12.59

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade gehört: Ein Film hat viele Mitwirkende, und die sollen eben nicht nur im Abspann vorkommen, sondern auch bei der Abrechnung. Darum geht es heute. Es ist tatsächlich so, dass Schauspielerinnen und Schauspieler seit vielen Jahren an den Einnahmen aus der sogenannten Kabelweitersendung beteiligt sind.

Dabei geht es darum: Wenn ein Fernsehsender einen Film wiederholt ausstrahlt und dieser entsprechend weiterverbreitet wird, fließen dafür Vergütungen, und an diesen Einnahmen werden in der Regel auch die Schauspielerinnen und Schauspieler beteiligt. Das hat nun jahrelang funktioniert und ist auch die gängige Praxis, doch plötzlich ist eine ganz große Juristendiskussion entbrannt, Stichwort Urheberrecht. 

Wenn die gängige Praxis vernünftig ist und das Gesetz nicht passt, dann müssen wir das Gesetz ändern und nicht die gängige Praxis abschaffen, und genau das tun wir heute, indem wir § 34 Abs. 1 Verwertungsgesellschaftengesetz wie folgt ergänzen: Verwertungsgesellschaften, die das Recht der Weitersendung nach § 59a Urheberrechtsgesetz wahrnehmen, können bei der Verteilung des daraus eingenommenen Entgelts auch ausübende Künstler berücksichtigen, denen kein ausschließliches Recht an der Sendung oder Weitersendung zusteht. 

Damit konkretisieren wir schlicht und einfach die Rechtsgrundlage und schaffen Rechtssicherheit. – So einfach ist das. Und das Erfreuliche, um es auch klarzustellen: Das kostet kein Steuergeld, das kostet den Staat nichts und unseren Schauspielerinnen und Schauspielern ist geholfen.

Abschließend – was mich ganz besonders freut –: Das ist ein selbstständiger Initiativantrag, der, glaube ich, von allen Parteien mitgetragen wird. Das ist insofern erfreulich, als wir hier im Hohen Haus die bemerkenswerte Angewohnheit haben, immer zu diskutieren: Was muss die Regierung mehr tun, was muss sie weniger tun? Das ist auch unsere Aufgabe, aber wir vergessen viel zu sehr, dass wir der Gesetzgeber sind. Wir müssen nicht immer warten, bis uns jemand ein Gesetz auf den Tisch knallt, wir können auch selber Vorschläge machen, und genau das tun wir heute. Das ist ein Ausfluss des parlamentarischen Selbstbewusstseins. Ich freue mich, dass wir das heute einstimmig machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.01

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gertraud Auinger-Oberzaucher.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.