RN/133
19.10
Abgeordnete Ines Holzegger (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier auf der Galerie beziehungsweise zu Hause! Wir haben es schon angesprochen: Stellen wir uns vor, ein Gesetz wird hier beschlossen. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Das kann ich mir gar nicht mehr vorstellen, weil es schon so lang her ist!) Das geht dann weiter, es tritt in Kraft. Danach stellt sich aber die Frage: Was passiert jetzt mit dem Beschlossenen, wie wird das digital abgebildet? Warum muss es überhaupt digital abgebildet werden? – Na ja, viele Verwaltungsprozesse sind ja mittlerweile digital – das ist gut so – und werden automatisiert. Das ist auch wirklich begrüßenswert, denn das entlastet die öffentlich Bediensteten und bringt bessere und vereinfachte Services für die Bürgerinnen und Bürger, und das begrüßen wir explizit. Damit diese Prozesse aber wirklich gut ablaufen können, braucht es nicht nur die Worte, die in den Gesetzen stehen, sondern auch tatsächlichen Programmcode.
Wie läuft das heute ab? – Das Gesetz ist beschlossen, und dann kommen der Bund, die Länder, die Privatwirtschaft, die das Ganze alle einzeln in Code übersetzen. Wie man sich vorstellen kann, ist das, wenn es mehrfach gemacht wird, nicht sonderlich effizient. Es kann zu Inkonsistenzen kommen, und es kostet vor allem ganz viel Geld. Das Geld, das wissen wir, brauchen wir viel dringender für Investitionen in unsere digitale Infrastruktur, dort, wo es für die Bürgerinnen und Bürger auch wirklich einen Mehrwert schafft. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt auf dem aufbauen, was schon gemacht wurde. Es ist schon erwähnt worden: Es hat in den letzten Jahren mit dem Bundeskanzleramt und der Uni Wien schon wirklich gute Pilotprojekte gegeben, wo man sich angeschaut hat, wie das überhaupt funktionieren kann, ein Demonstrator gebildet wurde; und darauf wollen wir eben aufsetzen.
Mit Law as Code sollen in Zukunft während des Gesetzgebungsprozesses nicht nur die Verwaltung, die Juristinnen und Juristen, sondern auch Entwicklerinnen und Entwickler dabei sein und das Ganze schon während des Prozesses übersetzen. Das hilft, denn dann muss es nachher nicht übersetzt werden und wir sparen uns wieder Geld. Eines möchte ich schon sagen, weil es vonseiten der FPÖ kurz angesprochen wurde: Natürlich werden damit keine politischen Entscheidungen automatisiert, das ist auch im Antrag ganz klar so festgehalten.
Wir wollen auch auf dem aufbauen, was verschiedene andere Staaten schon gemacht haben – Stichwort Neuseeland, Frankreich oder Kanada. Von anderen lernen heißt einfach auch Geld und Nerven sparen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir das jetzt wieder starten. Es ist vielleicht ein bisschen ins Hintertreffen geraten, darum finde ich es schon gut, dass wir das heute hier beschließen. Es geht da nämlich nicht nur um konkrete Pilotprojekte, die gemacht werden sollen, sondern es steht auch drinnen, dass wir einen konkreten Zeitplan und einen Plan betreffend Finanzierung haben möchten, mit messbaren Zielen, damit es eben nicht nur – und da gebe ich Kollegen Zorba recht, dass das wichtig ist – hier im Parlament besprochen wird und dann verpufft – und das war’s; ein bisschen Marketing und nichts dahinter –, sondern dass das wirklich auch weiterverfolgt wird.
Es ist kein Geheimnis: Mir als NEOS-Digitalisierungssprecherin geht es natürlich nicht schnell genug. Ich hätte ganz viele Ideen, wie wir unsere digitale Landschaft in Österreich verbessern können. Ich bin aber optimistisch, dass es in den nächsten Jahren noch den Turbo gibt und wir da vieles weiterbringen, denn ich glaube, am Ende wollen wir alle eine bessere digitale Infrastruktur für unsere Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir den Antrag heute beschließen und freue mich auch darauf, dann die Ergebnisse zu sehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
19.15
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katrin Auer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.