RN/8

Anfrage 99/M

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Danke. – Herr Bundesminister, es gab im Probebetrieb des neuen Dienstzeitmanagements massive Probleme, und das Innenministerium hat darauf reagiert, indem es vor allem im administrativen Bereich Änderungen gesetzt hat. Wo aber überhaupt nicht auf Probleme und Bedürfnisse eingegangen wurde, ist im finanziellen Bereich.

Durch das neue Modell kommt es zu massiven Einkommensverlusten bei allen betroffenen Polizistinnen und Polizisten. Darauf wurde überhaupt nicht eingegangen, sondern nur die administrativen Probleme wurden behoben.

„Welche konkreten und budgetär abgesicherten Maßnahmen setzen Sie, damit Polizistinnen und Polizisten durch das neue Dienstzeitmanagement, insbesondere durch die Kürzung der Journaldienststunden, keine Einkommensverluste erleiden?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ich glaube, da muss ich mit der Beantwortung sehr grundsätzlich beginnen, denn die Reform des Dienstzeitsystems innerhalb der Polizei liegt in Wahrheit mehr als 20 Jahre zurück. Vor mehr als 20 Jahren wurden Polizei und Gendarmerie zusammengelegt. Aus dieser Historie kommend – übrigens damals sechs Jahre später – wurden auch die Sicherheitsbehörden zusammengelegt, die sogenannten Sicherheitsdirektionen wurden aufgelöst und sind in den Landespolizeidirektionen aufgegangen. 

Die Dienstzeitsysteme wurden immer unberührt gelassen. Es gab daher über lange Jahre schon eine Diskussion darüber, auch in diesem Bereich eine Angleichung durchzuführen. Nur als Beispiel sei genannt, weil das letztendlich ein sehr komplexes System ist und weil Sie die Journaldienste angesprochen haben: Aus der Polizei kommend, also im städtischen Bereich, gibt es derzeit gar keine Journaldienste. Aus der Gendarmerie kommend, aus der Region kommend, gibt es diese Journaldienste. Wir würden es für sinnvoll halten – so ist eben der Vorschlag der Arbeitsgruppe gewesen –, dass wir auch für jenen polizeilichen Bereich sogenannte Journaldienste einführen. Das heißt, es wird auch weiterhin Journaldienste geben – auf diese sehr konkrete Frage auch eine sehr konkrete Antwort. 

Klar ist aber auch, und das ist mir als Auftraggeber, als Dienstgeber enorm wichtig: Es darf zu keinen finanziellen Verlusten für die Kolleginnen und Kollegen kommen. Wenn sie gleich viel arbeiten, werden sie zumindest gleich viel verdienen. Das ist die klare Vorgabe an die Arbeitsgruppe. Daher hat man sich für das gesamte Projekt auch entsprechend Zeit genommen, nämlich in Summe zwei Jahre von der Ausarbeitung unterschiedlicher Modelle bis letztendlich zur Umsetzung. 

Die Pilotbetriebe in den Pilotregionen sind ja nach wie vor im Gange. Daher hat es ja bereits nach dem ersten Monat, September, auch schon die ersten Änderungen gegeben, durch die wir bis zu vier 24-Stunden-Dienste auch in Zukunft ermöglichen werden, und im November, Dezember wird dann schon nach diesen Änderungen geplant.

Gesagt sei auch dazu: Weil die fünf Pilotregionen ja auch einen gewissen Mehraufwand haben, werden die Kolleginnen und Kollegen in all diesen fünf Regionen – vielleicht als Information für alle: es sind in Wien der 2. und 20. Bezirk, es ist Gänserndorf, es ist Leibnitz, es ist Linz und es ist Bregenz; diese fünf Bezirke sind diese Pilotregionen – für diesen Mehraufwand auch 600 Euro direkt zusätzlich bekommen. Wir werden auch die Nacht- und Wochenenddienstzulagen ab Jahreswechsel für alle Kolleginnen und Kollegen verdoppeln, von 2 auf 4 Euro pro Stunde.

Also viele Maßnahmen wurden gesetzt, und ich kann Ihnen versichern: Bei gleich viel Arbeit wird es zumindest gleich viel Verdienst geben. Das ist klarer Auftrag an die Arbeitsgruppe. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

RN/8.1

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sie haben jetzt von „gleich viel Arbeit“ gesprochen. Diese „gleich viel Arbeit“, die jetzt planmäßig anfällt, soll ja dann quasi freiwillig sein. Das heißt, man muss sich für diese „gleich viel Arbeit“, diese Mehrarbeit dann anmelden. Sie verkaufen aber gleichzeitig das Modell mit einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Da passt es jetzt eigentlich super in dieses ÖVP-Konzept von der Lifestyleteilzeit, wenn man Polizistinnen und Polizisten, die sich nicht freiwillig zu Mehrarbeit melden, die sie vorher aber routinemäßig gemacht haben, dadurch bestraft, dass sie jetzt routinemäßig weniger bekommen. Haben Sie ihnen das schon jemals in dieser Deutlichkeit gesagt? (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Frau Abgeordnete, ich bitte um Verständnis, ich habe Ihre Frage nicht ganz verstanden, werde sie trotzdem versuchen, zu beantworten. 

