14.33

Abgeordneter Manuel Litzke, BSc (WU) (FPÖ): Danke, Frau Präsident! Geschätzte Kollegen und vor allem liebe Österreicher! Wir diskutieren heute eine Regierungsvorlage, mit der österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen beschlossen werden sollen. Konkret geht es um 120 Millionen Euro für die Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds sowie 45 Millionen Euro für den Globalen Umweltfazilität-Treuhandsfonds. 

Wir sprechen hier also heute über Entwicklungshilfe – und natürlich ist auch für uns Freiheitliche klar, dass gute Beziehungen zu Afrika und zu anderen Entwicklungsländern wichtig sind. Das ist keine Frage. Nichtsdestotrotz muss an dieser Stelle auch die Frage nach der Wirksamkeit erlaubt sein, denn wir sehen ja, dass seit Jahrzehnten Gelder aus wohlhabenden Industriestaaten in diese Region fließen und die Wirkung in den betreffenden Regionen sehr, sehr gering ist. Wenn Österreich Entwicklungshilfe leistet, dann muss ganz klar sichergestellt sein, dass die Gelder auch dort ankommen und zweckmäßig verwendet werden – und genau das ist aus unserer Sicht nicht der Fall. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sehen, dass diese internationalen Organisationen vor allem durch Intransparenz glänzen und eine Kontrolle durch die Nationalstaaten nicht gegeben ist. Für uns Freiheitliche ist deshalb ganz klar: Wenn das Geld der österreichischen Steuerzahler ausgegeben wird, dann muss immer sichergestellt sein, dass dieses Geld nicht in kriminellen Strukturen versickert, sondern zweckmäßig eingesetzt wird. Für uns ist auch klar: keine Entwicklungshilfe mehr für jene Staaten, die in der Asyl- und Migrationspolitik nicht mit uns kooperieren wollen. Es kann doch nicht ernsthaft sein, dass wir Hunderte Millionen Euro für Entwicklungshilfe ausgeben und dann kein Rückführungsabkommen mit diesen Staaten abschließen können, weil diese sich weigern. Deshalb Schluss damit – kein Cent mehr für jene Staaten, die ihre eigenen Staatsbürger nicht zurücknehmen! (Beifall bei der FPÖ.)

Genau da vermisse ich den Mut in dieser Bundesregierung. Sie hätten nämlich alle Hebel in der Hand, um über die Entwicklungshilfe auch Zusammenarbeit in anderen Bereichen wie der Migrationspolitik zu erzwingen. Sie tun es nicht. An dieser Stelle muss dann auch die Frage erlaubt sein: Wessen Interessen verfolgen Sie da, wenn Sie schon nicht jene der österreichischen Bevölkerung verfolgen? 

Interessant ist auch die völlig falsche Prioritätensetzung dieser Bundesregierung. Wenn es um die eigene Bevölkerung geht, dann fallen dem Herrn Finanzminister immer nur neue Belastungen ein, von der CO2-Steuer über die teilweise Wiedereinführung der kalten Progression bis hin zu dieser völlig vermurksten Paketsteuer, die nicht, wie von dieser Regierung behauptet, die Konzerne, sondern natürlich die Konsumenten tragen. Ich bin ehrlicherweise schockiert, dass die Regierungsfraktionen und auch der Herr Finanzminister offensichtlich noch nie in ihrem Leben eine Kalkulation in einem Unternehmen gesehen haben, wenn sie nicht verstehen, dass Steuern am Ende des Tages fast ausnahmslos immer der Konsument zu tragen hat. Das lässt mich wirklich fassungslos zurück, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Oxonitsch [SPÖ].)

Während Sie die eigenen Bürger weiter belasten und aussackeln, der Wirtschaft die Luft zum Atmen nehmen, werden für Entwicklungshilfe sofort 100 Millionen Euro freigemacht. Da öffnet der Finanzminister zusammen mit der Jetset-Außenministerin sofort das Geldbörserl. Wo sind hier die Rufe nach der Gegenfinanzierung? Wo sind hier die Sparmaßnahmen? Für uns als Freiheitliche gilt auch hier, wie immer: Österreich zuerst. (Abg. Della Rossa [SPÖ]: Russland zuerst, heißt es bei euch!) Setzen Sie das Geld der Steuerzahler endlich in Österreich für unsere Familien, für unsere Pensionisten und für unsere Leistungsträger ein! Wir lehnen diesen Gesetzentwurf im Interesse aller Steuerzahler ab. (Beifall bei der FPÖ.)

14.37

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.