RN/40
11.56
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Vor allem natürlich auch liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte einleitend noch einmal ganz kurz den Abänderungsantrag erläutern, der zur Beschlussfassung vorliegt: Ganz prinzipiell ist es so, dass wir immer am Ende eines Jahres das Budget für das Folgejahr beschließen, inklusive des Bundesfinanzrahmens. Aufgrund der Nationalratswahl kam es nicht zu dieser Beschlussfassung; wir hatten ein automatisches Budgetprovisorium. Dieses automatische Budgetprovisorium wurde in der letzten Sitzung des Nationalrates in ein gesetzliches Budgetprovisorium übergeleitet. Das liefert die Grundlage dafür, dass wir die finanzielle Stabilität der Republik sicherstellen können. Jetzt gibt es ein neues Bundesministeriengesetz, und daher ist es ganz einfach notwendig, die neuen Zuständigkeiten in diesem neuen gesetzlichen Budgetprovisorium abzubilden. Das ist etwas sehr Technisches, und ich bin durchaus der Meinung, da kann man zustimmen.
Ich möchte auch wirklich danken (an die Regierungsbank gerichtet), es wurde mit Hochdruck gearbeitet, weil das viele, viele Detailfragen sind, die zu klären sind, in Abstimmung mit den jeweiligen Ministerien. Kollege Krainer hat es schon gesagt; auch ich möchte mich ausdrücklich beim Budgetdienst bedanken. Die Abänderung ist sehr spät gekommen; auch da ersuche ich noch einmal um Verständnis, weil der Budgetdienst in kürzester Zeit, auch für uns alle hier im Haus, noch einmal eine Analyse durchgeführt hat. In dieser Kürze ist das sehr beachtlich – und das verdient durchaus einen Applaus. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
Zur Debatte betreffend Budgetdefizit ein paar Klarstellungen aus meiner Sicht: Zuallererst ist dieser Konsolidierungsbedarf seit Monaten bekannt. Alle, die sich mit dem Zahlenmaterial der Republik auseinandersetzen, die die Vollzugsberichte lesen, die lesen, wie die Wirtschaftsentwicklung ist, haben gesehen, dass es Konsolidierungsbedarf gibt.
Wieso gibt es Konsolidierungsbedarf? – Zuallererst ist zu nennen, dass wir leider derzeit im dritten Jahr in einer Rezession sind. Wir haben kein Wirtschaftswachstum.
Da komme ich schon auf einen ganz wichtigen Punkt zu sprechen. Ich glaube, die zentrale Aufgabenstellung, vor der wir stehen, ist diese: konsolidieren – ja, wir bekennen uns dazu, gar keine Frage. Wir haben aber sehr sorgsam damit umzugehen, weil wir natürlich unsere Wirtschaft stimulieren müssen. Wir brauchen dringend Wirtschaftswachstum. Das hat Auswirkungen auf die Steuereinnahmen, auf den Arbeitsmarkt. Diesen Spagat – ich darf das einmal salopp so nennen – müssen wir schaffen. Wir dürfen nicht nur konsolidieren, sondern wir müssen auch entsprechende Wachstumsimpulse setzen.
Der zweite Punkt – dieser ist mir auch sehr wichtig; das wird immer auch ein bisschen übersehen –: Wir haben eine stark steigende Sparquote in der Republik. Im Jahr 2024 wurden 7 Milliarden Euro mehr gespart. Ein kleines Gedankenexperiment: Wenn diese 7 Milliarden Euro in Investitionen oder in den Konsum geflossen wären, hätten wir 1,4 Milliarden Euro mehr Mehrwertsteuer. Da rede ich noch gar nicht von anderen Effekten.
Das heißt, auch ein ganz wichtiger Aspekt ist dieser: Wenn wir vorwärtskommen wollen – und das ist ein Appell an alle Parteien, die hier im Parlament sitzen –, dann brauchen wir Mut, Zuversicht und Optimismus (Beifall bei ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ); denn ein Unternehmer wird nur dann investieren, wenn er auch an die Zukunft glaubt. Es wird dann konsumiert werden, wenn eine gute Stimmung im Land ist. Das ist, glaube ich, unser gemeinsamer Auftrag, an dem wir arbeiten müssen.
Ein dritter Punkt, der mir mindestens so wichtig ist – das wird immer ein bisschen verwechselt –: Ja, wir diskutieren natürlich den Konsolidierungsbedarf auf Bundesebene, aber für die Fiskalregeln, die wir einhalten wollen – übrigens gibt es dazu ein ganz klares Bekenntnis; egal ob es jetzt ein ÜD-Verfahren gibt oder nicht, wollen wir uns natürlich an die 3 Prozent Maastrichtdefizit halten –, sind alle Gebietskörperschaften in der Verantwortung. Wir im Bund: ja.
Übrigens richte ich bei der Gelegenheit schon auch einen Dank an die FPÖ aus: Diese 6,4 Milliarden Euro wurden ganz wesentlich von euch mitgestaltet! Das muss man auch einmal sagen. Ich finde es schon wichtig, zu den Dingen zu stehen, die man mitverhandelt hat. Kollege Schiefer hat zum Beispiel gesagt, er bringe sich bei konstruktiven Vorschlägen dazu, wie wir einen weiteren Konsolidierungsbedarf darstellen können, jederzeit gerne ein.
Es gibt aber natürlich auch einen Konsolidierungsbedarf auf Länderebene. Ich möchte daran erinnern: Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs geben wir den Ländern 3,4 Milliarden Euro pro Jahr mehr. Wir sehen aber – die genauen Zahlen werden wir dann am Montag wissen –: Auch die Länder haben Konsolidierungsbedarf und auch die Sozialversicherungsträger haben Konsolidierungsbedarf. Das heißt, das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.
Ich darf mit einem politischen Appell schließen: Da sind zum Beispiel auch die freiheitlichen Mitglieder der Landesregierungen gefordert, da ist die Steiermark gefordert. Wir hören aus der Steiermark zum Beispiel – ja, Montag werden wir es wissen –: deutliche Defizite. Auch da braucht es Anstrengungen, daher möchte ich einen Appell an Sie richten: Wir müssen den Gesamtstaat finanziell in Ordnung bringen. (Zwischenruf des Abg. Stefan [FPÖ].) Das ist eine Aufgabe hier im Parlament, das ist eine Aufgabe aller politischen Parteien in den Landesregierungen, das ist eine Aufgabe des Gemeindebundes. Mit dieser gemeinsamen Kraftanstrengung werden wir es schaffen: einerseits zu konsolidieren, aber auch in die Zukunft zu investieren. Das ist enorm wichtig. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
12.01
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Maximilian Linder.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.