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Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Guten Morgen, Herr Innenminister! Danke, Herr Präsident! Der neue Asyl- und Migrationspakt der Europäischen Union ermöglicht Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Darüber hinaus streben Österreich und weitere EU-Staaten sogenannte Rückkehrzentren, Return Hubs, sowie die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten an. Großbritannien wollte vor wenigen Jahren Asylverfahren nach Ruanda auslagern. Dieses Modell war allerdings ein Negativbeispiel, ich würde sogar sagen, ein Rohrkrepierer: Rund 700 Millionen Pfund Kosten für das Programm standen lediglich vier freiwillige und null zwangsweise Ausreisen gegenüber.
Mit welchen Ländern führen Sie bereits Gespräche über Drittstaatenabkommen? Wie ist der Verhandlungsstand? Was sind die Ziele? Und welche Kriterien legen Sie hinsichtlich Kosten und Wirksamkeit zugrunde?
Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Mit welchen Ländern sind Sie bereits im Gespräch, um Drittstaatenabkommen im Rahmen der kürzlich in Kraft getretenen EU-Rückkehrverordnung bis Ende des Jahres für Österreich umzusetzen?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielleicht auch nochmals Folgendes sehr, sehr grundsätzlich, Herr Abgeordneter: Sie haben recht, mit dem Asylpakt, der mit 12. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist, ist es möglich, Asylverfahren auch außerhalb der Europäischen Union durchzuführen. Das ist der eine Teil.
Mit der Rückkehrverordnung, die letztendlich in diesen Tagen in Kraft treten wird – das ist eine Initiative von Kommissar Magnus Brunner –, wird es möglich sein, auch sogenannte Rückkehrzentren außerhalb der Europäischen Union einzurichten. Das heißt, in wesentlichen Bereichen hat sich die Rechtslage auf europäischer Ebene jetzt im Vergleich zu noch vor einigen Jahren, für die Sie ein Beispiel hier genannt haben, als etwas nicht funktioniert hat, völlig verändert.
Damit das aber funktioniert, haben wir, und Österreich ist Teil davon, bereits vor Monaten auf europäischer Ebene eine sogenannte Gruppe der Umsetzer gebildet – Teile sind Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Griechenland und Österreich –, um ganz konkret diese rechtlichen Möglichkeiten, die es jetzt auch gibt, in die Umsetzung zu bringen.
Wir können lange darüber reden, ob es funktioniert oder nicht funktioniert, entscheidend ist, dass Dinge auch passieren. Und damit das passiert, braucht es eben viele Gespräche, und derzeit werden mit vielen Ländern diesbezüglich Gespräche geführt. Sie werden aber auch verstehen, dass diese Gespräche, damit sie erfolgreich sind, nicht so wie manche in der Vergangenheit, auch durchaus diskret geführt werden.
Das Ziel ist aber auch ganz klar: dass wir bis Ende dieses Jahres zumindest konkret ein Land außerhalb der Europäischen Union haben werden, mit dem wir im nächsten Jahr auch in die Umsetzung betreffend entweder Rückkehrzentrum oder Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union gehen – Gespräche werden auch in beide Richtungen geführt. Das Ziel ist klar: Wir brauchen ein strenges, glaubwürdiges Asylsystem für Österreich, aber auch für die gesamte Europäische Union, damit wir auch wieder entsprechend Herr im eigenen Haus sind, wie das der Bundeskanzler zuletzt auch immer wieder gesagt hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Herr Abgeordneter Köllner? – Keine.
