13.53
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Abgeordneter Darmann hat ja gar nicht abgestritten, dass der Schaden aufgetreten ist. Er hat nur gemeint, es wäre dann danach noch ein Schaden entstanden. Insofern: 5,6 Milliarden Euro waren es dann circa. – Das ist das Wirken der Freiheitlichen in Kärnten. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Darmann [FPÖ]: Ich bedanke mich bei der Maria Fekter!)
Aber kurz zum Tagesordnungspunkt: Die europäische Harmonisierung von Regelungen im Bankwesen ist begrüßenswert, insbesondere im Bereich des Risikomanagements. Das ist ein Schritt in Richtung Kapitalmarktunion. Wir brauchen das; wir brauchen einen starken Kapitalmarkt, und das geht halt nur über einheitliche Regeln. Es wird wieder ein Schritt weiter in diese Richtung gemacht.
Insbesondere begrüßen wir etwas, was die FPÖ gerade kritisiert hat, nämlich dass Risiken sozusagen systematisch integriert werden, wie beispielsweise ESG-Risiken, Environmental, Social and Governance-Risks. Das heißt, ab jetzt müssen Finanzinstitute systematisch Risiken, die zum Beispiel im Zusammenhang mit der Klimakrise entstehen, einpreisen und einkalkulieren, wenn sie Investitionen oder Kreditvergaben vornehmen, und das ist gut so.
Das betrifft physische Risiken – wir wissen, aufgrund des Klimawandels kommt es zu mehr Hitzewellen und Überschwemmungen, und es ist beispielsweise für eine Bank interessant, sich anzuschauen, wo die Standorte von Betrieben liegen und was da die Überschwemmungsrisiken sind. Das betrifft auch Transformationsrisiken, also wenn ich als Unternehmen auf eine neue Technologie umstelle, kann es sein, dass es da zu neuartigen Problemen kommt, die man vorher in diesem Ausmaß nicht gekannt hat oder einschätzen konnte. Und es gibt das Risiko der Stranded Assets, das heißt, wenn ich Assets, Vermögenswerte habe, die sehr stark auf fossile Energien ausgerichtet sind und dann abgeschrieben werden müssen, weil sie nicht mehr verwendet werden können oder dürfen, sind das natürlich auch Risiken, die schlagend werden.
Weil es auf der ganzen Welt, in allen Ländern, Kräfte gibt, die, wie bei uns in erster Linie die Freiheitlichen, meinen, alle anderen sollen beim Klimaschutz einmal zuerst etwas tun, und wir warten, bis wir die Letzten sind – die gibt es halt überall; alle wollen warten, bis sie die Letzten sind –, werden diese physischen Risiken des Klimawandels mit voller Wucht zuschlagen. Das ist jetzt schon spürbar, wir haben jetzt, im heurigen Sommer, erst einige Hunderte Hitzetote gehabt. Das ist natürlich eine dramatische Auswirkung dieser Klimakrise, es betrifft aber auch den Kapitalmarkt, und insofern ist es wichtig, dass die Finanzinstitute diese Risiken entsprechend einkalkulieren. (Beifall bei den Grünen.)
Es gibt dann in diesem Gesetz noch eine Verbesserung, die ich begrüße, nämlich, wie auch von Abgeordnetem Krainer geschildert, die Verbesserung der Unabhängigkeit der FMA, der Finanzmarktaufsicht. Dort kommt man dann aber schon in die Nähe der Punkte, die wir kritisch sehen, nämlich ist es insbesondere bei den Abkühlphasen dazu gekommen, dass sich die Regierungsfraktionen, die Regierung dazu entschieden haben, eine sehr lockere Umsetzung der Richtlinie vorzunehmen: Es gibt gar keine Abkühlphasen, wenn man von einem beaufsichtigten Institut in die Aufsicht wechselt. Es gibt keine Sanktionen, wenn man diese Abkühlphasen verletzt; und es gibt sogar eine Kompensationszahlung, eine Entschädigungszahlung, wenn man die Abkühlphase einhalten muss. – Das sehen wir sehr kritisch.
Dann gibt es noch ein paar Dinge, bei denen nicht ganz klar ist, was überhaupt der Zusammenhang mit diesem Gesetz ist, wie beispielsweise die höheren Vergütungen der Organmitglieder bei den Sparkassen. In Summe überwiegen die kritischen Punkte, und deshalb werden wir dem Gesetz nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
13.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.