13.21

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon erwähnt soll mit diesem Gesetz Folgendes geändert werden: das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz; und komplett neu erlassen werden soll das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz 2027.

Wir von der FPÖ werden diesem Gesetzesantrag zustimmen, obwohl wir einige Passagen des vorliegenden Entwurfes sehr kritisch sehen. Mit der Gesetzesänderung und dem neuen Gesetz soll die Umsetzung verschiedener EU-Vorgaben beziehungsweise -Verordnungen durchgeführt werden, in gewissen Bereichen eine Verwaltungsvereinfachung stattfinden, damit wird eine Beschleunigung von Verfahren angestrebt, die Erhöhung der Transparenz und Betrugsbekämpfung. Die Registerbehörde soll in einem beschleunigten Verfahren mit Beweislastumkehr feststellen können, ob ein Rechtsträger selbst gezielten finanziellen Sanktionen unterliegt.

Genau dieses Thema stößt uns schon ein bisschen auf: Eine Beweislastumkehr sehen wir äußerst kritisch. Bei jedem Verbrecher muss man die Schuld beweisen, nur wir Unternehmer müssen beweisen, dass wir unschuldig sind. Das sind Dinge, die aus unserer Sicht nicht ganz in Ordnung sind.

Weiters ist Folgendes recht spannend: Durchführen einer Nachschau im Auftrag der Registerbehörde durch das Amt für Betrugsbekämpfung. „Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie [...] soll die Registerbehörde Inspektionen vor Ort durchführen können“ – und für einen effizienten Verfahrensablauf sollen sie auf die Erfahrung der Finanzpolizei zurückgreifen können.

Ich erzähle da so gern folgende Episode aus unserer Gemeinde: Eine Gruppe Ausländer hat ein leer stehendes Lokal angemietet, wollte dort ein großes Geschäft mit Pizza eröffnen. Die Finanzpolizei kommt, kontrolliert: Es ist alles in Ordnung! Sämtliche Geräte, Maschinen wurden gekauft – diese Männer sind untergetaucht. Sie haben die Vorsteuer voll abgezogen, sie haben von den Rechnungen keinen Cent bezahlt, und sie haben natürlich auch keine Pacht gezahlt. Es war nicht einmal ein Konkurs möglich, weil sie nicht mehr auffindbar waren. – Das heißt, selbst die Kontrollen der Finanzbehörde reichen oft nicht aus.

Zum Thema Betrugsbekämpfung: Da sind wir genau beim Thema und beim Lieblingswort des Herrn Finanzministers Marterbauer. Jede Steuererleichterung, die jetzt versprochen wurde, wurde mit Betrugsbekämpfung gegenfinanziert. Jetzt sagen wir: Betrugsbekämpfung per se ist ja nichts Schlechtes, Frau Staatssekretär, aber mit dieser Vorgabe des Herrn Finanzministers haben wir ein Ergebnis erzielt, nämlich dass jeder Unternehmer unter Generalverdacht gestellt wird. Dadurch ist die Stimmung bei den Unternehmern äußerst schlecht. Vor allem kleine Betriebe, die unter Generalverdacht gestellt werden, wollen einfach nicht mehr, sie sagen: Mir reicht es! – Herr Bundesminister Marterbauer, so entsteht keine positive Stimmung für die Unternehmer.

Ich sage aber immer dazu: Der direkt Schuldige ist nicht einmal der linke Finanzminister – es war bekannt, dass der Arbeiterkämmerer nicht unbedingt der Freund der Unternehmer sein wird –, aber, liebe Unternehmer, auch der Marxist Babler, der Marterbauer gebracht hat, ist nicht aus eigener Kraft Vizekanzler geworden. Die ÖVP hat ihn dazu gemacht, und man hat von vornherein eines gewusst: Man geht lieber mit den Linkslinken Babler und Marterbauer in eine Regierung, als dass man den Freiheitlichen den Kanzler überlässt (Zwischenrufe bei der ÖVP) oder dass man bereit ist, mit den Freiheitlichen einen Systemwechsel zu vollziehen. Euch war lieber, dass ihr die Linkslinken in die Regierung hebt. 

Heute regt ihr euch über die Wirtschaftspolitik auf, und im Prinzip habt ihr das wirklich selber verbockt, dass diese Dinge heute für uns Unternehmer einfach nicht mehr rund laufen. Übernehmt Verantwortung und macht die Regierungsbank frei! (Beifall bei der FPÖ.)

13.25

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manfred Sams.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.