13.18
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Idee hinter diesem Wirtschaftliche-Eigentümer-Register, das wir gerade in diesem Tagesordnungspunkt behandeln, ist, dass man versucht, europaweit Straftaten wie Sanktionsumgehung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche aufzudecken und zu unterbinden. So wie das Register allerdings in Österreich ausgestaltet ist und wie es verwaltet wird, kommen wir diesem Ziel nicht ausreichend nahe. Das ist auch der Grund, warum wir jetzt dagegenstimmen werden. Man sieht es unter anderem auch daran, dass wir beispielsweise beim Einfrieren von Vermögenswerten im Vergleich zu anderen Ländern in Europa viel weniger Fälle haben (Abg. Kogler [Grüne]: Richtig! Oligarchenschutzgesetz!), wenn es beispielsweise um die Umgehung von Russlandsanktionen geht, und das ist bedauerlich.
Bedauerlich ist auch, dass die Regierung dahin gehend, den Zugang zu verbessern, Verbesserungen bei diesem Wirtschaftliche-Eigentümer-Register durchzuführen, immer nur dann aktiv wird, wenn sie aufgrund von europäischen Vorgaben oder auch aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen dazu gezwungen wird. So ist es auch in diesem Fall. Es gibt ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, und es ist ein ganzes Jahr vergangen, bis dieses Erkenntnis hiermit umgesetzt worden ist. (Abg. Krainer [SPÖ]: Und das Gesetz beschlossen habts ihr, oder?) Umgekehrt, wenn es darum geht, das einzuschränken, ist die Behörde relativ schnell. Es hat ein EuGH-Urteil gegeben, da hat es nur zwei Tage gedauert, um das Register komplett zu schließen.
Noch einmal zu diesem Verfassungsgerichtshofurteil, auf das dieses Gesetz jetzt reagiert: Der Anlass war, dass der Zugang für jene, die zwar nicht verpflichtet sind, einzumelden – also die wirtschaftlichen Eigentümer –, aber trotzdem ein berechtigtes Interesse haben, Einblick zu nehmen – also Journalist:innen, die Zivilgesellschaft –, nicht übermäßig eingeschränkt werden darf.
Jetzt stellt sich die Frage: Warum ist es, wenn ja eh die Behörde Einsicht nehmen kann, so relevant, dass beispielsweise auch Journalist:innen einen guten und weitgehenden Zugang zu diesem Register haben? Wenn man beispielsweise jetzt auf die rezenten Skandale in diesem Bereich blickt, also im Bereich Geldwäsche, Sanktionsumgehung und so weiter, dann fällt auf, dass viele davon – Panamapapers, Luxleaks, Fälle von Sanktionsumgehung von russischen Oligarchen und so weiter – eben nicht von den Behörden, sondern von Journalist:innen und von der Zivilgesellschaft aufgedeckt wurden. Das soll auch so bleiben, und deshalb ist wichtig, dass wir es sozusagen so einfach wie möglich machen, dass Journalistinnen und Journalisten ihrer Arbeit nachgehen können.
Aus unserer Sicht braucht es deshalb eine Erweiterung des Zwecks des Registers auf Abgabenhinterziehung, es braucht eine Reduktion der Gebühren – weil momentan die Gebühren so sind, dass die Gebühren sehr hoch werden können, wenn man große Netzwerke recherchiert, bei denen es viele Betroffene gibt, und das tatsächlich die Recherche behindern kann –, es braucht eine Vernetzung mit dem Grundbuch und viele andere Punkte, die auch den Regierungsfraktionen bekannt sind. Man hat sich aber bewusst dafür entschieden, diese nicht umzusetzen, und deshalb werden wir dem auch nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
13.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.