12.30

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe nahtlos an: Ja, Kollegin Heiß, Kinder sind das Wertvollste, das wir haben; und ja, wir haben, wie auch Kollege Stefan gesagt hat, einen Konsens, dass die Kinder zu schützen sind, und das betrifft nicht nur die Welt offline, sondern auch die Welt online. Das ist Konsens und das tun wir auch.

Dafür braucht es aber ein Gesamtpaket, und es reicht nicht, nur bei einzelnen Tatbeständen Strafverschärfungen zu verlangen, so wie das die FPÖ heute hier tut. Ja, die Strafen müssen hart sein, sie müssen effektiv sein, sie müssen gerecht sein; und ja, sie müssen auch dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen entsprechen. Ich gestehe der FPÖ zu, dass das nicht immer der Fall ist, und daran müssen wir arbeiten, und zwar gemeinsam. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Brandstötter [NEOS].)

Worin ich der FPÖ nicht zustimme, ist, dass es einzig und allein um Strafverschärfungen geht und dass das das Problem löst. Es handelt sich beim Vorschlag der FPÖ um einzelne, isolierte Maßnahmen und um Abschreckung – ja, alles gut und richtig, aber das reicht nicht. (Abg. Wurm [FPÖ]: Alles, was hilft, ist gut!) Darum greift der FPÖ-Antrag zu kurz. Dort ist kein Wort von Prävention, kein Wort von Verantwortungsübernahme für die Opfer zu lesen (Abg. Stefan [FPÖ]: Wir haben drei Gewaltschutzpakete ...! Ihr habt alle anderen auch abgelehnt!) – aber wir diskutieren eines davon –, das kommt dort nicht vor. Es findet sich auch kein Wort darüber, wie wichtig es ist, dass die Behörden im Kinderschutz zusammenarbeiten. (Abg. Stefan [FPÖ]: ... muss man dagegen sein!)

Darum sage ich: Wir haben hier einen Regierungsantrag – im Ausschuss, Herr Kollege Stefan, haben Sie dafürgestimmt; ich hoffe, Sie tun es heute wieder (Abg. Stefan [FPÖ]: Wir sind erstaunlicherweise für alle diese Dinge, wenn sie sinnvoll sind, auch, wenn sie vielleicht zu kurz greifen!) –, und dort haben wir Prinzipien, die eigentlich Konsens sein sollten. 

Prinzip eins: Kinderschutz, nicht Täterschutz. Ich glaube, das muss ich nicht erklären. Da können wir besser werden und das tun wir mit diesem Antrag und den Initiativen, die auf den Antrag folgen müssen und werden. 

Zwei: Wir müssen die digitale Gewalt ernst nehmen, Beispiele wie Grooming, sexuelle Erpressung, KI-generierte Missbrauchsdarstellungen sind schon erwähnt worden. Ich weise noch einmal auf die EU-Richtlinie hin, die im Europäischen Parlament im Juni beschlossen wurde, die bald durch den Instanzenzug durch ist und die wir dann so schnell wie möglich umsetzen werden. 

Dann das Thema Familienrecht: Bei Gewalt muss die Sicherheit des Kindes Vorrang haben, denn Familie ist ein Schutzraum für Kinder, und dort, wo dieser Schutzraum durch Gewalt zerstört wird, muss der Staat das Kind schützen. 

Ein weiteres Prinzip ist, dass die Behörden enger zusammenarbeiten müssen und schneller arbeiten müssen. Als Merksatz kann man sagen: Kein Kind darf ungeschützt bleiben, weil eine Information an einer Zuständigkeitsgrenze hängen geblieben ist. Auch dahin gehend werden wir besser werden. 

Ein nächstes Prinzip: Prävention ist dort zu verankern, wo die Kinder leben. Wir brauchen flächendeckende Kinderschutzkonzepte, und auch das kommt im FPÖ-Antrag, den wir heute diskutieren, nicht vor. 

Ja, als sechstes Prinzip sage ich: Die Opfer dürfen wir nicht alleine lassen. Kollegin Heiß hat es richtig gesagt: Die Kinder leben ein ganzes Leben lang mit den Folgen. Da dürfen wir sie nicht alleinlassen. Das ist Verantwortungsübernahme vonseiten des Staates. Das kommt aber auch im FPÖ-Antrag nicht vor (Abg. Darmann [FPÖ]: Könnts ja dazu machen!), im Regierungsantrag steht das drinnen. (Abg. Stefan [FPÖ]: Da steht alles drinnen! Im Regierungsantrag steht alles!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns im Ausschuss geeinigt, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Im Ausschuss war das einstimmig. Ich freue mich, dass wir über Parteigrenzen hinweg sagen können: Wir übernehmen Verantwortung für unsere Kinder, denn sie sind das Wertvollste, das wir haben. (Beifall bei der ÖVP.)

12.34

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.