RN/14
RN/14.1
Einlauf und Zuweisung
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die verteilte Mitteilung.
Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/14.2
RN/14.3
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich teile mit, dass der Freiheitliche Parlamentsklub ein Verlangen gestellt hat, die gleichzeitig eingebrachte schriftliche Anfrage 7275/J der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundeskanzler betreffend „Ist diese Bundesregierung noch handlungsfähig?“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage nach Erledigung der Tagesordnung, spätestens jedoch um 15 Uhr, frühestens 3 Stunden nach Eingang in die Tagesordnung erfolgen.
RN/14.4
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Um die Punkte 7 bis 9 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei den Punkten 7 bis 9 handelt es sich um die Berichte des Immunitätsausschusses über
das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Salzburg um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG, 658 der Beilagen,
das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Kocevar gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG, 659 der Beilagen, sowie
das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG, 660 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
RN/14.5
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: FPÖ 119, ÖVP 109, SPÖ 95, NEOS 60 sowie Grüne 56 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 28 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.