11.55
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mensch ist keine Ware, kein Körper, kein Organ soll zu einem Geschäftsmodell werden, bei dem Not, Abhängigkeiten oder fehlende Alternativen einfach ausgenutzt werden. Genau darum geht es auch heute bei diesem Strafrechtsänderungsgesetz.
Wir schließen Lücken beim Menschenhandel, wir schließen Lücken beim Organhandel und wir passen unser Strafrecht dort, wo sich eben auch die Formen der Ausbeutung verändert haben, an. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: die Leihmutterschaft. Wo beginnt meiner Meinung nach bei der Leihmutterschaft die Ausbeutung? – Sie beginnt dort, wo Frauen keinen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung haben, wo sie zu Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu Spätabbrüchen gedrängt werden, wo es zu kurze Abstände zwischen Schwangerschaften, Geburten und Tod oder Fehlgeburten gibt, wo sie bei Tod oder Fehlgeburten ihre Vergütung verlieren, wo es zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit kommt, wo Pässe abgenommen werden, wo vorgeschrieben wird, wie sie sich ernähren dürfen und was sie tun dürfen, wo die Vergütung auch von gewissen Faktoren wie Geschlecht, Gesundheitszustand oder anderen Eigenschaften des Kindes abhängt – einfach dort, wo wirtschaftlicher Druck entsteht, sodass von einer freien Entscheidung einfach nicht mehr gesprochen werden kann.
Das ist eben der entscheidende Punkt. Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Der Staat soll erwachsenen Menschen nicht zwingend vorschreiben, wie sie ihr Leben zu führen haben. Selbstbestimmung setzt aber immer Freiheit voraus. Freiheit ist der Schlüssel und Freiheit ist eben mehr als nur die Unterschrift unter einem Vertrag. Wenn Not oder Abhängigkeiten dazu führen, dass der eigene Körper zur Ware wird, dann müssen wir auch genauer hinsehen. Es geht uns nicht darum, dass wir Menschen Entscheidungen abnehmen, sondern es geht darum, dass aus Not eben kein Geschäftsmodell gemacht werden darf.
Dasselbe gilt auch für den Organhandel. Wer die wirtschaftliche Not eines Menschen ausnutzt, um mit dessen Organen Geld zu verdienen, macht den menschlichen Körper auch zur Ware. Deshalb schaffen wir hier neue Straftatbestände gegen finanziell motivierten Organhandel, gegen die Vermittlung von und den Handel mit illegal entnommenen Organen. Wir stellen außerdem klar, dass bei unter 18-jährigen Personen in eine Organentnahme nicht eingewilligt werden kann. Auch die Organentnahme bei Verstorbenen, die diese auf gar keinen Fall wollten, wird in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Worum geht es da im Kern? – Im Kern geht es um etwas ganz, ganz, ganz Grundsätzliches: Es geht um Selbstbestimmung, es geht um den Schutz vor Ausbeutung. Es geht darum, dass der Mensch über sehr viel selbst bestimmen soll, es aber Grenzen bei dem, was käuflich ist, gibt. Denn: Jeder Mensch hat einen Wert, aber nicht alles hat einen Preis. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.58
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.