RN/142

9. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, do. GZ. 506 St 62/26t - 1.3, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG (660 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist niemand gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Schlusswort ist keines gewünscht.

RN/143

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Daher kommen wir gleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 660 der Beilagen, Folgendes zu beschließen: 

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat [...] Herbert Kickl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat [...] Herbert Kickl besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat [...] Herbert Kickl wird nicht zugestimmt.“

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich auch um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.