RN/143
Präsidentin Doris Bures: Daher kommen wir gleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 660 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat [...] Herbert Kickl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat [...] Herbert Kickl besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat [...] Herbert Kickl wird nicht zugestimmt.“
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich auch um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.