RN/7

Anfrage 100/M

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herr Minister, jetzt haben Sie eben schon das Sparpotenzial angesprochen, auch bei der Grundversorgung. Auch in diesem Bereich hat Geas vieles verändert.

Welche konkreten Ergebnisse – Ergebnisse oder auch Zwischenergebnisse – liegen denn in den Neuverhandlungen der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern derzeit vor?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Welche konkreten Ergebnisse liegen in der Neuverhandlung der Grundversorgungsvereinbarung aufgrund von Geas zwischen Bund und Ländern zurzeit vor?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: In der Tat, ich habe es schon erwähnt, ist mit 12. Juni dieses Jahres der sogenannte Asylpakt in Kraft getreten. Es ist die größte fremdenrechtliche Novelle – Verschärfung – seit über 20 Jahren mit völlig neuen Maßnahmen, völlig neuen Regelungen. 

Die Grundversorgung – Frau Abgeordnete, das wissen Sie ganz bestimmt – ist eine partnerschaftliche und gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern und wird eben in einer sogenannten 15a-Vereinbarung geregelt – partnerschaftlich zwischen zehn Partnern, dem Bund und neun Bundesländern. 

Es gibt seit dem Inkrafttreten des Asylpaktes in der sogenannten Flüchtlingsreferent:innenkonferenz auch entsprechende Anpassungen, Vorschläge und Diskussionen darüber, inwiefern die Bundesländer sich dem, wie der Bund das geregelt hat, anschließen und inwiefern sich die Bundesländer selbst auch auf eine einheitliche Vorgangsweise einigen. Da hat es zahlreiche Adaptierungen gegeben, auch zahlreiche Veränderungen seit dem Beginn. Der Asylpakt ermöglicht ja unterschiedliche Anpassungen, zum Beispiel zwingende Beschränkung auf die Mindestversorgung, Regelung zu Leistungskürzungen – also einige Maßnahmen, die ja der Bund bereits umgesetzt hat und betreffend die jetzt auch die Länder ähnliche Vorkehrungen treffen werden. 

Derzeit sind ein, zwei Bundesländer noch dabei, Änderungen durchzuführen. Es kann sein – es ist durchaus wahrscheinlich –, dass es möglichst zeitnah auch zu einem Abschluss in einer 15a-Vereinbarung kommt – im Detail wann, kann ich Ihnen nicht sagen, weil das wie gesagt partnerschaftlich mit neun Vertragspartnern in der sogenannten 15a-Vereinbarung geschieht.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage? – Bitte schön.

RN/7.1

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nachdem es auch in das Thema reinpasst und die Frage vorhin offengeblieben ist: Wie bewertet Ihr Ressort jetzt die Freibetragsgrenze, die Zuverdienstgrenze in der Grundversorgung?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte. 

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Auch die muss letztendlich partnerschaftlich in der 15a-Vereinbarung geregelt werden, wobei die Bundesländer auch unterschiedliche Vorgangsweisen haben. Es gibt eine klare Empfehlung des Bundes, aber das ist etwas, das wie gesagt in dieser 15a-Vereinbarung geregelt werden muss. Es sollte so geregelt sein, dass möglichst viele – möglichst viele; die, bei denen es möglich ist – letztendlich aus der Grundversorgung in die Selbstversorgung kommen. Das muss das klare Ziel dahinter sein. Ich bin aber optimistisch, dass wir auch da einen Schritt vorwärtskommen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine nächste Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Oxonitsch. – Bitte schön. 

RN/7.2

Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Die Grundversorgung ist ja heute schon mit verschiedensten Fragestellungen Thema gewesen. Wir wissen, wir sind österreichweit auf einem Tiefstand im Bereich der Asylwerber in Grundversorgung. Können Sie uns vielleicht einen generellen Überblick über die konkreten und aktuellen Zahlen geben?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Einige Zahlen, die das untermauern: Wir haben derzeit rund 5 000 Asylwerber in der Grundversorgung. Das ist der niedrigste Wert seit rund 30 Jahren in diesem Bereich. Ich habe vorhin schon angesprochen, dass es dadurch möglich war, viele Grundversorgungseinrichtungen auch zu schließen beziehungsweise stillzulegen. Besonders deutlich sieht man das auch am großen Bundesbetreuungsquartier in Traiskirchen, wo derzeit rund 300 Asylwerber untergebracht sind. Das ist ein fast historischer Tiefstand. Das hat dazu geführt, dass Systeme massiv entlastet worden sind. 

