RN/3
Bundeskanzleramt
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Fragestunde, die sich diesmal an den Herrn Bundeskanzler richtet, den ich in unserer Mitte sehr herzlich begrüßen darf. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Weiters darf ich ihm hier – ich habe es zwar schon persönlich und rechtzeitig gemacht – auch noch nachträglich zu seinem halbrunden Geburtstag, den er vor wenigen Tagen gefeiert hat, sehr herzlich gratulieren. (Allgemeiner Beifall.)
Da es sich um die erste Fragestunde in dieser Legislaturperiode handelt, darf ich das Prozedere auch noch kurz erläutern.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch den Bundeskanzler vom Rednerpult der Abgeordneten aus.
Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen.
Da es die Blinksignale des roten Lämpchens hier nicht gibt, werde ich versuchen, durch ein möglichst dezentes Glockenzeichen die Fragesteller, aber auch den Herrn Bundeskanzler – seine Redezeit ist ja nur eine Sollzeit, aber trotzdem – auf die 2 Minuten hinzuweisen. Dieses Glockenzeichen für die Fragesteller hat insbesondere die Bedeutung, dass nach der Einleitung jedenfalls die Frage gestellt wird, denn ansonsten würde der Sinn einer Fragestunde eher konterkariert werden. Das heißt, wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich mit dem Glockenzeichen auf deren Ablauf hinweisen.
Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 4/M, das ist jene des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.