RN/125

17.18

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! (Abg. Steiner [FPÖ]: Schau, der Wirtschaftskammerbonze!) Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eine heiße Diskussion. Es ist natürlich so, dass gerade bei diesem Thema sehr viele Emotionen drinnen sind, und das verstehe ich auch. (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].)

Wir reden heute bei dieser Dringlichen Anfrage der Grünen (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Das ist ein Antrag, keine Anfrage!) über die Österreichische Gesundheitskasse und ihre Gremien: Krank sein darf kein Luxus sein. Die Selbstverwaltung mit Dienstnehmerkurie und Dienstgeberkurie hat in den vergangenen Jahrzehnten in der Gesundheitsversorgung viel Positives geleistet, und sie stellt sich auch den Herausforderungen der heutigen Zeit.

Nun zu diesem geleakten Papier der ÖGK-Dienstgeberkurie: Hat die Dienstgeberkurie mit ihrem Brainstorming etwas Verwerfliches getan? (Abg. Steiner [FPÖ]: Nein, aber sie ...! – Abg. Gewessler [Grüne]: Das könntest du unterstellen!) Haben diese Funktionäre und Experten ohne Not ein Diskussionspapier ohne irgendeinen Anlass erstellt? Darf dieses Gremium überhaupt über die Zukunft der Sozialversicherung und deren Finanzierung nachdenken? (Die Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Schallmeiner [Grüne]: Ja!) – Ja, sehr geehrte Damen und Herren, es ist sogar eine Pflicht der verantwortlichen Gremien, darüber nachzudenken und Lösungen für die Herausforderungen zu suchen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schallmeiner [Grüne]: Dann müssen sie sich aber auch dafür kritisieren lassen!)

Dies fordert auch der Rechnungshof, und die Opposition stellt das dar, als wäre es ein absolutes No-Go. Was fordert der Rechnungshof, haben Sie sich das einmal angesehen? (Ruf bei der FPÖ: Nein!) – Der Rechnungshof empfiehlt in seinem Bericht vom Dezember 2025, die Zweckmäßigkeit von Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten bei ärztlichen Leistungen innerhalb der regulären Kassenversorgung umfassend zu prüfen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 

Finanzierung: Prüfung, ob Kostenbeteiligung zur Finanzierung einer angemessenen und betragsgerechten ärztlichen Sachleistungsversorgung beitragen kann; Versorgungssicherheit: Untersuchung, ob Kostenbeteiligung zu langfristiger Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Kassenversorgung beitragen kann; soziale Auswirkungen: Berücksichtigung der finanziellen Belastungen für Versicherte und mögliche soziale Ausgestaltungen; Patientensteuerung: Prüfung, ob Selbstbehalte zu gezielter Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und zur Steuerung der Patientenwege beitragen können; Verwaltungsaufwand: Berücksichtigung der administrativen Kosten zur Einhebung, Abwicklung und Kontrolle von Selbstbehalten.

Die Empfehlung richtet sich an das Gesundheitsministerium, die Österreichische Gesundheitskasse ÖGK und den Dachverband der Sozialversicherungsträger. Der Rechnungshof empfiehlt keine konkrete Höhe eines Selbstbehaltes und kein bestimmtes Modell, sondern eine Prüfung der Zweckmäßigkeit unter finanziellen, administrativen, versorgungspolitischen und sozialen Gesichtspunkten. Warum richtet der Rechnungshof diese Empfehlung nicht an die SVS und nicht an die BVAEB? Warum tut das der Rechnungshof nicht? – Ja, meine Damen und Herren, weil es da schon seit vielen Jahrzehnten eine Kostenbeteiligung der Versicherten gibt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schartel [FPÖ]: Ja, die haben aber wesentlich andere Leistungen als ...!)

Jetzt könnte man auch fragen, ob denn das gerecht ist, dass es von der Art der Beschäftigung abhängt, bei welcher Sozialversicherung man versichert ist und ob nun Selbstbehalte zu zahlen sind oder nicht. Kann man sich die Versicherung nicht aussuchen? – Nein, die kann man sich nicht aussuchen. (Abg. Wurm [FPÖ] – erheitert –: Ja! Eben!) Diese Frage stellt sich natürlich! Was ist jetzt mit den Strafen für Kranke? Werden die 2,5 Millionen Versicherten der BVAEB und der SVS jedes Mal bestraft, wenn sie krank werden? (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Ja!) Das ist doch ein Wording, das überhaupt nicht passt (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Doch, das ist die Wahrheit! Doch, das ist die Realität bei euch!), und ganz ehrlich gesagt: Diese Diskussion kann man so auch nicht führen. (Beifall bei der ÖVP.) Denkverbote darf es nicht geben, deshalb soll und kann man der Arbeitgeberkurie da keinen Vorwurf machen. (Abg. Gewessler [Grüne]: Ich hätte gerne gehört, wie die ÖVP dazu steht! Wie steht ihr dazu?)

Das Papier enthält auch eine Attraktivierung des Kassenangebotes und den Ausbau im Bereich Prävention. (Abg. Gewessler [Grüne]: Ja dann beginnt doch einmal damit! Beginnt einmal damit!) In einer sachlichen Debatte muss das gesamte Bild betrachtet werden. Unser Ziel ist es, ein attraktives öffentliches Kassensystem mit erreichbaren Angeboten, nachvollziehbaren Patientenwegen und guter Zusammenarbeit zwischen den Versorgungsebenen sicherzustellen. (Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.) Mit der sozialverträglichen Rezeptgebühr haben wir bereits bei den Medikamenten einen Selbstbehalt eingeführt (Präsident Haubner gibt neuerlich das Glockenzeichen), der die Finanzierbarkeit im ...

Präsident Peter Haubner: Schlusssatz bitte.

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (fortsetzend): Ja, Schlusssatz – danke, Herr Präsident! (Abg. Kogler [Grüne]: Ha! Bitte! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Die Diskussion zu einem sozialverträglichen Selbstbehalt in der Höhe der Rezeptgebühr und unter Einhebung durch die ÖGK muss wohl erlaubt sein - - (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Danke, Herr Präsident!)

17.24

Präsident Peter Haubner: Ihre Redezeit ist erschöpft, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP.)

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Werner Kogler. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.