RN/144

18.35

Abgeordnete Dr. Barbara Kolm (FPÖ): Danke vielmals, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren Zuseher! Hohes Haus! Wir sprechen heute nicht nur über die Gewerbeordnung. Wobei: Da sind ja einige Punkte noch nicht ganz zu unserer Zufriedenheit erfüllt – wenn ich nur das Betriebsanlagenverfahren ansehe, das wiederum nur zum Teil umgesetzt wird. 

Das ist aber ein großes Paket. Ich möchte hier jetzt einmal über ein kleines Ärgernis, das uns alle, jeden Bürger, täglich betrifft, sprechen, nämlich über die EU-Verpackungsverordnung, also über das Paket, das bei Ihnen zu Hause ankommt. Brüssel schreibt vor, wie dieses Paket beschaffen sein muss: Leerraum, Kennzeichnung, Nachweise. Seit 1. Oktober kassiert Wien für genau dieses Paket noch einmal 2,40 Euro ab. Das heißt also, Brüssel reguliert und verteuert und Wien besteuert zusätzlich noch. 

ÖVP, SPÖ und NEOS haben im Ausschuss einen Entschließungsantrag dazu eingebracht – das ist eigentlich eine Verordnung –, worin sie fordern – und ich zitiere –: „Kosten, die sich daran orientieren, wie viel Verpackung tatsächlich verwendet wird – statt hoher Pauschalgebühren“. Sie fordern auch „eine faire Behandlung von wiederverwendeten Versandkartons“.

Diese beiden Formulierungen kann man absolut unterschreiben, nur: Die Paketsteuer ist das genaue Gegenteil, denn sie ist eine reine Pauschale, egal wie groß das Paket ist, wie schwer es ist und was drinnen ist, und sie fällt auch bei wiederverwendeten Kartons an, nicht nur bei den neuen. Was Sie in Brüssel verlangen, verweigern Sie in Wien. Also dass da etwas nicht stimmt, ist, glaube ich, ganz evident. 

Man hört es von einzelnen Regierungsmitgliedern ja auch schon selbst – und ich darf hier zitieren –: „ein echter Murks“. Verantwortung bedeute, zu sehen, wenn etwas nicht stimmt oder „etwas nicht gelungen ist“. – Verantwortung heißt aber nicht nur sehen und erkennen, sondern auch ändern, und zwar sofort. 

Auch Sie, Herr Wirtschaftsminister, sagen ja, dass Sie kein Freund der Paketabgabe seien, aber es sei eben eine Vereinbarung in einer Regierung und man müsse diese einhalten. Nur: Wenn eine Vereinbarung getroffen wird und man erkennt, dass das ein wirtschaftspolitischer Fehler ist, wird es noch nicht besser. Im Gegenteil: Man muss die Gelegenheit wahrnehmen und den Fehler sofort korrigieren. 

Das eigentliche Problem liegt aber noch viel tiefer. Besteuert wird da nämlich kein Einkommen und kein Gewinn, besteuert wird ein Vertriebsweg. Wer im Geschäft kauft und sich liefern lässt, zahlt nicht. Wer dasselbe Produkt online bestellt, zahlt. Wer online bestellt und im Geschäft abholt, zahlt wieder nichts. Wenn die Ware zurückgeschickt wird, bleibt die Steuer trotzdem geschuldet. So steht es im Gesetz. 

Der Staat entscheidet also, welche Art des Einkaufens für uns Bürger das Richtige ist. Das ist Anmaßung von Wissen, denn kein Ministerium weiß, wie die Pensionistin in Osttirol ohne Auto oder der Handwerker im Waldviertel etwas einkaufen können. Das wissen die Menschen selber am besten. 

In der Begründung zum Gesetz wird aber auch der Umweltschutz angeführt. Für die Verpackung gibt es die Verordnung, über die wir heute reden – die müssten wir erst zu Ende denken. Wo vorher ein Lieferwagen 15 Bürger bedient hat, müssen jetzt genau diese 15 Bürger selbst vor Ort zum Marktplatz oder zum Geschäft fahren und das abholen. Das ist keine Umweltpolitik. 

Auch das zweite Ziel, den stationären Handel zu stärken, verfehlt dieses Gesetz massiv: Laut Handelsverband geben Kunden jetzt große Sammelbestellungen bei Plattformen auf, um die Steuer zu verteilen, und die stationären Händler melden negative Effekte. Auch das schadet unserem Wirtschaftsstandort. Das heißt also, diese Eingriffe erzeugen Ausweichaktionen, die in keinem Plan stehen. Das sollte man sofort reparieren. 

Der eigentliche Zweck steht auch noch in der Begründung, und das ist die – unter Anführungszeichen – „Gegenfinanzierung“. Da geht die Rechnung auch wieder einmal nicht auf. Der Rechnungshof hat uns vorgerechnet: Bis 2030 stehen rund 1,1 Milliarden Euro aus der Paketsteuer mehr an Einnahmen da, während dem 1,7 Milliarden Euro im gleichen Zeitraum als Mindereinnahmen gegenüberstehen. Das heißt also, der Bürger bezahlt sich die sogenannte Entlastung beim Brot über den Aufschlag beim Paket selbst – und das Budgetloch bleibt weiter bestehen. 

Die NEOS-Vorsitzende hat auch gesagt, wo man stattdessen Geld finden kann, nämlich durch Sparen im System. Aber das macht die Bundesregierung leider noch immer nicht. 

Wir bringen jetzt aber einen Antrag ein: 

RN/144.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Barbara Kolm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umgehende Abschaffung der Paketsteuer“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der das sofortige Außerkrafttreten des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Zustellung von Paketen“ – also das Paketsteuergesetz – „sichergestellt wird.“


Meine Damen und Herren, vor allem von ÖVP und NEOS, Sie haben ja gesagt, was Sie von der Paketsteuer halten. Heute haben Sie die Gelegenheit, mit uns mitzustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.41

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/144.2

Umgehende Abschaffung der Paketsteuer (226/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Kolm ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanja Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.