RN/142

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

RN/142.1

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz, das Erdölbevorratungsgesetz und das Gaswirtschaftsgesetz geändert werden, in 651 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 2a sowie Änderung der Ziffer 4, jeweils in Artikel 4.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes und ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Die Einheitspartei! – Abg. Maurer [Grüne]: Einheitspartei!) – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikel 4 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. 

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall. 

Ausdrücklich stelle ich wieder die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. 

Wir kommen somit zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. 

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/142.2

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz geändert wird, in 626 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, MMag. Markus Hofer, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. 

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. 

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eine Verfassungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. 

Die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, MMag. Markus Hofer, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung der Ziffer 1 Art. 1 Abs. 2 und der Ziffern 2, 11, 13 bis 15, 18 und 20 sowie Einfügung einer neuen Ziffer 15a eingebracht.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall. 

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. 

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig der Fall. 

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Ich bitte wieder jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig der Fall. 

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. 

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.