Zunächst: Der Polizeiberuf erfordert Einsatz 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Das ist zu erwähnen und es ist auch allen Kolleginnen und Kollegen Danke dafür zu sagen, dass sie rund um die Uhr für unsere Sicherheit da sind, dass sie ihren Kopf hinhalten. In ganz besonders schwierigen Situationen sind die Polizistinnen und Polizisten für die Sicherheit der Menschen in diesem Land da. Dafür gebührt ihnen ein großer Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Erasim [SPÖ].)

Entscheidend ist aber, dass wir Planbarkeit haben – für den Dienstgeber, aber natürlich letztendlich auch für den Dienstnehmer –, dass die Kolleginnen und Kollegen dann im Dienst sind, wenn sie auch entsprechend gebraucht werden, wenn es besonders notwendig ist. Das ist letztendlich auch ein Ziel des neuen Dienstzeitsystems. 

Noch einmal – ich kann es wiederholen –: Bei gleich viel Arbeit wird es zumindest gleich viel Geld geben. Das heißt, wenn man gleich viel im Dienst ist, wird man zumindest gleich viel verdienen. Das ist klare Vorgabe und Auftrag an die Arbeitsgruppe, es auch so umzusetzen. 

Daher gibt es ja jetzt – ich kann es nur wiederholen – den Testbetrieb, in dem genau das auch entsprechend getestet wird, damit es so sichergestellt ist. Und: Es gibt entsprechende Springerstreifen, einen Überstundenpool – viele zusätzliche Maßnahmen, die da neue Möglichkeiten schaffen werden und die auch jetzt im Testbetrieb sind.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine nächste Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Eisenhut. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/8.2

Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Guten Tag, Herr Minister! Ich möchte bei der Thematik Dienstzeitmanagement auch noch zusätzlich fragen oder anführen: Sie betonen ja immer wieder, wie sehr Ihnen die Polizei – meine Kolleginnen und Kollegen – am Herzen liegt. Ich frage mich dann schon immer wieder: Warum hören Sie dann nicht auf die Basis, die innerhalb der Personalvertretung – und zwar aller Fraktionen der Personalvertretung – auf die Befürchtungen, welche Auswirkungen das Dienstzeitmanagement haben wird, hingewiesen hat? Diese Befürchtungen haben sich ja im Probebetrieb bereits bestätigt: Es kommt zu Einkommensverlusten. Für mich bleibt es eigentlich ein Output der falschen Personalpolitik der letzten Jahre. Wir haben einen massiven Personalmangel, und das neue Dienstzeitmanagement ist ein Sparprogramm.

Nun zu meiner Frage, die sich dann aber auch mit einer anderen Thematik beschäftigt: Die Kollegen brauchen kein neues Dienstzeitmanagement. Was die Kollegen dringend brauchen, ist eine neue Besoldungsreform – das steht auch im Regierungsprogramm drinnen. Wie ist der Stand der Dinge betreffend die neue Besoldungsreform? Das heißt für die Zuseherinnen und Zuseher: eine Implementierung der Zulagen in das Grundgehalt der Polizisten und Polizistinnen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Frau Abgeordnete, da Sie ja auch aus der Polizei kommen – wir treffen uns ja das eine oder andere Mal, immer wieder –, wissen Sie, dass ich in dieser Frage sehr, sehr intensiv – das wissen Sie sehr genau – mit vielen Kolleginnen und Kollegen im Kontakt bin, sowohl mit jenen auf den Polizeiinspektionen als auch selbstverständlich mit der Personalvertretung und da auch selbstverständlich mit allen Fraktionen. Weil dem eben so ist und auch die Arbeitsgruppe das tut, hat es ja bereits nach dem ersten Monat erste Änderungen gegeben. Sie wissen, die Testphase hat mit September begonnen und wird noch bis März nächsten Jahres dauern. Das heißt, mehrere Monate wird das System getestet, damit sichergestellt ist, Frau Abgeordnete, dass es eben zu keinen Einkommensverlusten kommt. Das ist ganz, ganz entscheidend.

Vielleicht auch noch zu dem Argument, das auch die Frau Abgeordnete genannt hat: familienfreundlich. Ich habe sogar verboten, dieses Argument familienfreundlich zu verwenden – Sie wissen das auch, Frau Abgeordnete, Sie waren in mehreren Sitzungen dabei –, weil familienfreundlich etwas sehr Subjektives ist: Was für die einen familienfreundlich ist, ist es vielleicht für die andere Kollegin oder den anderen Kollegen nicht. Ich maße mir nicht an, etwas vorzugeben, etwas als familienfreundlich zu bezeichnen.

