RN/138
18.21
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Herr Minister, was Sie soeben erwähnt haben, dass Sie nicht verstehen, was Paul Hammerl und wir als ÖVP, äh, FPÖ (allgemeine Heiterkeit – Rufe bei den Grünen: Oh! – die Abgeordneten Herr [SPÖ] und Moitzi [SPÖ]: Einheitspartei!) da wirklich sehen, wie wir diese Situation einschätzen und sehen – nein, dagegen verwahre ich mich schon –, also das ist wirklich unverständlich, was da abläuft, dass man sagt, man versteht die Situation der Freiheitlichen nicht. Das muss ich schon zurechtrücken. Wir verstehen auch viele eurer Sichtweisen nicht. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne].)
Der grundsätzliche Antrag zum Versorgungssicherungsgesetz war nicht irgendwie so, dass man dem hätte zustimmen können, das hat sich wirklich erst jetzt durch den Änderungsantrag ergeben. Natürlich wäre dieser noch nachzujustieren, aber wir stimmen bei diesem Antrag auch mit, weil es ja letztendlich wirklich um die Sicherheit der Bevölkerung geht, um die Verantwortung, die der Staat zu tragen hat, um das, was der Zivilschutz vorgibt. Dieser gibt auch für 14 Tage vor, welche Lebensmittel man nehmen soll, wie man sich vorbereiten soll; nicht nur mit Lebensmitteln und Wasser, man soll auch die Medikamente besorgen und auf die Haustiere nicht vergessen.
Das sind alles ganz gute Sachen, die da dabei sind und bei denen wir mitstimmen können. Eines muss man aber auch ganz klar sagen: Eigenvorsorge ist wirklich unverzichtbar und der Staat muss auch seine staatlichen Grundaufgaben wahrnehmen und die Verantwortung gegenüber den Bürgern sicherstellen. Dazu gehört auch, mit strategischen Vorräten vorzusorgen, dazu gehören funktionierende Notfallpläne, die auch immer ganz wichtig sind, und klare gesetzliche Rahmenbedingungen.
Künftig können bereits vor dem Eintritt einer Krise, einer akuten Versorgungskrise entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Der Warenkatalog wurde um wichtige Rohstoffe, Maschinen und andere versorgungsrelevante Güter erweitert. Das sind alles gute Sachen, bei denen wir jetzt zustimmen. Wenn der Wirtschaftsminister aber zusätzlich Befugnisse haben soll, dann brauchen wir dafür ein klares Regelwerk. Deshalb war für uns Freiheitliche besonders wichtig, dass die demokratische Kontrolle auch bei den neuen Versorgungsmaßnahmen gewährleistet ist. Ebenso wichtig ist, dass für die Unternehmen, die zur Vorratshaltung angehalten und verpflichtet werden können, entsprechende Entschädigungsregelungen vorgesehen sind.
Für uns Freiheitliche war bei dieser Gesetzesänderung immer entscheidend, dass die Versorgungssicherheit tatsächlich verbessert wird, ohne die Interessen unserer Unternehmen aus den Augen zu verlieren. Die Bundesregierung ist uns in den entscheidenden Punkten entgegengekommen, und deswegen ist es uns auch möglich, zuzustimmen – zur Sicherheit und zum Wohle unserer Bevölkerung. (Abg. Stark [ÖVP]: Ja, ÖVP!) – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.24
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Paul Hammerl mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.