommen des Europarates und mehrere internationale Übereinkommen um. Es sind einige Änderungen, die wesentlich sind. Frau Kollegin Yildirim hat einige erklärt, Kollege Ragger hat sie aber total durcheinandergebracht. Ich möchte sie deswegen noch einmal kurz skizzieren. Zuerst: Es geht um den Menschenhandel und da um die ausdrückliche Aufnahme von Ausbeutung durch Leihmutterschaft, Zwangsheirat und missbräuchliche Adoption in die Definition des Menschenhandels. Ausbeuterische Leihmutterschaft ist jetzt Teil des Menschenhandels. Das ist eine große, wichtige Neuerung und eine Aktualisierung unserer Gesetzeslage.
Dann: Die wissentlich erfolgte Inanspruchnahme von Leistungen von Opfern des Menschenhandels ist jetzt auch strafbar. Ich sage ganz einfach, man kann sich nicht mehr dahinter verstecken, zu sagen: Na ja, ich habe ja den Menschenhandel nicht selber betrieben, ich habe nur die Dienstleistungen gekauft. – Das ist jetzt strafbar, wenn es wissentlich erfolgt ist. Lieber Herr Kollege Ragger, es geht da nicht nur um Minderjährige, wie du gesagt hast, es ist auch eine Selbstverständlichkeit, dass die wissentliche Inanspruchnahme von Diensten von Menschenhandelsopfern in Österreich strafbar ist.
Im Bereich Organhandel wird die gewinnorientierte Anwerbung eines Organspenders verboten. Ganz wichtig! Es wird auch verboten, dass eine Person eine Niere gegen Geld entnimmt oder entnehmen lässt. Das sind Dinge, die bisher nicht verboten waren und es ist ganz wichtig, dass wir diese Neuerung nun vollziehen. Und ja, Herr Kollege Ragger hat bekrittelt, dass Minderjährige nicht wirksam in eine Organentnahme einwilligen können. Da handelt es sich natürlich um Lebendspenden und Minderjährige sind zu jung, um sich nicht vielleicht von Geldversprechen überzeugen zu lassen.
Betreffend Kriegsverbrechen, auch das möchte ich unterstreichen, verbieten wir nun – also wir nehmen Tatbestände in den Tatbestand Kriegsverbrechen auf – den Einsatz von Waffen mit unentdeckbaren Splittern, also zum Beispiel durch ein Röntgengerät, und von Laserwaffen, die zur dauerhaften Erblindung führen. Auch das ist eine wichtige Erneuerung und aktualisiert die österreichische Gesetzeslage.
In der Luftfahrt – das wurde auch vom Kollegen Ragger kritisiert – wird die österreichische Strafgerichtsbarkeit erweitert, wenn Flugzeuge in Österreich gestartet sind oder landen. Auch das ist wichtig, weil die Strafbarkeit da unklar war und bestehen muss. Und damit, Herr Kollege Ragger, setzen wir nicht eine EU-Richtlinie, sondern ein internationales Abkommen um. Als Jurist sollte man diese Dinge zumindest auseinanderhalten und richtig benennen können. Also kurz zusammengefasst: Der Mensch ist keine Ware, der Körper ist kein Produkt. Ich freue mich, dass wir das trotz aller Diskussionen heute einstimmig beschließen. (Zwischenruf des Abg. Lausch [FPÖ].)
Ich möchte aber noch einen Gedanken zum Thema Menschenhandel sagen: Wir haben weitere Baustellen. Das heute ist wichtig, aber es ist nicht das Ende der Diskussion und dessen, was wir in Österreich tun müssen. Ich möchte auf zwei Entwicklungen hinweisen. Die eine ist, dass wir sehen, dass im Bereich Menschenhandel die erzwungene Kriminalität zunimmt. Das heißt, die am schnellsten wachsenden Formen des Menschenhandels sind zum Beispiel Onlinefinanzbetrug, Onlinebetrugsmaschen und Drogenhandel. Davon sind Österreicher ganz oft Opfer. Man nennt den erzwungenen Betrug Forced Scamming, und internationale Institutionen beginnen mehr und mehr, darüber zu sprechen. Das müssen wir auch hier in Österreich tun.
Die zweite Neuerung, die wir nicht vergessen dürfen, ist, dass digitale Technologien in allen Phasen des Menschenhandels eine immer größere Rolle spielen. Hier sehen wir leider eine wachsende Kluft zwischen den Mitteln der Kriminellen und jenen der Strafverfolgungsbehörden. Das heißt, unser nächster Schritt – und Frau Justizministerin, das müssen wir gemeinsam machen – ist, dass technologische Hilfsmittel, insbesondere durch künstliche Intelligenz, noch gezielter eingesetzt werden, um Menschenhandel zu verhindern, um die Opfer zu identifizieren, aber zum Beispiel auch, um Finanzströme nachzuverfolgen und vielleicht dann auch die Täter noch leichter zu finden.
Es wurde heute schon gesagt: Wie eine Gesellschaft mit den Schwächsten umgeht, zeigt den Stand ihrer Zivilisation. Wir arbeiten daran. Was wir heute machen, ist wichtig, und es müssen auch weitere Schritte folgen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)
11.55
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.