Was ich für richtig und notwendig halte, weil es auch über viele Jahre eine Forderung der Personalvertretung war, ist, dass man in diesem System, das aus den beiden unterschiedlichen Korps Polizei und Gendarmerie gekommen ist – Gruppendienst, Wechseldienst –, ein gemeinsames Dienstsystem schafft, das möglichst für alle gerecht ist, vor allem dass es auf die Dienstnehmer achtet, aber auch sicherstellt, dass die Polizei dann im Dienst ist, wenn wir sie entsprechend benötigen.

Ja, es ist bei der Polizei oder im öffentlichen Dienst insgesamt ein System, das sehr stark auf Überstunden basiert, und daher ist auch sichergestellt – das ist, glaube ich, auch die wichtigste Botschaft –, dass es für die Jahre 2027 und 2028 – diese Budgets haben Sie in diesem Haus auch beschlossen – dieselbe Menge an Überstunden geben wird, geben muss, wie es auch im heurigen Jahr und im letzten Jahr der Fall war. Das ist entscheidend und ein weiteres Indiz dafür, dass es zu keinen Einkommensverlusten kommt – im Gegenteil: Wer mehr arbeitet, wird auch mehr verdienen, und wer sich dafür entscheidet – das ist auch legitim, das ist auch von der Personalvertretung oft angesprochen worden –, wenige Überstunden zu machen, der wird eben weniger verdienen. Das ist aber auch etwas, glaube ich, bei dem wir einer Meinung sind und worüber wir auch oft beraten haben.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Schnabel. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/8.3

Abgeordneter Mst. Joachim Schnabel (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben es schon gesagt: Mein Heimatbezirk Leibnitz ist einer von fünf Probebezirken für das neue Dienstzeitmanagement, und dieses Modell läuft ja seit gut einem Monat. An dieser Stelle möchte ich auch meinen Dank an unsere Polizistinnen und Polizisten ausdrücken, die sich dieser Aufgabe stellen und das mit großem Engagement und Einsatz tun. Ich habe auch viele Gespräche geführt, und ich danke auch Ihnen, dass Sie in einen intensiven Dialog mit den Polizistinnen und Polizisten unseres Bezirkes eingetreten sind, weil es natürlich viele Fragen, aber auch Sorgen gibt. Eine Frage ist auch, wie es um unsere Sicherheit im ländlichen Raum steht, und so weiter.

Vor allem aber ist der Dialog, den Sie eingegangen sind, wichtig, und meine Frage dahin gehend ist: Herr Minister, welche Erfahrungen haben sich aus dem bisherigen Probebetrieb ergeben, und welche Verbesserungsvorschläge werden sich daraus ergeben?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen Dank für die Frage! Wie gesagt: Wir stehen ja erst am Beginn des Probebetriebes. Wir sind im zweiten Monat des Probebetriebes, das heißt, wir haben noch Oktober, November, Dezember, Jänner, Februar, März – also noch viele weitere Monate –, um das System auch testen zu können, damit wir für alle Dienstnehmer das bestmögliche System erzielen und erreichen. Das ist das klare Ziel, das dahinter steht – um das nochmals klar und deutlich zu sagen.

Die ersten Nachbesserungen – ich betone: die ersten Nachbesserungen, weil es durchaus sein kann, dass es weitere Nachbesserungen gibt – beziehen sich auf die sogenannten 24-Stunden-Dienste. Diese werden auf freiwilliger Basis beibehalten. Derzeit gehen wir davon aus, dass es künftig bis zu vier derartige Dienste geben soll und geben kann.

Gleichzeitig wird der Vorplanungszeitraum von drei Monaten auf einen Monat gesenkt. Es war ein Wunsch, aus der Exekutive kommend, dass der Planungszeitraum ein größerer sein soll, daher hat man in der Arbeitsgruppe diese drei Monate vorgeschlagen. In der Praxis hat sich ergeben, dass das zu lange ist, daher wird das auf einen Monat gesenkt.

Der dritte Punkt: Die Dienstplanung muss künftig am 25. eines Kalendermonats für den Folgemonat abgeschlossen sein. Bislang war der 17. vorgesehen.

Es sind also drei ganz konkrete Vorschläge, die aus der Personalvertretung gekommen sind, aus der Erfahrung dieser Testbezirke, die jetzt auch umgesetzt werden – noch nicht im Oktober, da sind wir mitten in der Umsetzung, aber in den Monaten November und Dezember.

Ich ergänze, wiederhole: Wir haben in diesem großen Projekt – und ein neues Dienstzeitsystem einzurichten, ist wohl ein großes Projekt, nach der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie, einem der größten Verwaltungsreformprojekte in der Geschichte der letzten Jahrzehnte – jetzt auch noch den letzten notwendigen Schritt zu machen. Das ist schwierig, weil es Sorgen und Ängste gibt, wenn so etwas passiert. Da ist ganz, ganz entscheidend, dass man das gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen macht, sich auch Zeit dafür nimmt und nicht stur etwas umsetzt und daher auch klare Änderungen vornimmt.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 6. Anfrage, 94/M, jener von Herrn Abgeordneten Reinhold Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter.