RN/138
Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Salzburg, do. GZ. 6 St 149/26x - 1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG (658 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort ist niemand gemeldet.
Ein Schlusswort der Berichterstattung ist auch nicht gewünscht.
RN/139
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 658 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Salzburg [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen den inkriminierten Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer wird nicht zugestimmt.“
Wenn Sie dem zustimmen, dann bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.