Dann folgt die erste Zusatzfrage, gestellt von Herrn Abgeordneten Schuh. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Harald Schuh (FPÖ): Guten Morgen, Herr Minister! Für die Umsetzung von Rückkehrabkommen ist es meiner Meinung nach notwendig, eine belastbare Datengrundlage über die in Österreich aufhältigen Personengruppen zu haben. In diesem Zusammenhang habe ich Ihnen mehrfach die Frage gestellt, wie viele Asylberechtigte in Österreich aufhältig seien. Immerhin untersteht Ihnen als Innenminister einerseits das Melderegister als auch das Personenstandsregister. Dennoch behaupten Sie wiederholt, dass Sie die Antwort auf meine Frage nicht wissen. Deswegen versuche ich es jetzt noch einmal öffentlich, meine Frage zu stellen:
Wie viele Asylberechtigte sind aktuell in Österreich gemeldet?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sie wissen, und ich habe Ihnen das auch schon in mehreren parlamentarischen Anfragebeantwortungen mitgeteilt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Er ist so diskret, der Umsetzer!), dass diese Frage so, in dieser Art, nicht zu beantworten ist, und das kann ich auch hier an dieser Stelle noch einmal untermauern. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sehr diskret! – Abg. Darmann [FPÖ]: Das war nur diskret! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Brandweiner. – Bitte schön.
Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Geschätzter Herr Innenminister! Neben der Arbeit an den Rückkehrzentren haben Sie auch Abschiebungen direkt in die Heimatländer forciert, unter anderem auch nach Syrien und Afghanistan. Welche Fortschritte gibt es diesbezüglich?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Brandweiner [ÖVP]: Na, die FPÖ interessiert das eher weniger!) – Bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Wenn sich alle wieder beruhigt haben, darf ich die Frage auch beantworten. Abschiebungen, Außerlandesbringungen sind zentraler Bestandteil einer funktionierenden, gerechten und auch strengen und harten Asylpolitik.
Sie wissen, dass das ganz entscheidend ist, damit für jene, die kein Aufenthaltsrecht haben, auch klargestellt ist, dass sie das Land wieder verlassen müssen. Das ist in manchen Ländern eine besonders herausfordernde Situation, aber es ist gelungen, dass beispielsweise – ich glaube, es wurden Syrien und Afghanistan angesprochen – erstmals wieder nach Syrien abgeschoben wurde. Erstmals: Nach dem Fall des Assad-Regimes war Österreich das erste europäische Land, dem es gelungen ist, verurteilte Straftäter direkt nach Syrien abzuschieben. Das sind bisher Einzelfälle – direkt nach Syrien –, aber wir wissen auch, dass das vom Einzelfall zum Regelfall werden muss. Daher haben wir mit den syrischen Behörden entsprechende Kontakte.
Ähnlich verhält es sich mit Afghanistan. Da war Deutschland das erste europäische Land, das direkt nach Afghanistan abgeschoben hat, mittlerweile tun es mehrere europäische Länder. Das ist insofern eine besondere Herausforderung, weil es da nur auf technischer Ebene Gespräche gibt, aber auch diese sind notwendig, damit wir verurteilte Straftäter direkt nach Afghanistan abschieben können. Auch da sind es noch Einzelfälle und auch da muss es zum Regelfall werden. Daher gibt es weiter diese technischen Gespräche auf technischer Ebene, die vielfach kritisiert werden, die ich aber für absolut notwendig halte – einerseits durch die einzelnen Mitgliedsländer, aber beispielsweise auch durch die Europäische Kommission.
Warum ist das wichtig? – Weil es auch ein ganz klares Signal sendet, nämlich an jene, die sich auf den Weg machen – aus Flüchtlingslagern beispielsweise, von Jordanien oder der Türkei Richtung Österreich –, dass es eben keinen Sinn macht, sich auf den Weg zu machen, weil man wieder in die Heimat zurückkehren muss. Das sind ganz wichtige Signale, mit denen man auch die Erzählungen der Schlepper durchkreuzt. Schlepper haben die Erzählung, dass sie sagen, wir bringen dich nach Europa und du kannst bleiben. Wir müssen diese Erzählungen durchbrechen, und genau mit solchen konsequenten Abschiebungen, Außerlandesbringungen gelingt uns das letztendlich auch. Im letzten Jahr waren das 14 000, und ich habe gestern – ich glaube, es war gestern – erst berichtet, dass mittlerweile allein heuer 3 000 Straftäter Österreich verlassen mussten. Das sind fast zehn pro Tag. Auch das ist ein Beispiel dafür, wie konsequent hier Abschiebungen, Außerlandesbringungen durchgeführt werden.
