RN/139

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 658 der Beilagen, Folgendes zu beschließen: 

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Salzburg [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen den inkriminierten Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer wird nicht zugestimmt.“ 

Wenn Sie dem zustimmen, dann bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.