Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich glaube, das ist in dem Fall nicht zulässig. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Es ist jedenfalls, Herr Abgeordneter Darmann, wie in der Geschäftsordnung geregelt, die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung an den Beginn zu stellen und auch konkret zu zitieren. Das scheint nicht der Fall gewesen zu sein, insofern war es keine tatsächliche Berichtigung im Sinne der Geschäftsordnung.
Damit ist Herr Abgeordneter Jakob Schwarz am Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.