RN/133

17.54

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Hammerl! Ich muss Sie ganz leicht korrigieren: Erstens einmal vermischen Sie ein paar Dinge. Die Szenarien, die Sie in den Raum gestellt haben, werden so nicht eintreffen. Sie haben gesagt, Sie sind nicht rechtsextrem, Sie haben oft recht. In diesem Fall werden Sie sehen, dass Sie nicht recht haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Bleibt ihnen noch das rechtsextrem!) 

Die vergangenen Jahre haben uns eines deutlich gezeigt: Eine sichere Versorgung mit Energie, Rohstoffen und wichtigen Gütern ist keine Selbstverständlichkeit. Die Pandemie, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Irankrise und die aktuellen geopolitischen Entwicklungen haben gezeigt, wie schnell internationale Lieferketten unter Druck geraten und welche Folgen das für unsere Bevölkerung haben kann. Genau darum geht es bei diesen Gesetzesvorhaben, die wir heute behandeln. Dankenswerterweise mit – und hier möchte ich gleich Danke dafür sagen – in Aussicht gestellter Einstimmigkeit mit beiden Oppositionsparteien. Ich weiß, dass das nicht selbstverständlich ist, und ich schätze das sehr. – Danke dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schroll [SPÖ].)

Mit der Novelle des Versorgungssicherungsgesetzes stärken wir Österreichs Vorbereitung auf mögliche Versorgungskrisen, die hoffentlich so nicht kommen werden. Das Versorgungssicherungsgesetz regelt die Bewirtschaftung verschiedener Waren und Bedarfsgüter im Krisenfall. Es ermöglicht staatliche Eingriffe, wenn marktwirtschaftliche Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um eine stabile und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen oder völkerrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Deshalb verlängern wir das Gesetz bis Ende 2035 und passen den rechtlichen Rahmen an die aktuellen Herausforderungen an. 

Die Novelle ist auch im Rahmen der Industriestrategie vorgesehen, um die Lehren aus den bisherigen Krisen umzusetzen und den rechtlichen Rahmen an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisenzeiten zu stärken und gleichzeitig Vorsorgemaßnahmen rechtlich abzusichern. Es geht also nicht um unnötige Eingriffe in unsere Wirtschaft, sondern darum, für den Ernstfall vorbereitet zu sein und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. 

Das zweite Vorhaben, das Versorgungssicherheitspaket, betrifft unmittelbar unsere Energieversorgung. Wir setzen bei Gas, Strom und Erdöl an. Wir verlängern die bestehende Gasbevorratung für bestimmte Gaskraftwerke bis April 2029. Die Kraftwerke müssen weiterhin im Winter Gas für 30 Tage vorhalten. Gerade wenn wenig Strom aus Wind und Sonne zur Verfügung steht, brauchen wir diese Kraftwerke, um unsere Stromversorgung abzusichern, denn eine sichere Stromversorgung muss auch dann funktionieren, wenn die erneuerbaren Energien gerade wenig liefern. (Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].)

Gleichzeitig stärken wir die Eigenvorsorge unserer Unternehmen. Die Betriebe, die selbst Gas einspeichern, sollen ihre Vorräte auch weiterhin im Energielenkungsfall besonders schützen können, und zwar bis zu 50 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs. Rund 4 Terawattstunden Erdgas sind auf Grundlage dieser Regelung bereits eingespeichert, das entspricht ungefähr 5 Prozent unseres Jahresverbrauchs. Nur bei drohendem Zusammenbruch des Gasnetzes kann aufgrund einer Ausnahmebestimmung auf geschützte Mengen zugegriffen werden. Das zeigt, welchen wichtigen Beitrag unsere Unternehmen selbst zur Versorgungssicherheit leisten. 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Mineralölversorgung. Der Sabotageakt auf die Transalpine Ölleitung hat deutlich gemacht, wie verwundbar zentrale Versorgungswege sind und wie rasch dadurch die Versorgung unserer Raffinerien gefährdet werden kann. Deshalb verpflichten wir auch Raffineriebetreiber zur besseren Krisenvorsorge und zu intensiveren Meldepflichten. Unser Ziel ist klar: Risiken frühzeitig erkennen, vorbereitet sein, um im Ernstfall rasch handeln zu können. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf jetzt noch einen Abänderungsantrag einbringen (in den Unterlagen blätternd), den ich wahrscheinlich auf meinem Platz liegen gelassen habe. (Heiterkeit des Redners sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und SPÖ. – Rufe bei ÖVP und SPÖ – auf Präsident Haubner weisend, der dem Redner ein Blatt Papier entgegenhält –: Hinter dir! Hinter dir, Laurenz! – Abg. Kogler [Grüne]: Ich gebe dir meinen!) Ich habe ihn in seinen Grundzügen – einen kurzen Moment bitte (das Blatt von Präsident Haubner nehmend) – noch zu erläutern. (Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Das sind die Bonzen nicht gewöhnt, die haben normal den Sekretär mit! – Ruf: Na, na, na!) – Na ja, Herr Abgeordneter, ich glaube, das mit den Bonzen soll man bleiben lassen, weil diese Art und Weise der Diskussion nicht zielführend ist.

Ich bringe nun folgenden Antrag ein: 

RN/133.1

Abänderungsantrag 

der Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, MMag. Markus Hofer, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (654 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz geändert wird (626 d.B.)

Ich möchte diesen Antrag jetzt in seinen Kernpunkten erläutern.

Der Nationalrat wollte in 2. Lesung beschließen:

Erstens: die Harmonisierung und rechtliche Klarstellung, Anpassung an das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz sowie redaktionelle und logistische Korrekturen zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtslage.

Zweitens: die Einbindung der Parlamentsparteien. Künftig soll jede im Hauptausschuss des Nationalrates vertretene Partei einen Vertreter in den Bundes-Versorgungssicherungsausschuss entsenden können. Damit wird die Regelung an das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz und an das Energielenkungsgesetz angeglichen. Lückenloses Inkrafttreten mit 1. Jänner, Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs zur neuen Rechtslage und Vermeidung einer Regelungslücke. 

Drittens: Stärkung des Datenschutzes, Konkretisierung der Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Krisenfall sowie zusätzliche Anforderungen an die Datensicherheit bei beauftragten Forschungseinrichtungen.


Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Stögmüller [Grüne]: Super!)

18.01

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/133.2

Versorgungssicherungsgesetz (AA-86)

Präsident Peter Haubner: Der vom Herrn Abgeordneten in seinen Eckpunkten erläuterte Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.