RN/142
Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, do. GZ. 506 St 62/26t - 1.3, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG (660 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort ist niemand gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort ist keines gewünscht.
RN/143
Präsidentin Doris Bures: Daher kommen wir gleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 660 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat [...] Herbert Kickl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat [...] Herbert Kickl besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat [...] Herbert Kickl wird nicht zugestimmt.“
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich auch um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.