12.12

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Neue, strengere Regeln zur konsequenten Verfolgung von Organhandel, von Menschenhandel unterstützen wir, finden wir auch gut und richtig – daher werden wir da selbstverständlich auch zustimmen –, denn es ist eine wichtige Umsetzung von EU-Recht für das Völkerrecht. 

Kritisch wurde heute auch in den Reden angemerkt, dass die alleinige Zuständigkeit bei allen Dingen, die in Zusammenhang mit Flügen passieren, jetzt beim Gericht in Korneuburg liegen soll. Das könnte zu einer Überlastung des Gerichts führen, aber das können wir uns anschauen und das wird auch laufend evaluiert.

Wo es aber meines Erachtens keine Evaluierung braucht, sind die fehlenden Ressourcen in der Justiz, denn es ist klar, dass die Ressourcen an allen Ecken und Enden fehlen. Wenn in einer Legislaturperiode in vier von fünf Jahren kein Cent und keine Planstelle für die Justiz übrig bleibt (Abg. Wurm [FPÖ]: Alma! Du warst ja Ministerin, Alma!) und in diesen vier Jahren nichts für die Justiz herausgeholt wurde, dann ist das ein Skandal, dann ist das schädlich für unseren Rechtsstaat. (Beifall bei den Grünen.)

Dass die Richter:innen, die Staatsanwält:innen da jetzt in einer Aktionswoche sind und streiken müssen (Zwischenrufe bei der SPÖ), um aufzuzeigen, wie schwierig es derzeit ist, ist auch ein Skandal. Es braucht da ein gemeinsames Bekenntnis dieses Hauses, dass die Justiz nicht weiter ausgehungert wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Stefan [FPÖ]. – Abg. Duzdar [SPÖ]: Du warst Justizministerin!)

Ja, ich war Justizministerin, und als ich 2019 dieses Amt übernommen habe, hieß es auch an allen Ecken und Enden: Die Justiz stirbt einen stillen Tod. Was haben wir gemacht? – Wir haben dafür gekämpft, dass es 50 Prozent mehr Budget für die Justiz gibt, dass es 600 Planstellen für die Justiz gibt. (Beifall bei den Grünen.)

Ich weiß, dass die Justizministerin das auch machen möchte und dass sie dafür kämpft, aber es gibt in diesem Parlament keine Mehrheit, die das der Justiz zugutekommen lässt. (Abg. Duzdar [SPÖ]: Warum hast du das nicht gemacht?) Die Justiz nimmt wahnsinnig viel Geld mit Gerichtsgebühren ein. Jetzt hat sich der Finanzminister dazu entschlossen, diese Gerichtsgebühren weiter zu erhöhen – schön und gut, aber warum kann man diese Mehreinnahmen von 60 Millionen Euro – 60 Millionen Euro! – nicht direkt der Justiz zugutekommen lassen? Das verstehe ich überhaupt nicht. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn wir den Rechtsstaat ernst nehmen, dann müssen wir ihn finanzieren, und alle, die das nicht tun, nehmen den Rechtsstaat nicht ernst. Ich sage Ihnen eines: Der Rechtsstaat, unsere Demokratie ist gefährdet, von außen, aber auch von innen, und wenn wir die Justiz und den Rechtsstaat nicht mit den notwendigen Ressourcen ausstatten, dann wird es nicht besser. (Beifall bei den Grünen.)

Genau aus diesem Grund stellen wir folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M. Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aktionswoche für den Rechtsstaat - Maßnahmen gegen die Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, zur Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften 


Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.16

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

TOP3 Unselbständiger Entschließungsantrag: Aktionswoche für den Rechtsstaat - Maßnahmen gegen die Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften von Dr. Alma Zadić, LL.M.

Präsident Peter Haubner: Der Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.