Bei dieser Gelegenheit möchte ich hier auch eines ansprechen: Wenn man sich ansieht, wie viele Asylerstanträge es in diesem Jahr gegeben hat und wie viele Ausreisen, Außerlandesbringungen mit Asylbezug es gleichzeitig gegeben hat: Wir können in diesem Jahr von einer sogenannten Minuszuwanderung sprechen. Die Zahlen lauten folgendermaßen: Von Jänner bis September hat es rund 2 800 Asylerstanträge gegeben. Im selben Zeitraum hat es 4 000 Ausreisen mit Asylbezug gegeben. – Das heißt, allein diese Zahlen untermauern, dass wir im Bereich Asyl mittlerweile einen Wert erreicht haben, bei dem wir wirklich von einer Minuszuwanderung im Asylbereich sprechen können. Ich halte das auch für richtig und notwendig, weil in diesem Bereich viele Systeme massiv belastet und überlastet waren – wenn ich beispielsweise an den Bildungsbereich denke, wo Container oder Ähnliches aufgestellt werden mussten.

Als weiteres Beispiel dafür möchte ich nennen, dass wir zuletzt drei Grundversorgungseinrichtungen geschlossen haben, nämlich Finkenstein in Kärnten, Graz Andritz in der Steiermark und Bad Kreuzen in Oberösterreich – kein einfacher Schritt, aber notwendig –, und es ist auch notwendig, in diese Richtung weiterzuarbeiten.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Falkner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/7.3

Abgeordnete Margreth Falkner (ÖVP): Guten Morgen, Herr Minister! Sie haben bereits ausgeführt, dass wir die niedrigsten Zahlen in der Grundversorgung seit knapp 30 Jahren und die niedrigsten Asylzahlen seit über 20 Jahren verzeichnen. Auf welche Maßnahmen ist das konkret zurückzuführen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Das geht sich wahrscheinlich in 2 Minuten nicht aus, oder 1 Minute – glaube ich, habe ich noch Zeit –, aber trotzdem, in aller Kürze: einerseits polizeiliche Maßnahmen national und international. Das heißt, wir haben massiv die Strategie bei den nationalen Grenzkontrollen verändert, Grenzraumkontrollen eingeführt. Dazu Zahlen aus dem Burgenland, Abgeordneter Köllner kann das ganz besonders bezeugen: Wir hatten vor vier Jahren in einer Woche, in der ersten Oktoberwoche, im Burgenland 3 700 illegale Grenzübertritte. Heuer hatten wir im ganzen Jahr nicht einmal 400. Diese Zahlen unterstreichen, dass wir eine massive Reduktion erreichen konnten – polizeilich.

International war entscheidend, dass beispielsweise an der bulgarisch-türkischen Grenze massiv aufgerüstet wurde, an dieser Grenze auch modernste Technik eingesetzt wurde. Die türkisch-griechische Grenze ist deutlich besser geworden. Das ist auch ein Punkt, bei dem wir noch nicht zufrieden sind, aber bei dem wir sehen, dass es einen deutlich besseren EU-Außengrenzschutz gibt. 

Rechtlich haben wir heute schon sehr viele Maßnahmen besprochen. International ist natürlich der Asylpakt selbst ein wesentliches Signal. Dazu kommen Abschiebungen, die verstärkt wurden, auch Richtung Syrien und Afghanistan – Länder, in die über Jahre nicht abgeschoben wurde. 

National war wahrscheinlich eine der wichtigsten Maßnahmen das Aussetzen und der Stopp des Familiennachzugs. Auch dazu zwei Zahlen: Wir hatten von Jänner bis September 2024 über den Familiennachzug 6 600 Einreisen, heuer waren es im gleichen Zeitraum 60. Also von 6 600 auf jetzt 60: Das ist eine wesentliche Entlastung für viele Systeme in unserem Land.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 5. Anfrage, jener von Frau Abgeordneter Prammer. – Bitte, Frau Abgeordnete.