RN/79
14.19
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ja, die Vorredner:innen haben es bereits erwähnt: Wir beschließen heute die bereits 2010 in Kraft getretene 6. Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals, mit der Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrer:innen sowie über Fahrtenschreiber den geltende EU-Vorschriften angeglichen werden. An der innerstaatlichen Rechtslage ändert sich nichts, Österreich hat ja diese EU-Vorschriften bereits umgesetzt.
Lassen Sie mich aber bei diesem Tagesordnungspunkt auf ein arbeitsrechtliches Thema aus dem Logistikbereich eingehen, das aktuell besonders hohe Wellen schlägt, und das auch ganz zu Recht, nämlich die Causa Lieferando. Lieferando will seine bislang angestellten Zusteller:innen kündigen und auf freie Dienstverträge umstellen, über 900 Beschäftigte sind von dieser Maßnahme betroffen. Die Folgen für die Betroffenen: Sie fallen aus dem Kollektivvertrag, aus dem Arbeitszeitgesetz; es gibt weder einen Mindestlohn noch ein 13. oder 14. Monatsgehalt; es gibt keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, keine Überstundenzuschläge, keine Wochenendzuschläge, keine Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Viele der betroffenen Zusteller:innen sind Menschen, die aus Syrien oder Afghanistan zu uns geflüchtet sind, oft nicht ausreichend qualifiziert, Menschen, die es ohnehin schwer genug haben, einen guten Job zu finden, und jetzt noch einmal büßen müssen. Lieferando behauptet, sie müssten aus dem Kollektivvertrag aussteigen, um gegenüber der Konkurrenz weiter wettbewerbsfähig zu bleiben, weil diese nur mit freien Dienstverträgen arbeite.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diesen Praktiken, diesem systematischen Lohn- und Sozialdumping, diesem unfairen Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten muss ein Riegel vorgeschoben werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir haben diesen Riegel, nämlich die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit, die im Dezember 2024 auf EU-Ebene bereits beschlossen wurde und nun noch auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzt werden muss – und das bitte möglichst rasch, denn mit der Richtlinie zur Plattformarbeit muss nämlich nicht der oder die Beschäftigte nachweisen, dass er oder sie Arbeitnehmer:in ist, sondern die Plattform, dass ein selbstständiges Arbeitsverhältnis vorliegt.
Die Richtlinie zur Plattformarbeit mit dem Ziel, Arbeits- und soziale Bedingungen in der Plattformarbeit zu verbessern, ist der Hebel gegen arbeits- wie sozialrechtlich schlecht bis gar nicht abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse bei digitalen Plattformen. Sie muss nur rasch umgesetzt werden, damit endlich faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden. Jede Verzögerung enthält Arbeitnehmer:innen Rechte vor und verlängert prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen.
Wir haben daher heute einen Entschließungsantrag eingebracht, der in den nächsten Wochen in den Ausschüssen behandelt werden soll und in dem wir die Bundesregierung auffordern, noch heuer diese EU-Richtlinie zur Plattformarbeit umzusetzen, damit sie rasch wirksam werden kann. Die Bundesregierung muss jetzt schnell in die Gänge kommen, denn die Plattformbeschäftigten haben sich alle sozialen Rechte und Sicherheiten verdient, und das so schnell wie möglich. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.23
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Melanie Erasim.