14.56

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte als wahrscheinlich vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt nur noch einmal unterstreichen und auch in Richtung der Kritiker sagen, dass Investitionen beispielsweise in einen Kontinent wie Afrika für uns aus verschiedenen Perspektiven sehr, sehr wichtig sind.

Auf der einen Seite sind wir als Österreich – nicht nur als Mitglied der Europäischen Union, sondern auch gerade als Österreich – ein sehr exportorientiertes Land, meine Damen und Herren. Viele Arbeitsplätze hängen davon ab. Deswegen ist es für Österreich insbesondere immer wichtig, darauf zu achten, dass wir international gute Beziehungen haben und dass wir Rahmenbedingungen schaffen, damit wir am Ende unsere Produkte – was wir in Österreich produzieren oder auch Dienstleistungen – auf Märkten verkaufen können. Die brauchen wir und dort brauchen wir möglichst auch prosperierende Volkswirtschaften, damit sich die Menschen dort auch unsere Produkte leisten können. Darüber hinaus ist es auch – es wurde ja auch schon erwähnt – im Zusammenhang mit der Stabilität insgesamt wichtig. 

Ich möchte aber noch zum Schluss noch den Aspekt einbringen – wir werden ja dann im Anschluss auch die Energiekapitel diskutieren –, dass es in diesem Bereich viele Kooperationen brauchen wird. Wenn Sie jetzt schon daran denken, was im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien möglich ist, beispielsweise Kooperationen auch mit den nordafrikanischen Ländern zu entwickeln, halten wir das deswegen eben auch für wichtig. Was wir heute beschließen, ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Kontinents und auch der wirtschaftlichen Kooperation. Deswegen ersuchen wir um möglichst breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.58

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.