RN/80

16.59

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die fehlende Kompetenz dieser Bundesregierung in fachlicher Hinsicht und auch den dargelegten Dilettantismus in politischer Hinsicht haben wir heute bereits den ganzen Tag lang diskutiert. Da gäbe es noch viel zu erzählen, allerdings würde ich mich - - (Ruf bei der ÖVP: Wir sind da halt nicht einer Meinung!) – Geht schon! Herr Kollege, Sie dürfen dann reden; melden Sie sich! Es gibt genug Redezeit, so glaube ich, auch noch für Ihre Fraktion. Jetzt bin ich am Wort. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf mich unter Berücksichtigung der mir zur Verfügung stehenden Redezeit auf das Bundesminiseriengesetz beschränken und zwei Punkte ansprechen, die mir besonders wichtig zu sein scheinen.

Zum einen betrifft es den in diesem Bundesministeriengesetz neu gefassten § 3a, in dem die Mitglieder der Bundesregierung hinsichtlich ihrer amtlichen Tätigkeit und der daraus gewonnenen Tatsachen einer Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes unterworfen werden. 

Nun, das ist grundsätzlich nicht falsch, allerdings umfasst die Verschwiegenheit den gesamten Bereich, und es gibt keine Ausnahmen für die parlamentarische Arbeit einerseits und zum anderen auch für Berichte der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes und die daraus bekannt gewordenen Tatsachen. Man könnte daher leicht sagen: Wir sind dieser Verschwiegenheitsverpflichtung unterworfen und die inhaltliche Arbeit des Parlaments – Stichwort: Interpellationsrecht –, aber auch die Mitteilungen an die Rechnungshöfe und die Volksanwaltschaft sind damit quasi eingestellt. 

Aus diesem Grund sehen wir da einen dringenden Abänderungsbedarf, und ich darf daher folgenden Antrag einbringen: 

Abänderungsantrag

der Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 75/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz geändert wird (29 der Beilagen) 

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Antrag 75/A der Abgeordneten Mag. Karoline Edtstadler, Mag. Jörg Leichtfried, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts (29 d.B.), wird wie folgt geändert:

In der Ziffer 14 wird dem § 3a Abs. 3 folgender Satz angefügt: „Von dieser Geheimhaltungspflicht jedenfalls unberührt bleiben sämtliche Kontrollrechte des Parlaments (Art. 52, 52a Abs. 2 sowie Art. 53 B-VG), sämtliche Befugnisse des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft sowie die damit jeweils verbundenen Auskunfts- und Vorlagepflichten von Mitgliedern der Bundesregierung.


Ich darf Sie auch unter Bezugnahme auf oder unter Berücksichtigung der Arbeit in diesem Hohen Haus einladen, diesen Antrag mit zu unterstützen.

Die zweite Sache, die mir am Herzen liegt: Es ist mir als Bereichssprecher meiner Fraktion für den öffentlichen Dienst nicht leicht gefallen, die Befugnisse für den öffentlichen Dienst in diesem Bundesministeriengesetz ausfindig zu machen. Schließlich wurde ich dann in den Erläuterungen fündig, aus denen hervorgeht, dass nunmehr das Bundeskanzleramt, nämlich der dorthin zugewiesene Staatssekretär mit dem öffentlichen Dienst betraut ist. Alle Regierungen davor haben es geschafft, den öffentlichen Dienst, der in den verschiedensten Ausprägungen – als Polizei, Bundesheer, Gesundheitsdienste, Justizbereiche, Kinder und Schule oder auch einfach nur als Verwaltung – einen wichtigen und wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft erbringt, der mitgeholfen hat, die Katastrophen und sonstige große Gefahren so im Rahmen zu halten, dass der Schaden zumindest auf Ebene der Behörden so gering wie möglich war, und zur Unterstützung der betroffenen Bürger wertvolle Beiträge geleistet hat, nicht quasi abzuqualifizieren, indem man nur einen Staatssekretär dafür abstellt, der das noch dazu im Ausschuss nicht einmal entsprechend kommentiert hat. 

So geht man mit einer Berufsgruppe, immerhin 370 000 Bedienstete, die auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene einen wichtigen und wertvollen Beitrag zum Funktionieren unseres Staates, unserer Kommunen und der Länder beitragen, einfach nicht um. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf daher die Bundesregierung eindringlich ersuchen, das irgendwie richtigzustellen und auch dieser Berufsgruppe ihren Stellenwert und ihre Wertigkeit zu geben und sie nicht so geringschätzig und abfällig zu behandeln, wie dies aus diesem Bundesministeriengesetz nunmehr hervorgeht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.05

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/80.1

Bundesministeriengesetz 1986 (AA-5)

Präsident Peter Haubner: Danke vielmals.

Der jetzt erläuterte Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.