RN/138
RN/138.1
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 sowie 4 bis 8 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung auch als genehmigt gelten.
Ich verlese:
„Tagesordnungspunkt 2:
Der Abänderungsantrag Beilage 2/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 29 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/2 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 4:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 31 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.
Der Vorsitz verlegt die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 auf nach die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8.
Tagesordnungspunkt 8:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 35 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 5:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 32 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 6:
Der Abänderungsantrag Beilage 6/2 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 34 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 6/3 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 7:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 33 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.“
RN/138.2
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
RN/138.3
Einlauf
Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 77/A bis 126/A(E) eingebracht worden sind.
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.24 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Die Sitzung ist geschlossen.