Das ist nicht meine Leistung, das ist die Leistung unserer Behörden, unserer Polizei, denn Abschiebungen sind harte Arbeit, extrem harte Arbeit, weil auch gefährliche Straftäter darunter sind. Daher kann ich nur alle ersuchen, mit diesem Thema so umzugehen, wie es notwendig ist, nämlich mit Ernsthaftigkeit, aber mit der entsprechenden Konsequenz. (Abg. Brandweiner [ÖVP]: Danke!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Steiner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Minister! Ich habe Ihren Antworten jetzt ein bisschen gelauscht und habe gemerkt, dass Sie ein diskreter Umsetzer sind, also sehr diskret mit Zahlen, im Umgang mit Zahlen, aber Sie sind ja dann bei den Umsetzern auf EU-Ebene dabei, und ich bin gespannt, was rauskommt. Sie feiern sich ja jetzt schon für Ihre Rückführungsabkommen ab, und Sie wollen dann – wie haben Sie gesagt? – der strengste und härteste Abschiebepolitiker in Österreich sein. (Abg. Schmuckenschlager [ÖVP]: Stell einmal die Frage!)
Dann habe ich mir einmal die transparenten – oder nicht so transparenten und diskreten – Zahlen von Ihnen angeschaut: Sie überweisen ja jährlich eine riesengroße Summe an die Asylkoordination Österreich. Das waren bei unseren Überprüfungen im Ausschuss gesamt 8,5 Millionen Euro plus 25 000 Euro an Leistungsvereinbarungen. (Präsident Rosenkranz gibt das Glockenzeichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich komme schon zur Frage: Wie viele Steuergelder fließen aus Ihrem Ressort im Jahr 2026 direkt oder indirekt an die Asylkoordination Österreich sowie an die sogenannten Asyltaxis, also organisierte Transportleistungen für Asylwerber (Abg. Erasim [SPÖ]: Die Fragezeit ist vorbei!), und werden Sie diese Zahlungen auch im Jahr 2027 und 2028 fortsetzen, so Sie noch Minister sind? (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist eine indiskrete Frage!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Da ich nicht genau weiß, Herr Abgeordneter, was Sie mit Asyltaxis meinen, kann ich die Frage auch nicht so im Detail beantworten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sind Sie sicher, dass Sie Innenminister sind?)
Was ich aber kann, ist, Ihnen das Budget des Innenministeriums zu skizzieren, dass da nämlich heißt: Wir investieren in die Sicherheit. Das heißt, wir werden in den Jahren 2027 und 2028 für den Bereich innere Sicherheit, UG 11 – so heißt der Budgetposten – 4,1 Milliarden Euro zur Verfügung haben, und das wird von 2027 auf 2028 nochmals steigen.
Konträr verhält sich das zum Bereich Asyl, also der sogenannten UG 18, in dem wir in diesen drei Jahren allein im Asylbereich 250 Millionen Euro sparen werden. Warum? – Weil wir die Zahlen massiv nach unten gedrückt haben und es dadurch möglich ist, im Asylbereich die Kosten massiv zu reduzieren. Herr Abgeordneter, ich bin davon überzeugt, Sie wissen das, Sie haben auch die Berichterstattung mitverfolgt, dass viele Asyl- - (Abg. Steiner [FPÖ]: Nur rudimentär!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der Herr Bundesminister ist am Wort.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner (fortsetzend): - - dass viele Asylquartiere zuletzt geschlossen wurden, Bundesbetreuungs-, aber auch Landesversorgungsquartiere. Es gibt ja auch Landesräte von Ihrer Partei, die das berichtet haben, dass Landesgrundversorgungsquartiere geschlossen werden konnten. Warum? – Weil die Zahlen massiv reduziert worden sind. Das heißt, das ermöglicht dem Bund, aber auch den Ländern in diesem Bereich massiv zu sparen. Ich halte das für einen guten, richtigen und vernünftigen Weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 4. Anfrage, 100/M, jener der Frau Abgeordneten Wotschke. – Bitte, Frau Abgeordnete.